Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

Sie sollten sich vielleicht einmal damit beschäftigen, welche Modelle in anderen Parteien diskutiert werden. Diese Modelle sind öffentlich. Das können Sie nachlesen. Vielleicht sollten Sie sich erst damit beschäftigen,bevor Sie einen solchen Gesetzentwurf in den Geschäftsgang bringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Innenminister, aber das ist gar nicht der Grund, weswegen ich mich gemeldet habe. Ich wollte einen Punkt ansprechen, den sich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU einmal überlegen sollten: Es ist schon phänomenal, in welcher Form hier mit dem Parlament und mit den Abgeordneten umgegangen wird.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Wir bekommen in der Anhörung auf unsere Fragen, wie die Evaluation dieses Gesetzes ausgegangen ist, gesagt: Gibt es nicht, haben wir nicht, können wir nicht vorlegen. – In der Anhörung hat der Landkreistag aber gesagt, dass der Innenminister versprochen habe, das Gesetz, nachdem es wieder in Kraft ist, zusammen mit dem Landkreistag zu evaluieren.

Das ist eine derartige Missachtung des Parlaments und des Gesetzgebers, das geht auf keine Kuhhaut mehr.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Innenminister, der Gesetzgeber ist nicht der Hessische Landkreistag. Der Gesetzgeber ist der Hessische Landtag. Wenn die Abgeordneten über ein Gesetz entscheiden wollen und verlangen, dass Sie die Evaluation des Gesetzes vorlegen, dann sollten Sie das auch im Landtag tun und nicht mit dem Hessischen Landkreistag. Das ist keine Form der Gesetzgebung, das ist kein parlamentarischer Umgang mit den Abgeordneten dieses Hauses, die letztendlich der Gesetzgeber sind, Herr Innenminister.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Frömmrich. – Nun hat sich Herr Kollege Bökel für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe gar nichts dagegen,

(Zurufe von der CDU: Dann ist es ja gut!)

wenn dieses Thema sehr intensiv mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen wird, zumal die uns sehr klar signalisieren, dass ihnen eine Evaluierung zugesagt worden ist. Genau das war die Basis dafür, dass wir gesagt haben: Wenn auch uns diese Evaluierung vorgelegt wird, spricht vieles für eine Befristung. Dann hätte man mit uns Sozialdemokraten auch reden können.

Zweitens. Sie haben hier gefragt, wie ein solches Regionalkreismodell aussehen soll. Sie tun so, als ob es diese Unterlagen nicht überall gäbe.

(Zuruf von der SPD: Er weiß es doch!)

Wir haben Ihnen – auch dem Innenminister – diese Unterlagen zur Kenntnis gegeben. Im Winter 2002/2003 haben wir – Herr Schäfer-Gümbel und Innenminister Bouffier – in Mittelhessen zusammengesessen, um über ein solches Modell zu diskutieren. Es ist also völlig klar, wie die Eckpunkte aussehen, wenn man die Ebenen Kreis und Regierungspräsidium zusammenführt.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ja, wie denn? Erklären Sie es doch schnell!)

Nun hat Herr Kollege Bouffier einen entscheidenden Satz gesagt, den ich gut finde. Er hat gesagt, wir sollten uns nicht an das halten, worüber wir vor 20 oder 30 Jahren diskutiert haben; denn inzwischen habe es Entwicklungen gegeben. Genau so ist es. Ich rede nicht von dem DreggerPapier, in dem von Regionalkreisen die Rede war.

Lieber Kollege Bouffier, als die Sozialdemokraten noch an der Regierung waren und ich Innenminister war, ist die CDU mit einem Wahlkampfprogramm vor die Bürgerinnen und Bürger getreten, in dem es hieß: Auflösung der Regierungspräsidien. – Das ist noch nicht lange her.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hätte es die FDP nicht gegeben, wären die Regierungspräsidien aufgelöst worden. Das heißt, eine Ebene wäre weggefallen.

Ich war damals anderer Meinung. Aber weil ich Erfahrungen auf unterschiedlichen Ebenen gesammelt habe, weil sich viel verändert hat und weil die Leistungsstärke der Kommunen besser geworden ist – auch durch eine Rahmengesetzgebung, auch durch die jetzige Regierung –, sagen wir, die Kommunen sind so stark, dass die Ebenen Kreis und Regierungspräsidien zusammengeführt werden können und müssen. Wir hatten einen gemeinsamen Ansatz und müssen ihn eigentlich immer noch haben:Wir haben eine Ebene zu viel.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bökel. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucks. 16/4509 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucks. 16/5188 abstimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit der CDU-Fraktion angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Da es inzwischen schon 13.30 Uhr ist, schlage ich vor, die Sitzung bis 14.30 Uhr zu unterbrechen. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.

(Unterbrechung von 13.27 bis 14.31 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie nach der Mittagspause und hoffe, dass Sie gestärkt und zahlreich wieder im Plenarsaal erscheinen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweiter Bericht des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 16. Wahlperiode – Drucks. 16/5073 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Dörr, die Vorsitzende des Petitionsausschusses. Zehn Minuten Redezeit stehen Ihnen zur Verfügung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Metz hat gesagt, jetzt solle bitte kräftig Beifall gespendet werden.Aber ich bin es gewohnt

(Zuruf von der CDU: Beifall entgegenzunehmen!)

das auch –, allein zu kämpfen. Wir alle im Petitionsausschuss sind das gewohnt. Daher erschüttert es uns auch nicht, dass ich jetzt vor etwas leeren Bänken spreche.

(Norbert Schmitt (SPD): Ich bin extra Ihretwegen gekommen!)

Herr Kollege Schmitt, Sie wissen, man soll sich nie zu wichtig nehmen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Ich nehme es zurück, dass ich extra Ihretwegen gekommen bin!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Petition ist mehr, als die wörtliche Übersetzung „bitten, untersuchen“ andeutet. Sie ist ein in der Verfassung verankertes Grundrecht, das es jedem ermöglicht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und insbesondere an die Volksvertretung zu wenden. Dieses Grundrecht ist zwar für viele wenig auffällig – man sieht es an der Resonanz heute –; dennoch ist es ein wichtiges Recht.

In dem Berichtszeitraum von April 2004 bis April 2005 haben rund 1.350 Bürgerinnen und Bürger dieses Recht in Anspruch genommen. Sie haben sich an den Petitionsausschuss gewandt. Einige haben ihre Unterschrift unter Massenpetitionen mit gleichem Wortlaut gesetzt. Viele formulierten aber auch ihr eigenes Anliegen.

Bei 706 offenen Petitionen aus den vergangenen Berichtszeiträumen konnten im aktuellen Berichtszeitraum immerhin 1.427 Petitionen abgeschlossen werden. Die Zahl der erledigten Petitionen übersteigt somit die Zahl der Neueingänge, die, wie schon erwähnt, bei 1.350 liegt. Diese Zahlen bestätigen, dass der Arbeitsaufwand insgesamt deutlich zugenommen hat und dass der Anteil der äußerst komplexen Eingaben, die einen hohen Zeitaufwand in der Beratung erfordern, stetig steigt.

Das Resümee lautet: Es gibt für die Mitglieder des Petitionsausschusses viel zu tun.Aber es gibt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien und der Landesverwaltung sowie insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferats und des Stenografischen Dienstes viel zu tun.Sie bekommen diese großen Mengen an Eingaben nicht nur in den Griff, sondern sie sondieren und treffen auch zu jeder einzelnen Eingabe eine individuelle Entscheidung. Sie sind uns bei der Bearbeitung der Petitionen behilflich.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Abg. Schulz-Asche, ich glaube, ein Beifall für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist an dieser Stelle angebracht.

(Allgemeiner Beifall)

In diese Anerkennung wollen wir auch Herrn Staatsminister Bouffier und Frau Staatssekretärin Scheibelhuber einschließen. Auch sie sind mit der Arbeit des Petitionsausschusses sehr intensiv befasst.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Zeitraum 2004/2005 wurden in neun Sitzungen 1.427 Petitionen beraten und beschlossen. Das sind 70 Petitionen mehr als im vergangenen Berichtszeitraum.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, auf allen Bänken, auf der Regierungsbank, aber auch auf den Abgeordnetenbänken, bitte ich um ein bisschen leisere Gespräche. – Bitte sehr.

Wir hatten etliche Male, was in der Vergangenheit gar nicht Usus war, von unserer Sonderbefugnis Gebrauch gemacht und in besonderen Fällen Regierungsvertreter vorgeladen oder uns bei Ortsterminen einen eigenen Eindruck verschafft.

Ich glaube, es ist nicht sehr sinnvoll, da ich annehme, Sie können alle lesen, dass ich jetzt die einzelnen Statistiken und Zahlen mündlich vortrage. Sie können ersehen, wie sich die Petitionen auf die einzelnen Ressorts verteilen.