Meine Damen und Herren, ich darf das aufgreifen, was die Frau Präsidentin vorhin gesagt hat. Die Arbeit, die die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss leisten, ist sicherlich eine sehr umfangreiche und im Dienste der Bürger sehr wichtige Arbeit, auch wenn sie vielleicht bei
der Stellung des Parlaments und seiner Ausschüsse nicht immer ganz so Berücksichtigung bei den Kollegen findet, die nicht im Petitionsausschuss sitzen. Der Dank gilt der Vorsitzenden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Ausschusses, die eine sehr gute und effiziente Arbeit leisten.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Herrn Kollegen Beuth für die Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion bedanken. Herr Kollege Beuth verlässt diesen Ausschuss bzw. hat ihn bereits verlassen. Lieber Peter, es war mit dir nicht immer ganz einfach, aber fair und gerecht warst du meistens schon.Insofern bedauern wir natürlich sehr,dass du diesen Ausschuss verlässt.
Im vergangenen Sommer hast du bei der Reise des Petitionsausschusses quasi zur Rettung beigetragen, sodass der Bus des Petitionsausschusses nicht im Gebirge von Montenegro abgestürzt ist. Auch dafür an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, im Petitionsbericht ist ausgeführt, dass der Petitionsausschuss und die Petitionen, die an den Hessischen Landtag gerichtet werden,oft ein Spiegelbild der Gesellschaft seien. So verwundert es nicht, dass wir uns in diesem Ausschuss zum großen Teil mit Ausländerpetitionen beschäftigen müssen. Frau Kollegin Waschke, ich glaube, für keinen der Kolleginnen und Kollegen ist es einfach,über solche Petitionen zu entscheiden, weil hinter jeder einzelnen Petition sehr differenzierte menschliche Schicksale stecken. Auf der anderen Seite haben wir mit der Härtefallkommission vom Grundsatz her ein Instrument geschaffen, mit dem wir diesen Menschen möglicherweise helfen können.
Ich bin frohen Mutes, dass wir das Instrument der Härtefallkommission in den nächsten Monaten effizienter einsetzen werden, weil es darum geht, Menschen, die nach gesundem Menschenverstand nicht in ihr Quasi-Heimatland gehören,hier zu behalten,weil sie in vielen Fällen für dieses Land eine Bereicherung darstellen. Ich glaube, in diese Richtung muss es gehen. So egoistisch muss auch unser Land sein, dass wir sagen: Menschen, die für die Bundesrepublik Deutschland eine Bereicherung darstellen, sollen hier bleiben können, auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht in jedem Einzelfall zu 100 % gegeben sind.
Der Petitionsausschuss ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Das sieht man auch daran, dass sich ein großer Teil von Rechtsanwälten und – ich will es einmal ganz direkt sagen – Menschen, die sich dem Querulatorentum verschrieben haben, an den Petitionsausschuss wenden.
Aber ein Teil der Rechtsanwälte, Herr Kollege Wintermeyer. – Man muss klar feststellen, dass viele Rechtsanwälte den Petitionsausschuss missbrauchen, sowohl im Rahmen von Ausländerpetitionen, um offensichtlich Petitionen, die keine Aussicht auf Erfolg haben, eine Verlängerung zu geben, als auch in anderen Bereichen, in denen sie als Rechtsanwälte nicht weiter wissen. Man muss klar feststellen, dass der Petitionsausschuss nicht der Mülleimer für Rechtsanwälte ist, die nicht wissen, was sie machen sollen, und keine gute Ausbildung genossen haben.
Dieses Signal sollte einmal aus dem Hessischen Landtag heraus gesendet werden. Es gibt nicht nur gute Rechtsanwälte, sondern es gibt auch viele schlechte Rechtsanwälte. An alle Rechtsanwälte in Hessen gerichtet sage ich: Der Petitionsausschuss ist nicht das verlängerte Organ, wenn man nicht mehr weiter weiß, sondern an den Petitionsausschuss soll man sich wenden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das ist leider nicht immer der Fall.
Des Weiteren glaube ich, dass wir im Bereich der Ausländerpetitionen nicht nur auf einem guten Weg sind, sondern dass wir auch in eine Diskussion eingetreten sind – dabei spreche ich Sie direkt an, Herr Innenminister – über eine Altfallregelung, die wir dringend benötigen. Wenn wir jeden Fall einzeln in der Härtefallkommission behandeln würden, würden wir wahrscheinlich noch in 20 Jahren dort sitzen. Ich glaube, das ist sowohl den Mitgliedern der Härtefallkommission als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr schwer zuträglich.
Herr Wolf, der Innenminister des Landes NordrheinWestfalen, hatte diese Diskussion angestoßen. Auf der Innenministerkonferenz ist diskutiert worden, ob man nicht zu einer Altfallregelung kommt. Ich will Ihnen sagen, dass ich kein Fan einer Altfallregelung bin, weil sie natürlich an Menschen, die hierher kommen, ein Signal sendet nach dem Motto:Bleibt nur lange hier,irgendwann werdet ihr legalisiert. – Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass es eine große Anzahl von Menschen gibt,die aus Bürgerkriegsländern gekommen sind,die sich mittlerweile zu 100 % integriert haben, die unsere Sprache sprechen, die die Kultur angenommen haben, deren Kinder hier aufgewachsen sind und bei denen es meines Erachtens wenig Sinn macht, diese Menschen wieder in die Länder zurückzuschicken, die weiß Gott nicht mehr ihre Heimatländer sind.
Um solche Fälle geht es. Über solche Fälle sprechen wir im Rahmen einer Diskussion über eine mögliche Altfallregelung. Ich bin froh, dass Sie dieses Thema angestoßen haben,weil nicht immer ein solches Signal vom hessischen Innenminister gesendet worden ist. Ich glaube, es ist richtig.
Ich glaube, es ist deshalb richtig, weil es einerseits um die Menschen geht, die für mich in vielen Fällen eine Bereicherung für dieses Land darstellen.Auf der anderen Seite ist auch klar, dass die Verwaltung dieses Landes mit der Masse dieser Fälle absolut überfordert ist. Darum geht es. Deshalb müssen wir eine sinnvolle Lösung herbeiführen.
Ich hoffe, dass die Gespräche der Innenminister weitergeführt werden, denn das ist meines Erachtens das richtige Signal. Man muss aber auf der anderen Seite sagen, das ist kein Signal nach dem Motto: Kommt alle nach Deutschland, weil euer Aufenthalt nach einer bestimmten Zeit auf jeden Fall legalisiert wird. – Das kann es auch nicht sein. Wir haben bereits bei der Integration derer, die schon in Deutschland sind, große Probleme. Das ist eine Mammutaufgabe, die wir uns gestellt haben. Diese Mammutaufgabe sollten wir erst einmal ordentlich erfüllen, bevor wir an der Stelle weitere Signale setzen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich halte die Einführung einer Sprechstunde für eine sinnvolle Sache. Die Bürger dieses Landes können sich im direkten Gespräch an die Abgeordneten wenden, wenn es Probleme mit Behörden, mit der öffentlichen Hand gibt. Ich glaube schon, dass jeder Kollege, jede Kollegin in diesem Ausschuss das sehr ernst nimmt und versucht, Lösungen zu finden. Es ist nicht immer so, dass man Rechtsansprüche erfüllt, sondern es geht oftmals darum, das gegenseitige Verständnis für die eine und für die andere Seite zu fördern. Das gelingt uns in vielen Fällen sehr, sehr gut. Es ist erstaunlich, dass es manchmal weniger darum geht, gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen, sondern einfach darum, bestimmte Sachverhalte mit ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl umzusetzen. Das gelingt uns, wie gesagt, sehr gut. Deshalb begrüße ich die Einrichtung einer Sprechstunde und glaube, dass das – man sieht ja, wie sie angenommen wird – die richtige Entscheidung war. In diesem Sinne darf ich mich für die Zusammenarbeit bei den anderen Fraktionen sehr herzlich bedanken und hoffe, dass wir diese Arbeit fortsetzen werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Rentsch ist auf den Verlust von Herrn Beuth für den Petitionsausschuss eingegangen. Ich kann ihm in einer Sache zustimmen: Herr Beuth hat uns in den Bergen vor Tirana wahrscheinlich vor einem Absturz gerettet. Das mag sein. Hinsichtlich der Rolle, die er ansonsten im Petitionsausschuss gespielt hat, würde ich aber empfehlen, zu evaluieren, ob wir zu der gleichen Erkenntnis kommen wie Sie, Herr Kollege Rentsch.
Die Arbeit im Petitionsausschuss – die Ausschussvorsitzende hat es dargestellt – ist die Erfüllung einer sehr wichtigen Aufgabe, einer Aufgabe, die uns qua Verfassung zugewiesen worden ist. Das Petitionsrecht ist ein durch die Verfassung garantiertes Recht, das jeder Bürger und jede Bürgerin in Hessen wahrnehmen können.An den Zahlen und Fakten, die Sie im Petitionsbericht nachlesen können, ersehen Sie, dass sehr viele Menschen von diesem Recht Gebrauch machen und dass die Mitglieder des Petitionsausschusses in vielen Fällen zumindest versuchen, die Probleme zu lösen.
Fakt ist, dass wir 1.357 Neuzugänge bei den Petitionen hatten und dass wir im Berichtszeitraum 1.427 Petitionen erledigt haben. Daran sehen Sie, meine Damen und Herren, dass der Arbeitsaufwand im Petitionsausschuss enorm ist und dass die Arbeitsleistung, die die Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen in diesem Ausschuss erbringen, sehr groß ist. Wenn man bestimmte Debatten in diesem Hause verfolgt und sich anschaut,wie „voll“ das Plenum ist, wenn es um die Aussprache über den Petitionsbericht geht,dann habe ich das Gefühl,dass diese Arbeit nicht richtig gewürdigt wird.
Alle Kolleginnen und Kollegen haben in der Regel 20 bis 100 Petitionen im Bestand. Daran sieht man, dass ein rie
siger Arbeitsaufwand notwendig ist. Dieser Arbeitsaufwand ist in den letzten Jahren gestiegen. Das muss man einfach einmal zu Kenntnis nehmen, denn bei Gesprächen mit Kollegen aus den Fraktionen hört man immer wieder:Als ich damals noch im Petitionsausschuss war, da war das so und so. – Das erinnert einen immer ein bisschen an die Geschichten, die Opa vom Krieg erzählte.
Es ist aber in der Tat nicht mehr so.Die Fülle und auch die Komplexität der Fälle haben zugenommen. Durch das Verfahren in der Härtefallkommission – bevor ein Härtefall überhaupt in der Kommission behandelt werden darf, müssen wir uns mit ihm im Petitionsausschuss befassen – ist der Arbeits- und Zeitaufwand für die Kolleginnen und Kollegen deutlich größer geworden. Das sehen Sie auch daran, dass die Tagesordnungen für die Sitzungen des Petitionsausschusses mittlerweile über 160 Seiten umfassen. Das untermauert das, was ich gesagt habe. Fast alle Kolleginnen und Kollegen – mit einer Ausnahme – sind Mitglieder der Härtefallkommission und haben auch dort ihre Arbeit zu leisten.
Ich möchte mich aber am Anfang meiner Rede recht herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferates bedanken.
Ohne sie ist die Arbeit, die wir machen, schwer zu leisten. Die Vorarbeiten für uns werden durch das Petitionsreferat in sehr kollegialer Zusammenarbeit geleistet. Ich sehe Frau Bachmann, Herrn Beck, Frau Brink und Herrn Fromme, die hier im Raum sind. Noch einmal herzlichen Dank für die Arbeit,die Sie für uns leisten.Ich glaube,dieses Ergebnis wäre nicht möglich, wenn Sie nicht die Vorarbeiten leisten würden.
Wenn man einen solchen Petitionsbericht behandelt, muss man auch einmal die Schattenseiten ansprechen. Ich würde mir wünschen, dass uns die Unterstützung, die wir vom Petitionsreferat bekommen, auch das eine oder andere Ministerium angedeihen lassen würde;denn zum Teil haben wir damit zu kämpfen, dass Stellungnahmen sehr schleppend oder überhaupt nicht kommen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, obwohl Petitionen zur Beratung angemeldet sind,in Ausschusssitzungen einfach nicht erscheinen. Ich wünschen mir, dass auch vonseiten der Landesregierung und der zuständigen Ministerien ein bisschen mehr Augenmerk darauf gerichtet wird, die Arbeit des Petitionsausschusses zu unterstützen.
Ich habe ein Beispiel mitgebracht, an dem Sie sehen können,dass meine Kritik wirklich berechtigt ist.Das Beispiel betrifft das Innenministerium. Ich könnte auch ein anderes Ministerium ansprechen.Aber der Innenminister sagt, dass er im Zweifel immer zuständig ist. Daher führe ich dieses Beispiel an.
Nachdem die neuen Verordnungen gekommen sind, hatten die Ausländerbehörden den Auftrag, neue Stellungnahmen abzugeben, weil bestimmte Sachverhalte abgefragt werden mussten.Dann bekommt man beispielsweise eine Stellungnahme der Ausländerbehörde des Wetteraukreises, in der zu dem Thema Anlagen – obwohl es einen umfangreichen Fragenkatalog gibt – steht: „Liegt bereits vor“. Zum Petenten heißt es „Siehe Stellungnahme vom 25. April 2003“. Das geht also nach dem Motto: Mach deine Arbeit mal schön alleine.
Auf die Frage nach der Straffälligkeit des Petenten wird geantwortet: „Ist bekannt“.Auf die Frage, ob Verurteilungen vorliegen, steht in der Stellungnahme: „Ist bekannt“. Auf die Frage,ob Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht worden sind, wird geantwortet: „Ja“. Die weitere Frage – im Bejahungsfall –, wie der Lebensunterhalt bestritten wird, wird gar nicht mehr beantwortet. Daran sehen Sie, in welcher Form dem Petitionsausschuss zum Teil zugearbeitet wird.
Ich denke, hier muss eine Änderung herbeigeführt werden. Das könnten Sie, Herr Innenminister, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Ressorts einmal auf die Tagesordnung setzen.
Im Berichtszeitraum – die Frau Vorsitzende hat es schon angesprochen – hatten wir eine Fülle von Ausländerpetitionen zu behandeln. 52,9 % aller Petitionen sind mittlerweile Ausländerpetitionen. Ihr Anteil ist zwar zurückgegangen, aber der Aufwand für Ausländerpetitionen ist enorm.Den größten Anteil an Ausländerpetitionen haben folgende Herkunftsländer bzw. Bevölkerungsgruppen: Kurden mit 11,75 %, Serbien-Montenegro mit 43,21 % und die Türkei mit rund 15 %. Daran sehen Sie, dass in diesem Bereich noch viel zu tun ist und dass die Bestimmungen betreffend Bleiberechte oder Aufenthaltserlaubnisse für Bürgerkriegsflüchtlinge noch einmal nachgearbeitet werden müssen. Ich gehe darauf gleich noch einmal ein.
In den Berichtszeitraum fallen die Änderung des Zuwanderungsgesetzes und die Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a Zuwanderungsgesetz. Ich muss noch einmal sagen, wir hätten uns viele Debatten in diesem Hause ersparen können und könnten uns viele Debatten, die wir jetzt und künftig führen, ersparen, wenn wir am Anfang eine offene Debatte über die Härtefallkommission hier im Hause geführt hätten.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass meine Fraktion einen nach meiner Auffassung vernünftigen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wenn Sie diesem Gesetzentwurf seinerzeit gefolgt wären, bräuchten wir viele Debatten, die wir in der Härtefallkommission oder im Petitionsausschuss führen, in dieser Form nicht mehr zu führen. Es geht auch um die Arbeitsbelastung. Wir haben seinerzeit gesagt, wir wollen nicht, dass diese Kommission mit Politikerinnen und Politikern besetzt ist, sondern wir wollen, dass sie politikfern besetzt wird, dass dort die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände und auch ärztlicher Sachverstand vertreten sind. Sie haben das seinerzeit abgelehnt. Die Folge ist, dass wir die Petitionen nicht nur im Petitionsausschuss, sondern auch in der Härtefallkommission aufrufen müssen.
Wir diskutieren zurzeit über die Möglichkeit der Einrichtung einer Vorprüfungskommission oder informeller Vorgespräche vor den Sitzungen der Härtefallkommission. In unserem Gesetzentwurf war der Vorschlag enthalten,dass es eine Vorprüfungskommission und eine Geschäftsstelle geben soll, die die eingegangenen Härtefälle vorprüft.
Ich will es noch einmal sagen, weil wir vorhin schon über die Beratungsresistenz der Regierung diskutiert haben. Ich wünsche mir, dass Sie in solchen Fällen einfach einmal eine offene Debatte zulassen und sich mit solchen Ge
setzentwürfen beschäftigen, statt sie gleich in erster Lesung abzulehnen, ohne über die Grundsätze des Verfahrens geredet zu haben.