Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

Eines möchte ich auch sagen. Gerade bei der Weiterbildung engagiert sich eine Klientel an Menschen, die sehr hoch motiviert ist. Sie haben mit vielen Gesprächen dazu beigetragen, dass wir das System weiterentwickeln können. Im Kultusministerium ist Herr Hochstätter der Ansprechpartner. Er hat viele Gespräche geführt. Aber das war sehr wichtig. Denn der Gesetzentwurf musste diskutiert werden, damit das neue Gesetz dann angenommen wird.

Das Gesetz hat Planungssicherheit gewährleistet und den Einrichtungen Entwicklungschancen gelassen.

Herr Quanz, Sie haben das Programm „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“ angesprochen. Das ist ein negatives Beispiel. Es handelt sich dabei um ein

Bundesprogramm, das damals auf Initiative der SPD aufgelegt wurde. Es ist zeitlich begrenzt. Herr Quanz, das wird jetzt auslaufen. Auf der Grundlage dieses Programms wurden aber Strukturen aufgebaut. Ich weiß gar nicht, wo die Mittel herkommen sollen, mit denen diese Strukturen aufrechterhalten werden sollen.

(Lothar Quanz (SPD): Das Stichwort dazu lautet: Föderalismus!)

Herr Kollege, darüber wird man im Rahmen dieser Diskussion reden müssen. Das Programm wurde aber damals in Berlin aufgelegt. Dabei wurde auch festgelegt, wann das Programm zu Ende geht.

Mit diesem Programm wurden Strukturen aufgebaut, die sich meiner Einschätzung nach bewährt haben.

(Lothar Quanz (SPD): Ja!)

Damit erhebt sich allerdings die Frage, wie das auch weiterhin finanziert werden soll.Wir haben durch die Verabschiedung unseres Gesetzes Wert darauf gelegt, dass in Hessen die Strukturen erhalten bleiben. Diese Strukturen müssen überleben können. Durch die gesetzliche Regelung, die eine Pauschalierung der Landesförderung vorsah, durch die Vereinbarung zwischen dem Land und den Trägern über einen für jedes Jahr verbindlich festgelegten Förderumfang und durch die für einen Zeitraum von fünf Jahren gemeinsam vereinbarten Förderbedingungen wurden verlässliche Strukturen geschaffen.Herr Quanz,diese Strukturen sollten erhalten werden.

Ich weiß es noch: Damals, als es anstand, mit den einzelnen Trägern vertragliche Regelungen zu treffen,gab es bei diesen leichte Nervosität. Als der Finanzminister ein Jahr später eine Haushaltssperre erließ, haben sich die Träger gefreut. Denn die einzelnen auf der Grundlage eines Vertrags abgeschlossenen Regelungen fielen nicht unter die Haushaltssperre. Das war ein positives Zeichen. Man konnte feststellen, dass Kontinuität gegeben war.

Die nun beabsichtigte Novellierung dieses erfolgreichen Gesetzes soll eine Weiterentwicklung und die Etablierung eines Systems des lebensbegleitenden Lernens ermöglichen.

Vielleicht waren damals einige von Ihnen auf der Veranstaltung im Schloss in Biebrich, die von der Hessen-Agentur ausgetragen wurde. Bei dieser Veranstaltung lag der Schwerpunkt auf dem lebensbegleitenden bzw. dem lebenslangen Lernen.Wer dort war, konnte feststellen, dass die Europäische Kommission und die Europäische Union großen Wert auf die Förderung des lebenslangen Lernens legen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bewährtes erhalten wird. Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildung im Lande Hessen neu ordnen. Der traditionelle Bereich wird dabei durch die etablierten Träger der Bildungsangebote abgedeckt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass sowohl die Beteiligung an der Bildung als auch die Bildungsangebote verbessert werden.Wir tragen damit den neuen Aufgaben, die die Weiterbildung hat und die sich in dem Begriff, den ich eben schon nannte, des lebensbegleitenden Lernens fokussiert, Rechnung.

Ich möchte noch einmal herausstellen, dass das Gesetz, das wir im Jahre 2001 verabschiedet haben,für diesen Prozess gute Voraussetzungen geschaffen hat. Es muss jetzt aber an die aktuelle Entwicklung angepasst werden. Das Gesetz des Jahres 2001 hat also schon Möglichkeiten geschaffen.

Unsere Zeit ist aber sehr schnelllebig.Wir müssen deshalb zur Kenntnis nehmen,dass das lebenslange Lernen immer mehr an Gewicht gewinnt.

Die Grundlagen, auf denen diese Änderungen basieren, wurden schon angesprochen. Ich möchte noch einmal feststellen, dass der Weiterbildungsbericht, den das Landeskuratorium erstellt hat, und der Bericht dieser Sozialforschungsstelle wesentlich dazu beigetragen haben, festzulegen, welche Änderungen vorgenommen werden müssen.

Wir sind lange davon ausgegangen, dass das Gesetz nicht geändert, sondern nur fortgeschrieben werden muss. Die Berichte haben aber gezeigt, dass Änderungsbedarf besteht. Wir müssen auf aktuelle Tendenzen reagieren und Entsprechendes aufnehmen. Die CDU-Fraktion unterstützt nachdrücklich die klare Zielorientierung und die Aufgabenbeschreibung hinsichtlich des lebensbegleitenden Lernens, die sich durch die Weiterentwicklung des Gesetzes ergeben. Außerdem unterstützt die CDU-Fraktion nachdrücklich die Bildung von Netzwerken – das wurde hier schon mehrfach angesprochen – sowie die Schaffung der Zentren für lebensbegleitendes Lernen, von denen eines in Offenbach gerade im Entstehen ist. Damit wird auch die Bedeutung der Regionen für die Weiterbildung betont.

Wir wollen darüber hinaus durch eine Öffnungsklausel erreichen, dass sich eine Dynamik ergibt, die zur Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Formen führt.Außerdem wollen wir in das Gesetz Bestimmungen einbauen, auf deren Grundlage sich eine Dynamik hinsichtlich der Finanzierung der Strukturen des lebensbegleitenden Lernens ergeben kann.

Ich möchte aber eines herausstellen. Dabei ist wichtig, dass dies nur auf Wunsch des Trägers und im Rahmen der ihm durch das Gesetz zustehenden Fördermittel geschehen kann. Das heißt, hier ist Kooperation wesentlich. Das geschieht also nicht par ordre von oben herunter. Aber wenn der Träger es wünscht, wird das so durchgeführt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Unsere Ziele sind folgende. Einerseits wollen wir die Fördersystematik beibehalten und den finanziellen Rahmen eindeutig abstecken. Gleichzeitig wollen wir das plurale Finanzierungssystem sichern. Das heißt aber auch, dass wir uns sicherlich einmal Gedanken darüber werden machen müssen, ob man da nachlegen kann. Aber Sie alle kennen die Situation, in der sich die Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden befinden. Ich bin der Meinung,wir sollten hier nichts versprechen,was wir nicht einlösen können. Wir sollten nur über das sprechen, was wir auch tun können.

Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass so viele Menschen in diesem Land private Mittel aufwenden, um ihren Bildungshorizont zu erweitern. Auch wenn es einigen schwer fällt, manchen Sachen zu folgen, sind sie bereit, hier etwas zu investieren.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen. Ihre Redezeit ist um.

Ich komme zum Ende. – So, wie die CDU in diesem Haus in den vergangenen Jahren dafür gesorgt hat, dass Hessen Bildungsland Nummer eins wird, und wie wir auch in der Qualitätssicherung auf dem ersten Bildungsweg Maßstäbe gesetzt haben, wird diese Gesetzesänderung dazu führen, dass wir auch in der Weiterbildung, der vierten Säule des Bildungswesens, die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres geliebten Landes alle Möglichkeiten haben, lebensbegleitend weiter zu lernen. Keiner ist davor gefeit, noch klüger zu werden. Ich fordere Sie auf: Machen Sie mit. Stimmen Sie zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir sollten das Gesetz vor allem auch für uns beschließen.– Wir sind am Ende der Aussprache zu dem Gesetz in erster Lesung. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir überweisen damit den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes und des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub, Drucks. 16/5276, an den Kulturpolitischen Ausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen – Drucks. 16/5253 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Zur Begründung hat Herr Kollege Rentsch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte über den Landeswohlfahrtsverband hat uns im Landtag schon öfter beansprucht. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der Landeswohlfahrtsverband ein ganz entscheidender Partner für die Sozialpolitik im Lande Hessen ist und das auch bleiben wird.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Der Landeswohlfahrtsverband ist nicht nur als überörtlicher Träger der Sozialhilfe ein Begriff; er hat einen Haushalt, der doppelt so groß ist wie der Einzelplan 08 in Hessen. Ich denke, das zeigt schon von der Summe her, um welchen Betrag es hier geht.

Der Landeswohlfahrtsverband ist weiterhin d e r Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen im Lande Hessen und kümmert sich um diese Menschen mit großer Erfahrung. Er ist sozusagen überall dort vor Ort tätig, wo diese Menschen einen Ansprechpartner brauchen.Auch die Prognose, dass die Zahl der Menschen mit Behinderungen in der Zukunft zunehmen wird, dass also vom Landeswohlfahrtsverband mehr Menschen betreut werden müssen, zeigt, dass das Thema nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch im Hessischen Landtag diskutiert werden muss.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Denn das Land hat gemeinsam mit den Kommunen in Hessen die Verantwortung für Menschen mit Behinderungen, und dieser Verantwortung wollen wir als FDP auch nachkommen.

Weil wir die steigenden Fallzahlen und die große Bedeutung des Landeswohlfahrtsverbandes für das Land Hessen sehen, glauben wir, dass es notwendig ist, im Landtag über die Situation des Landeswohlfahrtsverbandes mindestens einmal im Jahr zu sprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Wir wollen deshalb mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf eine Berichtspflicht für den Direktor des Landeswohlfahrtsverbandes einführen, wie es sie auch in anderen Bereichen der Gesetzgebung gibt. Der Landeswohlfahrtsverband sollte einmal im Jahr durch seinen Direktor zu seiner Situation und zu der Frage Stellung nehmen, wie es mit dem Landeswohlfahrtsverband finanziell weitergeht, wie es mit den behinderten Menschen in Hessen weitergeht, wie sich der Landeswohlfahrtsverband entwickelt und was wir als Land tun können, um unserer Verantwortung gerecht zu werden.

Das sorgt für die notwendige Transparenz, die wir in der Debatte brauchen.Denn klar ist:Das Land hat – nicht nur aufgrund des Landeszuschusses, sondern auch weil die Situation von Menschen mit Behinderungen den Landtag tangiert – eine Verantwortung.Wir wollen also auf der einen Seite eine stärkere Transparenz schaffen; aber wir wollen auf der anderen Seite auch eine stärkere Verzahnung zwischen dem Landtag und dem Landeswohlfahrtsverband vornehmen.

Es ist zwar richtig, dass der Landeswohlfahrtsverband ein unabhängiges Gremium mit einem eigenen Parlament ist, das seine Aufgaben wahrnimmt, und als Kommunalverband zunächst grundsätzlich den Kommunalen Spitzenverbänden gegenüber verantwortlich ist; aber schon der direkte Zuschuss des Landes für den Landeswohlfahrtsverband zeigt,dass wir eine Verbindung zu ihm haben.Auf der anderen Seite kann uns im Landtag die Situation von Menschen mit Behinderungen nicht egal sein.Deshalb ist, denke ich, eine Berichtspflicht kein Teufelswerk, sondern eigentlich ein ganz normaler Vorgang, den wir hier einführen wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Des Weiteren haben wir gehört – es freut uns sehr –, dass der Landesdirektor Uwe Brückmann mit der Berichtspflicht wohl kein Problem haben wird. Das hätte mich auch gewundert. Einen Menschen wie Uwe Brückmann kann man, glaube ich, 365 Tage im Jahr nachts wecken, und er kann einen Bericht über den Landeswohlfahrtsverband abgeben.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Kollege Dr.Jürgens,keine Angst.Wir lassen Sie auf jeden Fall die restlichen 364 Tage des Jahres schlafen. Es geht uns nur um Herrn Brückmann. Herr Brückmann ist jeden Tag des Jahres in der Lage, den Bericht abzugeben; da bin ich mir ganz sicher.

Es ist auch keine Frage von mehr Bürokratie. Einen solchen Bericht muss ein Direktor des Landeswohlfahrtsverbandes abgeben können, und wir wissen, das kann er.

Meine Damen und Herren,wir wollen auch,dass jeder Direktor des Landeswohlfahrtsverbandes einen Bericht ab

gibt; wir schlagen keine politische Präferenz vor. Es kann gut sein, dass sich die Verhältnisse ändern und irgendwann eine andere Partei den Direktor des Landeswohlfahrtsverbandes stellt. Deshalb wollen wir eine gesetzliche Regelung. Denn es kann nicht sein, dass sozusagen einer Partei berichtet wird und einer anderen nicht.

Lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes sagen. Wir haben hier in der Debatte um den Landeswohlfahrtsverband schon viel Klamauk vernommen. Das gilt nicht für die Koalitionspartner von CDU, FDP und GRÜNEN. Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir es schaffen würden – da wende ich mich ganz offen an die SPD –, konkret über diesen Punkt zu sprechen, und wenn wir zugeben würden – viele Menschen in diesem Land haben es schon wahrgenommen –, dass die Koalition im Landeswohlfahrtsverband eine saubere und gute Arbeit macht

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Lachen der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) – Reinhard Kahl (SPD): Man sieht nichts; wer nichts macht, macht keine Fehler!)

und sich sicher nicht einer größeren Transparenz verschließen will.