Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

e) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Kassel

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/321, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/321 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann wird mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE dem Wahlvorschlag gefolgt. Die genannten Personen sind zu Vertrauensleuten und stellvertretenden Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Kassel gewählt. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall)

f) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Wiesbaden

Ihnen liegt der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/322, vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/322 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –

Dann wird mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag entsprochen. Die genannten Personen sind als Vertrauensleute und stellvertretende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall)

g) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter beim Finanzgericht Kassel

Nach § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), und § 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Finanzgerichtsordnung vom 17. Dezember 1965 (GVBl. I S. 347), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1976 (GVBl. I S. 532), werden für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter sieben Vertrauensleute und ihre Stellvertreter auf fünf Jahre vom Landtag nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt. Sie müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter erfüllen.

Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/323, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/323 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE wird diesem Wahlvorschlag gefolgt. Die genannten Damen und Herren sind als Vertrauensleute und stellvertretende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter beim Finanzgericht Kassel gewählt. Ich darf Sie recht herzlich beglückwünschen.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, nach diesen für Sie anstrengenden Wahlgängen rufe ich nun Tagesordnungspunkt 30 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bundesregierung verhindert das wirksame Fördern von Arbeitsuchenden – Drucks. 17/248 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Für die antragstellende Fraktion erhält Herr Dr. Jürgens das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich auf der Besuchertribüne zunächst meine Eltern und meinen Bruder begrüßen

möchte, die mich heute an meinem Arbeitsplatz besuchen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihr klatscht, doch wie das bei Eltern so ist, wollen auch meine schauen, mit welchen Leuten ihr Sohn Umgang hat.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Reißt euch daher ein bisschen zusammen, benehmt euch anständig, und macht einen guten Eindruck, damit ich später keinen Stress bekomme.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nun komme ich zu unserem Antrag. Rund 850.000 Menschen beziehen in Hessen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – davon sind mehrere 10.000 Menschen auf Fördermaßnahmen angewiesen,wenn sie eine Chance auf die Eingliederung in das Erwerbsleben haben wollen. Das Ganze ist im Übrigen besser unter dem Begriff Hartz IV bekannt. Die Bundesregierung möchte nun künftig bei einer Unzahl von Fällen verhindern, dass diesen Menschen tatsächlich geholfen wird. Damit werden einer Unzahl, mehreren 10.000 Menschen, Lebenschancen vorenthalten.Aus Sicht meiner Fraktion hat der Landtag allen Anlass, sich mit dieser Frage zu beschäftigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bundesregierung will z. B. die Möglichkeit, dass Arbeitsuchende den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses gefördert bekommen, künftig verhindern. Sie argumentiert unter anderem, Schulabschlüsse und Schulausbildung seien Angelegenheit der Länder und könnten deswegen nicht zulasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht werden.Abgesehen davon, dass die meisten Menschen, die davon betroffen sind, aus dem Alter der Schulpflicht längst heraus sind, einmal abgesehen davon, dass selbstverständlich ein fehlender Schulabschluss eines der größten Vermittlungshemmnisse in Arbeit und Ausbildung ist: Wäre die Argumentation richtig, müsste das Land für eine Unzahl von Fällen einspringen und den Hauptschulabschluss nachholen lassen. Auch deshalb hat dieser Landtag allen Anlass, sich mit diesem Problem zu beschäftigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Aspekt. Das Landesprogramm „Passgenau in Arbeit“, abgekürzt PiA, ist ebenfalls unmittelbar betroffen. Ich zitiere aus dem entsprechenden Erlass:

Im Rahmen von „PiA“ werden Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit gefördert, die sich aus den Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte nach dem zweiten und dem zwölften Buch des SGB ergeben.

Im Übrigen wird PiA kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds.Wenn jetzt ein Baustein, nämlich die Leistungen nach SGB II, herausgenommen werden, bricht das ganze Kartenhaus in sich zusammen.Wir haben also allen Anlass, uns mit dieser Frage zu beschäftigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Worum geht es im Einzelnen? Es geht um die sogenannten weiteren Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben. Bekanntlich ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, also Hartz IV, aus einer Zusammenlegung

der alten Sozialhilfe und der früheren Arbeitslosenhilfe entstanden. Beide Fürsorgeleistungen zusammenzulegen, war aus unserer Sicht richtig und wichtig. Nach dem Prinzip Fordern und Fördern wurde vielen Sozialhilfebezieherinnen und -beziehern erstmals ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Aber man muss auch berücksichtigen: Die Kommunen hatten schon vorher als örtliche Träger der Sozialhilfe vielfach Hilfen entwickelt, die Sozialhilfebezieher bei der Eingliederung in das Erwerbsleben unterstützen sollten. Diese kommunalen Erfahrungen, der bunte Strauß an Angeboten, der sich je nach örtlichen Besonderheiten und Kreativität der Akteure entwickelt hatte, war der originäre Beitrag, den die Kommunen in die gemeinsame Grundsicherung für Arbeitsuchende einbringen konnten. Daraus entstand in der Gesetzgebung § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II, also Sozialgesetzbuch zweites Buch, eine Generalklausel,die großen Spielraum für passgenaue Hilfen im Einzelfall eröffnen sollte. Nach dieser Regelung – ich zitiere – „können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind“.Im Gesetz folgen einige Beispiele, die aber nicht abschließend sind.

Zu dieser Vorschrift vertritt die Bundesregierung seit November letzten Jahres eine außerordentlich restriktive Auffassung. Zu diesen weiteren Leistungen sollen nur noch ausnahmsweise irgendwelche Maßnahmen im Einzelfall gehören,aber nicht mehr Angebote an ganze Gruppen von Betroffenen. Das steht nach unserer Überzeugung im Widerspruch zu den Grundregeln des Gesetzes. Damit verhindert die Bundesregierung passgenaue Hilfen für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser. Die Einheit von Fördern und Fordern, ein Konsens bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, wird einseitig von ihr aufgekündigt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Ich darf Ihnen ein paar Beispiele erläutern, um Ihnen klarzumachen,worum es im Einzelfall geht.All die Dinge, die ich jetzt aufzählen werde, sind davon bedroht, künftig nicht mehr aus Mitteln des SGB II finanziert werden zu können. In Offenbach z. B., so haben wir erfahren, unterstützt ein sogenannter Jugendcoach junge Menschen, die eine Ausbildungsstelle angenommen haben, hierbei aber eine begleitende Betreuung benötigen, damit sie regelmäßig zur Ausbildungsstelle gehen, dass sie sich einfinden, usw.

Die Main-Arbeit,das Jobcenter in Offenbach,fördert z.B. 90 Plätze in einer Produktionsschule. Das sind Schulen, in denen die Produktion und die Ausbildung sozusagen Hand in Hand gehen, für diejenigen, die mehr in praktischer Arbeit leisten können als in theoretischem Unterricht in der normalen Schule, die dort aber auch einen Hauptschulabschluss machen können.

Das Gleiche gilt übrigens auch für den Lahn-Dill-Kreis. Die dortige Produktionsschule Neumühle in Breitscheid, die nach dem gleichen Prinzip arbeitet, ist akut bedroht. In beiden Fällen würde übrigens auch eine Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds wegfallen.

Die Main-Arbeit bietet weiter eine Berufsorientierung für ALG-II-Empfängerinnen mit integrierter Kinderbetreuung oder ein Programm „Neustart“ mit individuellen Beratungsgesprächen für alle Fragen der Selbstständigkeit an. All das könnte nicht mehr angeboten werden,

wenn die Anweisungen der Bundesregierung tatsächlich umgesetzt werden.Wir halten das für ein Unding.

Weiter. Darmstadt hat gute Erfahrungen mit Wechselprämien für Arbeitgeber gemacht, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt haben. Das ist für die Betroffenen sicherlich ein wichtiger Schritt. Die Berufsausbildungsvorbereitung für besonders benachteiligte Jugendliche wird vom Land Hessen gefördert und von der Arge, also der Arbeitsgemeinschaft, in Darmstadt kofinanziert. Das Jobcenter ist auch am Bundesprogramm Kompetenzagenturen beteiligt, mit dem Jugendliche mit schlechten Startchancen an der Schwelle von der Schule in den Beruf unterstützt werden, ähnlich wie der Jugendcoach in Offenbach.

Dies ist alles ebenso gefährdet wie die Berufsorientierung für Migrantinnen und Migranten, die ein intensiveres Sprachtraining brauchen, als das in den Regelsprachkursen vorgesehen ist. Wir halten es für ein Unding, dass all diese sinnvollen Maßnahmen vor dem Aus stehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Müller-Klepper (CDU))

In Frankfurt – man konnte es neulich in der Presse lesen – stehen viele junge Menschen, die den Hauptschulabschluss nachmachen wollen, vor dem Nichts. Die Lehrerkooperative Frankfurt, die mit einer Erfolgsquote von rund 90 % Jugendlichen einen Hauptschulabschluss ermöglicht, teilweise im zweiten oder dritten Anlauf, wird ihre Arbeit einstellen oder zumindest stark reduzieren müssen. In Marburg-Biedenkopf werden z. B. schon – ich könnte schon sagen – von Alters her, also vor Einführung des SGB II, Ausbildungszuschüsse an Arbeitgeber gezahlt. Auch das steht auf der Kippe. Das ist umso unverständlicher, als die betriebliche Ausbildung, die dort gefördert wird, für die meisten sehr viel sinnvoller ist als die überbetriebliche, die ungefähr dreimal so teuer ist, von der Bundesagentur aber weiter finanziert werden soll. Es ist also völlig unverständlich, was hier passiert.

Die Auffassung der Bundesregierung führt letztlich dazu, dass vielen eingliederungsfähigen und eingliederungswilligen Menschen der Weg in den ersten Arbeitsmarkt versperrt bleibt. Ich sage es noch einmal: Diesen Menschen werden Lebenschancen verbaut. Das ist ungerecht, das ist wirtschaftlich unsinnig und verheerend für das soziale Gleichgewicht in diesem Land.