Die von der linken Seite immer wieder geforderte Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder – das sei an der Stelle auch angemerkt – hat sich in diesem Zusammenhang als absolut überflüssig erwiesen. Kontraproduktiv ist sie außerdem. Das habe ich an anderer Stelle schon ausgeführt.Festzustellen bleibt allerdings in diesem Zusammenhang, dass sich die Gewerkschaften verantwortungsbewusst gezeigt und ihre Aufgabe im Tarifgefüge und Tarifgleichgewicht erfüllt haben. Die Gewerkschaften, und zwar einschließlich der nicht immer mit Lob von unserer Seite versehenen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, sind in dieser Sache erheblich weiter als der Linksblock in diesem Hause. Das muss auch einmal festgehalten werden.
Ein Zweites muss an dieser Stelle erwähnt werden, bevor wir schon direkt im Anschluss an die Sitzung in die Ausschussberatungen gehen. So ist festzustellen, dass zwar beide Gesetzentwürfe das gleiche Ziel verfolgen, aber nicht beide dem gerecht werden. Es entbehrt schon nicht einer gewissen Peinlichkeit, auch Ehrlichkeit – peinliche Ehrlichkeit vielleicht –, wenn die antragstellende SPDFraktion nach nochmaliger Durchsicht ihres Werkes immerhin selbst erkennt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf einige schwere handwerkliche Fehler enthält.
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten das Schreiben der SPD-Fraktion, des Kollegen Rudolph, vom 4.August 2008 in aller Kürze wie folgt zitieren: Leider mussten wir feststellen, dass sich bei der Abfassung des von uns mit Datum vom 20.06.2008 eingebrachten Gesetzentwurfes für ein Gesetz zur Einbeziehung hessischer Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in die allgemeine Einkommensentwicklung des öffentlichen Dienstes zwei redaktionelle Fehler eingeschlichen haben, die wir im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens noch korrigieren werden.
Danach folgen in der Tat Hinweise auf klare Fehler – Herr Kollege Rudolph – rechnerischer und redaktioneller Art. Wo ist er eigentlich? Ist er noch da?
Ach, da ist er ja. Gut, prima. – Es heißt dann auch, und das will ich glauben,die Fehler seien nicht beabsichtigt gewesen und müssten daher korrigiert werden.Herr Kollege Rudolph, die fehlende Absicht glauben wir Ihnen. Das Peinliche dabei ist aber, dass Sie bis zum 4. August 2008, also in den sechs Wochen seit Einbringen Ihres Gesetzentwurfs, nur einige wenige der zahlreichen Fehler entfernt haben.
Herr Staatsminister Bouffier hat schon das eine oder andere erwähnt. Ich erlaube mir nur den Hinweis, dass Ihr Gesetzentwurf nicht nur die von Ihnen selbst eingeräumten Mängel enthält, sondern insbesondere auch nicht mit den Tarifvereinbarungen, die Sie angeblich übertragen wollen,übereinstimmt.Wenn Sie hiermit nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, sowohl Besserstellungen wie auch Benachteiligungen, gegenüber den Tarifbeschäftig
ten beabsichtigt haben sollten, so sollten Sie dies sagen. Ich gehe davon aus, dass es schlicht Ihr Unvermögen ist, welches zu diesen Fehlern führt.
Herr Kollege Rudolph, ich will mich hier nicht in Einzelheiten verlieren. Die können wir im Ausschuss beraten. Jedenfalls steht aber fest, dass sich mit der von Ihnen verlangten Umsetzung der tariflichen Ergebnisse in dem Sinne, Wort für Wort ins Beamtenrecht zu übernehmen, ein Ergebnis einstellt, das aus Gründen des Besoldungssystems die Beamten einschließlich der Versorgungsempfänger schlechter stellt als die Tarifbeschäftigten. Dies sollten Sie zumindest nicht wollen.
Sachlich in keiner Weise nachvollziehbar ist, dass Sie keine Quotierung für Teilzeitbeschäftigte vorsehen. Das hat Herr Minister Bouffier bereits erwähnt. Auch da ein klarer handwerklicher Fehler – ich will nicht unterstellen, dass Sie meinen, wer nur einen Vierteltag lang arbeitet, soll trotzdem die volle Einmalzahlung erhalten.
Letztlich können wir nicht verstehen, warum den Anwärterinnen und Anwärtern für die Beamtenlaufbahn eine höhere Einmalzahlung zuerkannt werden soll als den Auszubildenden im öffentlichen Dienst, deren Bezüge im Tarifvertrag geregelt sind. Für diese ist bekanntlich eine Einmalzahlung von 100 c vorgesehen, während Sie für die Auszubildenden zur Beamtenlaufbahn eine Einmalzahlung von 150 c vorsehen.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der gleichzeitig vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung – der in der Tat eine handwerklich ordentliche Umsetzung des Tarifergebnisses für die hessischen Beamten bedeutet – deutlich den Vorzug verdient.
Deshalb kann ich der SPD nur empfehlen, ihren handwerklich schlechten und nicht umsetzbaren Gesetzentwurf spätestens in der Ausschussberatung zugunsten des Entwurfs der Landesregierung zurückzuziehen.Sie haben wieder einmal bewiesen: Sie können es einfach nicht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute liegen uns – oh Wunder – zwei Gesetzentwürfe zur Verbesserung der Besoldung und der Versorgung der Be
amtinnen und Beamten in Hessen vor. Einer war bereits am 20. Juni von der SPD-Fraktion eingebracht worden, ein weiterer am 15.August von der Landesregierung.
Das ist alles wunderbar, könnten wir denken, denn in der Sache sollen die gleichen Regelungen getroffen werden, nämlich die rückwirkende Erhöhung der Dienst- und Amtsbezüge zum 1. Januar 2008 um 3 % – wäre da nicht die Frage der Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft der Länder. Die geschäftsführende Landesregierung weigert sich immer noch, dem Beschluss des Landtags zu folgen und der Tarifgemeinschaft beizutreten.
Herr Greilich, lassen Sie mich das an dieser Stelle nochmals sagen: Wenn Sie sich schon auf die Regelung beziehen, die mit den Gewerkschaften getroffen wurde, dann empfehle ich Ihnen,auch den Anfang,die Präambel,zu lesen. Dort erklären die Gewerkschaften ganz eindeutig, dass sie nach wie vor das Ziel der Mitgliedschaft des Landes Hessen in der Tarifgemeinschaft der Länder verfolgen und dass die getroffene Regelung für sie nur die zweitbeste Lösung ist.
Das ist für mich auch nachvollziehbar. Die Gewerkschaften haben sich also überhaupt nicht von ihrer grundsätzlichen Position abgekehrt, und wir tragen die in diesem Hause nach wie vor mehrheitlich.
Der Tarifvertrag hat sich also nicht erledigt, ebenso wenig die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft.
Herr Greilich, lassen Sie mich an dieser Stelle noch Folgendes sagen: Ich finde es in der Tat einen schlechten Stil, einen Brief von der SPD – der an uns als Obleute gegangen ist und der darauf abzielt, das in der Ausschussdiskussion wieder geradezuziehen – hier zu zitieren, um zu versuchen, die Kolleginnen und Kollegen von der SPD hier vorzuführen. So etwas geht nach hinten los. Das ist kein Stil.Es ist auch nicht notwendig,in diese Frage eine solche Schärfe hereinzubringen.
Meine Damen und Herren, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht auf besserer Einsicht beruht, sondern lediglich auf das Wahlergebnis der Landtagswahl zurückzuführen ist,
ist draußen bei den Betroffenen glasklar. Erst auf dieser Grundlage wurden die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften aufgenommen und dann im Juni mit einer Eckpunktevereinbarung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Hessen beendet.
Deshalb steckt in dieser Debatte auch mehr drin. Erstens steckt da drin, dass bis dato die Beamtinnen und Beamten zum 1.April 2008 eine lineare Erhöhung von nur 2,4 % erhalten, die im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sehen ist, die unter Missachtung der Tarifautonomie per Diktat durch das Landesparlament erfolgte. Gott sei Dank ist das Geschichte.
Zweitens steckt in diesem Thema, dass die Arbeitszeiten der Beamtinnen und Beamten immer noch 42 Stunden in der Woche betragen, während die Arbeitnehmer, die nach wie vor unter den Bundesangestelltentarif fallen, eine Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche haben. Diese ungerechte Situation wollen wir alsbald beendet sehen.
Drittens steckt darin, dass der Herr Finanzminister am 2. Juli mit viel öffentlichem Getöse eine Haushaltssperre in Höhe von 3 % der Verwaltungsausgaben erlassen hat. Als Hauptargument dafür nennt er neben der Abschaffung der Studiengebühren und der zusätzlichen Einstellung von 1.000 Referendarinnen und Referendaren eine Mehrbelastung von 80 Millionen c aus Tarif- und Besoldungserhöhungen und sagt dann, das Ende der Fahnenstange sei erreicht – ganz so, als sei die Mehrheit dieses Landtags jetzt und sofort dabei, ständig kostenwirksame Gesetze zu beschließen, denen schnell ein Riegel vorgeschoben werden müsste.
Betrachtet man beide Gesetzentwürfe, so fällt auf, dass sich derjenige der SPD bei der Problembeschreibung richtigerweise auf die Eckpunktevereinbarung mit den Gewerkschaften bezieht.
Denn ohne diese Vereinbarung gäbe es keine weitere Besoldungserhöhung. Dieser Bezug ist uns wichtig.
Demgegenüber bezieht sich der Gesetzentwurf der Landesregierung viel stärker auf die Föderalismusreform I, auf die veränderten Regelungskompetenzen, wonach ab 2006 jedes Bundesland eigenständig für die Beamtenbesoldung und -versorgung sowie das Laufbahnenrecht zuständig geworden ist.
Mit dieser Reform wurde nach unserer Meinung die Kleinstaaterei im Beamtenrecht eingeführt,und dies ohne Not und Kritik. Für uns ist es bei der Reform der Beamtenbesoldung wie auch bei der Dienstrechtsreform wichtig, den Gewerkschaften zukünftig echte Verhandlungsrechte für die Beamtinnen und Beamten einzuräumen. Wir wollen ein modernes, beteiligungsorientiertes Beamtenrecht in Hessen einführen, das für andere Bundesländer beispielgebend sein soll.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich bemühen, jenseits der Gesetzentwurfsexegese fünf Minuten lang über den eigentlichen Hintergrund dessen zu reden, worüber wir hier gerade debattieren.
Wir haben es mit einem weiteren Kapitel der Reparatur der desaströsen Fehler der Regierung Koch zu tun.
Herr Innenminister, der Fehler war, Angestellte und Beamte von der Einkommensentwicklung im öffentlichen
Dienst abkoppeln zu wollen. Der grobe Fehler war dann, Tariferhöhungen per Gesetz – wie im letzten Jahr – zu beschließen.