Protokoll der Sitzung vom 27.08.2008

Ich kann Ihnen vermelden, dass in der Anhörung, die wir dazu durchgeführt haben, die Kommunalen Spitzenverbände, aber auch sämtliche Fachgremien diesem Gesetzentwurf ausnahmslos zugestimmt haben, sodass ich der guten Hoffnung bin, dass auch das Haus dem zustimmen wird. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Vielen Dank, Herr Minister.

Der Gesetzentwurf ist eingebracht, und es liegen keine Wortmeldungen dazu vor. Dann stelle ich fest, dass die erste Lesung durchgeführt worden ist.

Wir überweisen den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung. – Dem widerspricht niemand, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung – Drucks. 17/486 zu Drucks. 17/122 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Klein (Freigericht). Ich bitte ihn um den Bericht.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu Drucks. 17/122:

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 7. Plenarsitzung am 14. Mai 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. August 2008 behandelt und ist einstimmig zu der zuvor wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Es liegen keine Wortmeldungen vor. Dann ist die Aussprache geschlossen.

Ich rufe zur Abstimmung in der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfes auf. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden ist.Er ist damit zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung alt-kirchlicher Vorschriften – Drucks. 17/491 zu Drucks. 17/245 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Bauer. Ich bitte ihn um seinen Bericht.

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung alt-kirchlicher Vorschriften, Drucks. 17/245:

Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 10. Plenarsitzung am 4. Juni 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14.August 2008 beraten und bei Nichtanwesenheit der LINKEN einstimmig den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Wortmeldungen liegen keine vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden ist. Er ist damit zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 71 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 17/352 –

Seitens der Unionsfraktion ist beantragt worden, die Petition Nr. 6305/16 getrennt abzustimmen.

Ich rufe alle Petitionen außer Nr.6305/16 auf.Wer den Beschlussempfehlungen zu diesen Petitionen zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann sind die Beschlussempfehlungen zu diesen Petitionen alle entsprechend der Vorlage angenommen.

Ich rufe die Petition Nr. 6305/16 auf. – Herr Kollege Wagner, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, zwischen den parlamentarischen Geschäftsführern ist Aussprache zu diesem Punkt vereinbart worden.

Aussprache ist vereinbart worden. Ich gehe von fünf Minuten Redezeit pro Fraktion aus. – Einverstanden.

Dann eröffne ich die Aussprache und frage, wer das Wort wünscht. – Das Wort hat Frau Kollegin Öztürk. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Ich möchte für meine Fraktion gar nicht lange reden, aber darauf hinweisen, dass die Petition, die gerade herausgenommen wurde, die Petition der Familie Kazan ist. Wir haben im Ausschuss sehr kontrovers darüber diskutiert, wir haben auch im Plenum bereits darüber diskutiert. Ich möchte im Namen meiner Fraktion festhalten, dass wir sehr bedauern, dass, obwohl im Petitionsausschuss die mehrheitliche Meinung der Fraktionen war, die Familie wieder einreisen zu lassen, leider die CDU-Fraktion dem nicht zustimmen konnte und heute die Petition herausgenommen hat.

Ich möchte das zum Anlass nehmen, noch einmal kurz daran zu erinnern, worum es geht. Es geht um eine Familie, speziell um die Mutter mit sechs Kindern, von denen fünf in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Diese Kinder sind sehr gut integriert, und aufgrund dessen hätte die Abschiebung nicht stattfinden sollen. Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 2.April, und seither läuft die Debatte: Soll die Familie wieder einreisen dürfen, nachdem das Innenministerium Berufung eingelegt hat, oder soll die Familie so lange in der Türkei bleiben? Die mehrheitliche Meinung dieses Hauses ist, dass wir sechs Kindern und der Mutter nicht zumuten können, in der Türkei zu bleiben, bis dieses Berufungsverfahren abgeschlossen ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN)

Diese Kinder möchten wieder zurück in die Schule. Es geht wirklich darum, dass wir ein positives Beispiel für eine gelungene Integration setzen, dass wir eine integrierte Familie unterstützen und begleiten. Von daher ist alles, was eine Verzögerung bedeutet, sehr problematisch und nachher nicht mehr einzuholen.

In dieser Situation ist es wichtig, dass wir gemeinsam sehr sachlich und zielorientiert diskutieren. Es ist mehrmals die Bitte an den Innenminister gerichtet worden, dem Parlamentswillen nachzukommen und die Wiedereinreise dieser Familie zu ermöglichen. Ich möchte das im Namen meiner Fraktion noch einmal unterstützen.Wenn wir es in so einem Fall, wo die Kommunen nicht belastet werden, wo sich die kommunale Gemeinschaft ganz stark für die Familie eingesetzt hat, wo sich die Schule für die Familie eingesetzt hat und bezeugt, dass eine Integration der Kinder auf jeden Fall gelungen ist, nicht schaffen, eine gelungene Integration positiv zu begleiten, dann verstehe ich die ganze Debatte, die wir bisher über Demografie, demografischen Wandel und Integration führen, wirklich nicht.

Hier haben wir die Möglichkeit, auch im Namen der Kirchen, die sich sehr dafür einsetzen, im Namen der Menschlichkeit ein positives Signal zu setzen. Ich plädiere nach wie vor dafür,dass der Herr Innenminister auch dem Zuspruch seines Kollegen Schwarz-Schilling, der sich eindeutig dafür eingesetzt hat, zustimmt und diesem Willen nachkommt. Das wäre ein positives Signal, das von diesem Hause ausgehen sollte. Der Innenminister sollte diesem Signal auch folgen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Beuth für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine sehr schwierige Entscheidung miteinander zu treffen. Das Plenum und der Petitionsausschuss haben sich mit der Petition, mit der Familie und ihrem Schicksal sehr eingehend beschäftigt.Wir haben versucht, klug abzuwägen. Es ist den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und uns bei der letzten Plenardebatte auch gelungen. Wir kommen zu einer unterschiedlichen Bewertung der Frage, wie wir mit der Familie Kazan umgehen sollen.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Berücksichtigungsanliegen des Petitionsausschusses nicht zu. Ich will Ihnen ein paar Dinge, die uns dazu bewegen, erläutern. Wir haben ein sehr umfängliches Asylrecht und wir sind sehr großzügig bei der Aufnahme von Flüchtlingen in unserem Land. Darauf sind wir sehr stolz.Wir müssen aber zusehen, dass wir die Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft am Ende nicht überfordern. Das ist mit unsere Pflicht, die wir zu erfüllen haben.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir haben sehr großzügige Zufluchtsregelungen; die bleiben unserer Auffassung nach nur akzeptiert, wenn nach dem Wegfall des Fluchtgrunds die Rückführung erfolgt. Diesem Prinzip dienen das Aufenthaltsgesetz und die vielen rechtlichen Möglichkeiten in unseren Gesetzen insgesamt.

Die Familie Kazan war von 1993 bis 2007 in Deutschland. Das hat Frau Kollegin Öztürk vorgetragen. In dieser Zeit hat die Familie in einer zweistelligen Anzahl von Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren bis hin zum Petitionsverfahren die Möglichkeiten gehabt, ihre Anliegen entsprechend vorzutragen.Am Ende haben die Gerichte entschieden, dass die Familie in die Türkei zurückkehren muss.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Kollege, ich versuche, mich mit diesem Thema ernsthaft zu beschäftigen. Ich habe den Anspruch, hier auch meine Gedanken vortragen zu dürfen. – Bei dieser Frage, wie mit der Familie umgegangen wird, spielen natürlich Dinge eine Rolle, die in der Zeit von 1993 an geschehen sind. Die Frage der Integrationsleistungen hat Kollegin Öztürk gerade schon vorgetragen. Die strafrechtliche Auffälligkeit erwähne ich hier nur am Rande.

(Silke Tesch (SPD):Von wem?)

Von der Mutter. – Ich erwähne darüber hinaus, dass hier natürlich in den vergangenen Jahren Leistungen in einer Höhe von 350.000 c angefallen sind.Auch das muss in unsere Abwägungsentscheidung mit aufgenommen werden.

Nun kommen wir zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Dieses Urteil beklagt die fehlende Integrationsleistung der Eltern. Dort steht, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration sei eben gerade nicht gelungen. Es erläutert aber auch, dass die mangelnden Sprachkenntnisse und die mangelnde Vertrautheit mit den türkischen Verhältnissen den Kindern – so das Urteil