Peter Beuth
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich greife das auf, was Frau Kollegin Wissler zuletzt gesagt hat, und will Ihnen sagen, Frau Kollegin Wissler, dass wir uns hier nicht mit Showanträgen beschäftigen. Wenn es darum geht, dass die Fraktion DIE LINKE den rechtswidrigen Bau einer Hütte im Kelsterbacher Wald ankündigt, dann kümmern wir uns darum, dann diskutieren wir hier über den Kern unseres Staates und unserer gesellschaftlichen Ordnung.
Ich glaube, es ist klug, dass wir uns dafür auch die Zeit nehmen. Lassen Sie mich mit Startbahnpfarrer Prof. Kurt Oeser beginnen, der im Jahr 2000 in der Sendung „Kontraste“ gesagt hat:
Eines wünsche ich mir, dass bei allem Protest, der bei einer Demokratie einfach dazugehört, wenn sie nicht schläft, dass bei allem Protest es zu keiner Gewalt kommt. Das ist mein dringender Wunsch – das war auch mit der Grund, mich als Mediator zur Verfügung zu stellen.
Ich finde, wenn Bürgermeister Manfred Ockel nunmehr am 6. August in der „Frankfurter Rundschau“ erklärt, er befürchte, dass der zivile Ungehorsam gewalttätige Leute aus ganz Deutschland anziehe, dass dies außerordentlich bemerkenswert ist und in die Mitte dieses Parlaments gehört.
Wenn wir seine Sorge hier im Parlament teilen, dann geben wir damit auch zu erkennen,Herr Kollege Kaufmann, dass wir Ausbaugegner gerade nicht denunzieren.
Meine Damen und Herren, der friedliche Protest ist Wesensmerkmal unserer Demokratie. Frau Wissler, Sie haben unrecht. Es gibt kein Recht auf Widerstand in unserem Rechtsstaat. Es gibt kein Recht auf Widerstand und schon gar kein Recht auf gewalttätigen Widerstand in unserem Land.
Frau Kollegin Wissler, ziviler Ungehorsam, die illegale rechtswidrige Aktion im Kelsterbacher Wald,das läuft unserem Rechtsstaat zuwider. Das ist das Thema dieser Debatte.
Ich könnte an das anknüpfen, was wir hier zuletzt zum Thema Landesverfassungsschutz diskutiert haben, die unerträglichen Äußerungen des Kollegen Schaus, des innenpolitischen Sprechers, die auch die Integrität dieses Staates untergraben sollten. Das war sozusagen das Ziel dessen, was er damals hier vorgetragen hat.
Meine Damen und Herren, wir haben gesehen, dass Sie auf Plakaten Streichhölzer ins Bild bringen, dass Sie zündeln. Aber zum Kern unseres Rechtsstaates gehört, dass demokratisch auf dem ordentlichen Verwaltungswege getroffene Entscheidungen hinterher gerichtlich überprüft werden. Das geschieht auch im Moment mit Klagen. Es gibt 260 Klagen. 30 Kommunen, viele Klagevereine, der BUND und einige Firmen klagen gegen das, was hier auf rechtsstaatliche Art und Weise zustande gekommen ist. Das ist sozusagen der Kern dessen,was uns ausmacht:Das Gericht ist hier die letzte Instanz unserer staatlichen Ordnung.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Kollege Beuth, Sie müssen zum Schluss kommen. Die Redezeit ist zu Ende.
Ich komme zum Schluss. – Das ist die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Da gibt es keinen Raum für zivilen Ungehorsam.Wer hier nach zivilem Ungehorsam ruft, der verlässt den Boden unseres Rechtsstaates, der untergräbt die Autorität unserer staatlichen Ordnung. – Vielen Dank.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Beuth, vielen Dank. – Mir liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Schaus vor.Sie haben eine Minute und 27 Sekunden Redezeit. – Das Tempo beginnt offenbar bereits beim Laufen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich feststellen: Die CDU begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung für die Anpassung der Besoldung und der Versorgung in unserem Lande.
Im Rahmen der schriftlichen Anhörung haben uns die Sachverständigen in diesem Ansinnen unterstützt. Weil der Gesetzentwurf der Landesregierung handwerklich ein bisschen schärfer gefasst war, sind wir sehr dankbar, dass die Beratungsgrundlage von der SPD, die zunächst in einem Gesetzentwurf eingebracht worden war, zur Vereinfachung des Verfahrens zurückgenommen worden ist. Insofern befassen wir uns heute ausschließlich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und den entsprechenden Änderungsanträgen.
Die CDU-Fraktion ist der Landesregierung, Minister Volker Bouffier und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerordentlich dankbar, dass sie durch die erfolgreichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften über einen Tarifvertrag die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass wir hier die Anpassung der Besoldung und der Versorgung für das Jahr 2008 vornehmen können.
Allen Unkenrufen in diesem Hause zum Trotz ist es gelungen,einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften auszuhandeln, eine Eckpunktevereinbarung. Meine Damen und Herren, wir haben das in diesem Hause diskutiert.
Wir betrachten diesen Tarifvertrag, diese Eckpunktevereinbarung als einen Einstieg in den Hessen-Tarif. Das ist unser politisches Ziel. Daran halten wir fest. Das setzen wir auch mit diesem Gesetzentwurf um.
Meine Damen und Herren, die Föderalismusreform hat uns diese Möglichkeiten eröffnet, und wir haben sie genutzt, zunächst für 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeiter und Angestellte; nunmehr folgt das Beamtenrecht dem Tarifrecht.
Ich will den Inhalt dieses Gesetzentwurfs in kurzen Zügen vorstellen. Für 98.000 Beamtinnen und Beamte und für 57.000 Versorgungsempfänger werden die Bezüge um 3 % erhöht. Das geschieht unter Anrechnung der 2,4-prozentigen Erhöhung zum 01.04.2008, die wir bereits im vergangenen Jahr beschlossen haben.
In dem Gesetzentwurf ist eine Einmalzahlung vorgesehen. Danach werden bis A 8 150 c und ab A 9 100 c als Einmalzahlung vorgesehen.
Insgesamt verbergen sich dahinter Mehrausgaben von knapp 80 Millionen c.
Darüber hinaus haben wir mit diesem Gesetzentwurf die Verlängerung der Geltungsdauer des Beamtengesetzes beschlossen. Damit haben wir uns Zeit verschafft, um in aller Seelenruhe gemeinsam eine Dienstrechtsreform beraten zu können. Sie kennen die Themen, die dort aufgerufen sind. Ich glaube, es ist klug, dass wir das hier in diesem Gesetz machen.
Darüber hinaus wird auch die Geltungsdauer des Sonderzahlungsgesetzes verlängert. Meine Damen und Herren, damit kommen wir unserem Versprechen nach, als Land Hessen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung dieses Landes zu beteiligen.
Meine Damen und Herren, von Anfang an haben wir erklärt, wir wollen keine Abkopplung der Entgelte der Beamtinnen und Beamten oder auch der öffentlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Lohn- und Preisentwicklung haben.
Deswegen haben wir diesen Tarifvertrag ausgehandelt und auch diesen Gesetzentwurf hier vorgelegt.
Meine Damen und Herren,wir müssen aber natürlich eingestehen, dass sich die finanzielle Lage unseres Landes deutlich verschlechtert hat – die allgemeine Situation und die Rahmenbedingungen. Denken Sie nur an die Finanzmarktkrise und an die Steuereinnahmen, die lange nicht mehr so sprudeln, wie zu Beginn des Jahres erhofft.Ange
sichts dieser Entwicklung haben wir natürlich große Sorgen.
Wir haben aber auch Sorgen, weil die Entscheidungen dieses Landtags natürlich dafür gesorgt haben, dass die Haushaltslage deutlich belastet wurde. Die Landesregierung und der Finanzminister haben dankenswerterweise genau darauf reagiert und mit der Haushaltssperre sozusagen den Pfahl dafür aufgestellt, damit wir diese Situation in den Griff bekommen. Wir haben damit Vorsorge für das treffen können, was wir bis heute in den Händen halten bzw. was wir bis heute absehen können. Wenn wir uns aber insbesondere die Lage auf den internationalen Kapitalmärkten der letzten Tage anschauen, dann müssen wir natürlich weiterhin die Sorge vor Einnahmeausfällen haben – auch weil wir nicht völlig ausschließen können, dass der Landtag weitere kostenwirksame Beschlüsse fasst bzw. dass diese möglicherweise bevorstehen.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht eine gestaffelte Einführung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten vor. Die CDUFraktion wird sich nicht daran beteiligen,den Beamtinnen und Beamten sozusagen für „neues Spielgeld“ die Erhöhung ihrer Besoldung ab dem 01.01. bzw. 1 : 1 zum Tarifvertrag zu versagen. Schönes Geld für angeblich Sinnvolleres auszugeben, wird es mit uns nicht geben. Das machen wir nicht mit.
Meine Damen und Herren, wenn sich aber aus dem, was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Änderungsantrag beantragt hat, der Einstieg in eine ganz grundsätzliche Neuorientierung der Finanzpolitik ergibt, dann werden wir uns in den kommenden Minuten und Stunden diesen Fragen nicht verschließen. Gemeinsam – –
Ich komme zum Schluss.– Gemeinsam,nachhaltig und generationengerecht den Haushalt zu konsolidieren, sich von der allgemeinen Freibierpolitik für alle zu lösen, sind Punkte, welchen wir uns gern nähern wollen. Wenn Sie uns von der Ernsthaftigkeit Ihres Sparwillens, Ihres Ansinnens überzeugen können, dann werden wir uns mit Ihrem Antrag sehr ernsthaft in diesem Hause auseinandersetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht ist jemand einmal so freundlich, Herrn van Ooyen darauf aufmerksam zu machen, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland in einer sozialen Marktwirtschaft leben und nicht im Kapitalismus, dass Eigentum grundsätzlich geschützt ist, wenngleich es verpflichtet.
Meine Damen und Herren, das, was Sie hier an Klassenkampfparolen hinterlassen haben, die Diktatur des Proletariats, ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, wo Sie bei diesen Fragen stehen.
Lassen Sie mich zum Thema zurückkommen. Das Thema ist ein sehr ernstes. Wir sind der FDP sehr dankbar, dass sie es in der Aktuellen Stunde aufgegriffen hat.Wir leben in einer Zeit, in der die Sicherheitslage als schwierig – manche sagen sogar, als gefährlich – zu beurteilen ist. Sie erinnern sich an die Sauerland-Gruppe, die im vergangenen Herbst aufgegriffen worden ist. Sie haben terroristische Anschläge zur Kenntnis nehmen müssen. Wir haben in Hessen schmerzlich zur Kenntnis nehmen müssen, dass es extremistische Anschläge auch in unserem Land gibt, von Rechtsextremisten im Schwalm-Eder-Kreis, wie Sie das eben dargestellt haben.
In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, dass das Vertrauen in unsere Verfassungs- und Staatsorgane gegeben und deren Integrität unbestritten ist. Herr Kollege Schaus, das gilt insbesondere für unsere Sicherheitsorgane.
Die Integrität wird gerade dann untergraben, wenn die ordnungsgemäße und rechtmäßige Amtsführung bestritten wird. Meine Damen und Herren, das ist im Innenausschuss des Hessischen Landtags durch die Unterstellung geschehen, das Landesamt für Verfassungsschutz habe vor dem Anschlag auf das 13-jährige Mädchen im Schwalm-Eder-Kreis mehr gewusst, aber pflichtwidrig nichts gemacht. Das ist der Vorwurf, den Herr Schaus erhoben hat.
Das Landesamt habe mehr gewusst, aber pflichtwidrig nichts gemacht. Es habe offenkundige Hinweise nicht bearbeitet. – Herr Kollege van Ooyen, es ist falsch, was Sie hier vorgetragen haben. Die besorgniserregende Situation im Schwalm-Eder-Kreis war bekannt, hier geht es aber um einen anderen Punkt. Hier geht es darum, dass offenkundige – so ist es im Innenausschuss formuliert worden – Hinweise nicht bearbeitet worden seien. – Den Beweis für diese Aussage sind Sie schuldig geblieben. Das ist nicht akzeptabel, darüber streiten wir an dieser Stelle.
Die FDP-Fraktion hat es zu Recht aufgegriffen. Dieser Vorwurf, der nicht bewiesen werden kann, kommt nicht von irgendwem. Dieser unbewiesene Vorwurf kommt von einem Repräsentanten eines Verfassungsorgans des Landes Hessen, dem Vizepräsidenten des Hessischen Landtags, Hermann Schaus. Das ist der unsägliche Vorgang, den wir hier beklagen.
Herr Kollege Schaus, dieses Verhalten untergräbt die Autorität und die Integrität des Amtes des Vizepräsidenten.Deswegen ist auch die CDU-Fraktion der Auffassung, dass Sie als Vizepräsident dieses Landtags untragbar sind.
Ich möchte für die CDU-Fraktion feststellen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz eine unverzichtbare Arbeit im Interesse der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes im Sinne der wehrhaften Demokratie leistet.An dieser Stelle sind sich in diesem Haus zumindest vier Fraktionen einig. Dies gilt in alle Richtungen, ob Linksextremismus, ob Rechtsextremismus, ob Ausländerextremismus, ob Terrorismus, ob organisierte Kriminalität. Es handelt sich um einen Einsatz für Demokratie, für Freiheit, für Menschen- und Bürgerrechte, für Rechtsstaatlichkeit sowie für Meinungs- und Pressefreiheit, die auch für Sie gelten. Das Landesamt für Verfassungsschutz kämpft auch für Ihre Meinungsfreiheit. Das ist in der vorangegangenen Debatte schon deutlich geworden. Das ist gut und richtig in unserer Gesellschaft.
Für diese Werte, die unser Land als demokratischen Rechtsstaat ausmachen, arbeiten das Landesamt für Verfassungsschutz und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie haben es nicht verdient, in der von Ihnen gewählten Form angegriffen zu werden. Sie sind als Vizepräsident untragbar.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf vielleicht einleitend für die CDU-Fraktion sagen, dass wir den brutalen Anschlag auf das 13-jährige Mädchen im Schwalm-Eder-Kreis vor einigen Wochen auf das Schärfste verurteilen.Wir lehnen jede Art von politisch motivierter Gewalttat ab. Wir verurteilen das aufs Schärfste. Unser Mitgefühl gilt der Familie und dem Mädchen.
Wir tun das aber unabhängig von der Frage, ob es sich um rechtsextremistische oder linksextremistische Gewalt handelt.
Herr Kollege Kaufmann, dieser Exkurs muss erlaubt sein. Ich finde, die Debatten gehören zusammen,auch wenn sie getrennt heute Morgen und jetzt geführt worden sind. Ich glaube, mittlerweile haben Sie verstanden, dass das, was Sie hier heute Morgen gemacht haben, nicht besonders klug war. Denn in unseren Reden muss der Maßstab bei der Frage,ob Linksextremismus oder Rechtsextremismus, derselbe sein.
Es geht um die Frage Extremismus und nicht um die Frage, von welchen Geistern er verübt wird. Herr Kollege Kaufmann, insofern war die Rede, die Sie heute Morgen zum Thema Rote Hilfe gehalten haben, wo Sie die Rote Hilfe und alles, was damit zusammenhängt, verniedlicht haben,
in der Sache sicherlich nicht vernünftig und hat im Grunde genommen einen Punkt entlarvt,nämlich dass bei Extremismus an vielen Stellen tatsächlich mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Wir tun das nicht. Das sage ich ausdrücklich.
Frau Kollegin Schott, wir bekämpfen jede Form von Extremismus. Wir haben da im Übrigen auch keinen Nachholbedarf.Wir machen das sehr erfolgreich. Unser Innenminister und die von uns mitverantwortete Politik haben dafür gesorgt, dass in den letzten neun Jahren rechtsmotivierte Straftaten um ein Drittel zurückgegangen sind, von 1.360 auf 865 Straftaten. Bei den absoluten Zahlen liegen wir im bundesweiten Durchschnitt im Mittelfeld. Bei den rechtsmotivierten Gewalttaten, Frau Kollegin Schott, liegen wir bei den absoluten Zahlen auf Platz 13 oder Platz 12 von 16 Bundesländern.
Ich will an dieser Stelle sagen:Wir werden dem Antrag der SPD, der hier vorgelegt worden ist, zustimmen. Dort ist zu dem, was wir beantragt haben, noch der besorgniserregende Vorgang hinzugekommen, dass im Jahre 2005 die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten ein Stück weit von 27 auf 33 Taten angestiegen ist. Das ist prozentual eine ziemlich erhebliche Zahl.
Wir werden dem selbstverständlich zustimmen.Wir haben in diesen Jahren Platz 13 bei einem bundesweiten Vergleich der Gewalttaten, die im Namen des Rechtsextremismus verübt worden sind, belegt. Insofern wird deutlich, dass wir unsere Hausaufgaben gemacht haben.
Wenn wir ehrlich miteinander sein wollen und uns auf die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger beschränken, dann stellen wir fest, wir sind das Schlusslicht unter den Bundesländern. Wir sind das erfolgreichste Land bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Auch das muss in einer solchen Debatte einmal klipp und klar gesagt werden.Wir haben eine sehr engagierte Arbeit in diesem Bereich. Sie kennen die Kampagne „Wölfe im Schafspelz“, das Ausstiegsprogramm IKARus, diverse Programme, die im Sport aufgelegt werden. Wenn ich nur daran denke, dass sich die Landtagself jedes Jahr mit Balance 2006 beschäftigen muss und jedes Mal eine kräftige Klatsche bekommt: Das ist ein Projekt, das in diesem Bereich engagiert ist.Wir haben die Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus und das Netzwerk gegen Gewalt. Das sind alles Bausteine unseres Kampfs gegen Rechtsextremismus. Meine Damen und Herren, wir haben da keinen Nachholbedarf. Hinzu kommt das Kompetenzzentrum, das das Landesamt für Verfassungsschutz errichten wird. Insofern glaube ich, dass wir unsere Arbeit ordentlich machen.
Jetzt kommen wir zu dem Antrag, den DIE LINKE eingebracht hat. Da muss man klar sagen: Wenn wir Ihrem
Antrag zustimmen würden, dann würden wir uns dem Vorwurf der Einseitigkeit aussetzen.
Wir würden dann sozusagen auf einem Auge blind sein. Insofern wird die CDU-Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Die Anträge von CDU und SPD sind weitergehend, weil sie deutlich machen, dass sie nicht auf einem Auge blind sind. Das ist in einer solchen Debatte ein wichtiges Signal.
Vielen Dank. – Frau Kollegin Schott, das, was Sie eben vorgetragen haben, die Unterstellungen gegen das Landesamt für Verfassungsschutz, ist in unseren Augen unwürdig und verwerflich. Sie sollten die Gewalttaten nicht instrumentalisieren. Das ist eine Frage der Redlichkeit. Die CDU-Fraktion lässt keine Toleranz gegen extremistische Gewalt zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schaus,Klassenkampf ist nicht meine Sache.
Da Sie den Begriff der Schärfe aber eingeführt haben, möchte ich daran erinnern, was Herr Kollege Rudolph zu Beginn dieser Debatte gesagt hat. Herr Kollege Rudolph, da wir über zwei Gesetzentwürfe sprechen, die die Besoldung der Beamtinnen und Beamten betreffen, und da Sie in Bezug auf den Tarifvertrag zwei Dinge in Abrede gestellt und gar bezweifelt haben, dass diese überhaupt von der Landesregierung erreicht werden könnten, wäre ein wenig Demut schon angezeigt gewesen. Im Übrigen wäre ein bisschen Demut auch an anderer Stelle angezeigt gewesen,statt hier kraftvoll anzutreten und von einer „nacheifernden Regierung“ zu sprechen.
Ein bisschen Demut wäre auch angezeigt gewesen,gerade wenn man sich die handwerklichen Probleme – um es einmal freundlich auszudrücken – des Gesetzentwurfs der SPD anschaut. Herr Kollege Rudolph, ich bleibe dabei: Ein bisschen Demut wäre angezeigt.
Meine Damen und Herren, nun zur Sache. Die CDUFraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung.Trotz der Unkenrufe im Vorfeld ist es der Landesregierung gemeinsam mit den Gewerkschaften gelungen, für die Arbeiter und Angestellten des Landes einen Tarifvertrag auszuhandeln,und zwar bereits im Juni dieses Jahres. Das bedeutet für uns den Einstieg in den Hessen-Tarif.Wir sind der Meinung, dass dies eine gute Entwicklung ist, und da unterscheiden wir uns ganz deutlich von Ihnen, Herr Kollege Schaus.
Meine Damen und Herren, mit der Eckpunktevereinbarung, die im Juni getroffen worden ist, konnte ein eigener Tarifvertrag erstellt werden. Ich möchte daran erinnern, dass nebenbei auch für die Ärzte sowie Waldarbeiter Tarifverträge geschlossen worden sind. Auch in diesem Zusammenhang haben wir unser Wort gehalten. Wir haben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes versprochen, dass wir sie an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung beteiligen wollen – auch das tun wir mit dem Gesetzentwurf, der hier heute vorliegt.
Meine Damen und Herren, „Beamtenrecht folgt Tarifrecht“, so die SPD-Rhetorik des Kollegen Rudolph.
Daher haben wir im Prinzip alles richtig gemacht; es ist nur schade, dass wir dies heute nicht von Ihnen zu hören bekommen haben.
Wir haben das politische Ziel, den Einstieg in einen Hessen-Tarif zu erreichen. Das haben wir sowohl mit dem Tarifvertrag als auch mit dem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Daher ist dies für die 97.000 Beamtinnen und Beamten sowie für die 57.000 Versorgungsempfänger unseres Landes eine gute Nachricht.
Es ist bereits vorgetragen worden, dass es eine Erhöhung der Bezüge geben wird.Es ist aber auch richtig,dass wir in diesem Lande Mehrausgaben von knapp 80 Millionen c zu verkraften haben werden. Auch hier können Sie sich von den Gesetzentwürfen dieser Landesregierung eine Scheibe abschneiden, denn die Deckung ist entsprechend vorhanden.Auch das wurde vorgetragen.
Herr Kollege Rudolph, wenn Sie uns schon die Sonderzahlungen vorwerfen, dann frage ich Sie: Warum haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht daran gedacht, das Sonderzahlungsgesetz zu verlängern? Es ist schade, dass Sie hieran nicht gedacht haben. Es ist schade, dass Sie dies wiederum versäumt haben, so wie auch in Ihrem Gesetzentwurf an anderer Stelle Versäumnisse zu beklagen sind.
Wir freuen uns auf eine zügige Beratung im Ausschuss,zumindest darauf haben wir uns bereits verständigen können. Wir werden gleich nach der Sitzung damit beginnen, damit die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ihr Geld zügig erhalten. Damit halten wir unser Wort, denn wir haben gesagt: Wir wollen, soweit das möglich ist, die Beamtinnen und Beamten an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung unseres Landes beteiligen, und das tun wir unter anderem mit diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine sehr schwierige Entscheidung miteinander zu treffen. Das Plenum und der Petitionsausschuss haben sich mit der Petition, mit der Familie und ihrem Schicksal sehr eingehend beschäftigt.Wir haben versucht, klug abzuwägen. Es ist den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und uns bei der letzten Plenardebatte auch gelungen. Wir kommen zu einer unterschiedlichen Bewertung der Frage, wie wir mit der Familie Kazan umgehen sollen.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Berücksichtigungsanliegen des Petitionsausschusses nicht zu. Ich will Ihnen ein paar Dinge, die uns dazu bewegen, erläutern. Wir haben ein sehr umfängliches Asylrecht und wir sind sehr großzügig bei der Aufnahme von Flüchtlingen in unserem Land. Darauf sind wir sehr stolz.Wir müssen aber zusehen, dass wir die Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft am Ende nicht überfordern. Das ist mit unsere Pflicht, die wir zu erfüllen haben.
Wir haben sehr großzügige Zufluchtsregelungen; die bleiben unserer Auffassung nach nur akzeptiert, wenn nach dem Wegfall des Fluchtgrunds die Rückführung erfolgt. Diesem Prinzip dienen das Aufenthaltsgesetz und die vielen rechtlichen Möglichkeiten in unseren Gesetzen insgesamt.
Die Familie Kazan war von 1993 bis 2007 in Deutschland. Das hat Frau Kollegin Öztürk vorgetragen. In dieser Zeit hat die Familie in einer zweistelligen Anzahl von Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren bis hin zum Petitionsverfahren die Möglichkeiten gehabt, ihre Anliegen entsprechend vorzutragen.Am Ende haben die Gerichte entschieden, dass die Familie in die Türkei zurückkehren muss.
Herr Kollege, ich versuche, mich mit diesem Thema ernsthaft zu beschäftigen. Ich habe den Anspruch, hier auch meine Gedanken vortragen zu dürfen. – Bei dieser Frage, wie mit der Familie umgegangen wird, spielen natürlich Dinge eine Rolle, die in der Zeit von 1993 an geschehen sind. Die Frage der Integrationsleistungen hat Kollegin Öztürk gerade schon vorgetragen. Die strafrechtliche Auffälligkeit erwähne ich hier nur am Rande.
Von der Mutter. – Ich erwähne darüber hinaus, dass hier natürlich in den vergangenen Jahren Leistungen in einer Höhe von 350.000 c angefallen sind.Auch das muss in unsere Abwägungsentscheidung mit aufgenommen werden.
Nun kommen wir zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Dieses Urteil beklagt die fehlende Integrationsleistung der Eltern. Dort steht, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration sei eben gerade nicht gelungen. Es erläutert aber auch, dass die mangelnden Sprachkenntnisse und die mangelnde Vertrautheit mit den türkischen Verhältnissen den Kindern – so das Urteil
keine Lebensperspektiven in der Türkei bieten. Der Umstand, dass die Kinder nicht die türkische Amtssprache beherrschen, führt am Ende dazu – so das Ergebnis des Verwaltungsgerichts –, dass ein Aufenthaltsrecht für die Kinder, und über das Aufenthaltsrecht der Kinder für die Mutter, in Deutschland gegeben sein soll.
Das Gericht sagt aber auch, das habe eine so grundsätzliche Bedeutung, dass die Zulassung der Berufung im Urteil ausdrücklich niedergelegt ist. Deswegen kommen wir zu der Auffassung,dass wir diese Berufung,weil das Urteil eine grundsätzliche Bedeutung hat und es dann eben auch über viele andere Fälle eine Entscheidung getroffen hat, abwarten müssen. Es ist aus rechtlichen Gründen gerade nicht möglich, die Familie zurückzuholen und gleichzeitig die Berufung durchzuführen.
Wir sind der Auffassung, dass wir das Gerichtsurteil des VGH abwarten müssen und sollten, weil es von grundsätzlicher Bedeutung für diese Fragen ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem unglaublichen Unsinn, den Herr Dr. Wilken hier vorgetragen hat, will ich eingangs vielleicht nur insofern antworten: Herr Dr. Wilken, wenn ein LINKER hier angesichts der offensichtlichen IM-Vergangenheit Ihres Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, Gysi, zum Thema Datenschutz spricht, kann ich das insgesamt nur als unappetitlich empfinden.
Im Übrigen bin ich auch der Auffassung, dass diejenigen, die hier in der Form wie vorgetragen gegen die Sicherheitsgesetze polemisiert haben, der Sicherheit und der Freiheit in unserem Land keinen Dienst erwiesen haben. Herr Kollege Greilich, das muss ich Ihnen schon mit auf den Weg geben. Das, was Sie hier vorgetragen haben, hat mit dem, was wir in der Sache zu behandeln haben, nicht so wahnsinnig viel zu tun.
Ich möchte dem Kollegen Weiß danken, dass er sich wenigstens mit der Sache beschäftigt hat. Er kommt nur, wie ich finde, zu dem falschen Ergebnis.
Weil hier ein falscher Eindruck entstanden ist, lassen Sie mich zunächst einmal feststellen: In Hessen ist der Datenschutz ganz hervorragend aufgestellt. Ein unabhängiges Kompetenzzentrum, wie es im Antrag der FDP gefordert ist, wird keinen zusätzlichen Nutzen für unser Land, für den Datenschutz und für die Bürgerinnen und Bürger bringen.
Herr Kollege Hahn, ich will Ihnen das auch gleich begründen.
Der Eindruck, den Sie hier mit dem Antrag erwecken, ist problematisch. Ich will Ihnen auch vortragen, warum. Das Thema Telekom im Rahmen einer solchen Debatte aufzugreifen, ist ziemlich unredlich, weil es mit hessischem Datenschutz überhaupt nichts zu tun hat.Für die Telekom ist der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig. Meine Damen und Herren, dort ist es auch richtig angesiedelt.
Unsere Behörden sind sehr gut aufgestellt. Wir haben zwei sehr kompetente Zentren.
Wir haben nämlich den Hessischen Datenschutzbeauftragten als Behörde für den öffentlichen Bereich. Er hat seine Rechtsgrundlage im Hessischen Datenschutzgesetz. Zum Zweiten haben wir den Regierungspräsidenten in Darmstadt für den nicht öffentlichen Bereich, eine Behörde, die Ihnen, wenn ich das hier sagen darf, angesichts der Führung nicht so wahnsinnig fern steht. Der Regierungspräsident in Darmstadt arbeitet im Wesentlichen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Konzentration, die Sie hier fordern, haben wir bereits im Jahre 2006 vorgenommen. Wir haben beim Regierungspräsidenten in Darmstadt den nicht öffentlichen Datenschutz konzentriert. Ausweislich der Datenschutzberichte, die wir jedes Jahr miteinander debattieren, haben sowohl der Hessische Datenschutzbeauftragte für den öffentlichen Bereich wie auch die Datenschützer für
den nicht öffentlichen Bereich eine ganz hervorragende Arbeit gemacht. Ich finde, das sollte man hier auch noch einmal sagen.
Herr Kollege Greilich, ich will Ihnen auch zurufen, dass wir für den nicht öffentlichen Bereich bereits 20 dieser Datenschutzberichte im Hessischen Landtag vorgelegt bekommen und auch beraten haben. Das Land Hessen hat eine große Tradition beim Datenschutz. Wir machen dort eine hervorragende Arbeit.
Die Wirksamkeit des Datenschutzes hängt meiner Ansicht nach natürlich zuallerletzt von der Organisationsform ab, vielmehr davon, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit auf einer ordentlichen gesetzlichen Grundlage machen können.
Die Synergien, die hier vom Kollegen Weiß vorgetragen worden sind, sind natürlich fragwürdig. Denn wenn wir uns allein das Land Nordrhein-Westfalen anschauen, sehen wir, dass es dort eine Zusammenlegung gegeben hat und die Kompetenz aus dem nicht öffentlichen Bereich verloren gegangen ist, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gar nicht in die neue Behörde mitgegangen sind. Auch das halte ich für einen problematischen Vorgang.
Bei der Frage nach der Unabhängigkeit der Behörde müssen wir unser eigenes Verfassungsrecht gelegentlich einmal bemühen. Sie wissen, dass vor dem EuGH ein entsprechendes Klageverfahren läuft und dass eigentlich alle Bundesländer und der Bund dort gemeinsam der EUKommission widersprochen haben. Sie wissen, dass am Ende die Frage der Eingriffsbefugnisse dort zu verorten ist, wo wir exekutives Handeln und nicht irgendeine unabhängige Behörde haben. Insofern ist das auch hochgradig problematisch.
Ich komme zum Schluss. Die Vorkommnisse bei der Telekom sind völlig ungeeignet für eine solche Debatte, wie wir sie hier und heute geführt haben, weil Hessen überhaupt nicht zuständig ist. Die unerhörten Vorgänge und der kriminelle Datenmissbrauch müssen aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden. Das ist völlig unstrittig. Die Polemik gegen die notwendigen Veränderungen der Sicherheitsgesetze, die Sie hier angestrengt haben, dient nicht der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und damit nicht ihrer Freiheit. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst feststellen, dass die Blockade in Bezug auf die Einkommensentwicklung der Beschäftigten in unserem Lande überwunden worden ist. Daher möchte ich dem Innenminister, den Beteiligten aus seinem Hause sowie den Mitgliedern der Gewerkschaften, die dieses Ergebnis für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhandelt haben, sehr herzlich danken. Das gehört sich so.
Die Landesregierung hat damit ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Genuss von Einkommensverbesserungen kommen. – Herr Kollege Rudolph,
das wäre bereits im vergangenen Jahr möglich gewesen. Wir wissen – Sie wussten dies auch, doch wollten Sie es nicht eingestehen –, dass es im vergangenen Herbst aufgrund der tarifvertraglichen Regelungen, die bis zum 31.12. des vergangenen Jahres bestanden haben, möglich gewesen wäre, zu einer Einigung zu kommen. Das ist nun gelöst.Wir haben dies erreicht. Ich denke, das ist gut so.
Die CDU-Fraktion freut sich jedenfalls für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Frau Kollegin Ypsilanti, doch muss ich sagen,dass sich der Eindruck aufdrängt,dass dies aufseiten der SPD und anderer nicht der Fall zu sein scheint. Ich bedauere dies sehr, doch kann ich verstehen, weshalb das so ist.
Das Ergebnis, das erreicht worden ist, passt nämlich nicht zu der Symbolpolitik,die Sie während dieser Wahlperiode bisher gemacht haben. Es passt nicht zu den Begrifflichkeiten, die wir auch heute wieder gehört haben. Es passt nicht zu den Kampfbegriffen, die Sie und Herr Kollege Schaus hier zuletzt eingeführt haben.
Meine Damen und Herren, dies alles hat sich nicht bewahrheitet, denn wir haben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Einkommensverbesserung erzielt. Daher trauern Sie dieser Unsicherheit, die wir bisher hatten, ein Stück weit nach.
Wir wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das haben wir immer erklärt – an der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Landes beteiligen.Wir sind mit dem Eckpunktepapier auf dem Wege zu einem eigenen Tarifvertrag für Hessen. Herr Kollege Schaus, das bleibt nun mal unser Ziel. Es ist aber kein Schaden,wenn wir uns auch an dieser Stelle in Bezug auf unsere politischen Lösungsansätze unterscheiden.
Meine Damen und Herren, am Ende bleibt es dabei: Es handelt sich um eine verantwortbare Lösung, die gefunden worden ist, und zwar unter dem Gesichtspunkt, was sich dieses Land finanziell leisten kann und was wir künftigen Generationen aufladen.
Die Eckpunktevereinbarung ist ein toller Erfolg. Die Einkommensverbesserung von 3 %,die wir für das komplette Jahr 2008 erreichen, und die Einmalzahlung sind vorgetragen worden. Meine Damen und Herren, das kostet in der Größenordnung von 84 Millionen c.
Frau Kollegin Ypsilanti, Herr Kollege Al-Wazir, Sie müssen das nicht einräumen. Aber wenn Sie noch einmal genau nachlesen, was von der SPD in Presseerklärungen verkündet worden ist und was Sie an diesem Rednerpult zu den Zahlen vorgetragen haben, dann stellen Sie fest, dass die SPD davon gesprochen hat, dass nur ein Zehntel davon ausreichen würde, um in die TdL zurückzukehren. Das ist mitnichten so. Die Eckpunktevereinbarung, die wir heute auf dem Tisch haben, trifft auch nicht unmittelbar und komplett die Regelungen, die bei einer Rückkehr in die TdL hätten vereinbart werden müssen. Denn wenn man die Arbeitszeitregelung, den Stellenmehrbedarf und auch die Übernahme der Leistungen aus den Jahren 2006 und 2007 noch nachgewährt hätte, Herr Kollege Rudolph, dann wären wir heute bei einer Zahl von 302 Millionen c.
Meine Damen und Herren, mit diesem Eckpunktepapier ist es gelungen, eine Vereinbarung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen. Wir haben, wie ich finde, in verantwortbarer Weise miterleben dürfen, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Gewerkschaften für die Arbeitnehmer, die auf der Payroll dieses Landes stehen, eine gute Vereinbarung erreicht hat. Darüber hinaus werden wir dafür Sorge tragen, dass die Beamtinnen und Beamten ebenfalls in den Genuss dieser Einkommensverbesserungen kommen werden. Auch das werden wir im Hessischen Landtag miteinander zu beraten haben. Wir sind gespannt darauf, wie Sie sich am Ende einlassen werden.
Meine Damen und Herren, die Blockade ist überwunden. Wir danken der Landesregierung, unserem Minister Volker Bouffier und den Gewerkschaften dafür, dass sie für 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein gutes Ergebnis erzielt haben. – Vielen Dank.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Vielen Dank, Herr Beuth. – Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Bouffier nochmals das Wort. Bitte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal ganz kurz darauf zurückkommen, dass wir in unserem Land für Flüchtlinge und Asylbewerber ein sehr großzügiges Recht haben. Ich finde, das ist auch gut so. Allerdings müssen wir dafür Sorge tragen, dass wir die Aufnahmebereitschaft sowie die Akzeptanz dieses sehr großzügigen Asyl- und Flüchtlingsrechts am Ende nicht überstrapazieren. Wir haben viele Tausende Schicksale, die wir in Hessen zu behandeln haben. Das Aufenthaltsgesetz dient dem Prinzip, dass wir den Menschen zum einen Zuflucht bieten können, zum anderen bedingt dieses Prinzip, dass wir am Ende diejenigen, die hier keine Zuflucht mehr benötigen oder kein Zufluchtsrecht haben, wieder in ihr Heimatland zurückschicken können.
Frau Kollegin, in einem Rechtsstaat muss jede einzelne Entscheidung, die es vielleicht zwischenzeitlich gibt, sei es eine Behördenentscheidung oder eine gerichtliche, am Ende einer Überprüfung standhalten. Unser Rechtsstaat sieht vor, dass wir mit Recht und Gesetz umfängliche Möglichkeiten haben, Behörden- und Gerichtsentscheidungen am Ende zu überprüfen. Daran sollten wir uns halten.
Wir sollten unsere Entscheidungen nicht von der Qualität oder Quantität möglicher Unterstützerkreise abhängig machen. Ich glaube, das ist dieser Sache nicht angemessen.
Im Übrigen ist es auch nicht angemessen, diesen Einzelfall in der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags zu präsentieren,weil es denjenigen,die die Entscheidung des Innenministers sowie des Regierungspräsidiums zu verteidigen haben, überhaupt keine Gelegenheit bietet, diesen Sachverhalt vernünftig darzustellen. Der Datenschutz spricht dem entgegen – genau das wissen auch Sie. Daher sage ich Ihnen:Es ist grob unfair,was Sie uns in dieser Aktuellen Stunde zumuten.
Meine Damen und Herren,deswegen können wir hier nur Folgendes andeuten: Die Familie ist im Jahre 1993 mit einem Sohn eingereist,weitere fünf Kinder sind in Deutschland geboren. Der Rechtsstaat hat sich während dieser Zeit um diese Familie hinlänglich gekümmert. In der Regel – ich kann auf den Einzelfall ja nicht eingehen – liegt die Anzahl der Gerichtsverfahren, inklusive der Rechtsmittel, für Verfahren wie dieses, das sich seit dem Jahre 1993 bis zum Jahre 2007 hingezogen hat, im zweistelligen Bereich.
Im Plenarsaal des Hessischen Landtags kann ich mit Ihnen nicht darüber diskutieren, ob die Familie in diesem Zusammenhang ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Das müsste vom Petitionsausschuss oder in einer Härtefallkommission diskutiert werden. Wir können ja auch nicht klären, ob eventuelle Straffälligkeiten vorgelegen haben; und wir können hier überhaupt nicht miteinander darüber diskutieren, ob dieses Bild der heilen Welt, wie es von Unterstützerkreisen sowie von Ihnen ausgemalt worden ist, wirklich zutrifft. Das ist in diesem Zusammenhang überhaupt nicht diskutabel, weil es im
Widerspruch zu den Persönlichkeitsrechten dieser Familie stünde.
Wir können im Hessischen Landtag auch überhaupt nicht miteinander diskutieren, ob und in welchem Umfange ein Sozialhilfebezug vorgelegen hat. Daher bleibe ich dabei: Es ist grob unfair, dass Sie diesen Antrag in die Aktuelle Stunde eingebracht haben. Die Frage, inwieweit die soziale Integration gelungen ist, ist an dieser Stelle überhaupt nicht diskutabel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der SPD, ich empfehle Ihnen, sich einmal tiefer mit Herrn Landrat Pipa zu unterhalten.Dieser hat sich hierzu gegenüber „Frontal 21“ im Juni des Jahres 2007 geäußert. Vielleicht lassen Sie sich dieses Schreiben vorlegen,denn dann würden Sie sehr vieles über die Dinge erfahren, die ich soeben angedeutet habe.
Über diese Dinge können wir hier leider nicht tiefer diskutieren, weil dem die Persönlichkeitsrechte entgegenstehen.
Inwieweit die Integration der Eltern gelungen ist, mögen Sie bitte im Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt selbst nachlesen.
Lieber Kollege Rudolph, dort wird nämlich genau diese Frage verneint. Das ist eine Frage, die das Gericht zu entscheiden hat, aber die wir, weil wir die Chance haben, Berufung einzulegen, noch einmal überprüfen lassen wollen. Das Gericht ist über die Reintegrationsprognose für die Kinder dazu gekommen, dass die Familie hier ein Aufenthaltsrecht hat. Dass es sich um eine grundsätzliche Entscheidung handelt, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt sogar selbst festgestellt, weil es nämlich die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausgesprochen hat. Danach ist eine Berufung nur zugelassen, wenn einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zugemessen wird. In diesem Sinne ist es richtig, dass der Innenminister entsprechend gehandelt hat.Wir folgen Recht und Gesetz.Es wäre klug, wenn Sie das auch täten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion möchte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Landes teilhaben lassen. Das ist der Standardsatz, den ich aber an dieser Stelle mit Überzeugung erneut vortrage, weil er richtig und wichtig ist.
Wir wollen erstens, dass wir selbstverständlich wieder einen Tarifvertrag für die Beschäftigten dieses Landes haben. Aber wir wollen einen hessischen Tarifvertrag. Da bin ich mit dem Kollegen Greilich sehr einig.
Wir wollen auch die Beamtinnen und Beamten an diesen Veränderungen entsprechend beteiligen.Auch da sind wir uns mit der FDP einig.
Drittens – jetzt unterscheiden wir uns ganz massiv auch von den Kolleginnen und Kollegen der linken Fraktionen in diesem Hause – wollen wir das Ganze auf einer verantwortbaren Basis erreichen. Da sind Sie auch in dieser Debatte wieder jede Antwort schuldig geblieben. Die finanziellen Folgen Ihrer Anträge sind mit keinem Wort berücksichtigt worden.Auch in der Debatte hier spielten sie keine Rolle.Herr Kollege Rudolph und Frau Kollegin Öztürk, ich will Ihnen ehrlich sagen, da ist es mir fast lieber, wenn Herr Schaus am Ende im Ausschuss erklärt, die Zahlen sind ihm egal.
Meine Damen und Herren, uns können die Zahlen in diesem Hause nicht egal sein.Wir brauchen eine verantwortbare Lösung.
Ich habe es hier schon einmal dargestellt: Freibier für alle und den Deckel auf der Theke für die kommenden Generationen liegen zu lassen, das ist nicht in Ordnung. Das werden wir nicht mitmachen.
Wir haben im Ausschuss mit unserem Berichtsantrag ein bisschen Licht in das Dunkel bringen können. Ich kann nichts dafür,dass die Kolleginnen und Kollegen der linken Fraktionen in diesem Hause das einfach ignorieren.Aber haushaltspolitisch sind Sie nun mehr bösgläubig. Deswegen kann ich es Ihnen nicht ersparen, es noch einmal vorzutragen. Die lächerliche Zahl von 8 Millionen c, die die SPD hier eingeführt hat, hat Herr Kollege Greilich schon genannt. Ich will Ihnen die wahren Zahlen hier zumindest kurz vorgetragen haben:
Die Rückkehr in die TdL kostet alleine 84 Millionen c. Wenn die Beamten dort mit übernommen werden, kosten Besoldung und Versorgung noch einmal 122 Millionen c.
Der Stellenmehrbedarf kostet 117 Millionen c. Da ist die Einsparung durch den Stellenüberhang im Tarifbereich in Höhe von 21 Millionen c eher marginal.
Für 2008 ist die Rechnung insgesamt mit 302 Millionen c aufgemacht. Wenn Sie hier schon eine Rückkehr in die TdL fordern, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie einen Nachtragshaushalt vorlegen, in dem steht, wo diese 302 Millionen c herkommen sollen. Dann kann man miteinander diskutieren und verhandeln. So, wie Sie es machen, geht es jedenfalls nicht.
Ich will Ihnen auch die Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2009 vortragen: 173 Millionen c. Wenn am Ende dieses Jahres der TV-L ausläuft und eine Übernahme des Tarifabschlusses in der Höhe, wie er für die Kommunen und den Bund abgeschlossen worden ist, erfolgen müsste, stehen weitere 418 Millionen c in Rede. Meine Damen und Herren, ich finde, Sie müssen auch Antworten auf diese Fragen geben. Ihr Geschwätz vom Freibier für alle ist nicht in Ordnung, ist nicht verantwortbar.
Die Probleme der Überleitung. Die Frage, wie wir zurückkehren können und ob die Beamtinnen und Beamten am Ende überhaupt davon profitieren, wenn wir die TdLRegelungen übernehmen, wollten Sie überhaupt nicht mehr diskutieren.Wir haben im Ausschuss die Durchfüh
rung einer Anhörung vorgeschlagen, damit wir uns mit diesen Dingen vertiefend auseinandersetzen können. Das wollen Sie gar nicht wissen. Sie wollen den Sachverhalt überhaupt nicht kennenlernen. Sie wollen hier nur Ihre Symbolpolitik machen, um Ihre Wählerinnen und Wähler zu befriedigen und am Ende Ihre Wahlversprechen einzulösen. Das ist nicht in Ordnung und mit der CDU-Fraktion in diesem Hause nicht zu machen.
Es dient nicht der Sache, es dient auch nicht den Beschäftigten dieses Landes, wenn die Beschlussempfehlungen so beschlossen werden, weil Sie die Antwort auf die wesentliche Frage, die wir gestellt haben, nämlich wie diese Veranstaltung am Ende bezahlt werden soll, schuldig geblieben sind. Das war auch nicht zu erwarten angesichts der Zahlen, die hier in Rede stehen, aber deshalb kann ich Ihnen nur zurufen: Die CDU-Fraktion wird Ihre unverantwortliche Symbolpolitik nicht mitmachen. Wir wollen einen Hessentarif, und wir wollen die Beschäftigten dieses Landes an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligen – aber in verantwortbarer Weise.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schaus,in der vergangenen Wahlperiode haben wir nach bestem Wissen und Gewissen und in einer für uns verantwortbaren Art und Weise versucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Dabei sind wir zu einem Satz gekommen, den wir für verantwortbar gehalten haben
und den wir auch in einem Haushalt – nämlich im Haushalt des laufenden Jahres 2008 – abgebildet haben; etwas Vergleichbares habe ich heute von niemandem gehört.
Herr Kollege Rudolph, die Vergangenheitsbewältigung mögen Sie gern auf Ihren Parteitagen noch für den Rest dieses Jahres und von mir aus auch in den nächsten Jahren weiter betreiben.
Aber auch das nützt Ihnen natürlich überhaupt nichts.Am Ende werden Sie hier in diesem Plenarsaal, an diesem Rednerpult, Antworten geben müssen, die keine Sprechblasen sind.
Herr Kollege Rudolph,es ist mir klar,dass Ihnen das unangenehm ist.Aber Sie müssen natürlich am Ende für die Folgen Ihrer Beschlüsse und Ihres Handelns eintreten, und Sie müssen am Ende hier auch geeignete Finanzierungsvorschläge machen.
Die sind Sie schuldig geblieben.
Der Kollege Al-Wazir ist sie natürlich auch schuldig geblieben. Er hat alles wunderschön verpackt, indem er gesagt hat: Irgendwann, wenn wir wieder aufgenommen werden,werden wir das abbilden müssen.– Ja,aber zu diesem Zeitpunkt werden wir natürlich diese großen Zahlen haushaltstechnisch abzubilden haben, die wir im Innenausschuss erörtert haben. Die sind eigentlich auch unbestritten, die kann man sich logisch herleiten – ob das nun 1 Million c mehr oder weniger ist, spielt bei dieser Größenordnung fast keine Rolle. Das werden wir natürlich abbilden müssen.
Aber ich stelle fest: Zunächst wollen die GRÜNEN den TV-L nicht übernehmen
so jedenfalls habe ich Sie vorhin verstanden –, sondern Sie wollen eine Erhöhung mitmachen. Auch können Sie die Beamtinnen und Beamten nicht einbeziehen,
weil Sie selbst festgestellt haben, dass Sie die Stellen gar nicht abbilden können, die Ihnen verloren gehen, wenn Sie bei Lehrerinnen und Lehrern oder auch bei Polizeibeamtinnen und -beamten eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden oder von 40 Stunden und zehn Minuten zugrunde legen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich finde es gut, wenn wir versuchen, das, was wir hier miteinander beschließen, dann auch redlich so miteinander durchzutragen, dass diejenigen, die Beschlüsse fassen und eine Rückkehr in die TdL – ob heute, morgen oder im Herbst dieses Jahres – wollen, das am Ende auch so hinterlegen und dafür die erforderlichen Finanzierungsvorschläge machen.
Wir sind der Auffassung, dass diese Beschlüsse am Ende auch verantwortbar sein müssen – nicht nur für den nächsten Haushalt, sondern auch für künftige Generationen. Dazu kann ich Sie nur aufrufen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zweifel für die Freiheit und im Zweifel auch für die Sicherheit – das ist die Maxime, die uns hier leiten sollte. Sicherheit ohne Freiheit und Freiheit ohne Sicherheit gibt es in unserem Land nicht.
Lassen Sie mich zum Gesetzentwurf der FDP in wenigen Sätzen im Interesse eines zügigen Fortgangs die Stellungnahme für die CDU-Fraktion abgeben.
Erstens.Wir sind offen für die Diskussion im Rahmen der Anhörung bezüglich der Regelungen, die hier vorgeschlagen worden sind zum Thema Rasterfahndung und zu den automatischen Kennzeichenlesesystemen. Den Anpassungsbedarf, den das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat, wollen wir gerne befriedigen. Insofern können wir hier sozusagen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen während der Anhörung eine entsprechende Regelung finden.
Ich finde es begrüßenswert, dass die FDP an der Stelle auch zu erkennen gibt, dass sie an diesen Ermittlungsmethoden festhalten will. Das ist ein wesentlicher Punkt, den man in dieser Debatte nicht verschweigen sollte.
Zweitens. Die Einschränkung, die die FDP hier im Bereich der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung für bestimmte Berufsgruppen, aber auch für die Frage der Praktikabilität vornimmt, lehnen wir ab. Wir werden sie nicht unterstützen.Am Ende nützen diese Einschränkungen, die Sie hier vornehmen, nur solchen, die die Maßnahmen unterlaufen wollen. Ich komme gleich darauf zurück.
Drittens.Wir vermissen die Onlinedurchsuchung in Ihrem Gesetzentwurf. Sie haben eben gerade zu erkennen gegeben, dass Sie die Onlinedurchsuchung nicht wollen. Wir als CDU-Fraktion wollen im Gegensatz dazu diese Möglichkeit. Ich komme darauf gleich zurück.
Einen vierten Punkt kann ich Ihnen nicht ersparen. Herr Kollege Greilich, Sie haben eben darauf abgehoben. Es geht darum, zu welchem Zeitpunkt wir einen solchen Gesetzentwurf miteinander beraten. Ich hätte es klug gefunden, weil das HSOG ohnehin zum 31.12.2009 ausläuft und zurzeit bereits die Evaluation dieses Gesetzes auf der Tagesordnung steht, dass wir das in einem gemeinsamen Rahmen beraten hätten.Wenn wir das abgewartet hätten,
dann hätten wir auch die Regelungen des BKA-Gesetzes zur Onlinedurchsuchung mit aufnehmen können. Dann hätten wir insgesamt eine Evaluierung des hessischen Sicherheitsgesetzes gemacht. Es wäre klug gewesen, wenn wir das abgewartet hätten. Das ist unsere Auffassung.
Ich habe schon eingangs gesagt, Sicherheit und Freiheit sind nach unserer Auffassung keine Gegensätze. Sicherheitsgesetze müssen am Ende der Freiheit dienen. Aber dafür müssen Sie den Sicherheitsbehörden am Ende auch die Mittel in die Hand geben, um ihrem Auftrag nachkommen zu können.
Lassen Sie mich an der Stelle einen Punkt vortragen, den ich ganz interessant fand. Unsere Bundesjustizministerin Zypries ist beim Anwaltstag aufgetreten. Der Vorsitzende hat dort kraftvoll erklärt, die Anwälte stünden auf der Seite der Freiheit. Die Frau Bundesjustizministerin hat zu Recht gefragt:Wer steht auf der anderen Seite? Etwa unsere Sicherheitsbehörden? Vielleicht der Bundesinnenminister oder unser hessischer Innenminister? – Nein, wir stehen alle auf derselben Seite.Wir stehen für die Freiheit,
und es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit in unserem Land.
Die Freiheit zu gewährleisten ist die Aufgabe des Staates, und dafür muss der Staat die entsprechenden Mittel zur Verfügung haben. Bei den Regelungsgegenständen, die hier aufgerufen sind, reden wir nicht über Kleinkriminalität, sondern wir reden über schwerstwiegende Kriminalität, über illegale Migration, Schlepper, Menschenhändler, Prostitution, organisierte Kriminalität und terroristische Aktivitäten, wenn wir miteinander über Wohnraumund Telekommunikationsüberwachung diskutieren. Da geht es um den Schutz höchster individueller Rechtsgüter. Auch das will ich an der Stelle deutlich machen. Dafür sind diese Ermittlungsmethoden notwendig, um die hochprofessionellen Netzwerke der Kriminellen, der Verbrecher, der Terroristen am Ende aufdecken zu können. Ich finde, das sollten wir in dieser Debatte nicht vergessen.
Herr Kollege Greilich, die Kernbereichslehre ist bereits Gegenstand unseres hessischen Sicherheitsgesetzes. Die Regelungen, die die FDP hier vorschlägt, sind unserer Auffassung nach unpraktikabel. Wir bedauern, dass die Onlinedurchsuchung nicht in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen worden ist; denn angesichts der Entwicklung im Bereich der Kommunikation werden die Sicherheitsbehörden am Ende abgehängt, wenn wir nicht die Gelegenheit bekommen, die Internettelefonie zu verfolgen.Wenn wir E-Mails unter dem Gesichtspunkt der Kryptierung nicht mehr an der Stelle abgreifen können, wo sie geschrieben werden, nämlich auf den Computern, werden wir in Zukunft keine Möglichkeit mehr haben, die Netzwerke auszuspähen. Da geht es wiederum nicht um Kleinkriminalität,da geht es nicht um den unbescholtenen Bürger, sondern da geht es um die kriminellen Netzwerke, die ich bereits eben beschrieben habe.
Meine Damen und Herren, bei der Rasterfahndung legen wir das Gesetz zurzeit verfassungskonform aus. Eine Eile wäre hier nicht notwendig gewesen.
Bezüglich der Kennzeichenlesegeräte – ich will der Debatte vorgreifen; einige Redner werden darauf vielleicht noch eingehen – war dies der einzige Fall, wo ein hessisches Gesetz vom Bundesverfassungsgericht entsprechend beschieden worden ist. Hier geht es darum, dass die Normenklarheit und -bestimmtheit gerügt worden sind. Wir müssen an der Stelle nachbessern. Aber auch hier hätte es keiner Eile bedurft.Wir hätten die Evaluation des hessischen Sicherheitsgesetzes abwarten können und dann in aller Seelenruhe die entsprechenden Änderungen, die zweifellos notwendig sind, vornehmen können.
Meine Damen und Herren, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit sind die Voraussetzungen für die Entfaltung des Einzelnen in einer freiheitlichen Gesellschaft. Ich bin mir sicher,dass wir uns hier mit der FDP wieder einig sind.Bei den Details versuche ich weiterhin, zu überzeugen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich den Titel noch einmal ins Auge nehmen, den die GRÜNEN der Aktuellen Stunde gegeben haben: „Bürgerrechte bewahren – Bouffier bremsen“. Lassen Sie mich zunächst mit den Bürgerrechten anfangen.
Herr Kollege Greilich, es ist in der Tat so, dass wir hier Freiheit und Sicherheit miteinander wiegen müssen.Aber Freiheit wird eben gerade durch Sicherheit gewährleistet, und damit werden Bürgerrechte am Ende bewahrt.
Insofern befinden wir uns in einer sehr wichtigen Abwägung, die wir gemeinsam treffen müssen. Bei der Frage „Bouffier bremsen“ werden Sie mir nachsehen, dass ich hier für die CDU-Landtagsfraktion erklären darf: Bloß nicht unseren Innenminister bremsen,
weil wir es nicht zuletzt der durchaus erfolgreichen Sicherheitspolitik der vergangenen Jahre zu verdanken haben,
dass wir eine sehr hohe Aufklärungsquote in unserem Land haben. Wir haben sinkende Zahlen an Straftaten. Wir haben eine hervorragend ausgebildete und ausgestattete Polizei, und wir waren sehr erfolgreich auch bei der Terrorismusbekämpfung. Also stelle ich insofern für die CDU fest: Bloß nicht bremsen, lieber Herr Innenminister, sondern weitermachen.
Sollten Sie den Titel allerdings anders verstanden haben – jetzt darf ich aktuelle Diskussionen in den Fokus nehmen –, wenn Sie der Auffassung sind, dass wir kurz anhalten sollen, damit Sie auf den Weg nach Jamaika aufspringen, dann werden wir darüber sicherlich debattieren können. Aber „Bremsen“ ist nicht im Interesse unseres Landes – das will ich hier festhalten.
Meine Damen und Herren, wir brauchen zur Gewährleistung der Sicherheit in unserem Lande auch die notwendigen Hilfsmittel, und zwar die rechtlichen Hilfsmittel wie auch die notwendigen technischen Hilfsmittel.
Dazu reicht es nicht mehr, wie vielleicht vor 100 oder 120 Jahren, dass man mit Pickelhaube und strengem Blick durch die Straßen geht. Im 21. Jahrhundert funktioniert das nicht mehr. Heute reichen nicht einmal mehr das Handy und der Computer dazu aus, um die Sicherheit und damit auch die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, die Globalisierung bringt eine unglaubliche Vernetzung der Welt mit sich.Auf diese digitale Vernetzung müssen wir als Staat im Interesse der Bürgerinnen und Bürger reagieren.Wir stellen fest, dass mittlerweile Verbrechen im Internet und wo auch immer verabredet werden, und wir können nicht zulassen, dass am Ende digitale Freiräume entstehen, die es dem Staat unmöglich machen, in gewissen Bereichen Verbrechen und insbesondere Terrorismus zu bekämpfen. Insofern ist es klug und richtig, dass im Rahmen des BKA-Gesetzes unter anderem auch die Onlinedurchsuchung vorgesehen ist, die hier in Rede steht.
Meine Damen und Herren, wir haben es hier bereits ein paar Mal miteinander diskutiert: Bei der Onlinedurchsuchung geht es nicht um eine polizeiliche Standardmaßnahme. Nein, das war nie geplant. Es geht da um einen ganz bestimmten Bereich, um ganz wenige Fälle, die für dieses Ermittlungsinstrument überhaupt nur infrage kommen. Nur bei einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut, also bei schwerwiegendsten Vorwürfen, ist eine Onlinedurchsuchung angedacht, und das Ganze unter Richtervorbehalt. Meine Damen und Herren,solche Onlinedurchsuchungen können überhaupt nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Behörde durchgeführt werden. Die Vorstellung, mit dem BKA-Gesetz bekäme der Staat am Ende die Möglichkeit, in jeden privaten Computer hineinzuschauen, ist – abgesehen davon, dass das rechtlich überhaupt nicht vorgesehen ist – auch technisch überhaupt nicht möglich. Denn eine Onlinedurchsuchung, wie sie hier in Rede steht, muss in jedem speziellen Fall mit großem Aufwand von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde vorbereitet werden.
Bei der Onlinedurchsuchung reden wir hier von vielleicht zehn, vielleicht 20 Fällen in einem ganzen Jahr. Das muss man zur Versachlichung der Debatte an dieser Stelle noch einmal sagen, und ich bitte Sie, das auch zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn wir hier von einem ganz bestimmten Bereich reden, dann müssen Sie vielleicht auch die Wirklichkeit einmal zur Kenntnis nehmen,nämlich dass wir nicht mehr nur mit Handys, mit Telefon miteinander kommunizieren und Verbrecher auf diese Weise Verbrechen und Terrorakte miteinander verabreden, sondern wir haben mittlerweile Techniken wie Voice-over-IP mit Verschlüsselungstechniken, die es den Sicherheitsbehörden überhaupt nicht mehr möglich machen, mit den herkömmlichen Mitteln dort mitzuhören, wo eine Gefahr für die Sicherheit und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger besteht.
Meine Damen und Herren, es reicht nicht, E-Mails abzufangen, wenn die von den Sicherheitsbehörden nicht gelesen werden können. Im Übrigen reicht es auch nicht, hinterher
ja, ich komme zum Schluss – den Computer mitzunehmen, wenn man ein Verbrechen aufgeklärt hat, und ihn auszulesen.Wenn er entsprechend verschlüsselt ist, ist das auch nicht möglich. Deshalb muss man auf ihn zugreifen,
wenn er aktiv ist, und dafür brauchen wir die Onlinedurchsuchung.
Meine Damen und Herren,ich komme zum Schluss.Bouffier nicht bremsen – das ist im Interesse der Sicherheit unseres Landes. Deshalb freuen wir uns, dass er weitermachen kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesem Jahr bereits eine sehr engagierte Diskussion zum Thema Jugenddelinquenz und Jugendkriminalität hinter uns gebracht.Wir dokumentieren heute mit dem Antrag, dass wir an dem Thema dranbleiben. So, wie wir als CDU-Fraktion in Bad Wildungen festgestellt haben, dass es klug, wichtig und richtig und vor allem notwendig war, dass wir auch in Wahlkampfzeiten das Thema Jugendkriminalität deutlich ansprechen und erörtern, müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass in der Diskussion die Arbeit der vergangenen Jahre nicht richtig zur Geltung gekommen ist. Die Aufmerksamkeit hat sich im Januar auf ganz wenige Details konzentriert. Der Blick war ziemlich verengt und hat nicht deutlich gemacht, was wir in neun Jahren erfolgreicher Arbeit im Bereich der Jugendkriminalität erreicht haben.
Meine Damen und Herren, wir können hier eine positive Bilanz ziehen.Wir wollen uns nicht darauf ausruhen.Vielmehr wollen wir in den kommenden Jahren darauf aufbauen und weitermachen.Wir müssen uns um das Thema Jugend-Gewaltkriminalität in unserem Lande ganz engagiert kümmern.Das haben wir gemacht.Wir haben unsere Hausaufgaben erledigt.
Dabei fällt das „Netzwerk gegen Gewalt“ in den Fokus der Diskussion. Das ist ein Erfolgsprojekt, von dem wir uns erhoffen, dass wir eine weitere Regionalisierung dieses Projekts erreichen. Gemeinsam handeln – mehr erreichen. Seit 2002 haben wir hier einen ressortübergreifenden Ansatz gefunden, indem wir Eltern – sie haben natürlich in besonderer Weise die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder, das will ich noch einmal in Erinnerung ru
fen –, Schule, Jugendhilfe, die Jugendämter, die Kommunen, die Vereine, den Sport, letztendlich dann aber auch Polizei und Justiz in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz zusammenzubinden versuchen, um junge Leute davor zu bewahren, auf eine schiefe Bahn zu geraten.
Völlig unstreitig sind die Bildung, Sprachentwicklung und Integration die bedeutenden Themen in diesem Bereich. Jugendliche und Kinder für den Rechtsstaat zu gewinnen, bevor sie delinquent werden, ist die Aufgabe, der wir uns hiermit stellen wollen und die, wie ich meine, in ganz besonderer Weise das „Netzwerk gegen Gewalt“ erfüllt.
Wir wollen präventiv wirken.Dafür gibt es eine Reihe von ganz engagierten Projekten, die in den Schulen, bei der hessischen Polizei und darüber hinaus durchgeführt werden. Wir haben in dem Antrag auch ein paar aufgelistet. Das ist das sogenannte SMOG-Projekt – „Schule machen ohne Gewalt“. Das ist das Projekt PiT, Prävention im Team, wo Lehrer, Sozialarbeiter, Polizei, Mitschülerinnen und Mitschüler trainieren.Wir haben eine Trouble-Line – eine Beratungshotline für Schülerinnen und Schüler, für Lehrer und Eltern. Wir haben Projekte wie Faustlos oder das Schulschwänzerprogramm. Wir haben die AG Jaguar oder auch im Bereich des Rechtsextremismus das Programm Ikarus.
Es ist eine unglaubliche Vielzahl von Programmen,die wir in den vergangenen Jahren in Hessen erreicht haben und mit denen wir Gewaltprävention bei jungen Leuten betreiben. Das ist ein Bereich, in dem wir, wie ich meine – und das geben am Ende auch die Zahlen im Bundesvergleich her – ganz erfolgreich gearbeitet haben.
Vielleicht noch ein Punkt. Die Team-Courts, wo wir erreichen, dass sich junge Leute mit jungen Leuten selbst beschäftigen und sich darum kümmern, dass entsprechende Strafen ausgesprochen werden, sind Teil eines ganz erfolgreichen Projektes, das wir hier implementiert haben.
Die Prävention ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt.Aber wir brauchen auch eine Kultur des Hinsehens.Das ist ganz wichtig. Das ist vielleicht auch in den vergangenen Wochen und Monaten nicht ganz so deutlich geworden. Da haben die Erwachsenen gegenüber den Jugendlichen und Kindern natürlich eine besondere Verantwortung. Wir dürfen nicht zulassen, dass hier Angsträume entstehen. Da müssen wir alle ganz engagiert hinsehen und im Zweifel auch eingreifen.
Wenn ich von Eingreifen spreche, komme ich zum Schluss, Herr Präsident. Wir müssen uns natürlich am Ende dann, wenn es uns nicht gelungen ist, über präventive Maßnahmen zu erreichen, dass wir junge Leute vor Delinquenz bewahren, als Staat konsequent gegenüber delinquentem Verhalten von jungen Leuten zeigen. Auch das ist wichtig. Ich finde, dass wir die Dinge, die wir dort zu besorgen haben, in den vergangenen Jahren sehr ordentlich gemacht haben. Bei den Dingen, die wir noch nachzuholen haben, haben wir auch in den vergangenen Wochen ganz gute Projekte auf den Weg gebracht.
Ein letzter Satz ohne Semikolon.Herr Kollege Bellino,ich habe auch etwas gelernt.
Wir haben eine engagierte Diskussion zur Jugenddelinquenz geführt. Wir werden sie fortsetzen. Das ist das Ziel dieses Antrags. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, lassen Sie mich damit beginnen, dass Sie gesagt haben, es gehe darum, in den Köpfen falsche Weichenstellungen zu korrigieren.Ich denke, es ist in den letzten Tagen deutlich geworden, dass wir bereit sind, die eine oder andere Position zu überdenken.
Aber dass in den Köpfen falsche Weichenstellungen zu korrigieren sind, gilt möglicherweise auch für innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Ich möchte gleich in wenigen Strichen skizzieren, was ich damit meine.
Die Nummer, die Sie und die Kollegen von der LINKEN hier vorgetragen haben, nämlich „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, wird nicht funktionieren. Ich will Ihnen in ein paar Sätzen und anhand einiger Rechnungen vortragen, was ich damit meine.
Selbstverständlich müssen die Beschäftigten des Landes Hessen an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes beteiligt werden. Darüber gibt es im Prinzip keinen Streit.Wir haben in vielen Bereichen sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: nicht nur bei der Polizei und nicht nur bei den Lehrerinnen und Lehrern, sondern weit darüber hinaus. Wir alle wissen das und sind sehr dankbar dafür.Viele Erfolge,die das Land erzielt hat,sind nur zustande gekommen, weil wir solch engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.
Ich glaube, das ist ein relativ unstreitiger Punkt. Strittig wird es, wenn es um die Frage geht: Was ist eine verantwortliche Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes? Wir haben gerade in diesen Tagen eine Verbesserung der Einkommenssituation für die Beschäftigten des Landes in der Größenordnung von 2,4 % beim linearen Tarif zu verzeichnen. Insgesamt haben wir im vergangenen Herbst eine Steigerung der Einkommen um 3,1 % erreicht.
Herr Kollege Rudolph,warum haben wir das,was wir jetzt in unserem Antrag vorschlagen, nämlich mit den Gewerkschaften sozusagen über einen eigenen Hessentarif zu verhandeln, bisher nicht machen können?
Man muss die Diskussionen, die wir in diesem Haus geführt haben, gelegentlich einmal zur Kenntnis nehmen und sich irgendeines – vielleicht auch auswärtigen – Sachverstands bedienen. Die Frage der Meistbegünstigungsklausel hat uns bis Anfang dieses Jahres daran gehindert, eine solche Veränderung herbeizuführen.
Deswegen ist es klug und richtig, dass über solche Fragen aktuell bereits verhandelt wird und dass diese Verhandlungen fortgesetzt werden, damit man am Ende im Lande Hessen mit den Gewerkschaften zu einem Hessentarif kommt.
Wir haben den Austritt aus der TdL im Jahr 2004 machen müssen, weil wir zum einen – das haben Sie zu Recht gesagt – im Land Hessen in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation waren. Zum anderen haben wir damit – das ist das, was wir mit der Föderalismusreform erreicht haben – aber die Chance, einen eigenen Hessentarif für unser Bundesland zu bekommen.
Meine Damen und Herren, nicht nur Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten. Ich finde, diesen Hinweis hätten Sie noch ein bisschen konkreter geben können, damit auch die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE zumindest erkennen, dass wir wissen, dass das rot-rote Berlin ebenfalls aus der TdL ausgetreten ist. Insofern will ich das hier zumindest noch einmal erwähnt haben.
Meine Damen und Herren, wir bleiben bei dem Ziel, dass wir die Flexibilität, die wir mit der Föderalismusreform erreicht haben, auch nutzen wollen. Dem dient der Antrag, den wir gemeinsam mit der FDP eingebracht haben. Wir wollen einen verantwortlichen Ausgleich der Interessen zwischen den Beschäftigten und dem Landeshaushalt. Herr Kollege Dr. Wilken, wenn wir vom Landeshaushalt reden, dann sind wir keine Landeshaushaltsvertreter, wie ich das heute Morgen aufgegriffen habe, sondern wenn wir von dem Landeshaushalt und der Verschuldung dieses Landes reden, dann reden wir von den Lasten, die wir zukünftigen Generationen aufbürden. Darüber muss sich dieses Haus auch im Klaren sein.