Mürvet Öztürk

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Auch ich möchte mich vorab den Dankeswünschen und Grüßen an den Petitionsdienst, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien anschließen und noch einmal unterstreichen, dass ohne die konstruktive Arbeit dieser Menschen eine sachgerechte Arbeit im Petitionsausschuss fast unmöglich ist. Daher möchte ich mich hier auch im Namen von Herrn Andreas Jürgens nochmals bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und des Petitionsdienstes bedanken.
Wir konnten heute schon in den Ausführungen feststellen, dass das Petitionsrecht und die Arbeit im Petitionsausschuss sehr wichtig sind.Wir arbeiten hier im Namen von Bürgerinnen und Bürgern,die gemäß der Hessischen Verfassung das Grundrecht haben,mit ihren Anliegen – wenn sie sonst nicht klarkommen – den Landtag zu befassen. Daher tragen wir hier schon eine größere Verantwortung als vielleicht in anderen Ausschüssen.
Daher ist es hier auch immer sehr wichtig, dass man parteipolitisch unabhängig und sachorientiert agiert. Nach meiner kurzen Erfahrung, die ich bisher im Petitionsausschuss gemacht habe, ist das auch der Fall. Das möchte ich hier ausdrücklich erwähnen, und ich möchte mich für die konstruktive Mitarbeit der Ausschussmitglieder bedanken.
Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen – vor allen Dingen, nachdem ich die Protokolle zu den letzten Berichten gelesen habe –, dass es doch das eine oder andere Ministerium gibt, das sich mit seinen Stellungnahmen sehr viel Zeit lässt. Das möchte ich heute kurz erwähnt wissen,weil das rechtzeitige Erstellen dieser Stellungnahmen für uns eine wichtige Arbeitsgrundlage darstellt. Auf der Basis dieser Stellungnahmen können wir als Politikerinnen und Politiker sachkundig und orientiert arbeiten. Ich möchte daher darum bitten, mit den Stellungnahmen viel schneller beizukommen, da unsere Arbeit sonst behindert wird.
Meine Damen und Herren, wir haben von Herrn Dr. Jürgens sowie von anderen Vorrednerinnen und Vorrednern die eine oder andere Zahl genannt bekommen. Auch wenn ein Drittel der Petitionen Ausländerpetitionen sind, ist festzustellen, dass wir uns natürlich mit ganz unterschiedlichen Themenbereichen befassen.Wir sind als Ausschussmitglieder – auch das möchte ich erwähnen – natürlich bemüht, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, da es uns wichtig ist, dass die hessischen Bürgerinnen und Bürger von ihrem Petitionsrecht wissen und davon Gebrauch machen.
Da wir heute feststellen mussten, dass die Zahlen rückläufig sind,gibt es hierfür zwei Interpretationsmöglichkeiten:Wir könnten erstens sagen, es gebe weniger Anliegen, daher wende sich keiner an den Petitionsausschuss. Das
ist natürlich in Ordnung. Zweitens könnten wir davon ausgehen, dass viele das Petitionsrecht gar nicht kennen. In diesem Falle wäre es unsere gemeinsame Aufgabe, noch mehr Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit auf keinen Fall zu verwehren.
Vonseiten des Petitionsreferats sind bisher sehr gute Ansätze ausgegangen. Das möchte ich noch einmal ausdrücklich loben. Ich bin davon überzeugt, dass es sehr innovative Ansätze sind und dass wir in der nächsten Zeit bestimmt den einen oder anderen Schritt vorankommen werden.
Nun möchte ich noch ganz schnell, da ich sehe, wie die Zeit verrinnt, ein paar Worte über die Ausländerpetitionen verlieren. Wir stellen fest, dass es unter den Ausländerpetitionen sehr viele Fälle gibt – so habe ich das bisher erfahren, und das deckt sich anscheinend mit dem letzten Bericht –, wo sich Menschen sehr verzweifelt an uns wenden, da sie das Gefühl haben, sowohl auf kommunalpolitischer als auch landespolitischer Ebene nicht richtig unterstützt zu werden. Da gibt es, da die Menschen der Meinung sind, wir Abgeordnete sollten noch einmal einen Blick darauf werfen, eine sehr große Diskrepanz. Wenn ich diese sehe, möchte ich darauf hinweisen, dass wir in der Thematik der Ausländerpetitionen umdenken sollten.
Ich möchte nun insbesondere auf die Aufenthaltserlaubnis von Kindern eingehen. Ich glaube, wir müssen unsere politischen Entscheidungen sehr viel stärker an den Bedürfnissen der Kinder ausrichten. Der Aufenthalt von Kindern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, die Kindergärten oder Schulen besucht haben und hier sozialisiert sind, sollte nicht von einem Stichtag abhängen bzw. davon, an welchem Tag deren Eltern nach Deutschland eingereist sind.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir in den letzten Jahren sehr viel stärker über die Themen Zuwanderung und Integration diskutieren. Das begrüße ich ausdrücklich. Die Bundesregierung hat dies nun auch zur „Chefinnensache“ gemacht. Ich kann in diesem Zusammenhang daher überhaupt nicht verstehen, weshalb Menschen, die hier aufgewachsen sind, die deutsche Sprache sprechen und hier zu Hause sind, das Land verlassen müssen – obgleich sie, da sie in die Heimatländer ihrer Eltern abgeschoben werden, mit der Situation vor Ort überhaupt nicht zurechtkommen. Hierfür gab es das eine oder andere Beispiel, und manches konnten wir positiv entscheiden.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir in diesem Zusammenhang umdenken müssen. Es gibt unter diesen Kindern viele Chancen und Kompetenzen, die ich für Hessen gewinnen und gestalten möchte. In diesem Sinne werden wir weiterhin eine eher konstruktive als restriktive Politik machen. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusses und der Ministerien und freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Wir debattieren heute in dritter Lesung über den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission und die dazu eingereichten Änderungsanträge. Wie wir den Ausführungen des Berichterstatters entnehmen konnten, wurden eine Menge Änderungen vorgenommen. Denn wir, die Mitglieder des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die den Gesetzentwurf eingebracht haben,und auch später die Mitglieder der SPD,mit denen wir gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht haben, waren sehr an einer ausgewogenen Zusammensetzung der Härtefallkommission interessiert. Denn uns sind die Arbeit dieser Kommission und die Akzeptanz ihrer Arbeit sehr wichtig.
Das Thema Härtefallkommission ist kein neues.Wenn Sie sich die Plenardebatten dazu anschauen, werden Sie erkennen, dass fast alle Argumente bereits ausgetauscht wurden. Die einen sind der Meinung, in der Härtefallkommission sollten durchaus Abgeordnete sitzen. Wir sind der Meinung, das Gremium des Landtags, in dem die Abgeordneten sitzen, ist der Petitionsausschuss. Die Härtefallkommission hingegen sollte eine Kommission sein, die dem Innenministerium unterstellt ist.Von daher sollte sie ohne Abgeordnete sein.
In der Anhörung, die wir durchgeführt haben, hat der Gesetzentwurf unserer Meinung nach große Zustimmung gefunden. Auch bei den anderen Fraktionen fand er Akzeptanz. Das wurde gemeinsam mit der LINKEN beschlossen. Mit der SPD haben wir gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht.
In der zweiten Lesung erfolgte die eine oder andere Kritik der Fraktionen der FDP und der CDU.Das möchte ich hier aufgreifen. Dabei ging es um die Frage:Wie geht man in dieser Situation mit Straftätern um?
Ich möchte kurz erwähnen, dass wir in den Debatten immer gesagt haben, dass die Härtefallkommission nur nach § 23aAufenthaltsgesetz arbeiten kann.In diesem Paragraf wird ganz klar geregelt,dass sich die Härtefallkommission nicht mit Menschen befassen soll, die eine Straftat „von erheblichem Gewicht“ begangen haben. Die gesetzliche Grundlage ist also ganz klar. Straftäter können keine Beachtung finden. Man muss darauf achten, ob eine Straftat „von erheblichem Gewicht“ vorliegt.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir gewisse Erfahrungen durch die Härtefallkommissionen der anderen Landesregierungen gesammelt haben.Wir GRÜNEN haben dorthin einen Blick geworfen.
Schauen wir uns einmal an, wie das mit der Härtefallkommission in Schleswig-Holstein geregelt ist. Dort gibt es einen ganz klaren Grundsatz,dem zufolge Personen,bei denen die Ausweisungstatbestände nach § 53 oder 54 des Aufenthaltsgesetzes erfüllt sind, in der Härtefallkommission keine Beachtung finden können. Die Härtefallkommission darf demnach die Fälle von Ausländern, die in der Regel wegen der Gefahr terroristischer Aktivitäten, oder weil Straftaten eines bestimmten Umfangs vorliegen, ausgewiesen werden sollen, nicht behandeln. Also auch dort gibt es eine solche Regelung.An die wollte ich hier nur erinnern.
Ich möchte festhalten, dass wir mit unserem Änderungsantrag versucht haben,zu signalisieren,dass wir uns in alle Richtungen um eine große Akzeptanz bemühen. Wir haben den Vorschlag der Fraktion der CDU, den sie im ihrem letzten Änderungsantrag unterbreitet hat, aufgegriffen. Dabei geht es darum, mit welchen Mehrheiten etwas bestimmt werden soll. Mit dem Änderungsantrag haben wir auch festgelegt, dass eine Entscheidung mit der vom Gesetz bestimmten Mehrheit zustande kommen soll. Wir sind Ihnen da entgegengekommen.
Ich denke, damit wird jetzt wirklich eine Kommission zusammengestellt, die den Namen Härtefallkommission verdient. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich bei den Mitgliedern der Fraktionen der FDP und der CDU um Unterstützung werben.
Ich möchte mich bei den Mitgliedern der Fraktionen der SPD und der LINKEN für die Unterstützung bedanken. Ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministerium und der Staatskanzlei bedanken, die bei der Verwirklichung der Änderungsanträge konstruktiv mitgewirkt haben.
Ich glaube,wir werden damit einen guten Anfang machen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass diese Härtefallkommission in Zukunft gut mit den Flüchtlingsbehörden und den Ministerien zusammenarbeiten und die Angelegenheit der Betroffenen gut bearbeiten wird.
Die Härtefallkommission, die in Hessen endlich in dieser Art eingerichtet werden wird,wird eine sein,die ihren Namen verdient. Stimmen Sie dem zu. Unterstützen Sie das. Ich glaube, das ist es in der Sache auf jeden Fall wert. – Danke schön.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! DIE LINKE hat heute ein Thema aufgegriffen, das uns in diesem Hause schon bekannt ist, die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre. Dieses Thema hat uns in der Vergangenheit mehrmals beschäftigt, und mir scheint, es wird uns auch in Zukunft öfter beschäftigen. Wir GRÜNE haben dieses Thema in der Vergangenheit mehrmals aufgegriffen, und es freut mich, dass es noch heute spannend und aktuell ist.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir die Debatte heute anschaue und die Protokolle der Debatten von 1998 – als es eingeführt wurde – und von 1999 – als es wieder abgeschafft wurde –, dann sehe ich fast dieselben Argumente. Nichts hat sich geändert.
Schon damals ging es um die angebliche Verfassungswidrigkeit, die Neuartigkeit, die Rechtsprechung, es war schon damals die Rede vom Zwei-Klassen-Wahlsystem. Wie wir aber gerade gehört haben, ist dieses Recht heute in mindestens sechs deutschen Bundesländern eingeführt worden. Es funktioniert und wird praktiziert.Warum also die Aufregung?
Daher spricht eigentlich nichts dagegen, Jugendlichen ab 16 Jahren das Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Damit würden wir die Beteiligung dieser jungen Menschen stärken,damit würden wir vor allen Dingen die parlamentarische Demokratie stärken.
Meine Damen und Herren, wir reden immer vom demografischen Wandel. Wir sagen, es werden immer weniger Kinder geboren,und die Gesellschaft altert.Aber wir wollen uns keine konkreten Gedanken darüber machen, wenn es darum geht, wie wir Jugendliche früher an die Politik, wie wir sie behutsamer an die parlamentarische Politik heranführen können. Denn gerade durch die Beteiligung der jungen Leute würde nach meiner Meinung die parlamentarische Demokratie mit Leben erfüllt werden.
Daher finde ich diesen Ansatz wichtig und richtig. Ich muss als GRÜNE aber hinzufügen, dass wir bei unseren Gesetzentwürfen,die wir zur Änderung der HGO und der HKO vorgelegt haben, bisher immer eine umfassende Änderung vorgezogen haben.Wir haben in den Debatten gesehen, dass es nicht nur darum geht, das Recht zur Wahlbeteiligung auf 16 Jahre herunterzusetzen, denn allein damit würde man die Politikverdrossenheit natürlich nicht abbauen, sondern man muss die verschiedenen Baustellen, die es gibt, einfach angehen.
Daher stelle ich fest,dass sich in den HGO-Entwürfen der SPD einige unserer Ansätze wiederfinden. Auch im Gesetzentwurf der LINKEN findet sich nun einer unserer Ansätze.Wir, die GRÜNEN, wollten dies nicht punktuell, sondern komplett ändern. Nichtsdestotrotz werden die Ansätze weiterhin verfolgt, und daher freue ich mich auf die Anhörung, die es hierzu geben wird, meine Damen und Herren.
Ja,es ist spät.Trotzdem müssen wir uns die Zeit nehmen. – Ich glaube ebenfalls, dass bereits alle Argumente, auch seitens meiner Vorredner, ausgetauscht worden sind. Diese will ich auch gar nicht wiederholen, sondern darauf hinweisen, dass es unsere gemeinsame Pflicht ist, da wir in der Tat über Politikverdrossenheit sprechen, was ich für ein sehr wichtiges Thema halte, hieran etwas zu ändern. Wenn ich mir das Bild vergegenwärtige, das wir hier abgeben, dann stelle ich fest, dass ich mir manchmal nicht so ganz sicher bin,ob wir dieser Verdrossenheit eher zu- oder abträglich sind.
Daher möchte ich, ohne weitere Kommentare anzuführen, als GRÜNE sagen: Gespannt verfolgen wir die Gesetzentwürfe sowie die Debatten hierzu.Wir unterstützen diesen Ansatz. Wir wollen aber auch die anderen Gesetzentwürfe, die es zur Änderung der HGO gibt, am 1. Oktober gemeinsam in der Anhörung debattieren. Das ist heute die erste Lesung, und es wird nicht die letzte sein. Daher freue ich mich, dass die Themen, die die GRÜNEN immer wieder zutage gebracht haben, aufgegriffen werden. – Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute beraten wir zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode unseren Gesetzentwurf zur Einrichtung einer neuen Härtefallkommission. Die inzwischen durchgeführte Anhörung hat dazu geführt, dass wir gemeinsam mit der SPD einen Änderungsantrag eingebracht haben, der auch von den LINKEN unterstützt wird. Ich möchte an dieser Stelle allen Personen, die bisher konstruktiv bei der Verwirklichung dieses Änderungsantrages mitgewirkt haben, noch einmal herzlich danken. Ich freue mich, dass wir in die zweite Lesung gehen können.
Die Änderungen betreffen vor allem die Besetzung der Härtefallkommission und das Inkrafttreten. Denn in der Anhörung wurde die Befürchtung geäußert, dass Entscheidungen der Härtefallkommission nicht genügend Akzeptanz erfahren könnten, wenn sie zu einem so überwiegenden Teil von Nichtregierungsorganisationen besetzt ist. Dem sind wir entgegengekommen, indem wir die Anzahl der staatlichen Mitglieder erhöht haben. Gestärkt wurden die Kommunen durch eine Erweiterung um zwei weitere Vertreter. Das Innenministerium und das Sozialministerium haben je einen Vertreter zusätzlich bekommen. Auch die zentralen Ausländerbehörden finden in dieser Fassung Berücksichtigung. Wir wissen auch, dass die Kommission jetzt etwas groß geraten ist.Aber uns war es sehr wichtig, dass den in der Anhörung geäußerten Bedenken Rechnung getragen wird. Daher haben wir versucht, die Beteiligung in dieser Fassung einzubringen.Wir halten die Zusammensetzung der Härtefallkommission jetzt für ausgewogen in dem Sinne, dass in der Sache unter allen unterschiedlichen Aspekten fachlich beraten werden kann, und ausgewogen auch in dem Sinne, dass die Kommission Ergebnisse hervorbringen wird, die Akzeptanz finden – Akzeptanz bei den Flüchtlingsorganisationen und auf der staatlichen Seite.
Wir wollen der Härtefallkommission aber auch die Möglichkeit geben, dass sie die Entscheidung nicht im Rahmen eines korsettartigen Korridors treffen muss, sondern dass sie in der Lage ist, Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen zu übernehmen. Natürlich kann dies nur auf der Grundlage von § 23a des Aufenthaltsgesetzes gemacht werden. In § 23a wird nämlich gesagt, dass die Annahme eines Härtefalles in der Regel ausgeschlossen ist, „wenn der Ausländer Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat“. Das heißt also, dass es eine Regelung geben muss, nach der Straftäter, die eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen haben, von der Anerkennung eines Härtefalles ausgeschlossen sind. Wir wollen, dass die Härtefallkommission sich die Definition, was eine Straftat von erheblichem Gewicht ist, in ihren Verfahrensgrundsätzen selbst gibt. Dies geschieht z. B. in Schleswig-Holstein.
Meine Damen und Herren, ich erwähne das in Richtung der CDU, weil sie einen Antrag eingebracht hat, in dem auch dies gefordert wird. Diesen Antrag nehmen wir zur Kenntnis. Das wird nachher im Ausschuss bestimmt noch diskutiert. Aber wir möchten den Popanz, den die CDU versucht aufzubauen, zurückweisen. Die CDU versucht, uns vorzuwerfen, dass in unserem Gesetzentwurf nicht an alles gedacht wurde und nicht alles geregelt wurde. Ich kann nur sagen: Es ist bewusst so, dass wir nur einen Rahmen setzen wollen. Denn wir haben Vertrauen gegenüber der Härtefallkommission, dass sie verantwortlich tätig
sein kann. Das ist in den anderen Bundesländern bisher auch so gewesen. Diesem Vertrauen möchten wir uns anschließen, weil wir denken, dass die Härtefallkommission eine große Akzeptanz erfahren will. Daher gehen wir von diesem selbstverständlichen Verfahren aus.
In der letzten Ausschusssitzung gab es aber noch einen Punkt, wo wir uns mit dem Innenminister nicht ganz einig waren. Da ging es um ein Verfahren bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, das wir in unserem Gesetzentwurf vorgesehen haben und das nach der Verordnung in Baden-Württemberg seit Jahren genau so in Kraft ist, ohne dass es gerügt wurde. Hier haben wir aber eine unterschiedliche Auffassung gegenüber dem Innenministerium. Ich glaube, dass dieser Dissens schon aus der Vergangenheit herrührt, als es um den Abschiebeschutz im Petitions- und Härtefallverfahren ging. Hier wollen wir uns nicht verkämpfen.
Die SPD und wir waren der Meinung, dass lösungsorientiert gearbeitet werden muss und dass wir eine einvernehmliche Lösung finden sollten. Diese haben wir auch gefunden. Es gibt deswegen in dem gemeinsamen Änderungsantrag mit der SPD einen Vorschlag, der mit der Staatskanzlei und dem Innenministerium abgestimmt wurde,nämlich in dem Passus,dass die Behörde nicht „anordnen“ wird, sondern die Geschäftsstelle der Härtefallkommission die Ausländerbehörde ersuchen wird,die Abschiebung auszusetzen, solange die Härtefallkommission mit dem Fall befasst ist und bis sie eine abschließende Entscheidung fällen wird.
Ich gehe davon aus, weil bisher immer gut zusammengearbeitet wurde, dass das in der Praxis ein guter Kompromiss sein wird, dass wir hier keine Probleme haben werden. Ich denke auch, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Härtefallkommission, den Ministerien und den Behörden hiermit gegeben ist und dass das in der Praxis mit Leben erfüllt wird.
Beim Inkrafttreten haben wir auch noch einen Passus ändern müssen.Wir haben das Inkrafttreten auf den 15. Oktober festgelegt, weil wir glauben, dass das in der Zeit realisierbar ist, und weil wir die Arbeit der neuen Härtefallkommission so schnell wie möglich aufgenommen wissen wollen.
Danke schön. – Wir hoffen, dass der Änderungsantrag heute Abend im Ausschuss eine Mehrheit finden wird. In dem Zusammenhang danken wir auch den LINKEN für die Unterstützung. Wir möchten endlich dieses Gesetz verabschieden, damit auch in Hessen eine Härtefallkommission agiert, die ihren Namen verdient, damit die Flüchtlingsinitiativen endlich Beachtung finden und damit ein Abstimmungsverhalten in der Härtefallkommission in Zukunft unabhängig von der Parteizugehörigkeit
sein wird. – Ich bedanke mich schon im Vorfeld für die konstruktive Mitarbeit. Herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den hitzigen Debatten heute Morgen, die unterschiedliche Ansichten und unterschiedliche emotionale Inhalte hatten, möchte ich gerne auf ein Thema zurückkommen, das uns in Hessen direkt auch als hessische Bürgerinnen und Bürger und als hessisches Parlament betrifft, bei dem wir handeln und unsere Ansätze positionieren können.Wir GRÜNEN haben heute das Thema „Datenklau bekämpfen, Bürgerrechte schützen und Datenschutz voranbringen“ zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht.
Bisher haben wir in unseren Debatten immer den öffentlichen Datenschutz thematisiert. Das ist klar; denn das ist unser Bereich.Aufgrund der jüngsten Berichte haben wir festgestellt, dass nicht nur der öffentliche Bereich zu Datenmissbrauch neigen kann, sondern dass auch im privaten Bereich sehr vieles im Argen liegt. Das möchten wir hier thematisieren.
Ich möchte ein paar Beispiele nennen, wie durch die jüngsten Medienberichte klar geworden ist, dass im privaten Bereich die Daten nicht so geschützt werden, wie Bürgerinnen und Bürger es sich gerne wünschen. Beispielsweise lässt ein Unternehmen wie Lidl die Mitarbeiter auf dem stillen Örtchen überwachen. Die Telekom lässt die Kundenverbindungsdaten von externen Firmen auswerten. Im Internet sind private Daten zu kaufen. Es heißt, dass beispielsweise Krankenkassen sensible Daten ihrer Mitglieder an privatwirtschaftlich orientierte Gesundheitsunternehmen herausgeben, und, und, und.
Das sind die jüngsten Beispiele, mit denen wir konfrontiert worden sind und die wir bestimmt als sehr erschreckend wahrgenommen haben. Wir als GRÜNE denken, dass hier besser kontrolliert werden muss. Hier müssen gesetzliche Weiterentwicklungen stattfinden, damit wir überhaupt mit der rasanten technischen Entwicklung mitgehen und die Bürgerinnen und Bürger schützen können.
Deshalb möchte ich auch ausdrücklich die Debatte begrüßen,die zurzeit auf Bundesebene läuft.Denn hier zeigt sich, dass die Parteien alle den Handlungsbedarf erkannt haben. Die Frage ist, ob sie nun auch handeln werden.Wir hoffen das. Wir möchten hier darauf hinweisen, dass die Bundestagsfraktion der GRÜNEN ein Fachgespräch für den 1. Oktober angesetzt hat, weil sie dort alle Facetten des Themas diskutieren möchte. Das Ziel ist, die Überarbeitung des Datenschutzgesetzes zu befördern und insbesondere auch den Schutz vor zunehmend bedrohlicher privater Datensammlung auszubauen.
Ich möchte mich jetzt der hessischen Ebene zuwenden. Denn es ist natürlich die Frage wichtig, was wir hier in Hessen besser machen können, wenn es um Datenschutz geht. Wir werden heute Nachmittag den Datenschutzbeauftragten Herrn Ronellenfitsch wählen. In diesem Zusammenhang gab es vorher schon den Antrag der FDPFraktion, den Datenschutz für den privaten und öffentlichen Bereich zusammenzulegen und ein unabhängiges Datenschutzzentrum zu installieren. Wir begrüßen dieses Vorgehen und möchten auch hier ein Beispiel nennen, warum das wichtig ist.
Die Kontrollzuständigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten erstreckt sich zurzeit, wie wir wissen, auf den öffentlichen Bereich. Damit ist aber nicht nur die klassische Hoheit der Eingriffsverwaltung gemeint, sondern auch der Bereich der Leistungsverwaltung. Herr Ronellenfitsch hat hier einmal ein gutes Beispiel gebracht, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.Unser Flughafen hat die Funktion, den Gemeingebrauch des Luftraums zu ermöglichen. Das ist also eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.Daran ändert sich nichts,auch wenn die Fraport AG privatrechtlich organisiert ist und als Unternehmen am Wettbewerb teilnimmt. Wir sehen aber, dass bei der Fraport AG, weil sie die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, die Datenschutzkontrolle in den öffentlichen Bereich, also in den Bereich des Herrn Ronellenschutz, fällt – –
Herr Ronellenschutz ist Herr Ronellenfitsch.
In diesem Bereich hat Herr Ronellenfitsch mehrmals darauf hingewiesen, dass er beispielsweise zwar den Datenschutz des Flughafens beaufsichtigen kann, aber bei einer privaten Organisation wie beispielsweise McDonald’s am Flughafen nicht zuständig ist.
Hier sehen wir, dass im Bereich des öffentlichen Datenschutzes unnötige Abgrenzungen stattfinden.Wir sind der Meinung, wenn der öffentliche und private Datenschutz zusammengeführt würde, würden sinnvolle Synergieeffekte erzielt werden.
Wir wollen damit auch den privaten Datenschutz stärken. Es ist wichtig, dass in einem unabhängigen Zentrum verschiedene Funktionen wahrgenommen werden und dass ein unabhängiges Datenschutzzentrum auch als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger dienen kann. Es muss als Zentrum dafür da sein, dass die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger vorangetrieben wird. Hier sollten in kompetenter Weise verschiedene Bereiche gebündelt werden. Nur auf diese Art und Weise können wir in dieser sensiblen Debatte wie beispielsweise in Schleswig-Holstein vorankommen. Wir müssen die Gesetze weiterentwickeln. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger anders informieren und aufklären. Anders ist das hier in der aktuellen Situation nicht machbar.
Daher begrüßen wir den Antrag der FDP und haben auch vorher schon unsere Zustimmung angesagt, möchten hier aber noch einmal darauf hinweisen, dass, wenn wir über Datenschutz sprechen, es nicht nur um informationelle Eingriffe geht, sondern auch um den Datenzugangsschutz. Wir als GRÜNE haben mehrmals schon darauf
hingewiesen, dass wir ein neues Informationsfreiheitsgesetz brauchen. Wir als GRÜNE werden auch versuchen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, und einen Entwurf einbringen.Wir hoffen, dass auch hier die Unterstützung der anderen Fraktionen kommen wird, weil der Hessische Datenschutzbeauftragte andererseits auch zum Informationsfreiheitsbeauftragten werden müsste. Nur in dieser geballten Funktion werden wir der aktuellen sensiblen Situation gerecht werden können. Es muss ein Datenschutzzentrum geben, in dem der Datenschutzbeauftragte hauptberuflich tätig und aktiv sein kann.Von daher begrüßen wir den Antrag der FDP.Wir möchten hier endlich handeln und ein unabhängiges Zentrum so schnell wie möglich eingerichtet wissen. – Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Ich möchte für meine Fraktion gar nicht lange reden, aber darauf hinweisen, dass die Petition, die gerade herausgenommen wurde, die Petition der Familie Kazan ist. Wir haben im Ausschuss sehr kontrovers darüber diskutiert, wir haben auch im Plenum bereits darüber diskutiert. Ich möchte im Namen meiner Fraktion festhalten, dass wir sehr bedauern, dass, obwohl im Petitionsausschuss die mehrheitliche Meinung der Fraktionen war, die Familie wieder einreisen zu lassen, leider die CDU-Fraktion dem nicht zustimmen konnte und heute die Petition herausgenommen hat.
Ich möchte das zum Anlass nehmen, noch einmal kurz daran zu erinnern, worum es geht. Es geht um eine Familie, speziell um die Mutter mit sechs Kindern, von denen fünf in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Diese Kinder sind sehr gut integriert, und aufgrund dessen hätte die Abschiebung nicht stattfinden sollen. Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 2.April, und seither läuft die Debatte: Soll die Familie wieder einreisen dürfen, nachdem das Innenministerium Berufung eingelegt hat, oder soll die Familie so lange in der Türkei bleiben? Die mehrheitliche Meinung dieses Hauses ist, dass wir sechs Kindern und der Mutter nicht zumuten können, in der Türkei zu bleiben, bis dieses Berufungsverfahren abgeschlossen ist.
Diese Kinder möchten wieder zurück in die Schule. Es geht wirklich darum, dass wir ein positives Beispiel für eine gelungene Integration setzen, dass wir eine integrierte Familie unterstützen und begleiten. Von daher ist alles, was eine Verzögerung bedeutet, sehr problematisch und nachher nicht mehr einzuholen.
In dieser Situation ist es wichtig, dass wir gemeinsam sehr sachlich und zielorientiert diskutieren. Es ist mehrmals die Bitte an den Innenminister gerichtet worden, dem Parlamentswillen nachzukommen und die Wiedereinreise dieser Familie zu ermöglichen. Ich möchte das im Namen meiner Fraktion noch einmal unterstützen.Wenn wir es in so einem Fall, wo die Kommunen nicht belastet werden, wo sich die kommunale Gemeinschaft ganz stark für die Familie eingesetzt hat, wo sich die Schule für die Familie eingesetzt hat und bezeugt, dass eine Integration der Kinder auf jeden Fall gelungen ist, nicht schaffen, eine gelungene Integration positiv zu begleiten, dann verstehe ich die ganze Debatte, die wir bisher über Demografie, demografischen Wandel und Integration führen, wirklich nicht.
Hier haben wir die Möglichkeit, auch im Namen der Kirchen, die sich sehr dafür einsetzen, im Namen der Menschlichkeit ein positives Signal zu setzen. Ich plädiere nach wie vor dafür,dass der Herr Innenminister auch dem Zuspruch seines Kollegen Schwarz-Schilling, der sich eindeutig dafür eingesetzt hat, zustimmt und diesem Willen nachkommt. Das wäre ein positives Signal, das von diesem Hause ausgehen sollte. Der Innenminister sollte diesem Signal auch folgen. – Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident! Ich stelle hier fest, dass im Hessischen Landtag von fünf Parteien vier der gleichen Meinung sind, dass das Kompetenzzentrum Datenschutz eine richtige Idee ist und dass mit unseren Daten viel sensibler umgegangen werden sollte. Der Meinung sind alle bis auf die CDU. Das möchte ich heute Morgen hier festhalten.
Ich glaube, von dort sollten keine Kommentare kommen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die ganze Telekom-Affäre, wie sie jetzt gerade läuft, durchaus auch etwas mit uns hier zu tun hat, denn es geht um sensible Daten.Wir Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, wo diese gesammelt werden – egal, ob in öffentlicher oder privater Hand. Das ist ein sensibles Thema, und es ist auch ein Thema, das in einer Aktuellen Stunde durchaus seinen Wert hat.
Daher möchten wir ausdrücklich die FDP beglückwünschen, dass sie sich mehr oder weniger einer langjährigen Forderung von uns GRÜNEN angeschlossen hat.
Gestern haben wir gesagt, dass wir Gemeinsamkeiten aushalten müssen. – Dabei scheinen mir gleich zwei Parteitage eine Rolle gespielt zu haben, sehr verehrte Damen und Herren von der FDP. Einmal gibt es da den Bundesparteitag vom letzten Wochenende in München, auf dem die FDP das Papier „Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich verbessern“ beschlossen hat. Da liegt es natürlich nahe, dass man diesen Beschluss hier noch einmal verkaufen möchte.Das möchten wir nur so zur Kenntnis nehmen.
Aber in diesem Papier steht nichts über die Schaffung eines Kompetenzzentrums Datenschutz. Deshalb bin ich der Meinung, dass ein Bezug zu dem angekündigten Landesparteitag der FDP am 7. Juni in Limburg naheliegt. Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Ich betrachte das als einen Heiratsantrag.
Dadurch, dass Sie die Aktuelle Stunde heute angekündigt und diesen Entschließungsantrag eingebracht haben, scheint mir das ein Heiratsantrag an die GRÜNEN zu sein – und das diesmal auch unter dem Fenster oder auch nicht unter dem Fenster. Ich weiß es nicht. Herr Hahn, Ihre Äußerungen dazu auf dem Parteitag waren nicht ganz so verständlich.
Ich wollte das hier heute noch einmal klären.
Zum Kompetenzzentrum Datenschutz. Anlässe zur Besorgnis gibt es momentan genug. Da wurde heute Morgen der Telekom-Skandal erwähnt. Da gibt es mehrere Gesetze, die vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind und nicht standgehalten haben. Da ist das BKA-Gesetz mit zahlreichen Kompetenzen, die unserer Meinung nach direkt wieder in einen Konflikt mit der Verfassung geraten werden. In einer solchen Zeit, in der die technischen Möglichkeiten immer vielfältiger werden, ist es besonders wichtig, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen in ihre Privatsphäre – sei es von öffentlicher oder privater Hand – unbedingt gewährleistet sein und thematisiert werden muss.
In der Gesetzgebung ist eine Tendenz zu beobachten, dass Datenschutzbelange außer Acht gelassen werden. Bei vielfältigen Vorschriften und Aktionen, die teilweise durch das Bundesverfassungsgericht wieder korrigiert werden müssen, ragt die Onlinedurchsuchung heraus. Ich möchte hier ein Beispiel aus Bayern nennen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat jüngst Bayern als risikofreudigen Pionier auf dem Feld verfassungsrechtlich problematischer Regelungen bezeichnet, weil die Justizministerin Merk auch für Strafverfolgungsbehörden über die heimliche Onlinedurchsuchung und -überwachung hinaus sogar das heimliche Betreten und die Durchsuchung von Wohnungen zur Vorbereitung von Onlinedurchsuchungen erlauben will.
Wir kennen da auch andere Vorstöße. Aber sie sind im hessischen Parlament Gott sei Dank nicht möglich. In Bayern scheint da der Pioniergeist weiterhin aufrechterhalten zu sein. Wir GRÜNE würden das auch dort kritisieren. Die Justizministerin hat anlässlich dieser Pläne zum Thema Datenschutz nur gesagt, das sei wahrscheinlich kein Hindernis. Hier sieht man, wie unsensibel mit Datenschutz umgegangen wird.
Der Datenschutzbeauftragte in Bayern kritisiert auch, dass die Zusicherung, die Onlinedurchsuchung nur in wenigen Fällen schwerster Kriminalität zu erlauben, durch die Tatsache widerlegt sei, dass die Maßnahme bereits bei über 50 Straftatbeständen zulässig war.Weiter sei der Einsatz der Onlinedurchsuchung in Bayern auch für die Polizei und den Verfassungsschutz zur Gefahrenabwehr vorgesehen. Hier wird die Gefahr geschaffen, dass zukünftig die Onlinedurchsuchung in der Praxis als Standardmaßnahme auch in Fällen geringerer Bedeutung eingesetzt werden wird. Dem würden wir GRÜNE auf jeden Fall widersprechen. Das akzeptieren wir auf keinen Fall.
Meine Damen und Herren von der FDP, in Ihrem Antrag weisen Sie zu Recht darauf hin, dass durch die umfangreiche Nutzung personenbezogener Daten durch Unternehmen eine erhöhte Gefahr für Missbrauch gegeben ist.
Das verstärkte Sammeln von Daten von öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ist ganz klar problematisch. Es handelt sich um eine nicht klar zweckbestimmte Sammlung von Daten. Deswegen begrüßen wir Ihren Vorstoß, ein Kompetenzzentrum zu errichten. Wir legen hier noch Wert auf den Zusatz „unabhängig“.Nur ein unabhängiges Datenschutzzentrum kann nach außen vertrauenswürdig erscheinen und nach innen frei agieren.Wir möchten hier auf ein gutes Beispiel in Schleswig-Holstein hinweisen,wo das Datenschutzzentrum gleichzeitig auch als ein Dienstleistungszentrum zu verstehen ist.
Deswegen werden wir, zusammenfassend gesagt, sowohl Ihren Entschließungsantrag, der unserer Meinung nach ein grüner Antrag ist, als auch den Vorstoß der Aktuellen Stunde heute als sehr begrüßenswert unterstützen. – Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich geht es um die HGO und nicht um irgendwelche Irrwege. Von daher wundere ich mich, welche Konstruktionen zustande kommen können. Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf zur HGO, zu der die GRÜNEN schon im letzten Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht haben und den einen oder anderen Passus ändern wollten. Das ist ganz normales politisches Geschäft. Heute macht es die SPD.
Sehr verehrter Herr Kollege Rudolph, ich muss zugeben: Als ich Ihren Gesetzentwurf gesehen habe, musste ich ein bisschen schmunzeln, weil der eine oder andere Absatz mich sehr an unseren damaligen Gesetzentwurf erinnert hat.
Sie haben heute fairerweise erwähnt, dass Sie auch sehr gut abschreiben können – wahrscheinlich in der Schule gelernt.
Der Gesetzentwurf ist sehr zu begrüßen. Das möchte ich hier namens meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festhalten. Ich möchte aber betonen, dass ich das als bunt gemischt empfunden habe. Es sind drei verschiedene Punkte angesprochen worden, die nur so viel Gemeinsamkeit miteinander haben, dass sie alle in der HGO geregelt werden können oder geregelt sind. Thematisch zusammenhängend sind sie nicht. Das müssen wir zugeben. Ich muss auch klar aussprechen, dass ich ein bisschen enttäuscht war, dass Sie bei den Quoren hinter den Gesetzesforderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geblieben sind.
Sie haben in Ihrem Entwurf zwei Stufen vorgesehen. Wir GRÜNEN hatten eine dritte Stufe. Das hätten Sie mit abschreiben können. Dann wäre das in Ordnung gewesen.
Ich möchte deswegen heute ankündigen, dass wir für die Debatte im Ausschuss auf jeden Fall einen Änderungsantrag einbringen werden.
Ich kann meine Ausführungen nicht fortführen, wenn von der Regierungsbank Zwischenrufe kommen. – Ich denke, es ist ein wichtiger Vorstoß. Ich möchte dennoch daran erinnern, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch eine Absenkung der Quoren für Städte ab 100.000 Einwohnern vorgesehen hat, weil wir in der Praxis die Erfahrung gemacht haben: Je größer eine Kommune ist, umso weniger Bürgerentscheide können dort durchgeführt werden.Wir kennen alle aus der Praxis das Problem, dass Unterschriften nicht zusammengebracht werden können. Da möchten wir, wenn wir von Bürgerbeteiligung sprechen, in diesem Punkt eine Vereinfachung erzielen.
Nichtsdestotrotz finden wir Ihren Gesetzentwurf mit dem Vorschlag der Absenkung der Quoren sehr begrüßenswert und werden ihn natürlich unterstützen.Wichtig ist in einer Demokratie, in der Politikverdrossenheit wächst und die Wahlbeteiligung sinkt – das möchte ich hier festhalten –,mehr Anreize für die Bürgerbeteiligung zu schaffen.
Wir hatten in unserem Entwurf – das möchte ich heute auch vermerken – Themen wie die Einwohnerversammlung, Petitionsrecht und Fragestunden eingeführt. Damals war die SPD dazu sehr skeptisch. Ich gehe davon aus, dass Sie heute etwas offener sind und dass es in diesem Bereich eine Chance für Fortschritte gibt.
Beim zweiten Punkt, dem Gemeindewirtschaftsrecht, wird die Sache etwas komplizierter.Deswegen möchte ich diesen Punkt wegen der Kürze der Redezeit hier ausnehmen und im Ausschuss in die Debatte einsteigen.
Ich möchte kurz auf den dritten Punkt, Seniorenbeiräte, eingehen.Sie haben Seniorenbeiräte gefordert.Das ist begrüßenswert, das haben wir GRÜNE auch immer unterstützt.Wenn es darum geht, älteren Menschen eine Betei
ligungsmöglichkeit zu geben, vor allem wenn es um die Diskussion des demografischen Wandels geht, sind wir mit Ihnen d’accord. Das finden wir vorteilhaft und begrüßenswert.
Ich möchte hier aber kurz einen Knackpunkt erwähnen, und zwar geht es darum, dass Sie in Ihrem Entwurf die in den Kommunen lebenden Migrantinnen und Migranten vom aktiven und passiven Wahlrecht für die Seniorenbeiräte ausgenommen haben. Hier möchte ich ein kurzes Beispiel aufzeigen. In der Stadt Frankfurt sind wir einen Schritt weiter. Dort können beispielsweise alle Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 60. Lebensjahr zum Seniorenbeirat zwar nicht direkt gewählt werden, aber von den Ortsbeiräten vorgeschlagen werden. Wir sind der Meinung, dass Sie hier ein bisschen zurückgeblieben sind. Ich denke aber, dass Sie ein offenes Ohr haben.
Zurückgeblieben in Ihrem Vorschlag, so meinte ich das natürlich. Nicht, dass mir hier irgendetwas unterstellt wird.
Aber ich sehe, dass Sie ein offenes Ohr signalisiert haben und dass wir gemeinsam der Meinung sind: Die HGO sollte nicht als ein Abwehrrecht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern betrachtet werden, im Gegenteil. Wir sollten schauen, dass wir die Hürden abbauen, um mehr Bürgerbeteiligung zu erreichen. In dem Sinne bedanke ich mich für den Entwurf und freue mich auf die Auseinandersetzungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei diesem Thema der Aktuellen Stunde möchten wir über die Menschlichkeit sprechen, und zwar für die Familie Kazan. Sie sitzt in der Türkei auf gepackten Koffern und wartet nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt auf ihre Einreiseerlaubnis nach Deutschland.
Viele kennen die Familie Kazan aus den Medien. Sie wurde vor einem Jahr abgeschoben. In Deutschland gibt es einen fleißigen, aktiven Helferkreis, der im Namen der Familie geklagt hat. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt entschieden, dass diese Familie, aus sechs Kindern und der Mutter bestehend, wieder nach Deutschland einreisen darf und der Main-Kinzig-Kreis dieser Familie eine Aufenthaltserlaubnis erteilen kann.
Nachdem auf Initiative des Helferkreises das Verwaltungsgericht eine positive Entscheidung getroffen hat,
müssen wir nun erfahren, dass Herr Innenminister Bouffier über den zuständigen Regierungspräsidenten in Darmstadt im Namen des Landkreises eine Berufung gegen diese Entscheidung hat einlegen lassen – obwohl weder der Landkreis noch der Landrat diese Berufung wollte.
Dies ist ein Fall, bei dem wir sehr verwundert feststellen mussten, wie Demokratie und demokratisches Miteinander falsch verstanden werden.
Es geht hier um sieben Personen, die zum Teil 15 Jahre lang hier gelebt haben. Fünf von diesen sechs Kindern sind hier geboren und aufgewachsen. Der Helferkreis bescheinigt, dass diese Familie sehr gut hier integriert ist. Die Leistungen der Kinder in der Schule sind vorbildlich. Daher spricht eigentlich nichts dagegen, diese Familie hierzubehalten und ihre Integration weiterhin positiv zu fördern. In diesem Fall waren sehr positive Akzente gesetzt worden, die weiter zu fördern sind.
In diesem Sinne hat auch das Verwaltungsgericht gesagt, nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist dieser Familie ein Bleiberecht zu gewähren, weil ihre Integration gut verlaufen ist und weil es diesen in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung unzumutbar war, sich in ihrem Heimatland zu integrieren.
Das Verwaltungsgericht hat ein solches Urteil ausgesprochen. Der Förderkreis und der Landkreis in Person des Landrats haben versichert, dass nach der Rückreise sämtliche Kosten für diese Familie übernommen würden, bis die Kinder volljährig sind. Für die Mutter ist ein Arbeitsplatz gefunden worden. Das bedeutet, das Kostenproblem, das in solchen Fällen immer sehr in den Vordergrund gerückt wird, ist hier gelöst. Nach dem Urteil sind die Kinder integriert. Daher gibt es keine rationalen Gründe dafür, zu sagen: Nein, diese Familie darf nicht einreisen.
Anstatt sich über dieses positive Urteil zu freuen, anstatt in die Kirche zu gehen und eine Kerze anzuzünden, geht unser Innenminister zu Gericht und legt Berufung ein. Meine Damen und Herren, das kann ich nicht nachvollziehen.
Ich möchte diesen Fall hier nicht emotional, populistisch oder im Sinne eines Grabenkampfes diskutieren. Es geht hier um Menschen, um humanitäre Gründe. Es geht um Personen, die auf gepackten Koffern sitzen; es geht um ihr Schicksal. Es geht um Kinder im Alter von 15, 14, 13 Jahren, die in den nächsten Jahren hier eine Ausbildungsstelle annehmen können, die positiv in dieser Gesellschaft mitwirken können.
Oft wird diese Debatte um Flüchtlinge mit Gefahren oder mit öffentlichem Ärgernis verbunden. Hier aber haben wir eines der vielen Beispiele, die wir positiv in den Vordergrund stellen und unterstützen müssen.
Stattdessen weigern wir uns, diese Menschen zu unterstützen. Ich verstehe nicht, warum. Es würde mich sehr wundern, wenn Sie sinnvolle Argumente dafür finden könnten, warum das so sein soll.
Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und dem Helferkreis nochmals Dank aussprechen, insbesondere dem Landkreis Main-Kinzig und dem Landrat, der sogar persönlich eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese Kosten für die Familie zu übernehmen.
Wir von SPD und GRÜNEN haben hierzu einen Antrag vorgelegt und möchten gerne über diesen Fall im Ausschuss weiter im Detail diskutieren. Diese Situation können wir nicht einfach hinnehmen – dass vom Innenministerium aus über das Regierungspräsidium dem Landrat die Berufung oktroyiert wird. Das ist kein vernünftiges demokratisches Verständnis. Die Judikative hat gesprochen. Die Legislative hat dazu einen Antrag eingebracht. Es gibt dazu noch ein Petitionsverfahren.
Daher verlange ich von der Exekutive, diesem Urteil zu entsprechen, anstatt auf irgendwelchen Wegen eine Berufung einzulegen,
die eigentlich vom Main-Kinzig-Kreis zu verantworten wäre, nicht aber vom Innenminister. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident! Heute ist ein wichtiger Tag auf dem Weg der Rückkehr des Landes Hessen zu einer partnerschaftlichen Personalpolitik mit seinen Beschäftigten.
Nachdem Herr Ministerpräsident Koch und seine damalige CDU-Mehrheit im Jahr 2003 allen Bediensteten des Landes durch die „Operation düstere Zukunft“ klargemacht haben, dass sie glauben, mit ihnen nach Gutsherrenart verfahren zu können, kehren wir nun hoffentlich bald zu geordneten Tarifverhältnissen zurück. Hierzu bietet der Antrag der SPD, den wir im Ausschuss unterstützt haben und der dort eine Mehrheit gefunden hat, eine gute und geeignete Grundlage. Ich spreche bewusst von hoffentlicher Rückkehr zur partnerschaftlichen Personalpolitik, weil der Herr Innenminister leider immer noch nicht eingesehen hat, welchen Schaden er in der Vergangenheit angerichtet hat, und er weiterhin nicht bereit ist, sich an der Beseitigung dieses Schadens zu beteiligen.
Anders kann ich sein Verhalten im Ausschuss und auch im Plenum nicht verstehen.
Ich bedauere auch, dass die Fraktionen der CDU und der FDP mit ihrem Antrag in die gleiche Kerbe schlagen und dass sie den Sonderweg des Herrn geschäftsführenden Innenministers befürworten und keinen Wiedereintritt in die TdL wünschen. Dieser Wunsch hat in diesem Hause Gott sei Dank keine Mehrheit.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben mutwillig die Motivation der hessischen Landesbediensteten im Jahr 2003 auf das Äußerste strapaziert und tun dies heute immer noch. Sie haben mit der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten und dem Austritt aus der TdL mit Wirkung ab 2004 gezeigt, dass es Ihnen nicht um Verhandlung geht, sondern dass Sie ein Diktat nach Gutsherrenart oktroyieren wollen. Um sich scheinbar legitimieren zu können, operieren Sie heute mit Fantasiezahlen, wenn Sie die Kostenwirkungen des Wiedereintritts in die TdL beschreiben.
Doch, es sind Fantasiezahlen. Wieso „Frechheit“? Das ist eine Wahrheit.
Sie gehen z. B. von rückwirkenden Auszahlungen aus, die nach Inkrafttreten des TV-L anfallen würden, von denen überhaupt nicht die Rede ist. Sie erzählen von 200 Millionen c, um den Menschen Horrorvisionen zu vermitteln, um sie mehr oder weniger abzuschrecken vor einem Wiedereintritt in die TdL.
Aber das kauft Ihnen niemand ab, und deswegen haben Sie bei den letzten Wahlen nur noch 24 % der Beamtinnen und Beamten zu Ihren Wählern zählen können. Das war in der Vergangenheit viel mehr. Sie haben einen Rückschlag um über 50 % erzielt. Das ist eine Quittung, das würde mir zu denken geben.
Ich höre Sie nicht, Herr Boddenberg. – Allerdings müssen wir hier auch kurz sagen, dass nach der Personalpolitik der letzten Jahre eine Übertragung der Arbeitszeitregelung des TdL auf den Beamtenbereich nicht so schnell möglich ist wie von uns gewünscht. Deshalb haben wir dem Antrag der LINKEN teilweise nicht zugestimmt, da wir einen Stufenplan haben wollen, über den trotz Reduktion der Arbeitszeit bei den Beamten die Funktionsfähigkeit in wichtigen Verwaltungsbereichen aufrechterhalten bleibt und die Landesbediensteten nicht weiterhin in Mitleidenschaft gezogen werden. Denn der Schmerz ist groß, die Lücken sind groß. Hier muss man behutsam und sukzessive vorgehen und nicht von heute auf morgen durchgreifen.
Meine Damen und Herren, wir möchten, dass in Hessen qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Personal zählen. Verehrter Herr Innenminister, vielleicht können Sie sich bei Ihren Entscheidungen ein Beispiel an den Bundesländern im Süden, an den Kollegen aus Bayern und Baden-Württemberg nehmen, die offensichtlich mit der Mitgliedschaft in der TdL keine Probleme haben. Im Gegenteil, sie befürworten dies. Diesen Zustand möchten wir in Hessen wiederherstellen und freuen uns auf die Entscheidung nachher. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident! Wir reden heute über das Polizeigesetz, das bereits im Vorfeld in der einen oder anderen Pressediskussion thematisiert wurde.
Heute hat die FDP einen Gesetzentwurf vorgelegt,der für uns auf jeden Fall in die richtige Richtung weist. Aber nachdem ich mir die Ausführungen des Herrn Beuth angehört habe, muss ich sagen: Herr Beuth, ich habe das Gefühl, wir bewegen uns auf zwei völlig unterschiedlichen Planeten. Dass wir bei diesem Punkt in der Anhörung irgendwo zusammenkommen, wage ich sehr zu bezweifeln.
Das Verfassungsgericht hat der CDU-Landesregierung nicht nur einmal bescheinigt, dass es mit der Verfassungsmäßigkeit ihrer Vorschriften im hessischen Polizeigesetz
nicht weit her ist.Außerdem gibt es Vorgaben des Verfassungsgerichts – –
Außerdem gibt es Vorgaben des Verfassungsgerichts, die im Polizeigesetz umgesetzt werden müssen. Es gibt dazu ein Stichwort: Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Mir scheint es so zu sein, dass das für den Herrn geschäftsführenden Innenminister und erst recht für den Kollegen Beuth in der ganzen Debatte ein Fremdwort ist. Das bedauere ich sehr.
So weit gehen wir also mit dem Gesetzentwurf der FDP konform. Wir begrüßen es, dass Sie den Versuch machen, das Polizeigesetz endlich verfassungsgemäß zu gestalten. Insofern unterstützen wir Ihre Intention.
Eines aber kann ich mir nicht ganz verkneifen; denn Sie sitzen nicht erst seit gestern im Landtag, sondern waren schon etwas früher hier und haben die einen oder anderen Beschlüsse mit gefasst und die einen oder anderen Gesetze mit auf den Weg gebracht. Dass Sie als Liberale heute als Hüter des Bürgerrechts dastehen möchten, sei Ihnen freigestellt. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen das aber nicht abnehmen.
Liebe Kollegen von der FDP, ich finde es sehr merkwürdig, dass Sie heute Vorschriften kritisieren, die Sie während Ihrer Regierungsbeteiligung mit auf den Weg gebracht haben. Ein Kritikpunkt ist z. B. auch, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf zwar ein paar Aspekte ansprechen, es aber eigentlich noch mehr Baustellen gibt, die eine wahrhafte Hüterin der Bürgerrechte ebenfalls kritisieren sollte. Die lassen Sie heute aber wohlweislich liegen. Ein Beispiel dafür sind die DNA-Tests bei Kindern, die ich hier unbedingt erwähnen möchte, während Sie sie überhaupt nicht berücksichtigen. Ich frage mich, warum.
Nun zu den automatischen Kennzeichenlesegeräten.
Herr Hahn, ich werde Ihnen die Zwischenfrage nicht erlauben.
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz im März dieses Jahres mehr oder weniger für nichtig erklärt und darauf hingewiesen, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger durch dieses Gesetz verletzt wird.
Die FDP hat sich jetzt als Hüterin des Grundgesetzes und auch als Kämpferin für die Bürgerrechte hervorgetan. Fakt ist aber, dass Sie momentan dank des Bundesverfassungsgerichts einfach kein Instrument in der Hand haben, um diese Regelung zum Kfz-Massenabgleich zu erneuern oder überhaupt verfassungskonform neu zu gestalten. Ich frage mich, warum Sie das nicht ganz herausgenommen haben, sondern versuchen, einen verfassungskonformen
Weg zu gegen, obwohl wir alle wissen, dass das in der Praxis nicht ganz durchhaltbar ist.
Gehen wir auf die Quote ein. Wenn man einmal von der verfassungsrechtlichen Problematik absieht und sich die Praktikabilität anschaut, stellt man fest: Die Trefferquote bei den Kennzeichenlesegeräten beträgt 0,03 %. Das ist das, was Sie hier als Erfolg verkaufen wollen, was aber meiner Meinung nach überhaupt nicht als Erfolg bezeichnet werden kann.
Meine Damen und Herren, wir haben hier darauf hingewiesen, dass die Kennzeichenlesegeräte sowohl einen finanziellen als auch einen personellen Aufwand bedeuten. Ertrag und Aufwand stehen hier in keiner Weise in einem angemessenen Verhältnis. Deswegen halten wir das für ein sehr kritisch zu betrachtendes Mittel.
Wir sollten uns auch einmal anschauen, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist. Ich verweise beispielsweise auf das Innenministerium in Schleswig-Holstein. Ich möchte daran erinnern, dass die Vorschriften zu den automatisierten Kennzeichenlesegeräten auch dort – zur gleichen Zeit wie in Hessen – für nichtig erklärt worden waren. Was macht der Innenminister in Schleswig-Holstein? Der Innenminister in Schleswig-Holstein erklärt, dass er keinen zweiten Anlauf unternehmen wird; denn die Erfahrungen, die man damit gewonnen habe, zeigten, dass es ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag gebe und dass dadurch Personal gebunden werde, das er an anderer Stelle für eine sinnvolle operative Polizeiarbeit brauche.
Warum folgen wir diesem Beispiel in Hessen nicht? Ich kann nur dafür plädieren,dass wir Hessen diesem Beispiel folgen sollten, statt hier immer nur einen Alleingang zu unternehmen und einen Sonderweg zu verfolgen.
Liebe Kollegen von der FDP, mit diesem Teil des Gesetzentwurfs schaffen Sie auf jeden Fall nicht mehr Bürgerrechte, auch wenn Sie uns das hier so verkaufen wollen. Lesen wir einmal genau zwischen den Zeilen Ihres Gesetzentwurfs.
Ein anderer Punkt. Die Rasterfahndung ist heute schon erwähnt worden. Wir sind durchaus damit konform, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden müssen und dass die Vorschrift, wie sie bisher besteht, nicht ausreicht. Allerdings möchte ich daran erinnern, dass das, was Sie heute eingebracht haben, wortgleich mit dem Text ist, den Sie bereits im Juli 2006 eingebracht hatten. Die Kritik in der Anhörung, die damals zur rechtsstaatlichen Vorkehrung gelaufen ist, wurde nur teilweise umgesetzt. Sie berücksichtigen manche dieser Kritikpunkte überhaupt nicht.
Ich möchte Ihnen einen Herrn nennen, den wir alle kennen, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, der oft von Ihnen als Unterstützer Ihres Gesetzentwurfs angeführt wird. Herr Ronellenfitsch meinte damals zur akustischen Wohnraumüberwachung: „Nicht unterstützen kann ich allerdings die Forderung, die Berufsgeheimnisträger pauschal von der Regelung auszunehmen.“ – Das meinte damals Herr Ronellenfitsch: „Mir ist nicht ersichtlich, warum im Anwendungsbereich des § 15 bei der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person zwischen Berufsgeheimnisträgern und allen übrigen Bürgern differenziert werden sollte.“ Die Kritik von damals – das möchte ich stehen lassen – haben Sie gar
nicht aufgegriffen. Das wundert mich. Ich möchte gern im Rahmen der Anhörung wissen, wieso, weshalb, warum.
Nun zur Rasterfahndung. Meine Damen und Herren, ich möchte festhalten,dass die Rasterfahndung einfach nichts bringt und nicht effektiv ist. Wir geben der FDP insofern recht, dass die Haltung vom Herrn geschäftsführenden Innenminister Bouffier nach dem Motto: „Die Vorschrift ist zwar nicht im Einklang mit der Verfassung, aber wir legen sie halt verfassungskonform aus“, und dass es keinen Handlungsbedarf gebe, auf keinen Fall akzeptabel ist. Darin gehen wir mit Ihnen d’accord.
Allerdings bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber nur wenig Spielraum bei einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Eingriffsbefugnis. Wegen der Erhebung von Daten mit hohem Persönlichkeitsbezug darf die Rasterfahndung nur zur Anwendung kommen, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für die geschützten Rechtsgüter besteht.
Die Rasterfahndung kann also nicht – wie bereits heute erwähnt wurde – als bloße Vorfeldmaßnahme genutzt werden. Es bleibt daher kaum Platz für eine praktische Anwendung. Die Zweifel an der Effizienz und Geeignetheit dieses Mittels bleiben weiterhin bestehen. Deswegen lehnen wir die Rasterfahndung als ungeeignetes Fahndungsmittel ab.
Aber davon einmal ganz abgesehen: Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, so ganz kann ich das Bild, das Sie heute als Hüterin der Bürgerrechte abgeben, nicht durchgehen lassen. Es fällt mir halt schwer, denn als die jetzige Regelung ins HSOG geschrieben wurde – im Übrigen von Ihnen gemeinsam mit der CDU –, wurden alle kritischen Anmerkungen und alle Personen, die die Probleme aufgerufen haben, damals von Ihnen regelrecht beschimpft.
Das habe ich mir erzählen lassen. Ich habe ja Kollegen, die mir so etwas erzählen.
Sich heute als Bürgerrechtspartei aufzuspielen – okay, Sie können sich gerne so aufspielen. Schönwetterbürgerrechtspartei zu sein – ob das der Weg ist, mag auch dahingestellt sein.
Meine Damen und Herren, um zum Schluss zu kommen: Das HSOG muss dringend überarbeitet werden. Darin gehen wir mit Ihnen konform. Deswegen ist der Gesetzentwurf eine richtige Intention. Wir lassen es aber nicht zu, dass die, die 2002 die verfassungswidrigen Regelungen ins Gesetz geschrieben haben – ja, ich darf auch einmal in die Vergangenheit schauen –, sich jetzt als die Hüterin der Grundrechte darstellen wollen.
Wenn es Ihre Kollegen mit der uralten Nummer von vor 100 oder vor zehn Jahren machen, dann dürfen wir doch wohl noch ein paar Jahre zurückschauen. Schließlich sind es sechs Jahre. Das ist auch in Ordnung.
Wenn man hier einfach einen neuen Vorstoß machen möchte, begrüßen wir das.Wir denken, dass Sie in den einen oder anderen Bereichen bewusst etwas ausgelassen haben. Bürgerrechtspartei nur zu schönen Zeiten zu sein,
ist nicht das, was wir wollen, sondern auch in schwierigen Zeiten muss man Dinge durchsetzen.
Wir als GRÜNE werden daher in der Anhörung sehr darauf gespannt sein, was die Experten sagen werden, inwiefern das eine oder andere in der Praxis umsetzbar ist. Nichtsdestotrotz begrüßen wir Ihren Vorstoß und möchten hiermit sehen,dass wir gemeinsam dieses Gesetz letztendlich verfassungskonform gestalten können. – Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits in der letzten Plenardebatte angekündigt, wollen wir GRÜNE die Härtefallkommission auf vollkommen neue Füße stellen. Wir wollen eine neue Besetzung der Härtefallkommission und das gesetzlich regeln. Heute möchte ich Ihnen gern diesen Gesetzentwurf vorstellen.
Unserer Meinung nach ist es höchste Zeit, den Zustand eines Gremiums zu ändern, das bereits seit Juli 2004 gesetzlich die Möglichkeit hatte, zusammenzukommen und das Innenministerium bei ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern in besonderen Fällen um eine Bleiberechtsmöglichkeit zu ersuchen. In Hessen ist dieses Gremium ausschließlich mit Abgeordneten besetzt. Wir GRÜNE haben von vornherein, als es in der ersten Debatte darum ging, wie eine Härtefallkommission aussehen soll, dafür plädiert und darauf hingewirkt, dass es eine Kommission sein sollte, die ohne Abgeordnete politikfern besetzt wird mit Personen aus den kirchlichen Vereinen und Verbänden, aus Fachkreisen, die ohnehin seit Jahren mit Flüchtlingsarbeit zu tun haben.
Inzwischen haben auch die anderen Fraktionen, besonders FDP und CDU, eingesehen, dass eine Veränderung stattfinden muss. In der letzten Sitzung haben wir darauf hingewiesen, warum wir einen Gesetzentwurf einbringen und keinen Antrag stellen: weil wir als Parlament die Möglichkeit haben, es durch Gesetz selbstständig zu regeln. Als GRÜNE möchten wir Ihnen heute mit unserem Gesetzentwurf vorstellen, wie eine Härtefallkommission behördenunabhängig zusammengesetzt sein und politikfern gestalten kann.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, dass zwölf Vertreterinnen und Vertreter in dieser Härtefallkommission sitzen sollen: jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Kirchen,zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Flüchtlingsrates, eine Vertreterin oder ein Vertreter von Amnesty International, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte, eine Vertreterin der Beratungseinrichtungen für Frauen auf Vorschlag der Landesarbeitsge
meinschaft der hessischen Frauenbüros, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Beratungseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport,ein Mitglied mit medizinischem Sachverstand sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der kommunalen Körperschaften.
Ich erwähne diese Zusammensetzung noch einmal,weil in der letzten Plenardebatte heftig darüber gestritten wurde, wie diese Kommission aussehen könnte. Mit diesem Vorschlag sind wir dem SPD-Antrag sehr nahe. Ich denke, dass damit Personen, die ohnehin seit Jahren mit dieser Thematik arbeiten, eine Möglichkeit haben, gegenüber dem Innenministerium in besonderen Härtefällen für notwendige Bleiberechtsersuchen einzutreten. Der Unterschied zur SPD besteht aber darin, dass wir keine Abgeordneten in der Härtefallkommission vorgesehen haben.
Wir sind der Meinung, dass das eine gute Basis für eine funktionierende Härtefallkommission ist, und wir sind auch der Meinung, dass diese Besetzung der Härtefallkommission eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Kommission und mit der Öffentlichkeit gewährleisten wird. Es ist sehr wichtig, dass die Härtefallkommission eine breite Akzeptanz von außen erhält und dass sie deshalb mit einem breiten Spektrum von Menschen aus verschiedenen Organisationen zusammengesetzt ist, die sich in ihrer Arbeit ohnehin mit dem Schicksal von Flüchtlingen beschäftigen und politikfern ihre Fachkompetenz einbringen. Wir haben den medizinischen Sachverstand einbezogen und wollen auch die kommunalen Körperschaften anhören, weil es sehr wichtig ist, dass in Zweifelsfällen, z. B. wenn es um Kostenübernahme bei Flüchtlingen geht, die kommunalen Vertretungen mitsprechen können.
Aus pragmatischen Gründen wollen wir, dass der Vorsitz der Kommission mit einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport besetzt wird.Denn im Endeffekt ist das Innenministerium die Instanz, die entscheiden wird, ob dem Härtefallersuchen stattgegeben wird oder nicht. Wir wollen, dass eine Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingerichtet wird, die ebenfalls beim Innenministerium angesiedelt ist. Denn hier kann der intensive Kontakt zwischen der Geschäftsstelle und dem Vorsitzenden der Kommission eine effektive und zielgerichtete Arbeit gewährleisten.
Fachliche Einschätzungen müssen nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf jeden Fall fern von der Tagespolitik gestaltet werden. Ich erwähne das immer wieder, weil in der Debatte einfach unterschätzt wird, wie wichtig es ist, wenn Vereine und Verbände ihre Erkenntnisse einbringen können
und in sehr wichtigen humanitären Fällen das Innenministerium um Ausnahmen ersuchen können.
Eine weitere Veränderung in der Härtefallkommission, wie wir sie vorschlagen, ist, dass die Betroffenen nicht mehr gezwungen sind, ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anrufung des Petitionsausschusses vorher zu verbrauchen, bevor sich die Härtefallkommission mit ihnen befasst.Wir möchten damit den Betroffenen die Möglichkeit geben, direkt an die Härtefallkommission heranzutreten und damit einen langjährigen Umweg – erst über den Petitionsausschuss, dann über die Härtefallkommission – zu vermeiden. In Fällen, in denen man der Meinung ist, es ist wirklich ein Härtefall, kann das auch die Härte
fallkommission entscheiden, und man muss nicht erst den Umweg über den Petitionsausschuss gehen.
Ein anderer Punkt, den ich heute auch erwähnen möchte, ist, dass unser Gesetzentwurf nur grundlegende Regularien zur Neuausrichtung der Härtefallkommission enthält, beispielsweise die Zusammensetzung, die Geschäftsstelle und den Vorprüfungsausschuss. Für alles Weitere, was die Geschäftsstelle organisieren und koordinieren will, soll sie sich eigene Verfahrensgrundsätze geben. Denn es ist wichtig, dass die Kommission, die die Verantwortung für ihre Arbeit trägt, daher auch die Möglichkeit hat, die Detailfragen selbst zu regeln. Hiermit vertrauen wir der Härtefallkommission,dass sie ausgewogene Kriterien erarbeiten und zusammenstellen wird, und, wie gesagt, die ganze Sache politikfern gestalten wird.
In unserer Entscheidung, dass die Härtefallkommission aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von den aktuellen parteipolitischen Diskussionen überdenken kann, machen wir uns die Gedanken, die schon längst in anderen Bundesländern gedacht worden sind.Wir speisen die Ideen und Erfahrungen ein, die schon längst in anderen Bundesländern gemacht worden sind: Wenn es um eine Härtefallkommission geht, wenn es darum geht, über Ausnahmefälle und Härtefälle zu entscheiden, dann ist es wichtig, dass dies kurz und knapp geschieht, dass vor allem das Verfahren schnell ist.
Wir haben daher vorgesehen, dass von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abgesehen wird, solange man sich in der Härtefallkommission mit einem Fall befasst. Wir haben in unserem Gesetzentwurf auch vorgeschlagen, dass ein Härtefall innerhalb von drei Monaten nach Eingang in der Geschäftsstelle abschließend behandelt werden soll, weil wir den Personen, die in humanitär schwierigen Lagen sind, keine Zitterpartie zumuten wollen. Vielmehr wollen wir, dass wir uns in dieser Kommission schnell damit befassen und entscheiden,ob ein Härtefall gegeben ist oder nicht, und dann quasi das Innenministerium ersuchen, diesem Anliegen stattzugeben.
Ich denke, dieser Gesetzentwurf wird auf breiten Konsens stoßen, weil die Anträge im Endeffekt in die gleiche Richtung gehen.Wir sind einen Schritt weiter gegangen,indem wir einen Gesetzentwurf eingebracht haben.Uns liegen in erster Linie die Schicksale der Menschen am Herzen. Uns liegt in erster Linie am Herzen, dass Fälle, wo eindeutig ist, dass sie anders und außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten entschieden werden müssen, also Ausnahmefälle, mit Vereinen und Verbänden zusammen beraten werden. Hier erhoffen wir uns eine viel bessere Entscheidungsmöglichkeit und eine schnellere Entscheidung, was die Schicksale der Menschen betrifft.
Ich möchte gar nicht so lange ausufern. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Anhörung, in der uns die Experten sicherlich das eine oder andere aus ihrer Praxis mitgeben werden. Ich freue mich auf die breite Unterstützung, die wir bestimmt in diesem Hause finden werden, und bedanke mich für Ihr Interesse.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Danke sehr, Frau Öztürk. – Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Bellino zu Wort gemeldet. Sie haben nunmehr Gelegenheit, dasselbe zu ergreifen.
Sehr verehrter Herr Präsident, guten Morgen, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur frühen Stunde eine schwere Kost: Aber vielleicht
kann man so ein Thema auf nüchternen Magen am besten bewältigen.
Wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben zu der Aktuellen Stunde mit dem Titel „Bürgerrechte bewahren – Bouffier bremsen“ eingeladen,weil wir in dieser und in der vergangenen Woche der Presse sehr verwundert entnehmen mussten, welche Alleingänge und Vorstöße der Herr Innenminister zu dem Thema „Onlinedurchsuchung, Befugniserweiterung des BKA“ unternommen hat.
Wir möchten hier noch einmal klarstellen: Mit uns GRÜNEN wird es keine Onlinedurchsuchungen geben. Deswegen thematisieren wir das heute.
Wir haben letzte Woche der Presse entnehmen können, dass es eine wirklich sehr heftige Debatte gab. Wir haben uns als Fraktionen im hessischen Parlament dazu geäußert. Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Herr Prof. Ronellenfitsch, brachte seine große Besorgnis über die Befugniserweiterung des BKA zum Ausdruck.
Während diese Debatte lief und im Parlament noch in keiner Weise ein vernünftiger Austausch darüber stattfinden konnte, gab es den Alleingang des Herrn Innenministers: Der Kompromiss zwischen Justizministerin Zypries und Innenminister Schäuble reiche ihm nicht aus, und er wolle das heimliche Betreten von Wohnungen ermöglichen.
Herr Innenminister, ich frage mich, wie Sie eigentlich auf diese Idee kommen konnten. Haben Sie die Mehrheitsverhältnisse in diesem Parlament vergessen?
Es ist uns bekannt, dass Sie mehr Videoüberwachung, mehr Überwachung im Internet und überhaupt mehr Überwachung wollen; damit gaukeln Sie den Menschen Sicherheit vor. Wir haben allerdings erfahren, dass das Bundesverfassungsgericht die Einführung von Kennzeichenlesegeräten für verfassungswidrig hält und dem ganz klar einen Riegel vorgeschoben hat. Anstatt daraus Lehren zu ziehen, lassen Sie schon wieder solche Testballons steigen, mit denen ich überhaupt nichts anfangen kann.
Statt neue Gesetzesvorstöße zu unternehmen, die eindeutig verfassungswidrig sein werden, plädiere ich dafür, die Polizeigesetze,die wir haben,endlich verfassungskonform zu gestalten und sie überhaupt erst einmal zu aktualisieren, damit wir hier Entwicklungen nachholen und gescheit für die Zukunft arbeiten können.
Es ist ganz klar, dass mit dem BKA-Gesetz ein weiterer Schritt in Richtung Entföderalisierung unternommen wird und dass das Ganze unter dem Deckmantel Terrorismusbekämpfung stattfindet. Wir wissen aber auch, dass die Länder mit dem BKA bisher in einem ausreichenden Umfang zusammengearbeitet haben und dass sich das Prinzip der Aufgabenteilung dort bewährt hat.Wir wollen auf gar keinen Fall, dass das aufgeweicht wird, dass da
durch unterschiedliche Verantwortungsbereiche vermischt und damit auch die Bürgerrechte eingeschränkt werden.
Herr Innenminister, als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind wir entschieden dagegen und werden Ihnen immer ganz genau auf die Finger schauen, um herauszufinden, welche Testballons Sie in Zukunft steigen lassen werden.
Es ist spannend, zu sehen, ob das BKA-Gesetz einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht überhaupt standhalten wird. Wir finden es sehr bedenklich, dass Sie, statt das abzuwarten, alleine einen Vorstoß wagen.
Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, damit das Parlament die Gelegenheit hat, sich dagegen zu äußern. Es ist klar, in diesem Haus gibt es keine Mehrheit für Onlineüberwachungen.Wir finden, dass dadurch die Bürgerrechte eingeschränkt werden. Wir finden, dass dadurch eine Sicherheit vorgegaukelt wird, die es nicht gibt.
Wir sind eher dafür, dass die vorhandenen Mittel stärker genutzt werden und dass eine bessere Vernetzung erfolgt, statt immer mehr Überwachungsmöglichkeiten einzuführen.Anscheinend soll uns das mehr Sicherheit bringen.
Herr Innenminister, bitte respektieren Sie den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, die keinen Überwachungsstaat wollen,
die Bürgerrechte zu wahren.
Ich bin daher auf die Debatte sehr gespannt,wie es die anderen Fraktionen sehen. Meiner Meinung nach werden wir in Zukunft genau hinschauen müssen, welche Testballons von welcher Ecke hochkommen. Wir möchten auf gar keinen Fall, dass die Bürgerrechte eingeschränkt werden.
Ich freue mich, heute hier in der Debatte bestimmt die Mehrheit des Parlaments finden zu können. Aufgrund dessen – wie gesagt –: keine Einschränkung der Bürgerrechte und in Zukunft ganz genau hinschauen. – Meine Damen und Herren, ich bedanke mich.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir denken heute erneut über die Zusammensetzung der Härtefallkommission nach. Wir GRÜNE begrüßen das ausdrücklich.
Denn wir waren und sind der Meinung, dass die jetzige Zusammensetzung der sogenannten Härtefallkommission eindeutig eine Fehlkonstruktion ist – ohne damit den Abgeordneten, die darin mitgearbeitet haben, nahetreten zu wollen.
Von Anbeginn an wollten wir eine andere Zusammensetzung. Bereits im Jahr 2004 haben wir dazu einen Gesetzentwurf eingebracht. Danach sollte die Härtefallkommission unter anderem mit Vertretern von Vereinen,Verbänden und Initiativen, vor allem mit politikfernen Fachpersonen besetzt werden.
Heute sprechen wir über Anträge. Wir GRÜNE haben damals einen Gesetzentwurf eingebracht, das möchte ich nochmals ausdrücklich erwähnen. Aber leider wurde unser damaliger Gesetzentwurf bereits in der ersten Lesung abgelehnt, ohne dass es dazu überhaupt eine Anhörung gab.
Das war ein sehr außergewöhnlicher Vorgang, das möchte ich hier noch einmal betonen. Das darf sich nicht wiederholen. Wenn wir damals diese Anhörung durchgeführt hätten, wären wir heute einen deutlichen Schritt weiter und müssten uns nicht mit dieser Debatte beschäftigen.
Durch die heute vorgelegten Anträge fühlen wir uns bestätigt, und zwar auch dadurch, dass CDU und FDP in ihrem Antrag eine neue Richtung eingeschlagen haben. Hier hat ein gewisser Lernprozess stattgefunden, und darauf bauen wir auf.
Nach wie vor sind wir jedoch der Meinung, dass es für die Akzeptanz der Arbeit einer Härtefallkommission und auch für deren sachliche Arbeit wichtig ist, sie vom politischen Tagesgeschäft fernzuhalten. Politische Mehrheiten und politisches Tagesgeschäft bei humanitären Entscheidungen über die Schicksale von Menschen sind nach Meinung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN problematisch, und dabei bleiben wir.
Wie sieht heute die Zusammensetzung der Härtefallkommission aus? Es wurde bereits kurz erwähnt: Heute haben wir in der Härtefallkommission 19 Abgeordnete. Sie leisten bestimmt eine gute Arbeit, aber es sind ausschließlich Abgeordnete. Auf der anderen Seite haben wir als parlamentarisches Gremium den Petitionsausschuss. Darin ha
ben wir als Politiker die Möglichkeit, zu beraten und die Fälle zu behandeln. Demgegenüber sollte die Härtefallkommission eine Institution sein, in der Fachpersonal die Möglichkeit hat, in besonderen Fällen den Innenminister um eine Sonderentscheidung zu ersuchen.
Wenn wir in andere Bundesländer schauen, stellen wir fest, diese haben mit einer solchen politikfernen Besetzung der Kommission sehr positive Erfahrungen gesammelt; dort sind Vertreter der Flüchtlingsorganisationen, der Kirchen und anderen Beratungsstellen Mitglied.
Wir müssen in Hessen nicht immer hinter allem herhinken. Bereits im Jahr 2004 hätten Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen und die berühmte Vorreiterrolle übernehmen können.
Nun scheinen aber die FDP- und die CDU-Fraktion in ihrer Erkenntnis wieder einmal den Modellen anderer Länder zu folgen. Ich erwähne hier das Land Niedersachsen. Denn im damaligen Antrag der Fraktionen, wonach die Härtefallkommission ausschließlich mit Abgeordneten besetzt werden sollte – und auch besetzt wurde –, ist man, so scheint mir, dem Modell Niedersachsen gefolgt.