Das hat auch die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden bestätigt. Deshalb wollen wir, dass die Belange der Kundinnen und Kunden, der Mitarbeiter sowie der Kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt werden,dass die Bedenken gehört werden.
Deshalb möchten auch wir eine dritte Lesung, damit die antragstellenden Fraktionen noch zwei Tage Zeit haben, darüber nachzudenken, was sie mit dem Gesetzentwurf anrichten können. – Vielen Dank.
Frau Kollegin Wissler, ich will nur zwei Bemerkungen machen.Wenn Sie hier den Eindruck erwecken wollen – das war das, was Sie versucht haben –, die Sparkassen würden mit diesem Gesetz zum Renditeobjekt irgendwelcher Haie auf dem Markt, dann kann ich nur sagen, Sie haben diesen Gesetzentwurf überhaupt nicht gelesen.
Ich erwarte von einer Kollegin in diesem Haus, dass sie einen Gesetzentwurf liest und versucht, ihn zu begreifen. Aber hier zu behaupten, all das, was durch einen Stiftungszweck erreicht wird, stünde nicht im Gesetz, ist weiß
Ich empfehle Ihnen, noch einmal in das Stiftungsrecht hineinzuschauen, um festzustellen, was Sie mit einer Stiftung machen können. Da können Sie die Gemeinwohlorientierung genau in der Satzung der Stiftungssparkasse festlegen.
Wenn Sie mich schon zitieren, dann zitieren Sie mich bitte richtig.Die Diskussion um die Stiftungssparkasse wird andauern, habe ich gesagt, und wir werden diese Diskussion auch positiv begleiten. Ich weiß, dass es in anderen Ländern Entwicklungen gibt; die haben aber mit dem Gedanken der Stiftungssparkasse selbst nichts zu tun, sondern die haben etwas damit zu tun, dass ich über der Stiftung ein operatives Geschäft gesellschaftsrechtlich anordne bzw. ermögliche, das dann wiederum die Kapitalbeteiligung durch Dritte ermöglicht. Davon habe ich überhaupt nicht gesprochen.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich bedeckt gehalten und haben einen Einwand gemacht, den ich nachvollziehen kann. Sie haben gesagt: Wenn wir Träger sind, brauchen wir nicht, um die Gemeinwohlverpflichtung erfüllen zu können, noch eine zusätzliche Sparkasse. – Über dieses Argument kann man in der Tat nachdenken.
Aber dann lesen Sie dieses Gesetz bitte auch richtig. Die Stiftungssparkasse ist eine Option. Eine Option bedeutet, dass derjenige,der von der Option Gebrauch machen will, zunächst die Entscheidung treffen muss, eine solche Stiftungssparkasse zu wollen, und das sind die bisherigen Träger.
Vielen Dank, Herr Abg. Posch. – Frau Wissler, Sie erhalten nochmals das Wort zur Entgegnung. Die Redezeit beträgt zwei Minuten.
(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Beides! – Florian Rentsch (FDP): Die Standardrhetorikbausteine können Sie zu Hause lassen!)
Ich möchte nur einmal darauf hinweisen – und da mögen Sie mir widersprechen, wenn ich falsch liege –: Es gibt mit Sicherheit 400 Seiten Unterlagen im Rahmen der Anhörung. Ich habe sie alle gelesen.
Ich habe eine Stellungnahme gefunden, die sich eindeutig und klar für Ihr Modell positioniert. Wer ist das? Der
Bundesverband Deutscher Stiftungen. Das ist die einzige Stellungnahme in dem ganzen 400-seitigen Block gewesen, die klipp und klar gesagt hat, das ist ein gutes Modell.
Sie können hier behaupten, die Kommunalen Spitzenverbände, der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, die Gewerkschaften und die Personalräte haben das alles nicht gelesen und nicht verstanden.
Das finde ich aber einen sehr zweifelhaften Umgang mit Menschen, die man zu einer Anhörung einlädt und um Stellungnahmen bittet.
Ich habe mich in meinem Beitrag unter anderem auf die Stellungnahmen gestützt, die zur Anhörung vorlagen.
Wie gesagt, ich halte das für einen arroganten Umgang mit dieser Anhörung, mit dem Instrument einer Anhörung. Das ist nicht mein Demokratieverständnis, aber wohl Ihres.
(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer (CDU):Wer für Marx ist, kann nicht für Demokratie sein!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einem intensiven internen Abwägungsprozess in unserer Fraktion haben wir uns entschlossen,an diesem Änderungsantrag zum Dringlichen Gesetzentwurf der FDP konstruktiv mitzuwirken.
Ich bekenne freimütig: Damit tragen wir auch den derzeitigen parlamentarischen Möglichkeiten Rechnung, die sich uns dabei bieten, das von uns ursprünglich verabschiedete Gesetz mit der Möglichkeit des Stammkapitals auf eine wesentlich breitere Basis zu stellen.Wenn es zum Wohle des öffentlichen Bankenwesens in Hessen ist, dann soll uns das recht sein, und dann ist das auch richtig.
Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller hat es schon erklärt, ebenso der Kollege Posch:Wenn wir aus zwei Möglichkeiten der sinnvollen Kooperation im öffentlichen Sparkassenwesen in unserem Lande sechs Möglichkeiten machen, dann ist das nicht zum Schaden der öffentlichen Finanzbranche in Hessen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein vitales Interesse an leistungsfähigen Sparkassen und einer starken Landesbank. Denn nur starke Institute können in diesen schwierigen Zeiten der global tätigen Finanzbranche ihren öffentlichen Auftrag für Bürger, für Unternehmen und auch für Kommunen und den Staat erfüllen. Das neue Hessische Sparkassengesetz bedeutet deshalb einen
Dazu ist auch Vertikalität notwendig; denn sie stärkt nicht nur die Landesbank, sie stärkt auch die Sparkassen in unserem Land. Ich habe es an anderer Stelle gesagt:Was der LBBW in Baden-Württemberg an Vertikalität recht ist, dass sie sich nicht nur wesentlich an der Stuttgarter Sparkasse beteiligt hat, sondern auch Schwesterunternehmen hat, die bundesweit tätig sind, wie die Baden-Württembergische Bank, dass sie Privatbanken in ihrem Portfolio für ihre Kunden anbietet,
und zwar die Bodensee-Bank, gemeinsam mit dem Industriellen Würth im Hohenloher Raum, und die KoblenzBank im Rheinland, muss doch unserer Landesbank am Finanzplatz Deutschlands, nämlich in Hessen, in Frankfurt, auch möglich sein.
Etwas zu Ihnen, Herr Kollege Frankenberger. Sie sagen, man muss Möglichkeiten haben, im Falle von Problemen bei Sparkassen diese an andere Stellen zu übertragen bzw. in Kooperationen zu gehen. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist das eigentlich für ein Verständnis? Wollen wir immer nur dann eingreifen, wenn jemand in Problemen ist? Oder wollen wir konstruktiv sein und Instituten die Möglichkeit geben, sich im Vorhinein stark zu positionieren und den Markt zu bearbeiten? Das ist unsere Aufgabe, und dafür haben wir die Voraussetzungen zu schaffen.
Wenn wir uns einmal das öffentliche Banken- und Sparkassenwesen anschauen, dann ist der Bedarf am Finanzplatz Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet gegeben.Nirgendwo in Deutschland gibt es so viele einzelne öffentlich-rechtliche Bankinstitute in einem Großraum wie bei uns in Hessen im Rhein-Main-Gebiet. Das ist weder in Hamburg noch in Stuttgart, noch in München, noch in Düsseldorf,noch in Leipzig,noch in Dresden,noch in Berlin der Fall. Hier gibt es einen echten Bedarf dafür, das öffentlich-rechtliche Bankenwesen zu stabilisieren und zu stärken, indem wir die Möglichkeit geben, dass sich am Finanzplatz Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet eine große Sparkasse entwickelt, die in der Lage ist, den Bedürfnissen der Bevölkerung, aber auch den Bedürfnissen der Finanzbranche Rechnung zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist denn in den letzten Tagen geschehen? In den letzten Tagen müssen wir feststellen, dass sich unser öffentliches Bankenwesen in Hessen, aber insbesondere auch die Helaba in dieser Subprime-Krise exzellent verhalten hat.