Protokoll der Sitzung vom 25.09.2008

(Günter Rudolph (SPD), lachend: Das war aber auch notwendig – bei diesen Mehrheitsverhältnissen!)

Jedenfalls kann ich für die Kollegen der FDP sagen – Kollege Frömmrich würde das, glaube ich, auch unterstützen –, was diese Zusammenarbeit angeht, aber auch für die Kollegen der Union: Ich habe es immer als sehr kollegial empfunden. Und, wie gesagt, dort, wo wir der SPD helfen konnten, haben wir das getan. An dieser Stelle muss ich sagen: Es ist wirklich ein ziemlich schlechter Stil

der Sozialdemokraten, diese Diskussion heute hier zu einer solch billigen und nicht gerechtfertigten Abrechnung zu nutzen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das hat der Kollege Beuth in keiner Weise verdient, und das gilt für alle Mitglieder der Unionsfraktion wie für alle Mitglieder dieses Ausschusses, sowohl von der SPD als auch von den GRÜNEN und den Freien Demokraten.

Abschließend – der Kollege Bellino hat das zum Schluss gesagt –: Frau Kollegin Waschke, ich weiß nicht, woher Sie Ihre Beispiele bekommen. Meistens sucht man die in seinem eigenen Umfeld.Wenn Sie Abgeordnete für so ungebildet und unfähig halten, warum wollten Sie sie dann in dieser Konstellation noch im Ausschuss haben? Ich weiß nicht, sind die Beispiele in Ihrer eigenen Umgebung so abschreckend? Dann kann ich das ja verstehen.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Frau Kollegin Waschke, dann hätten Sie aber konsequenterweise diesen Gesetzentwurf gar nicht vorlegen sollen. Wenn Sie hier von Deeskalation sprechen – das war das Wort, das Sozialdemokraten und GRÜNE in den letzten Tagen sehr häufig in den Mund genommen haben, Herr Al-Wazir hat das hier überzeugend getan –, dann sollten Sie in den nächsten Tagen diesen Worten auch Taten folgen lassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort hat Herr Innenminister Bouffier.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann nur sagen, ich bedauere diese Diskussion. Frau Kollegin Waschke,ich glaube,insbesondere Sie haben sich da heute vergaloppiert. Ich weiß um Ihr Engagement in diesen Dingen. Ganz ausdrücklich will ich das würdigen.

Wenn wir über Härtefälle sprechen, will ich einfach nochmals in Erinnerung rufen:Wir haben in 65 Fällen – das ist eine beachtliche Zahl – sehr kluge und sehr intensive Beratungen gehabt und im Sinne der Härtefallkommission entschieden. Das ist kein Grund, sich dafür zu schämen oder kleinzumachen, sondern es ist Anlass für gemeinsame Zufriedenheit – und für die bisherige Härtefallkommission durchaus Anlass zu Stolz auf die Arbeit, die dort bisher geleistet wurde.

Meine Damen und Herren, was diesen neuen Gesetzentwurf angeht, so mache ich Ihnen folgenden Vorschlag für den Gang der Beratungen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf meine Ausführungen in der zweiten Lesung und schließe mich für heute insbesondere den Kollegen Bellino und Greilich an.

Aus meiner Sicht hat auch die heutige Debatte nicht wirklich die bestehenden Bedenken entkräften können. Ich halte diesen Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten für fehlerhaft, für einen Rückschritt. Ich bin überzeugt, mit diesem Gesetz werden die Dinge nicht besser,sondern davon werden falsche Signale ausgehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Wolfgang Grei- lich (FDP))

Das Wort hat der Kollege Rudolph.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Beuth, ich will in aller Deutlichkeit klarmachen: Wer wie Sie gelegentlich parlamentarisch austeilt,der ist wie ich gewohnt,auch parlamentarisch einzustecken. Daher weise ich die Angriffe auf Frau Kollegin Sabine Waschke entschieden zurück. Sie ist eine sehr engagierte Kollegin der sozialdemokratischen Fraktion – gerade bei diesem Thema.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg.Michael Bod- denberg (CDU))

Wenn ich aus den Diskussionen der vergangenen fünf Jahre zur Härtefallkommission und zu diesem Gesetz eines mitnehme, dann dies:Allein dafür hat es sich gelohnt, dass die CDU nicht mehr die absolute Mehrheit hat. Wir werden jetzt eine Regelung hinbekommen, wie sie in vielen anderen Bundesländern üblich ist und praktiziert wird. Selbst in Bayern gibt es eine Beteiligung ohne Abgeordnete – und das funktioniert. Das hat nichts damit zu tun, dass wir unsere Arbeit unter Wert darstellen, sondern dass man möglicherweise eine andere Sichtweise bekommt.

Wenn es darum geht, Einzelfälle und Einzelschicksale angemessen zu beurteilen, spreche ich niemandem ab, dass die Kollegen aller Fraktionen einer engagierten und verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen,wie auch die Mitarbeiter des Innenministeriums sowie der anderen Landesbehörden.Wir gehen mit dem neuen Instrumentarium verantwortungsvoll um. Es wird ein guter Weg sein, im Interesse der Menschen sorgfältig abzuwägen; und ich glaube, da sollten wir die Kolleginnen und Kollegen, aber auch diejenigen, die in die Härtefallkommission kommen, bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit unterstützen. Insofern bekräftige ich gern: Es ist ein guter Tag für die Menschen in Hessen und für diejenigen, die unsere Hilfe brauchen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, ich danke allen Abgeordneten, die bisher in der Härtefallkommission waren, für ihre engagierte Arbeit. Vielen Dank. Sie werden sie in Zukunft ja nicht mehr tun müssen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir können nun in dritter Lesung abstimmen.Wer diesem Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Härtefallkommission in dritter Lesung zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieses Gesetz in dritter Lesung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimmen – –

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Frau Kollegin Ypsilanti, Ihr Beifall kam zu früh.Was Sie gemacht haben, war objektiv falsch, da ich erst einmal den Gesetzentwurf zum Gesetz erheben musste. Das geht einfach nicht, da es Verfahrensregeln gibt, die man einhalten muss, auch wenn es zu anderen Mehrheiten kommt. Ich beginne noch einmal von vorn:

Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Ablehnung der Fraktionen von CDU und FDP in dritter Lesung beschlossen und zum Gesetz erhoben worden ist. – Bitte sehr, nun können Sie klatschen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum letzten Tagesordnungspunkt, der heute behandelt wird.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 81 auf:

Dritte Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes (HSpG) und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (Fraspa-Gesetz) – Drucks. 17/698 zu Drucks. 17/682 zu Drucks. 17/326 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Reif.

(Wortmeldung des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Herr Kollege Rentsch, Sie erhalten zur Geschäftsordnung das Wort, bitte schön.

Herr Präsident, zu Tagesordnungspunkt 80 war eigentlich Tagesordnungspunkt 74 – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Härtefallkommission, Drucks. 17/681 – vorgesehen. Dieser sollte eigentlich mit abgestimmt werden.

Tagesordnungspunkt 74 wird nach dem Tagesordnungspunkt 81 aufgerufen durch Herrn Kollegen Quanz, der mich bald ablösen wird.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Reif ist Berichterstatter. Herr Kollege Reif, ich darf Sie um Ihren Bericht bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe nun den Bericht ab: Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (Fraspa-Gesetz), Drucks. 17/698 zu Drucks. 17/682 zu Drucks. 17/326; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 17/697.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.

Der Dringliche Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 16.Plenarsitzung am 23.September 2008 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2008 mit dem Dringlichen Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und LINKEN zu dem genannten Votum gelangt.

Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 17/697 zu Nr. I.4 a, Nr. I.7 b und Nr. I.8 mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und LINKEN und im Übrigen mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der LINKEN abgelehnt worden.

Wiesbaden, 23. September 2008. Der Ausschussvorsitzende und Berichterstatter.

Erster Vizepräsident Lothar Quanz:

Herzlichen Dank, Herr Reif. – Frau Hölldobler-Heumüller hat sich als Erste zur Aussprache zu Wort gemeldet. Frau Hölldobler-Heumüller, Sie haben für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei den gegenwärtigen Turbulenzen auf den Finanzmärkten wäre es sträfliche Ignoranz gewesen, die Sparkassen nicht mit dem nötigen Werkzeug auszustatten,mit dem sie während dieser Turbulenzen bestehen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke daher ausdrücklich allen, die sich in dieser Frage bewegt haben. Das sind die Fraktionen von CDU und FDP gewesen – und auch die SPD-Fraktion hat sich noch einmal bewegt,indem sie festgestellt hat,dass es notwendig ist, hier zu handeln. Ich glaube, das war elementar.

Zum Glück warten nicht alle Sparkassen auf diesen Gesetzentwurf, doch für die, die warten, ist er dringend erforderlich. Daher war es für uns wichtig, diesen Gesetzentwurf gemeinsam mit den anderen Fraktionen einzubringen und dem Gesetz heute hoffentlich Gültigkeit zu verschaffen.

Unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker bestand darin, einen vielfältig ausgestatteten Werkzeugkasten zu geben: einen Werkzeugkasten, den die Kommunen – ich betone – freiwillig nutzen können. Aus diesem Werkzeugkasten ist das Stammkapital, das noch früher enthalten war, herausgeflogen.