Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 12. November 2008 erneut beraten und dem federführenden Kulturpolitischen Ausschuss einstimmig – bei Stimmenthaltung der LINKEN – vorgeschlagen, dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des noch ins Plenum einzubringenden Änderungsantrags – Aufhebung der Befristung – anzunehmen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks.17/763,von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
(Beifall bei der CDU, bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Herr Klein, vielen Dank. – Wenn Sie damit einverstanden sind, lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD abstimmen. – Ich kann so verfahren.
Ich frage somit: Wer möchte dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der LINKEN ist der Änderungsantrag somit angenommen.
Wer in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Krankenhausgesetzes – –
Wer also in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der soeben geänderten Fassung, wie es eben also beschlossen wurde, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der LINKEN ist der Gesetzentwurf somit angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften in den Geschäftsbereichen des Hessischen Sozialministeriums und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Krankenhausgesetzes 2002 – Drucks. 17/751 zu Drucks. 17/641 –
durchzuführen,damit auch das Inkrafttreten des Gesetzes geregelt wird. Ich habe nur über die Art. 1 und 2 abstimmen lassen.
Wir kommen jetzt also zu der Gesamtabstimmung über diesen Gesetzentwurf, der auch die Krankenhäuser betrifft. Denn hier soll kein Formfehler geschehen. Trotz aller Eile, die wir haben, soll es nicht zu einem Formfehler kommen.
Wir haben jetzt also die Abstimmung insgesamt über den Gesetzentwurf, der auch das Krankenhausgesetz betrifft. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE ist der Gesetzentwurf somit angenommen. Ich danke Ihnen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 – Drucks. 17/766 zu Drucks. 17/643 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 18. Plenarsitzung am 25. September 2008 überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. November 2008 beraten und einstimmig die eingangs vorgetragene Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Ich komme damit zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit einstimmig angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 17/769 zu Drucks. 17/368 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Ple
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 14. Plenarsitzung am 27.August 2008 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. November 2008 behandelt und einstimmig die eingangs kundgetane Beschlussempfehlung gefasst.
Ich komme in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften. Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? – Das sind offensichtlich die Mitglieder des gesamten Hauses. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes – Drucks. 17/770 zu Drucks. 17/504 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trage Ihnen jetzt die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes, Drucks. 17/504, vor.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 15. Plenarsitzung am 28.August 2008 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. November 2008 behandelt und einstimmig die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Ich komme in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes. Wer möchte zustimmen? – Offensichtlich sind das die Mitglieder aller Fraktionen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.