Protokoll der Sitzung vom 22.04.2008

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank. – Die nächste Worterteilung geht an Herrn Abg.Weinmeister für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sowohl Herr Staatsminister Grüttner als auch Herr Kollege Siebel sind auf die wesentlichen Änderungen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags bereits eingegangen. Deswegen möchte ich das aufgreifen, was Herr Kollege Siebel am Schluss gesagt hat. Bei den Fragen zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag handelt es sich nicht um eine wirklich spannende Auseinandersetzung – diese wird erst mit dem Elften und vor allen Dingen mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommen. Da wird als erstrangiger Punkt zu diskutieren sein: der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die folgende Frage: Wie weit darf sich ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk engagieren? Diese spannenden Fragen werden wir demnächst miteinander besprechen.

Herr Kollege Siebel, ich glaube, dass der Weg, der uns beim Gespräch am letzten Freitag aufgezeigt wurde, zu dem Herr Staatsminister Grüttner die Obleute eingeladen hatte – Sie haben bereits darauf hingewiesen –, ein wichtiger Anfang für das war, was in den nächsten Wochen und Monaten auf uns zukommen wird.

Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist vor allen Dingen ein Staatsvertrag für die Technik. Ich möchte auf zwei Punkte besonders eingehen, weil sie mir als Vertreter des Hessischen Landtags in der Landesmedienanstalt besonders am Herzen liegen. Es ist zum einen die Frage gestellt worden: Wie schaffen wir es, da wir einen immer größeren Anteil von Anbietern haben, die ihr Programm in bundesweiter Ausstrahlung anbieten wollen, diese mit der föderalen Rundfunkstruktur der Bundesrepublik Deutschland zusammenzubringen?

Die Diskussionen liefen damals auf zwei Modelle hinaus: Zum einen gab es die Frage, ob man nicht eine Bundesmedienanstalt schaffen sollte, wo alle Landesmedienanstalten zusammengefasst werden, sodass bundesweit nur noch eine einzige Medienanstalt vorhanden wäre. Dies

würde nach meiner Meinung dem föderalen Gedanken des Rundfunks und all dem, was dazugehört, nicht entsprechen. Nichtsdestotrotz ist dies in den letzten Wochen und Monaten ein Diskussionspunkt gewesen.

Zum anderen gab es ein Modell, das sich hernach durchgesetzt hat, wo wir gesagt haben:Wir wollen auch bei den Landesmedienanstalten die föderalen Strukturen erhalten. Wir wollen aber trotzdem ein zentrales Gremium schaffen, das eine bundesweite Regelung für die Zulassung sowie die Aufsicht gewährleistet. Das ist mit der Kommission für Zulassung und Aufsicht – kurz „ZAK“ – dann auch gelungen.

Auch die KEK hat sich verändert. Das ist eine spannende Veränderung gewesen, denn aufgrund der Frage, was mit Pro Sieben und Sat.1 passiere, gab es – ohne, dass wir daran direkt beteiligt gewesen sind – Diskussionen. Denn diese Frage stellte sich, da Springer einsteigen wollte, die KEK jedoch feststellte, dass sie aus grundsätzlichen konzentrationsrechtlichen Erwägungen einen Riegel vorgeschoben habe. Hinterher hatten die Direktoren der Landesmedienanstalten mitgeteilt: Wir können das zwar überstimmen, aber aufgrund der Tatsache, dass die KEK dichtgemacht hat,sind wir eigentlich vom Verfahren überrollt worden. – Denn Springer hatte bereits mitgeteilt:Wir sind da nicht mehr dabei.

Damals ist die Idee geboren worden, dass die Landesmedienanstalten und die Experten der KEK gemeinsam in einem Gremium organisiert sein sollten. Das ist jetzt gemacht worden. Es gibt sechs unabhängige Vertreter der Wirtschaft bzw. des Rechts sowie sechs Vertreter der Landesmedienanstalten, bzw. deren Direktoren, die diese Frage nun gemeinsam neu bewerten. Damit werden die Landesmedienanstalten frühzeitiger eingebunden. Ich glaube, dass dies zwei Veränderungen sind, die im Interesse der Landesmedienanstalten sind und die von uns mitgetragen werden.

Herr Minister, Sie sind auf die Plattformregelungen eingegangen, die neu verhandelt worden sind.Wir haben bereits im letzten Jahr große Verfahren zum DVB-H, zum Handy- bzw.TV-Empfang gehabt.Es handelte sich um die Plattform von Mobile 3.0, die den Zuschlag bekommen hatte. Hier gibt es nun klare Regelungen.

Herr Kollege Siebel, Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass es nun auch bei Gewinnspielen einen Teilnehmerschutz gibt. In diesem Zusammenhang wird es folgende spannende Fragen geben: Wie verhält es sich mit der Aufsicht? Wie kann man dort die nötige Aufmerksamkeit gewinnen? Denn beim ursprünglichen Verfahren war es so, dass die einzelnen Privatsender von den jeweiligen Landesmedienanstalten, bei welchen sie ihre Zulassung beantragt hatten, auch beaufsichtigt worden sind. Das hatte oft dazu geführt, dass man das Gefühl hatte, dass die Landesmedienanstalten bei denjenigen Sendern, die bei ihnen gelistet waren, weniger genau hingeschaut haben als bei anderen. Das verändert sich nun durch die ZAK, die Kommission für Zulassung und Aufsicht. Ich hoffe, dass wir damit ein bisschen mehr die Möglichkeit haben werden, diejenigen, die an diesen Gewinnspielen im Fernsehen teilgenommen haben, zu schützen und diesen zu helfen. Das wäre in unserem Sinne.

Über die Einzelheiten können wir uns im Ausschuss noch einmal unterhalten. Wir werden diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Die nächste Worterteilung geht an Herrn Abg.Al-Wazir für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regelungen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind von meinen Vorrednern bereits dargestellt worden. Ich würde gern auf folgenden Punkt – nicht zur Erklärung der ganzen Abkürzungen bzw. dessen, wer in diesem Zusammenhang besonders „KEK“ oder „auf ZAK“ ist – eingehen: auf das Stichwort Konzentration im Medienbereich, mit welchem wir nicht hundertprozentig glücklich sind, um es einmal derart auszudrücken.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Die Tatsache, dass es damals bei der Debatte um die Fusion von Springer und Pro Sieben Sat.1 auch Standortgesichtspunkte gab – jenseits der Frage, welche Kontrolle ausgeübt werden muss, damit es nicht zu einer Konzentration kommt, die aus unserer Sicht nicht gut ist –, hat gezeigt, dass die Landesmedienanstalten des Öfteren mehr auf ihr jeweiliges Standortinteresse schauen, d. h. wer bei mir im Bundesland sitzt, als auf die Frage, welche Form der Konzentration im Sinne der Vielfalt überhaupt noch hinnehmbar ist. Ich will ausdrücklich sagen: Die Meinungsvielfalt, um die es uns geht, kann es nur geben, wenn es auch eine vielfältige Presse- und Rundfunklandschaft gibt.

Deswegen haben wir uns, als wir die Regelungen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gesehen haben, überlegt, ob es wirklich so sinnvoll ist, die Vertreterinnen und Vertreter der Landesmedienanstalten jetzt auch in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich aufzunehmen. Die Tatsache, dass im Staatsvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass der Vorsitz und die Stellvertretung

(Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

nur aus dem Lager der Sachverständigen und nicht aus dem Lager der Vertreter der Landesmedienanstalten kommen dürfen, und ebenfalls gesagt wurde, dass bei Stimmengleichheit der Vorsitzende, der nicht Vertreter einer Landesmedienanstalt sein darf, eine zweite Stimme hat, zeigt, dass auch den Vertretern der Staatskanzleien, die diesen Vertrag verhandelt haben, durchaus klar war, dass wir bei der Frage, welche Zusammenschlüsse in diesem Bereich genehmigt oder nicht genehmigt werden, bzw. wo Widerspruch eingelegt wird oder nicht, durchaus sehen müssen, dass die Sicherstellung eines vielfältigen Medienangebots, einer vielfältigen Presse- und Rundfunklandschaft auch etwas ist, worum man gerade in diesen Zeiten ganz besonders kämpfen muss.

Deswegen sage ich ausdrücklich: Aus unserer Sicht wäre es nicht unbedingt nötig gewesen, Vertreterinnen und Vertreter der Landesmedienanstalten aufzunehmen. Anhand der Regelungen sehen wir, dass durchaus klar ist, dass es wert ist, sehr genau hinzuschauen. Deswegen sind auch wir sehr gespannt auf die Beratungen im Hauptausschuss und darauf, ob sich im Hause eine Einigkeit abzeichnet, ob angesichts der – ich nenne es einmal so – Bremsen, die im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingebaut wurden, eine Zustimmung in diesem Hause machbar erscheint.

Dass wir überhaupt darüber reden, ob eine Zustimmung in diesem Hause sicher oder nicht sicher ist – aus unserer Sicht ist es nötig, ganz klar, dass Rundfunkstaatsverträge auch weiterhin möglich sind, auch wenn wir jetzt einen von 16 Landtagen haben, in dem es keine formelle Koalition gibt –, zeigt, dass wir bei den Fragen der Rundfunkänderungsstaatsverträge eine besondere Situation haben. Die Landesregierungen verhandeln, die Ministerpräsidenten bzw. deren Beauftragte verhandeln. In aller Regel werden Ministerpräsidenten und deren Beauftragte von einer Mehrheit ihres jeweiligen Landtags getragen. Die kommen dann zurück und sagen: „Leute, ihr müsst zustimmen, denn das könnt ihr mir nicht antun. Ich habe hier etwas ausgehandelt.Also müsst ihr jetzt zustimmen.“ So kommt es immer wieder zustande, dass alle 16 Landtage zustimmen,was auch nötig ist.Denn wenn einer Nein sagt, gibt es den ganzen Staatsvertrag nicht. Herr Grüttner, wir sind in einer besonderen Situation.

(Minister Stefan Grüttner: Besondere Verantwor- tung!)

Wir haben jetzt eine besondere Verantwortung.

(Minister Stefan Grüttner: Genau!)

Wir als Landtag haben eine besondere Verantwortung. Aber, Herr Grüttner, auch Sie haben eine besondere Verantwortung,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

weil Sie bei dem, was Sie jetzt verhandeln – nicht bei dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag; denn der ist abgeschlossen –, bei dem, was jetzt kommt und auf der Tagesordnung steht, immer im Hinterkopf haben müssen, dass Sie nicht machen können, was Sie wollen, und davon ausgehen können: „Meine CDU-Fraktion macht schon mit.“ Es mag sein, dass die CDU-Fraktion das weiter mitmacht. Aber, Herr Grüttner, das reicht nicht mehr. Deswegen legen wir schon Wert darauf, dass wir in genau diesen Fragen, wie Sie es am Freitag schon begonnen haben, in engem Austausch zwischen den Fraktionen des Landtags und der Landesregierung bleiben. Denn ich glaube, dass wir im Interesse der Rundfunkpolitik in Deutschland schon sehr genau darauf achten müssen, dass Staatsverträge in Deutschland weiterhin beschlossen werden können. Dazu gehört dann aber auch, dass die Landesregierung die Fraktionen des Landtags in die Verhandlungsphase in einem Maße einbindet,wie sie es bisher vielleicht noch nicht – sagen wir so – gewohnt war.

Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Herr Präsident,ich komme zum Schluss.– In diesem Sinne hoffe ich darauf, dass wir den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehr genau beraten. Ich gehe davon aus, dass er im Parlament eine Mehrheit findet, und hoffe, dass das der Beginn einer neuen Aufmerksamkeit und einer neuen – wie soll man das sagen? – Sensibilität der Landesregierung ist,was den Willen des Hessischen Landtags angeht. Ich kann Ihnen das nur raten, weil wir glauben, dass es der Sache am Ende nur guttun kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN)

Das Wort hat Herr Abg. Hahn für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Inhalt des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags haben schon alle meine Vorredner Stellung genommen.Alle haben das Ergebnis so zusammengefasst, dass es so wesentlich viel Neues in diesem Staatsvertrag, was medienpolitisch von besonderer Brisanz ist, nicht gibt. Wir als FDP-Fraktion werden uns nicht nur an den Debatten im Hauptausschuss beteiligen, sondern wir werden diesem Staatsvertrag letztlich – da bin ich mir sehr sicher – hier auch zustimmen.

Bei der einen oder anderen Frage kann man es ein bisschen anders sehen, als es die Ministerpräsidenten zusammengeschrieben haben. Aber das sind alles keine kriegsentscheidenden Themen, wo man eine besondere medienpolitische Auffassung einer Partei, einer Gruppierung,einer Fraktion darstellen kann.Wir halten es für vernünftig, dass die Besetzung der KEK modifiziert worden ist. Ob nun die ZAK in der eben auch vom Kollegen AlWazir dargestellten Art und Weise hätte zusammengesetzt werden müssen, daran mache ich wie Sie, Herr Kollege Al-Wazir, ein Fragezeichen. Aber ich verbinde das Fragezeichen mit der Feststellung: Daran ist jetzt nicht mehr groß was zu ändern.

Sie wissen, dass Kollege Posch bei der Debatte über den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag für die FDPLandtagsfraktion in der letzten Legislaturperiode gesagt hat, dass wir sämtliche Beschlüsse als Fraktion unter den Vorbehalt stellen,dass zum Ersten endlich das Thema Gebührenpflicht für internetfähige PCs und zum Zweiten das Hotelprivileg geklärt ist. Daraus könnte man die Schlussfolgerung ziehen, insbesondere beim Thema internetfähige PCs – denn es ist mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht geklärt –, dass wir bei unserer Haltung aus dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bleiben und sagen würden: Wir stimmen dem nicht zu.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das ist deshalb etwas naiv – deshalb benehmen wir uns nicht so –, weil sowohl im Elften als auch im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Lösung des Problems Internetfähigkeit von PCs getroffen werden muss. Aus den Beratungen in den Fachgremien und der Ministerpräsidentenkonferenz wissen wir, dass es kommt. Ob wir letztlich zu der Überzeugung kommen, dass es richtig ist, ist die nächste Frage.

Lassen Sie mich jetzt nicht den Versuch wagen, hier schon den Elften und Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu diskutieren. Ich sage aber sehr ausdrücklich in Anspielung der Worte, die Tarek Al-Wazir eben gewählt hat, dass das Verfahren, das die Landesregierung begonnen hat, vernünftig ist. Es ist vernünftig, dass der zuständige Staatsminister am vergangenen Freitag die Obleute zusammengerufen und sie über die Entwicklung des Zehnten, Elften und Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags informiert hat. Es ist auch vernünftig, dass er die Meinung der Landesregierung zu den einzelnen strittigen Punkten dargelegt hat. Das ist auch seine Aufgabe.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, genauso vernünftig ist es, dass die einzelnen Fraktionen ihre Meinung sagen. Kollege Siebel hat sehr deutlich im Zusammenhang mit dem – ich glaube, es war der Zwölfte – Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesagt, dass er den einen oder anderen Punkt so nicht akzeptiert, wie er jetzt in den vorliegenden Entwürfen notiert ist.

Ich darf, auch als Mitglied des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks, sagen, dass wir am vergangenen Freitag sehr bewusst eine einstimmige Resolution, wie auch immer man das nennen mag, getroffen haben, dass die Formulierung,wie sie jetzt im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist, nicht akzeptiert ist. Dabei geht es um die Begleitung im Internet.

Ich möchte gleich deutlich machen,damit uns keiner missversteht: Die FDP ist nicht dafür, dass es nur noch in dieser eingegrenzten Form möglich sein soll, wie es im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags steht. Wir meinen schon, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Möglichkeit haben müssen, mehr als nur auf eine einzige Sendung bezogen im Internet aufzutreten.Alles das, was der Hessische Rundfunk an politischer Bildung, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Ausgang der Landtagswahl vom 27. Januar und seinen Folgen, jetzt im Internet anbietet, könnte nicht sein, würde die Formulierung, wie sie jetzt im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags notiert ist, bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Auf der anderen Seite sage ich sehr deutlich, dass wir nicht dafür sind, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine dritte Säule bekommt. Es ist sehr vernünftig gewesen, dass es beim Aufbau nach dem Krieg eine staatliche Einrichtung für den Hörfunk gegeben hat, genauso wie es vernünftig war,dass in der Regierungszeit Wallmann/Gerhardt in Hessen begonnen worden ist, ein privates Angebot danebenzustellen.

(Beifall bei der FDP)

Es ist vernünftig, dass es beim Fernsehen einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Auftrag gibt, genauso wie es vernünftig war, dass in der Regierungszeit Koch/Wagner auch in diesem Bereich ein privates Angebot danebengestellt werden konnte. Nur, warum es einen öffentlich-rechtlichen Auftrag für das Internet insgesamt geben soll, dass können wir nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der FDP)

Darüber werden wir uns in diesem Hause irgendwann noch streiten. Ich wollte nur Missverständnisse vermeiden, nach dem Motto: Der Hahn hat im Rundfunkrat zugestimmt. – Ja, weil die Formulierung im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags viel zu eng ist. Daraus darf man aber nicht die Schlussfolgerung ziehen,dass die FDP für die dritte Säule Internet neben Hörfunk und Fernsehen ist.

Ich freue mich auf die Diskussion und merke, dass der Präsident mich ansonsten gleich abwinkt. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Es ist gut, dass allein mein Denken schon bei Ihnen ankommt, Herr Abgeordneter. Ich bedanke mich herzlich. –

Nächste Wortmeldung, Herr Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE.