(Michael Boddenberg (CDU): Wer hat Ihnen den Gesetzentwurf geschrieben? – Weitere Zurufe von der CDU)
Dadurch werden neue Perspektiven eröffnet, unter Einbeziehung der Frankfurter Sparkasse im Rhein-Main-Gebiet neue Sparkassenstrukturen zu schaffen. Die beteiligten Sparkassen können fusionieren oder unter Wahrung ihres eingeführten Namens nebeneinander fortgeführt werden.
Wir sind überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf genau das erreicht wird, was die überwiegende Zahl der Anzuhörenden bei den Beratungen über das jetzige Sparkassengesetz zum Ausdruck gebracht hat.
Wir brauchen in Hessen Sparkassen, die dem Anspruch der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Selbstverwaltung genügen.Wir brauchen in den Regionen – in der Fläche – starke Sparkassen, um gerade die Versorgung der kleinen und mittleren Unternehmen sicherstellen zu können. Wir brauchen Sparkassen, die sich der Region und den Menschen, die dort leben, verpflichtet fühlen. Um dies zu gewährleisten, brauchen die hessischen Sparkassen verlässliche Rahmenbedingungen.
Das jetzige Hessische Sparkassengesetz gibt ihnen diese verlässlichen Rahmenbedingungen nicht. Deshalb wollen wir es ändern.
Herr Dr. Lübcke, ich stelle fest, Ihre Lernfähigkeit ist im Vergleich zur letzten Legislaturperiode nicht gerade stark ausgeprägt.
Wir bitten um die wohlwollende Begleitung des Entwurfs im Gesetzgebungsverfahren. Wir freuen uns, dass es vonseiten der GRÜNEN schon positive Reaktionen auf die
sen Gesetzentwurf gibt. Natürlich werden wir, was diesen Gesetzentwurf betrifft, im Laufe des Verfahrens auch kompromissbereit sein – allerdings nicht, was die Substanz anbelangt.Ich denke doch,es ist klar geworden,dass wir die Stammkapitaloptionen aus dem Gesetz streichen wollen. Ich freue mich auf eine interessante Anhörung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Zukunft der Sparkassen“ ist ein Zukunftsthema für Hessen. Es ist eine schwere und wichtige Aufgabe,bei der wir eine große Verantwortung haben,der sich jeder, der diese Diskussion beginnt, und jeder, der sich an dieser Diskussion beteiligt, bewusst sein muss.
Es handelt sich um eine weitreichende Grundsatzentscheidung, und dabei geht es um drei Themen, die nicht voneinander zu trennen sind.
Der erste Punkt betrifft das Thema „dritte Säule im Bankenwesen in Deutschland“, wobei klar ist: Wir wollen diese dritte Säule. Wir wollen, dass die Sparkassen gemeinnützig bleiben. Wir wollen, dass Private und Mittelständler Ansprechpartner in den Regionen haben.
Die Sparkassen haben einen Auftrag in der Fläche. Sie brauchen eine regionale Anbindung.Als dritte Säule sind die Sparkassen deutlich anders aufgestellt als andere Banken, und das verschafft ihnen ihre besondere Bedeutung. – Das ist der erste Punkt.
Bei dem zweiten Punkt geht es um die Frage: Brauchen wir im Rhein-Main-Gebiet eine starke Sparkasse? Über diese Frage müssen wir diskutieren. Wollen wir am Finanzplatz Frankfurt mit den Sparkassen anders aufgestellt sein? Wollen wir uns dort anders präsentieren? Brauchen wir, um die Lücke zwischen den sogenannten klassischen Sparkassenkunden und den Helaba-Kunden zu schließen, auch ein neues, anders aufgebautes Angebot? Das ist für uns – für das Land und auch für den Bankenstandort – eine der wichtigen Zukunftsfragen.
Bei dem dritten Punkt, der mindestens ebenso wichtig ist, geht es um die Neuordnung im Landesbankensektor. Die Landesbank Hessen-Thüringen steht in diesen kritischen Zeiten gut da, und wir sind sehr dankbar dafür, dass es so ist.
Die Bankenkrise hat die Gespräche stocken lassen; aber natürlich bleibt das Thema auf dem Tisch. Für uns ist klar, dass über diese drei Punkte gemeinsam diskutiert werden muss.
Zur Gefährdung der dritten Säule haben wir in der letzten Legislaturperiode viel gesagt. Die Kritikpunkte, die wir nach wie vor sehen – Herr Frankenberger hat angesprochen, dass diese Punkte auch in der Anhörung sehr kri
tisch beleuchtet worden sind –, sind folgende. Wir wollen das Regionalprinzip nicht gefährdet sehen.Wir wollen die Gemeinwohlorientierung nicht zugunsten der Renditeorientierung preisgeben. Wenn diese Punkte gefährdet sind, ist auch die Europafestigkeit der Sparkassen gefährdet, und das könnte ein Türöffner für die Privatisierung von Banken sein. Das wollen wir nicht. Das brauchen wir nicht. Dafür stehen wir GRÜNE nicht.
Was das Vorhandensein einer starken Bank im RheinMain-Gebiet betrifft, so stellt sich die Frage:Wie soll dann deren Stellung im Helaba-Konzern aussehen? Wie ist die Stellung der Fraspa? Das sind Fragen, über die wir diskutieren müssen. Sie gehören zu diesem Gesamtkomplex untrennbar dazu.
Im Rhein-Main-Gebiet gibt es, wie auch bei anderen Themen,das Problem,dass sich die dort Verantwortlichen nur sehr schlecht selbst einigen können. Deswegen lautet die Frage: Haben wir als Vertreter des Landes nicht den politischen Auftrag, und müssen wir nicht den Mut haben, Rahmenbedingungen zu schaffen und zu gestalten? Wir GRÜNE wollen das.
Dabei müssen wir Folgendes deutlich im Auge haben.Wir wollen keine Konzentration,für die die schwächeren Banken die Zeche zahlen. Es ist nicht so, dass sich diese schwächeren Banken unbedingt immer im ländlichen Raum befinden. Uns geht es darum, dass die schwächeren Banken nicht die Zeche dafür zahlen, dass wir einen größeren Zusammenschluss brauchen. Das müssen wir im Auge haben.Von daher müssen wir als Vertreter des Landes wissen, dass eine solche Lösung wahrscheinlich nicht zum Nulltarif zu haben ist. Darüber müssen wir diskutieren.
Die SPD-Fraktion hat in ihren Gesetzentwurf die Rücknahme der Ausschüttungsregel eingefügt. Auch dazu hatten wir uns in der letzten Legislaturperiode deutlich geäußert. Das war ein Lockmittel der CDU, um die Stammkapitalbildung zu begünstigen. Diese Ungerechtigkeit in der Behandlung war für uns nie nachvollziehbar. An diesem Punkt können wir mitgehen.
Bei dem Entwurf der SPD-Fraktion ist mir allerdings nicht klar – Herr Frankenberger, dazu haben Sie auch nicht sehr viel gesagt –, warum Sie zwar, worin wir uns durchaus einig sind, bei der Stammkapitalbildung und beim Verkauf die Werte gefährdet sehen, Sie aber bei einem Wechsel der Trägerschaft, der zudem noch in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt ist, nicht die gleichen Bedenken haben.Ich glaube,das sind Punkte,die wir in einer Anhörung sehr sorgfältig prüfen müssen.
Bei dieser Weitergabe aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags frage ich mich auch: Geben wir nicht als Land unsere politischen Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der Bankenlandschaft auf? Wollen wir das wirklich? Wollen Sie das wirklich? Ich glaube, das müssen wir noch klären.
Angesichts der geschilderten Komplexität denke ich, der SPD-Gesetzentwurf stößt eine wichtige Diskussion an. Ich bin auch sehr dankbar dafür,dass Sie diese Diskussion so frühzeitig anstoßen;denn ich glaube,es ist gut,jetzt darüber zu diskutieren. Ich meine, dass wir etwas breiter über das Ganze diskutieren müssen.
Einen Punkt habe ich allerdings nicht verstanden.Warum haben Sie, da Sie sich durchaus Einzelaspekten des Sparkassengesetzes gewidmet haben, in Ihren Gesetzentwurf nicht die Sicherung der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten des Helaba-Konzerns aufgenommen? Dazu haben Sie in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir auch positiv gesehen haben. Das fehlt an dieser Stelle völlig.
Ich glaube, die Gelegenheit ist günstig, um über dieses Thema zu diskutieren. Die nicht immer ganz einfachen Mehrheitsverhältnisse sehe ich eher als eine Chance: Wir können größere Gesprächsmöglichkeiten nutzen, ohne, wie es in der letzten Legislaturperiode der Fall war, gleich mit der Brechstange zu arbeiten und ideologische Scheuklappen aufzusetzen.
Eben. Auch wenn man die absolute Mehrheit hat, muss man nicht unbedingt mit der Brechstange arbeiten. Das wäre mir neu, und es wäre mir auch neu, dass dabei gute Lösungen herauskommen.
Wir sollten uns darüber klar sein, dass wir ein demokratisches Parlament sind und die Bürger in ihrer Breite vertreten, nicht nur eine bestimmte Prozentzahl.
Wir sind uns also darin einig, dass es ohne den Einsatz der Brechstange, ohne ideologische Scheuklappen, und auch ohne einseitig Verbandsinteressen in den Vordergrund zu stellen, gehen sollte. Arbeiten wir daher gemeinsam daran, dass die Sparkassen zukunftsfähig aufgestellt sind. Das braucht das Land, das braucht die Wirtschaft, und das brauchen auch die Bürger unseres Landes.– Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller. – Das Wort hat der Abg. Reif für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns im Hessischen Landtag darüber einig, dass das deutsche Bankenwesen in den vergangenen 100 Jahren aus seiner Dreigliedrigkeit heraus gelebt hat, nämlich aus dem öffentlichen Bankenwesen, verankert in den Sparkassen und in den Kommunen mit politischem Einfluss,aus dem genossenschaftlichen ohne politischen Einfluss, aber im Einfluss der kleingliedrigen, meist sehr potenten mittelständischen Wirtschaft vor Ort, und aus dem privaten Bankenwesen, beeinflusst von wenigen oder auch von vielen Aktionären, wie immer man das will.
Ich denke, das Thema taugt nicht zum politischen Kleinkrieg und darf nicht zum Spielball politischer Ranküne werden. Dafür ist es zu wichtig. Dafür ist es zu sensibel, und dafür haben wir im Hessischen Landtag überhaupt keinen Anlass.
Man muss bei der erneuten Eröffnung der Diskussion über das Sparkassengesetz einige Dinge klarstellen. Die
hessischen und die thüringischen Sparkassen befinden sich heute,etwa ein Jahr nach der Verabschiedung der Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes, in einer einzigartig guten Situation. Sie sind dank des umsichtigen Verhaltens der Helaba von der Krise der Banken und der Finanzmärkte überhaupt nicht betroffen.