Damit sind Prof. Dr. Klaus Lange, Paul Leo Giani, Dr. Günter Paul, Dr. Wolfgang Teufel, Prof. Dr. Steffen Detterbeck und Rupert von Plottnitz zu nicht richterlichen Mitgliedern des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt.
b) Wahl oder Wiederwahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen
Die Präsidentin oder der Präsident wird auf die Dauer ihrer oder seiner jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für dieses Amt.
Da der bisherige Präsident des Staatsgerichtshofs aus dem Bereich der ständigen Mitglieder nach § 2 Abs. 2 Staatsgerichtshofgesetz – nicht richterliche Mitglieder – gewählt worden war, ist diese Wahl zu Beginn der Wahlperiode erforderlich. Eine Wiederwahl wäre zulässig.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP, Drucks. 17/295, vor. Der Vorschlag lautet, Prof. Dr. Klaus Lange wieder zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen zu wählen. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Mit den Fraktionen ist abgesprochen, offen abzustimmen. Widerspricht jemand? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.Wer dem von mir verlesenen Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass alle Mitglieder des Hauses diesem Vorschlag zugestimmt haben und die erforderliche Mehrheit damit nicht nur erreicht, sondern weit überschritten worden ist.Ich stelle weiterhin fest,dass Prof.Dr.Klaus Lange wieder zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt worden ist. Lieber Herr Prof. Dr. Lange, ich darf Ihnen ganz herzlich gratulieren.
c) Wahl oder Wiederwahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen
Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident wird auf die Dauer ihrer oder seiner jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für dieses Amt.
Da der bisherige Vizepräsident des Staatsgerichtshofs aus dem Bereich der ständigen Mitglieder nach § 2 Abs. 2 Staatsgerichtshofgesetz – nicht richterliche Mitglieder – gewählt worden war, ist diese Wahl zu Beginn der Wahlperiode ebenfalls erforderlich. Die Wiederwahl ist zulässig.
Ihnen liegt auf Drucks. 17/296 der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Widerspricht jemand dem Vorschlag, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wer dem Wahlvorschlag auf Drucks. 17/296, Herrn Dr. Wolfgang Teufel zum Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs zu wählen, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Widerspricht jemand? – Nein. Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass sich mit der Zustimmung der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE eine eindeutige Mehrheit für Herrn Dr.Teufel entschieden hat.Er ist damit zum Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt. Ich darf Ihnen ganz herzlich gratulieren.
d) Vereidigung des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen und des Landesanwalts durch den Präsidenten des Hessischen Landtags bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid
Wir kommen nun zur Vereidigung bzw. zum Hinweis auf den bereits geleisteten Eid. Zunächst darf ich Sie, Herr Prof. Dr. Lange, und Sie, Herr Dr. Teufel, bitten, nach vorne zu treten.
Nachdem der Hessische Landtag Sie, Herr Prof. Dr. Lange, als Präsident des Staatsgerichtshofs, und Sie, Herr Dr. Teufel, als Vizepräsident des Staatsgerichtshofs wiedergewählt hat, wird die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt, dass für Sie der früher geleistete Eid auch für die neue Amtszeit bindend ist.
Ich wünsche Ihnen, auch im Namen des ganzen Hauses, für Ihre wichtige und verantwortungsvolle Arbeit alles Gute. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl.
Nachdem heute Morgen durch den Wahlausschuss die Wahl der Landesanwaltschaft stattfand und Sie, Herr Arndt Peter Koeppen, zum Landesanwalt gewählt wurden,wird nach § 9 Abs.3 des Staatsgerichtshofgesetzes die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt, dass Sie der früher geleistete Eid als stellvertretender Landesanwalt auch für die neue Amtszeit bindet.
Ich wünsche Ihnen für Ihre verantwortungsvolle und wichtige Arbeit für unser Land alles Gute. Herzlichen Glückwunsch.
Meine Damen und Herren Mitglieder des Staatsgerichtshofs, ich bedanke mich, dass Sie zu uns gekommen sind, nachdem Sie wiedergewählt worden sind oder noch im Amt sind. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Ich wünsche Ihnen eine glückliche und kluge Hand bei allen Ihren Entscheidungen. Zum Abschluss darf ich Frau Wolski zum Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch.
e) Verteidigung der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid
Herr Prof. Lange, walten Sie Ihres Amtes. Nachdem Sie als Präsident des Staatsgerichtshofs gewählt und somit ins
Amt berufen worden sind,darf ich Sie nunmehr bitten,gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof die gewählten Mitglieder zu vereidigen bzw. nach § 9 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof die wiedergewählten Mitglieder auf den bereits geleisteten Eid hinzuweisen. Sie haben das Wort.
Ich bitte die heute wiedergewählten nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Detterbeck, Herrn Giani, Herrn Dr. Paul und Herrn von Plottnitz, zu mir zu treten.
Bei wiedergewählten Mitgliedern des Staatsgerichtshofs ist es so, dass die Vereidigung durch den Hinweis darauf ersetzt wird, dass der früher geleistete Eid auch für die neue Amtsperiode bindet.
Herr Prof. Dr. Detterbeck, Sie sind am 12. Mai 2004 als Mitglied des Staatsgerichtshofs vereidigt worden. Sie hatten damals geschworen, dass Sie gerecht richten und die Verfassung getreulich wahren wollen. Dieser Eid bindet Sie auch für die neue Amtszeit.
Herr Giani,Sie sind am 9.Juli 1997 als Mitglied des Staatsgerichtshofs vereidigt worden. Der geleistete Eid bindet Sie auch für die neue Amtszeit.
Herr Dr. Paul, Sie sind am 10. Oktober 1995 zum ersten Mal als Mitglied des Staatsgerichtshofs vereidigt worden. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie ebenfalls durch Ihren Eid für die neue Amtszeit gebunden sind.
Herr von Plottnitz, Sie haben am 5. Juni 2003 den Eid als Mitglied des Staatsgerichtshofs abgelegt. Dieser Eid bindet Sie auch für die neue Amtszeit.
Meine Damen und Herren, ich wünsche uns – Herrn Dr. Teufel und mich eingeschlossen –, dass es uns gelingt, der Aufgabe, die uns der Hessische Landtag heute übertragen hat und auf deren gewissenhafte Erfüllung wir unseren Eid abgelegt haben, gerecht zu werden. – Vielen Dank.
Als abschließendes Resümee darf ich einen Dank aussprechen: Im Namen des Hauses möchte ich Ihnen, Herr Dr. Paul, für die Ausübung des Amtes des Präsidenten in der letzten Amtsperiode ganz herzlich danken und wünsche Ihnen weiterhin eine gute Arbeit im Staatsgerichtshof.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich erteile nunmehr dem Herrn Minister des Innern und für Sport zur Abgabe einer Erklärung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte das Haus über das Ergebnis von Verhandlungen und Gesprächen unterrichten, die ich im Namen der Landesregierung mit den Gewerkschaften ge
führt habe. Das ist ein Themenkreis, der uns in den letzten Plenarsitzungen intensiv beschäftigt hat. Es geht nämlich um die Frage: Nach welchem System soll die Vergütung unserer Bediensteten geregelt werden? Wir haben uns hierzu kontrovers ausgetauscht.
Die Mehrheit des Hauses hat den Beschluss gefasst, dass das Land Hessen den Antrag stellt, wieder in die Tarifgemeinschaft zurückzukehren. Ich habe für die geschäftsführende Landesregierung erklärt, dass wir das nicht für richtig halten.