Protokoll der Sitzung vom 03.06.2008

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Hammann, ich kann Ihnen die Zahl im Augenblick nicht nennen, kann sie aber nachliefern. Bei der Diskussion, die wir im Augenblick führen, ist interessant, dass sowohl von einem Teil der Ökobetriebe als auch von der VÖL die Frage gestellt wird, ob die Umstellungsfrist von Anbindeställen auf Laufställe verlängert werden sollte. Ich möchte darauf hinweisen, dass die konventionellen Betriebe es als Ziel gesehen haben, die Kühe in Laufställen unterzubringen. Ich glaube, dass der Anspruch, den die Ökobetriebe haben, besonders artgerechte Tierhaltung zu haben, dazu führen muss, dass die Umstellung bis zum Jahre 2010 durchgeführt werden muss.

Es folgt eine weitere Zusatzfrage von der Fragestellerin.

Wann wird die Landesregierung die im „Hessenbauer“ Nr. 21/2008 angekündigte Überprüfung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung vorliegen?

Herr Minister Dietzel.

Frau Abgeordnete, wir fördern ständig. Wir haben unser Programm von 2007 bis 2013 aufgelegt. Darin sagen wir eindeutig, welche Ställe gefördert werden. Das sind in erster Linie Rindvieh- und Schweineställe in unserem Lande.Wenn darüber hinaus weiterer Bedarf besteht und weiteres Geld vorhanden ist, können wir mehr fördern. Aber die Rahmenbedingungen für die Förderung in diesem und im nächsten Jahr sind klar.

Die Fragestunde ist beendet.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Informationen zur Tagesordnung geben. Auf Ihren Plätzen verteilt sind die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für die Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen,Drucks.17/295, und für die Wahl des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, Drucks. 17/296.

Dann sind eingegangen und an Sie verteilt worden: zu Tagesordnungspunkt 15 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/303, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung, Drucks. 17/272 zu Drucks. 17/48.

Ferner ist eingegangen und auch entsprechend verteilt worden: ein Änderungsantrag zu Punkt 16 a. Das ist der

Hochschulgesetzentwurf der GRÜNEN, entsprechend ein Änderungsantrag dazu von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/304.

Einen Änderungsantrag rufe ich auf, der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt worden ist, Drucks. 17/305, zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Handeln für Hessen, Drucks. 17/257, und einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/306, zu dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP betreffend Gedenken an die Berliner Luftbrücke 1948/1949, Drucks. 17/263.

Unter Tagesordnungspunkt 58 finden Sie noch aufgenommen in den Nachtrag die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung von Waldgrundstücken des Landesbetriebs Hessen-Forst zur Haldenerweiterung der K+S KALI GmbH in Neuhof, Drucks. 17/297 zu Drucks. 17/42, hier ist die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung zu erteilen. Diese Beschlussempfehlung wurde auf die Plätze verteilt. Was haben wir zur Redezeit gesagt? – Bitte schön, Herr Kollege Wagner.

Herr Präsident! Der Vorschlag ist: je fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir schlagen vor, dass wir dann die beiden Tagesordnungspunkte nach den Gesetzeslesungen, sprich: nach dem Abgeordnetengesetz, noch in diesem Plenum behandeln.

Das betrifft jetzt auch Tagesordnungspunkt 59, den ich noch gar nicht aufgerufen hatte. Damit ist die Sache geklärt: je fünf Minuten für Tagesordnungspunkt 58 und 59, die ich entsprechend zusammen aufrufe und getrennt abstimmen lasse. Ist das richtig?

(Axel Wintermeyer (CDU): Ja!)

Als Tagesordnungspunkte 62 und 63 wurden noch zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf den Nachtrag der Tagesordnung gesetzt. Hier müssen wir ebenfalls die Zeiten noch festlegen. Zu den Punkten 62 und 63 stehen nach meinen Informationen noch keine Redezeiten fest.Was sind das für Titel? Ich sehe keinen Titel dazu. Ich habe nur die Tagesordnungspunkte 62 und 63. – Das sind die Beschlussempfehlung betreffend eine neue Energieund Klimaschutzpolitik in Hessen jetzt einleiten und die Beschlussempfehlung betreffend Ingelheimer Aue.– Herr Kollege Wagner.

Herr Präsident! Ich schlage vor, diese beiden Beschlussempfehlungen ohne Aussprache zu behandeln.

Danke schön, Herr Wagner. – Die Punkte 62 und 63 werden ohne Aussprache behandelt.

Dann ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Bedeutung des demokratisch legitimierten Verfassungsschutzes in Hessen, Drucks. 17/307, aufzurufen. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann beziffern wir diesen als Punkt 64 und können ihn mit Tagesordnungspunkt 41 aufrufen. – Kein Widerspruch, so beschlossen.

Ich rufe auf den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Langzeitstudienbeiträge müssen beibehalten werden, Drucks. 17/311. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann nehmen wir ihn als Tagesordnungspunkt 65 auf, und ich rufe ihn mit Tagesordnungspunkt 16 auf. – Auch kein Widerspruch; dann ist das ebenfalls so beschlossen.

Dann stelle ich fest, dass wir die Tagesordnung erweitert haben, inklusive der Aktuellen Stunde unter Tagesordnungspunkt 48 bis 51. – Herr Kollege Kahl.

Wir schlagen vor, dass die Beschlussempfehlungen unter den Tagesordnungspunkten 42, 44 und 45 – dabei geht es um die Mittagessenversorgung – ohne Aussprache behandelt werden, damit sie auch im Rahmen dieser Tagesordnung noch drankommen.

Also Tagesordnungspunkt 42, 44 und 45 ohne Aussprache. Widerspricht dem jemand? – Dann wollen wir so verfahren.Vielen Dank.

Jetzt ist die Tagesordnung besprochen. Keiner stimmt dagegen. Dann können wir so verfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Wahlen – Staatsgerichtshof des Landes Hessen

a) Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 19. Januar 2001, geändert durch das Gesetz vom 1. Oktober 2002, legen die Fraktionen zur Wahl der sechs nicht richterlichen Mitglieder Listen vor. In jeder Liste müssen die Namen und Anschriften von mindestens zehn wählbaren Personen bezeichnet sein. Die Mitglieder, die aus jeder Liste zu entnehmen sind, werden in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 4 gewählt. Sie sind in der Reihenfolge gewählt, in der ihre Namen in den Listen verzeichnet sind.

Die übrigen in den Listen bezeichneten Personen sind stellvertretende Mitglieder in der Reihenfolge der Listen.

Es liegen Ihnen hierzu der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 17/162, der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 17/165, und der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/166, vor.

Meine Damen und Herren, nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist die Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs geheim durchzuführen. Zur Durchführung der Wahl sind Wahlhelfer er

forderlich. Ich berufe hierzu die Abg. Utter, CDU, Degen, SPD, Beer, FDP und jemand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sie müssen noch jemanden vorschlagen – sowie Frau Cárdenas für DIE LINKE.Haben Sie einen Vorschlag, Herr Wagner?

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann macht der Abg. Wagner den Wahlhelfer für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN!)

Gut, Sie bringen die nötige Erfahrung mit und sind hiermit berufen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wagner (Lahntal)! – Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, es werden die Namen von den Schriftführern aufgerufen. Dann bitte ich jetzt die Wahlhelfer, an die Urnen zu treten. Wo sind die Urnen? – Ich erkläre das ganze Verfahren, wenn Helfer und Urnen zusammengewachsen sind.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Von dieser Seite in Richtung Innenhof sind Wahlhelfer und Urnen. Der Stimmzettel hat die Wahlvorschläge aufgezeichnet, und Sie haben einen aus Ihrer Sicht anzukreuzen. Wenn Sie keinen ankreuzen oder mehr ankreuzen, wird der Zettel ungültig.Wenn Sie ihn nicht abgeben, werden Sie erst gar nicht mitgezählt. Dann wird der Stimmzettel gefaltet und in die Wahlurne geworfen.

Seid ihr so weit? – Meine Damen und Herren, ich eröffne die Wahl und bitte,aufzurufen.– Halt! Wir wählen zum ersten Mal geheim im Plenum, Übung macht den Meister.

(Die Wahlurnen werden auf dem Stenografenpult aufgestellt.)

Noch einmal: Da hinten sind zwei Kabinen, hier vorn sind die Urnen. – Jetzt beginnt die Wahlhandlung. Ich bitte, aufzurufen.

(Namensaufruf – Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte, dass jeder den Raum verlässt, der hier keine Zugangsberechtigung hat, und dass ab sofort absolutes Schweigen herrscht, auch auf der Regierungsbank. – Danke schön.

(Fortsetzung des Namensaufrufs)

Ich darf die Wahlhelfer bitten, auch an den Wahlkabinen für Ruhe zu sorgen. Die Kollegen müssen hören, wenn sie aufgerufen werden.

(Fortsetzung des Namensaufrufs)

Meine Damen und Herren, hat jeder seine Stimme abgegeben? – Ich stelle fest, jeder hat seine Stimme abgegeben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte, auszuzählen. Ich unterbreche die Sitzung bis zum Vorliegen des Ergebnisses.

(Unterbrechung von 15.43 bis 15.52 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich darf das Ergebnis bekannt geben. Abgegebene Stimmzettel: 110. Ungültige Stimmzettel: 1. Zahl der gültigen Stimmen: 109.Von den gültigen Stimmen entfielen 42 auf den Vorschlag der SPD, 52 auf den Vorschlag von CDU und FDP und 11 auf den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es gab vier Enthaltungen.