Protokoll der Sitzung vom 03.06.2008

(Beifall bei der CDU)

Alle Inhalte, die sich hiermit unmittelbar beschäftigen, sind obligatorisch geblieben. Somit haben wir sichergestellt, dass auch die Behandlung dieser Form des Extremismus in den Lehrplänen ausreichend vorgeschrieben wird. Weiterhin haben wir nach Möglichkeiten gesucht, dieses Thema vermehrt in die Schulen zu bringen, indem wir den Lehrkräften Materialien zur Verfügung gestellt haben, um den Unterricht anschaulicher und interessanter zu gestalten.Wir haben im „Amtsblatt“ beispielsweise einen Hinweis auf die Broschüre „Entscheidung gegen das Schweigen. 15 Jahre Einsicht in die Stasi-Unterlagen“ gegeben. Hierbei handelt es sich um eine Broschüre, die von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes erstellt wurde.

Darüber hinaus haben wir den Schulen kostenlos ein Exemplar des Jugendfachbuchs von Hermann Vinke „Die DDR. Eine Dokumentation mit zahlreichen Biografien und Abbildungen“ zur Verfügung gestellt.

Als weitere wichtige Unterstützung ist der sogenannte ITLehrplan zu sehen. Es ist das Ziel dieses IT-Projekts, vorhandene Ressourcen, die über die Lehrplanthemen hinausgehen, online zu stellen und allen Lehrkräften zugänglich zu machen. Es werden unter anderem zahlreiche Zusatzmaterialien eingestellt. Hinzu kommen zahlreiche Hinweise auf Unterrichtsmaterialien von Schulbuchverlagen, Stiftungen und anderen Einrichtungen, die immer wieder im „Amtsblatt“ veröffentlicht werden.

(Zuruf von der LINKEN: Das war sehr spontan!)

Das war es.

Herr Wagner hat eine Zusatzfrage.

Herr Minister, kann es sein, dass Sie die Frage von Herrn Kollegen Irmer bereits vorher gekannt haben, sodass Sie die Antwort auf diese Frage nicht schriftlich eingereicht haben?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die gründliche und intensive Vorbereitung auf alle denkbaren Fragen des Parlaments gehört zur selbstverständlichen Pflicht eines Ministers.

(Beifall bei der CDU – Michael Boddenberg (CDU):Vorausschauend!)

Nun rufe ich Frage 31 auf. Frau Müller, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Warum wird für keine Schule im Schwalm-Eder-Kreis dem Antrag auf Umwandlung in eine echte Ganztagsschule stattgegeben?

Herr Minister Banzer.

Herr Präsident! Frau Abg. Müller, zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde das Dreijahresprogramm „Ganztagsschule nach Maß“ eingerichtet, um zunächst – gemäß der Zielsetzung des Regierungsprogramms – in der Fläche und an möglichst vielen Standorten ein Ganztagsangebot in erreichbarer Nähe zu schaffen.

Um eine gleichmäßige Verteilung in der Fläche zu erreichen, wird im Rahmen der Abwicklung dieses Programms keine Erweiterung bestehender Angebote genehmigt und finanziert, sondern stattdessen versucht, den Einstieg in das Ganztagsprogramm zu ermöglichen. Dies wurde den Schulträgern und den Schulen zu Beginn des Programms mitgeteilt.

Aus diesem Grunde wurde durch die Schulträger im Folgenden auch nur neue pädagogische Mittagsbetreuung beantragt, so auch im Schwalm-Eder-Kreis. Nach Ablauf des Dreijahresprogramms mit dem Schuljahr 2008/2009 kann ein neues Programm, welches auch die Erweiterung bestehender Angebote einschließt, aufgelegt werden, sofern der Haushaltsgesetzgeber die dafür notwendigen zusätzlichen Stellen und Mittel bewilligt.

Zusatzfrage, Herr Abg.Wagner.

Herr Minister, da Sie sich immer umfänglich auf Plenarsitzungen vorbereiten, werden Sie sicher keine Mühe haben, uns mitzuteilen, wie viele Schulen den Wunsch haben, in das Ganztagsschulprogramm in dem Sinne aufgenommen zu werden, dass sie Ganztagsschulen in offener oder gebundener Form werden wollen. Da Sie sich gründ

lich auf alles vorbereitet haben, können Sie diese Antworten sicher auch ablesen.

Herr Minister.

Herr Abg. Wagner, das halte ich für einen Versuch, eine später eingereichte parlamentarische Initiative schon heute beantwortet zu erhalten. Das bereiten wir so vor, wie Sie es vorgesehen haben. Sie werden dann die entsprechende Antwort erhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schlecht vorbereitet!)

Frage 32, Herr Abg. Klein (Freigericht).

Ich frage die Landesregierung:

Wie sieht der derzeitige Zeitplan für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Hasselroth, Ortsteil Niedermittlau, Bahnhofsiedlung, aus?

Herr Minister Dr. Rhiel.

Herr Abg. Klein, der Zeitplan sieht ausgesprochen gut aus.

(Heiterkeit)

Der Planfeststellungsbeschluss für die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs in der Gemeinde Hasselroth,Ortsteil Niedermittlau,durch die Überführung der K 903 im Zuge der westlichen Umgehungsstraße der Bahnhofssiedlung wird im vierten Quartal 2008 vorliegen. Sofern dieser Beschluss nicht beklagt wird, ist nach Ablauf der Klagefrist Anfang 2009 das Baurecht vorhanden. Zurzeit wird die vor Baubeginn abzuschließende Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn Netz AG geprüft und von dieser auch gegengeprüft. Unter der Voraussetzung,dass auch die Deutsche Bahn die Baumittel 2009 zur Verfügung stellt – darauf haben wir, wie Sie wissen, nicht unmittelbar Einfluss –, kann mit dem Bau der Umgehungsstraße und damit der Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs im kommenden Jahr begonnen werden.Die Landesregierung stellt dafür jedenfalls die Mittel zur Verfügung.

Zusatzfrage, Herr Kollege Klein.

Herr Minister, sehen Sie wie ich in der Deutschen Bahn eine Gleichung mit mehreren Unbekannten?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter,Sie beziehen sich auf Schwierigkeiten in der Vergangenheit, in der es nicht immer einfach war, Verhandlungen schnell abzuschließen bzw. dazu zu kommen, dass die DB AG die Mittel für die Infrastruktur zur Verfügung stellt. Ich hoffe sehr, dass sich die DB AG trotz der aus unserer Sicht nicht gelungenen Bahnreform anstrengen wird, um zu beweisen, dass es doch eine aus ihrer Sicht gute Reform ist,dass sie in diesen Dingen besser und zuverlässiger ist als in der Vergangenheit.

Das war die Frage 32. – Jetzt kommt die Frage 33 des Herrn Abg. Klein (Freigericht).

Ich frage die Landesregierung:

Ist aufgrund der deutlich verbesserten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt im kommenden Schuljahr mit rückgängigen Schülerzahlen im Bereich der besonderen Bildungsgänge an den beruflichen Schulen zu rechnen?

Herr Minister Banzer.

Herr Abgeordneter,zum kommenden Schuljahr ist mit einem Rückgang der Schülerzahlen im Bereich der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, mit der früheren Bezeichnung besondere Bildungsgänge, zu rechnen. Haben z. B. im letzten Schuljahr noch 15.200 Schülerinnen und Schüler diese Bildungsgänge besucht, werden es im kommenden Schuljahr voraussichtlich nur noch 12.404 Schülerinnen und Schüler sein. Der Rückgang beruht auch auf den erfreulichen Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Das stellt aber nicht den einzigen Faktor dar. So ist der Rückgang der Schülerzahlen in den so genannten Übergangssystemen auch auf die in den vergangenen Jahren wesentlich verbesserte Förderung schwächerer bzw. benachteiligter Schülerinnen und Schüler, z. B. durch SchuB-Klassen, zurückzuführen. Diese Förderung bewirkt die Verringerung der Abgänge sozial und sprachlich benachteiligter Jugendlicher an den beruflichen Schulen.

Weiterhin hat sich durch Änderungen im Schulrecht eine neue Entwicklung ergeben.An die Stelle der früheren Berufsschulpflicht für Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, trat ein Recht auf den Besuch der Berufsschule. Jugendliche, die an Maßnahmen auf freiwilliger Basis teilnehmen, sind erfahrungsgemäß motivierter

und sich der Chancen besonders bewusst,die für sie durch die Teilnahme an einer Qualifizierung entstehen.

Die nächste Frage ist die Frage 34, die letzte Frage für heute. Frau Kollegin Hammann.

Welche Gründe haben dazu geführt, dass bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung 2008 kein zusätzlicher „Sonderfall Förderung ökologische Tierhaltung“ eingeführt wurde, um die bis 2010 notwendige Anpassung der Tierhaltung im Ökolandbau an EU-Vorgaben zu begleiten?

Herr Minister Dietzel.

Frau Abg. Hammann, der GAK-Rahmenplan ermöglicht – befristet bis zum 31.10.2010 – eine Förderung mit einem erhöhten Zuschuss für den Bau von Laufställen für Milchviehhalter, die ihre Kühe noch in Anbindehaltung halten, soweit sie die dafür erforderlichen baulichen Anforderungen an eine besonders artgerechte Tierhaltung erfüllen. Hessen hat von dieser Möglichkeit zur Erhöhung des Fördersatzes in seinem einzelbetrieblichen Förderprogramm für die Landwirtschaft keinen Gebrauch gemacht. Wesentliche Gründe für diese Entscheidung waren erstens, dass das zur Verfügung stehende Mittelvolumen begrenzt ist. Eine Erhöhung der Förderung für Einzelbetriebe hätte zur Folge, dass die Zahl der geförderten Betriebe insgesamt geringer würde.

Zweitens. Baumaßnahmen zur Umstellung von Anbindeauf Laufstallhaltung erfüllen in den meisten Fällen die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung, sodass die Förderquote in diesen Fällen in der Regel 30 % gegenüber 25 % Regelförderung beträgt.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Umstellungsmaßnahmen von Anbinde- auf Laufstallhaltung gefördert, in der Regel mit einer Förderquote von 30 %. Es wäre für diese Betriebe nicht verständlich, dass nachfolgende Antragsteller mit einer höheren Förderquote dafür belohnt werden, dass sie erst jetzt auf eine artgerechte Haltungsform umstellen. Der Anteil der Milchkühe, welche noch in Anbindehaltung gehalten werden, ist in Hessen sehr gering.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hammann.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Ökobetriebe in Hessen sind von der Umstellungsfrist für die Tierhaltung betroffen?