Jürgen Banzer

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst zu den Zahlen. Es ist gar nicht so einfach, den Antrag der LINKEN in Zahlen zu übersetzen, weil er ein bisschen unklar ist. Aber wenn wir richtig und eher vorsichtig rechnen und das nicht im Interesse von noch kleineren Klassen ausrechnen, kommen wir auf einen Bedarf von zusätzlichen 9.000 Lehrern.9.000 Lehrer sind 440 Millionen c. Dazu kommt das, was Sie sich noch für die Kindergärten wünschen. Das sind rund 200 Millionen c. Es geht also nicht um 400 Millionen, sondern gut und gern um 650 Millionen c. Dass das unrealistisch ist hat jeder Redner außer Ihnen gesagt. Ich glaube, darüber müssen wir gar nicht weiter reden. Das ist schade um die Zeit.
Trotzdem fand ich die Diskussion sehr nützlich, weil sie deutlich macht, dass die Diskussion im Bereich von Bildungspolitik immer mehr eine Ressourcendiskussion wird.Das wird eine sehr schwierige Fragestellung werden, weil die einzelnen Punkte adressiert sind. Herr Irmer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es in Hessen noch nie so viele Lehrerinnen und Lehrer gegeben hat wie gegenwärtig. Man könnte jetzt noch ergänzen, dass es aber schon deutlich mehr Schülerinnen und Schüler als gegenwärtig in Hessen gegeben hat. Uns muss nachdenklich machen, dass, obwohl wir so viele Lehrerinnen und Lehrer wie noch nie in der Geschichte Hessens haben und deutlich weniger Schülerinnen und Schüler haben, allgemein die Auffassung besteht, dass wir noch mehr Lehrerinnen und Lehrer brauchen. Man könnte auch insgesamt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im hessischen Bildungswesen sprechen, weil es auch um andere Stellen wie Schulpsychologen,Verwaltungskräfte oder Sozialarbeiter geht. Das ist eine ganz große Palette von Bedarfen, die für unsere Schulen besteht.
Dann kommen wir zu einer Diskussion, in der wir uns auch einmal mit den Schülerinnen und Schülern des Jahres 2008 beschäftigen müssen. Wir müssen uns schon Gedanken darüber machen, warum denn das Problem so groß ist. Wir werden auch nicht daran vorbeikommen, über Elternhäuser reden zu müssen und darüber zu diskutieren, warum aus den Elternhäusern inzwischen Schülerinnen und Schüler gekommen sind,für die die bisherige Lehrerfrequenz nicht mehr ausreichend ist.
Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir darauf einwirken können. Daraus folgt für mich auch, dass wir – und das macht das Konzept so schwierig – mit den bisherigen Überlegungen, wie wir Lehrer zuweisen und wie wir Schule insgesamt organisieren, in Zukunft Schwierigkeiten haben werden. Denn wir müssen sehr viel mehr differenzieren.
In den Ballungsräumen haben wir eine ungewöhnlich inhomogene Schülerschaft.Zur Schülerschaft habe ich eben das gesagt, was ich gemeint habe. Wir haben auch – und das hat etwas mit Demografie zu tun – Landstriche in
Hessen, bei denen wir, wenn wir optimale Schüler-LehrerRelationen anstreben würden, Schule nicht organisieren könnten. Denn dort gibt es zu wenige Schülerinnen und Schüler.
Wir werden also nicht mit dem einen Konzept für Sozialindizes oder Schulformen hinkommen. Frau Henzler hat eben davon gesprochen, dass wir auch die regionale Einbettung besprechen müssen. Wir können es auch deutlicher benennen. Wir brauchen einen demografischen Faktor. Das, was wir – vereinfacht gesagt – in Südhessen wahrscheinlich brauchen, um mehr fördern und differenzieren zu können, brauchen wir in Nordhessen, um dort noch Schule in zumutbarer Weise vorhalten zu können.
Das macht es schwierig, und das macht die Schule von morgen doppelt teuer. Deswegen kann es sein, dass wir mit den gleichen Ressourcen weniger erreichen können, als wir in den vergangenen Jahren erreichen konnten. Dazu kommt die Notwendigkeit, darüber nachzudenken, wie man Schule organisiert.
Als Kultusminister bin ich trotzdem dankbar, dass wir über solche Fragen reden, weil ich glaube, dass uns das weiterführt. Für mich gibt es gar keine Zweifel, dass wir zum kommenden Schuljahr zusätzliche Stellen brauchen. Ich glaube nicht, dass wir mit wesentlich unter 1.000 zusätzlichen Stellen auskommen können, um die Situation von Schule für die nächsten Jahre überhaupt sichern zu können.
Das wird aber nicht so toll werden. Wir werden zwar den Einstieg in die maximale Klassengröße von 30 Schülern, was wir bei G 8 geschafft haben, und den weiteren Einstieg im Bereich der Hauptschule, wo wir die Zahl der Schüler pro Klasse ebenfalls reduzieren konnten, weiter fortschreiben. Aber wenn wir außerdem Ganztagsschulen, gemeinsamen Unterricht, Förderung und Differenzierung betreiben wollen, dann wird das angesichts der bestehenden Bedarfe sehr eng werden.
Deswegen sage ich noch einmal:Wer in solche Diskussionen und Verhandlungen, wie sie DIE LINKE mit ihrer Forderung nach 9.000 zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrern und 200 Millionen c für die Kindergärten vor sich hat – das wäre wohl ein Fall für die Anwendung des Konnexitätsprinzips, wie Sie das hier beantragt haben –, dem wünsche ich interessante und fantasiereiche Gespräche. Wir werden uns anschauen, was von diesen 9.000 Stellen tatsächlich übrig bleibt, und wir weisen darauf hin, dass Politik auch etwas damit zu tun hat, dass man das Machbare formuliert. Es ist gar nicht so einfach, die große Protestpartei sein zu wollen und ein bisschen mitregieren zu wollen – ein spannendes Experiment, das scheitern wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung steht weiterhin dazu, dass es notwendig ist, Ersatzschulen und Schulen in freier Trägerschaft zu unterstützen. All das, was hier gesagt wurde – was letztlich darauf hinausläuft, dass diese Schulen wie Hechte im Karpfenteich wirken –, kann ich nur unterstreichen. Jede Privatschule tut den staatlichen Schulen gut; denn sie müssen sich mit ihnen messen und sich mit ihnen auseinandersetzen.
Ich bin nun einmal ein begeisterter Anhänger des Wettbewerbs. Wer Angst vor dem Wettbewerb hat, der weiß, dass er nicht in ihm bestehen kann. Ich glaube, dass die staatlichen Schulen durchaus ihre Qualitäten haben und Leistungen erbringen und dass sie sich deswegen dem Wettbewerb stellen können.
Das war auch die Politik der Landesregierung in den vergangenen neun Jahren. Ich will Sie nicht mit Zahlen erschlagen.Aber eine Zahl sagt, glaube ich, sehr viel aus: In den vergangenen neun Jahren ist die finanzielle Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft von 120 auf 182 Millionen c erhöht worden,also um 50 %.In der gleichen Zeit ist die finanzielle Unterstützung für das staatliche Schulwesen – obwohl man auch darauf stolz sein kann – nur um 30 % gesteigert worden. 30 % oder 50 %: Das heißt, wir können an dieser Stelle belegen, dass etwas getan wird.
Das hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass die Zahl der Schüler, die private Schulen besuchen, steigt. Deswegen geht es den Privatschulen momentan gar nicht so schlecht. Gerade in den letzten Jahren, in denen die Schülerzahlen in den Privatschulen stärker angestiegen sind als in den staatlichen Schulen, hat sich dort ein Hebel verändert und für eine Verbesserung gesorgt.
Zur Diskussion über ein neues Finanzierungssystem, das von den meisten Fraktionen angesprochen wurde: Das ist offensichtlich sehr viel schwieriger, als es in der Diskussion den Anschein hat. Deswegen freue ich mich richtig über die Idee, eine Anhörung durchzuführen; denn dann werden die Fachleute aller Fraktionen erfahren, wo genau das Problem liegt.
Solange wir nämlich nicht den Stein der Weisen finden, wird es bei diesem Modell fast zwingend Gewinner und Verlierer geben – schreckliche Verlierer und ordentliche Gewinner. Es ist anders, als es Frau Cárdenas vermutet: Den meisten Schulen in freier Trägerschaft geht es so rosig nun auch wieder nicht. 2 oder 3 % weniger Finanzierungszuschuss können schon zu existenziellen Problemlagen führen. Das macht das Geschäft so schwierig. Wie können wir die Unterstützung so auf die Schulen verteilen, dass wir nicht am Schluss die reiche Schullandschaft, die wir in Hessen haben, massiv beschädigen und trotzdem mehr Gerechtigkeit haben?
Die einfachste Lösung ist natürlich, dass man mehr Geld verteilt. Es wird keinen geben, der das kritisiert. Aber
auch dort gibt es Begrenzungen,die in der finanziellen Solidität unseres Haushalts begründet sind.
Deswegen haben wir Zeit gebraucht und brauchen sie immer noch. Deswegen glaube ich auch, dass diese Anhörung im Landtag ein probates Mittel ist, um zur Lösung des Problems beizutragen. Ich bin für diese Initiative dankbar.
Ich finde aber auch, dass es notwendig ist, noch ein Wort an die LINKEN zu richten. Wenn man sich nämlich die Debatten an diesen drei Tagen im Landtag anhört, kann man sich wirklich nur darüber wundern, mit welcher schon fast ameisenhaften Emsigkeit die GRÜNEN pausenlos – selbst in den schlimmsten Situationen – Nachhilfeunterricht geben. Die Nachhilfe muss doch auf einem Fundament erfolgen.
Wohin wollen Sie denn?
Die SPD versucht es noch besser. Sie bemühen sich sogar, sicherzustellen,dass sie gar nichts sagen;denn wenn sie etwas sagen, wird es nur noch schlimmer.
Ich muss jetzt wirklich sagen: An einigen Punkten habe ich – für den Fall,dass es so weitergeht – Angst vor der Zukunft.
Das muss etwas heißen. Ich habe selten Angst vor der Zukunft. Ich habe nur Angst davor, dass mir der Himmel auf den Kopf fällt – sonst vor nichts.
Dann höre ich dieses Negieren, wenn es um Gewinn geht, so, als ob ein Gewinn eine furchtbar schlimme Angelegenheit wäre.
Dann höre ich diesen Ansatz:Wenn sich irgendetwas freiheitlich bewegt, muss es sofort staatlich kontrolliert werden, damit es sich in die richtige Richtung entwickelt. – Wissen Sie, in der DDR war es lange genug so, dass irgendjemand entschieden hat, wer auf die Uni durfte.
Eine solche Situation wollen wir nicht wieder haben.
Zu Ihrem Glück habe ich Ihren Zwischenruf nicht verstanden.
Ich empfehle Ihnen wirklich dringend, sich zu überlegen, worauf sich dieses Land einzulassen droht. Diese Besorgnisse, diese Ängste, diese Begrenztheiten, dieses blinde Vertrauen in den Staat: Damit ist man nicht in der Lage, die Fragen der Zukunft zu lösen.Wir sind gerade deshalb für Ersatzschulen, weil die den Mut haben, andere Wege
zu gehen. Die Ersatzschulen können sich darauf verlassen, dass wir immer auf ihrer Seite stehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem ersten Änderungsgesetz zum Hessischen Nachbarrechtsgesetz versuchen wir, eine Anzahl von Regelungen einzubringen, die sich im Laufe der Jahre als re
gelungsbedürftig erwiesen haben. Das Nachbarrecht ist wahrscheinlich das deutscheste Recht überhaupt. Man muss dabei sehr sorgfältig arbeiten, weil unermesslicher Streit aus einer falschen Regelung entstehen kann. Deswegen haben wir versucht, das sehr sorgfältig zu machen. Ich bedanke mich bei der Fraktion der GRÜNEN, die mit der Anhörung und Beratung ihres Gesetzentwurfs gewartet hat, damit jetzt beide Gesetzentwürfe parallel und gemeinsam beraten werden können. Das wird den Ablauf beschleunigen.
Wir haben insbesondere Regelungen zur Wärmedämmung vorgesehen, bei denen wir auch sehr exakt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts versucht haben nachzuvollziehen – das ist letztlich die Grenze bei dieser Materie. Was im Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht in dem Maße vorgesehen ist:Wir haben unseren Gesetzentwurf ausreichend mit der Hessischen Bauordnung verschränkt, sodass daraus eine besondere Wirksamkeit entstehen kann.
Ein weiterer Regelungskomplex ist die Frage des Überwuchses, der einen beliebten Streitpunkt unter Nachbarn darstellt.Wir schlagen als neue Regelung nicht nur die Beseitigung vor, sondern als milderes Mittel auch das Zurückstutzen der entsprechenden Ärgernisse – soweit Bäume und Sträucher Ärgernisse sein können. Auch für den wild wachsenden Strauch oder Baum bzw. die wild wachsende Pflanze ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.
Die Verjährungs- und Einspruchsfristen werden den Regelungen, die sich auch im BGB geändert haben, angepasst. Für die Lagerung des Holzvorrats haben wir eine neue Regelung vorgesehen.Auch das ist eine Frage,die im Rahmen der neuen Entwicklung der Pellet- und Holzheizungen wieder an Bedeutung gewonnen hat. Dabei kann man sicherlich noch über das Ausmaß der Holzstöße reden.
Ich habe gehört, dass es dabei noch das eine oder andere Problem gibt. Das sind Themen, die man sehr gut in der Anhörung und in der Ausschussberatung weiterverfolgen kann.
Frau Abgeordnete, dieser Vortrag erfolgte im Rahmen des „Bildungsforums Vogelsberg 2008“ zum Thema „Inhaltliche und strukturelle Veränderungsprozesse im Bereich der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und ihre Auswirkungen im ländlich geprägten Raum“.
Ich habe von der Zertifizierung dieses Vortrags erst nach erfolgter Einladung gehört und auch zur Kenntnis genommen, dass dieser Vortrag im Vorhinein mit fünf Punkten bewertet wurde.
Um für die Zukunft sicherzustellen, dass man solche Beurteilungen sowohl bei Ministern als auch bei Abgeordneten besser unterlässt,habe ich dafür gesorgt,dass solche Vorträge nicht mehr für die Vergabe von Fortbildungspunkten vorgesehen sind.
Frau Abgeordnete, nach der Beschlussfassung im Kulturpolitischen Ausschuss ist eine entsprechende erlassliche Regelung im Kultusministerium vorbereitet worden. Sie befindet sich zurzeit in dem durchzuführenden Mitwirkungsverfahren beim Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer. Zudem wird gegenwärtig die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte bei den Staatlichen Schulämtern beteiligt.
Danach wird die Versendung des Erlasses an die Staatlichen Schulämter umgehend erfolgen. Ich habe aber dafür Sorge getragen, dass bereits in der Führungskonferenz am 24. Juli in Wiesbaden den Leitern der Staatlichen Schulämter, des AfL und des IQ im Vorgriff auf den kommenden Erlass durch Herrn Staatssekretär Jacobi mitgeteilt wurde, dass bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen schon jetzt befristete Arbeitsverträge geschlossen werden können, die die Sommerferien im Jahr 2009 einschließen.
Es wird Nachträge zu den Verträgen geben.
Herr Abgeordneter, für fast alle Abituraufgaben in insgesamt 43 Fächern ist auf eine Vielzahl von Materialien zurückzugreifen. Auch die zentralen Abschlussarbeiten für die Haupt- und Realschulen enthalten in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch, entweder als Ganztext oder als Auszug,regelmäßig Fremdtexte,z.B. Gedichte, Kurzgeschichten und Reportagen.
Das Hessische Kultusministerium hat nicht das Recht, die Materialien, die gemäß den fachspezifischen Prüfungsanforderungen für die Erstellung einer Prüfungsaufgabe unabdingbare Grundlage sind, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Nach § 53 Urheberrechtsgesetz ist die Vervielfältigung kleiner Teile eines Werks zwar für Prüfungszwecke erlaubt, allerdings nur dann, wenn sie weder verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
Für eine Veröffentlichung im Internet wäre es erforderlich, zwecks Wahrung der Urheberrechte von jedem einzelnen Rechtsinhaber die Genehmigung zur Veröffentlichung einzuholen. In der Summe betrifft das jährlich etwa 300 Aufgaben.Vor dem Hintergrund, dass Zustimmungen zu Internetveröffentlichungen nur schwer zu erreichen sind, und angesichts der hohen Anzahl von Aufgaben und des erforderlichen personellen und sächlichen Aufwands werden den Schulen die Aufgaben in Textform oder auf CD zur unterrichtlichen Verwendung zur Verfügung gestellt.
Um jegliche urheberrechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden – das ist ein Gesetz, das sogar Freiheitsstrafen vorsieht –, werden gegenwärtig keine Aufgaben ins Netz gestellt.
Frau Abgeordnete,ich begrüße diesen Zugewinn an Weisheit. Er ist aber noch nicht abgeschlossen. Denn wenn er abgeschlossen wäre, wüssten Sie, dass der Schulversuch bis zum 31. Juli 2009 laufen wird und dass Ihre Frage deswegen gegenwärtig nicht zur Debatte steht.
Frau Abgeordnete, das kann ich Ihnen nicht erklären. Ich bin Ihnen für die Frage dankbar. Denn spätestens jetzt dürfte der Sachverhalt klar sein.
Herr Abgeordneter, der Mehrbedarf würde 455,2 Stellen betragen. Dies entspricht etwa 19,4 Millionen c.
Herr Abgeordneter, der Mehrbedarf würde 475 Stellen betragen. Das entspricht in etwa 20,2 Millionen c.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes werden zwei Ziele verfolgt, die – denke ich – beide im Interesse der Steuerzahler liegen. Zum einen geht es um die Reform des Unternehmensteuerrechts. Durch diese Änderung ist für die Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger eine Vereinfa
chung bei der Besteuerung von Erträgen aus privaten Kapitalanlagen gelungen. Es geht jetzt darum, diese Vereinfachung auch auf die Kirchensteuerabzugsverpflichtung auszudehnen. Zum anderen wird mit diesem hessischen Landesgesetz eine bundesweit abgestimmte Erhebungsweise ermöglicht.
Ich will – wie durch den Verzicht auf Aussprache deutlich geworden ist – die weitere Beratung des Hauses nicht stören. Ich bitte um entsprechende Beratung in den Ausschüssen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder eine Herausforderung, der Neigung gerade junger Menschen, die sich eher für einfache, für eindeutige Antworten begeistern können und deswegen besonders empfänglich für extremistische Positionen sind, entgegenzuwirken.
Zunächst einmal ist festzuhalten, und ich glaube, darauf können wir gemeinsam stolz sein, dass es in über 60 Jahren Bundesrepublik Deutschland gelungen ist, dieser Gefahr immer wieder sehr energisch und erfolgreich entgegenzuwirken.
Das ist nicht selbstverständlich. Das ist eine Leistung von vielen verantwortlichen Elternhäusern, aber auch von vielen verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern. In vielen einzelnen Auseinandersetzungen im Unterricht, in vielen Gesprächen mit jungen Leuten ist immer wieder die Begeisterung für Freiheit, für unsere Demokratie und für Rechtsstaatlichkeit geweckt worden. Ich glaube, bei einer solchen Diskussion hat man das Recht, auf unsere Lehrerinnen und Lehrer stolz zu sein. Jedenfalls bin ich das als Kultusminister.
Vieles von dem, was gefordert wurde, hat ganz offensichtlich in den Unterrichtsstunden in unseren Schulen stattgefunden. Denn es ist viel Bewusstsein da.
Bei einer sehr nachdrücklichen Kürzung der Lehrpläne haben wir bewusst darauf verzichtet – obwohl der Druck groß war –, dort Stoff herauszunehmen und Themen, die sich mit der Aufarbeitung der SED-Vergangenheit beschäftigt haben, mit der ehemaligen DDR, auch nur irgendwo zu kürzen.
In den letzten Jahren ist eine Anzahl von Hinweisen an die Schulen ergangen.Wir haben den Schulen Bücher zur Verfügung gestellt – alles zu diesem Thema.Wir haben im Internet unter Lehrplan.info ganz besonders auf unterstützende Informationen hingewiesen, die alle dazu beitragen sollen, dieses Thema richtig zu bewältigen.
Aber junge Menschen schauen natürlich genau hin und wollen sich gerade auch an Personen, an Vorgängen und aktuellen Situationen orientieren.An dieser Stelle gibt es in der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2008 für junge Menschen besondere Schwierigkeiten.
Meine Damen und Herren von der Fraktion der LINKEN, ich habe Ihnen in der letzten Stunde aufmerksam zugehört – nicht nur dem, was gesagt wurde, sondern auch darauf geachtet, wie Sie reagiert haben. Ich sitze ja nahe bei Ihnen.
Ich habe Ihre Zwischenrufe gehört, und ich bin erschrocken. Sie sind mit diesem Thema nicht fertig. Das spürt man an jedem Ende.
Sie winden sich wie ein Aal. Man spürt, wie es Ihnen richtig wehtut. Und es tut Ihnen deswegen weh, weil Sie es für sich nicht geklärt haben.
Ein Satz zu Herrn Irmer kam ganz spontan aus der Tiefe. Sie haben seine Überzeugung, seine Betroffenheit über menschliches Schicksal in Zweifel gezogen. Das lässt unendlich tief blicken.
Junge Menschen wollen sich an Personen orientieren und natürlich gerade an Personen, die in einem solchen Landtag sitzen. Die schauen sich an, was das für Persönlichkeiten sind, die eine Partei repräsentieren.
Ich muss Ihnen sagen: Ich glaube Ihnen so lange kein Wort von all dem, was Sie zur DDR sagen, solange Sie einen Ehrenvorsitzenden Modrow haben.
Ein Ehrenvorsitzender steht besonders vorbildlich für die Partei, er stellt praktisch die Gemeinsamkeit einer Partei dar, den Konsens, den tieferen Geist.
Das ist bei Ihnen der Mann, der den Schießbefehl mitzuvertreten hat, der Verhaftungen von Andersglaubenden, von anderen parteipolitisch Aktiven unterstützt hat.
Er hat das gesamte System der Unfreiheit unterstützt.Vor allem hat er etwas zu verantworten, was ein Demokrat nie tun darf:massive Wahlfälschungen,als sich das System der DDR wirklich nicht mehr halten konnte.
Nein, wirklich nicht. Ich bin nicht bereit, Ihnen eine Chance zu geben, das zu relativieren. Sie müssen sich absolut bekennen. Sie können keinen Schlussstrich ziehen, wenn Sie zulassen, dass ein Pit Metz auf Ihrem Parteitag in drei Tagen wieder mitmacht und sagt, der Schießbefehl an der Zonengrenze sei genauso zu bewerten wie der Einsatz für Frieden in Afghanistan.
Es kommt halt immer wieder raus – auch bei Ihnen, Frau Cárdenas: dieses Vorsichtige. Man musste Sie von der CDU dazu bringen,dass Sie sich entscheiden konnten,das als Unrecht zu bezeichnen. Vorher waren es „Fehlerchen“.
Dreimal mussten wir Sie daran erinnern.
Das merken die Menschen. Das merkt auch eine junge Generation, die sich orientieren will.
Dass wir in unserer Gesellschaft kein Problem mit dem Extremismus haben, liegt daran, dass es einen breiten demokratischen Konsens in der eindeutigen, abschließenden, absoluten Absage zu solchen Tendenzen gegeben hat. Bei Ihnen fehlt diese Absage.
Das hat sehr viel mit dieser Debatte eben zu tun. Denn junge Leute orientieren sich natürlich an Schule. Natürlich hören sie auf das,was ihnen die Lehrerinnen und Lehrer sagen, sonst wären wir in unseren Schulen nicht so weit.
Aber sie nehmen auch vieles andere wahr. Sie hören: Die sagen, das war gar nicht so schlimm. Sie hören: Die sagen nichts von den 136 Toten an der Grenze, von denen die Lehrer sprechen. Sie hören: Die sagen nichts davon, dass man nicht reisen konnte,wohin man wollte.Sie hören:Die sagen nichts davon, dass man nicht studieren konnte, was man wollte.
Das kommt noch erschwerend hinzu.
Das ist das Problem. Insoweit haben die Bundesrepublik Deutschland und auch dieser Landtag eine neue Dimension erreicht. Diese eindeutige Auseinandersetzung, dieses klare Votum für Freiheit, von denen ein Rechtsstaat und eine Demokratie leben, sind durch Ihre Fraktion in Zweifel gezogen
und werden durch jeden Beitrag von Ihnen relativiert.
Nennen Sie es ruhig Quatsch. Stellen Sie sich hierher, und werden Sie endlich eindeutig. Schmeißen Sie Herrn Metz aus Ihrer Partei. Setzen Sie Herrn Modrow ab.
Wenn Sie dabei sind, Ihre Eindeutigkeit als Partei darzustellen, dann wäre ich Ihnen auch dankbar, wenn Sie sich von Ihrem Bundesvorsitzenden, dem Herrn IM Notar Gysi, trennen würden.
Es ist doch unerträglich, dass jemand, über den man unwidersprochen sagen darf, dass er in Stasiarbeiten verwickelt ist, Bundesvorsitzender einer Partei sein und in Sommerinterviews über unsere Gesellschaft schwadronieren kann.
Momentan ist Herr Gysi Fraktionsvorsitzender. Ich glaube,der Fraktionsvorsitzende ist für das Bild einer Partei leider oft noch viel entscheidender. Es ist einfach die Frage der Glaubwürdigkeit.
Es bleibt die Frage der Glaubwürdigkeit.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen.Junge Menschen schauen genau hin. Sie suchen nach überzeugenden Personen. Sie
wollen auch von uns als Landtag, von den Menschen, die die Geschicke – –
Ich rede nur über junge Menschen, nur über die Schule, nur über die Ziele,um die es bei dieser Sache geht – so unangenehm das für Sie ist.
Sie wissen doch genau, was Sie im Begriff sind anzurichten.
Sie relativieren einen der wichtigsten Konsense unserer Gesellschaft.
Durch Ihre Bündnisgespräche.
Wie wollen wir den jungen Menschen erklären, wie gefährlich eine Diktatur, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie sind, wenn eine Partei wie die SPD mit ihrer großen Geschichte und Betroffenheit – sie ist in der ehemaligen DDR nicht nur als Partei, sondern deren Mitglieder sind auch persönlich verfolgt worden – hier den Schulterschluss mit einer solchen Partei wagt? Wie wollen Sie das den jungen Menschen vernünftig erklären?
Dann stellen Sie sich hier bitte nicht hin und sagen, dies müsse man über Handreichungen lösen.
Ich sage es noch einmal: Die Stabilität unserer Demokratie, das Verständnis junger Menschen für Rechtsstaatlichkeit und die Ablehnung von Extremismus sind ein Geschenk, das wir gegenwärtig in dieser Gesellschaft haben. Das dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt bedauerlicherweise nur wenige Dinge,bei welchen man zwischen dem Justizministerium und dem Kultusministerium Gemeinsamkeiten feststellen kann. Eines von diesen Dingen scheint aber zu sein, dass die Diskussionen um die jeweiligen Ausbildungen – hier ist es das Referendariat – nie aufhören. Es scheint derart zu sein, denn es wird weiterhin mit großer Inbrunst über die Lehrerausbildung diskutiert, ebenso ist das bei der Juristenausbildung der Fall.
Vor vier Jahren ist ein umfassendes Gesetz erlassen worden, das alle drei Bereiche – Fortbildung, Studium und Referendariat – regelt. Es wird geplant, dieses zu evaluieren. Es ist sehr interessant, dass die Diskussionen sowie die Kritikpunkte bereits relativ nah beieinanderliegen. Ich glaube, dass wir während der Anhörung viele Fragestellungen zu erörtern haben werden, weil es, wie soeben gesagt wurde, in der Natur der Sache liegt, dass alle Betroffenen, aufgrund ihres eigenen Erlebens oder Beobachtens, ihre individuellen Positionen einnehmen.
Wir werden darüber reden müssen, ob im Referendariat Theorie und Praxis ausreichend aufeinander abgestimmt sind, ob die praktische Erprobung im Unterricht ein ausreichendes Gewicht einnimmt und ob diese Aspekte ausreichend bewertet bzw. benotet werden. Wir werden diskutieren müssen, wie stark der Einfluss der Schule, was das künftige Arbeitsfeld eines Lehrers, der sich im Vorbereitungsdienst befindet, darstellt, gewichtet werden muss. Ich denke, das wird eine spannende Diskussion werden, auf deren Verlauf ich mich freue.
Ich bin besonders dankbar, dass in Bezug auf den Referendariatsantrag im Landtag offensichtlich eine große Einigkeit herrscht.Als wir die Rückmeldung bekamen, dass es wieder genügend Referendariatsbewerber gebe, insbesondere auch für die Mangelfächer, war ich sehr dankbar dafür, dass es möglich war, trotz der eigentlich sehr schwierigen Situation, in welcher sich der Landtag bei solchen Fragestellungen für gewöhnlich befindet, einen Weg zu finden,gemeinsam etwas für die Referendare und Lehrer dieses Landes zu tun. Ich bedanke mich schon jetzt für diese Möglichkeit, die Sie damit eröffnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schule ist darauf angelegt, Schülerinnen und Schüler zu fördern. Ihre Hauptakteure – Eltern, Lehrer und Schüler – haben dieses Grundverständnis, wenn sie Schule gestalten.
Wenn wir über Schulpolitik streiten, diskutieren wir zuvorderst über den besten Weg für die Schüler. Deswegen
ist es meine Maxime als geschäftsführender Kultusminister, die Unterstützung der Schulen in diesem Kernauftrag in den Mittelpunkt meiner Arbeit zu rücken.Wenn ich auf die Vorschläge der Schulen, ihre positiven Erfahrungen und ihre Sorgen höre, ihnen die nötigen Ressourcen zur Verfügung stelle und ihnen Ruhe zur Gestaltung ihrer Arbeit und Raum zur Entwicklung gebe, setze ich die besten Voraussetzungen dafür, dass Bildungspolitik erfolgreich sein kann. Denn Schule kann man nur mit Schulen machen.
In meinen ersten 50 Tagen als geschäftsführender Kultusminister habe ich – wahrscheinlich mitunter zum Leidwesen der Mitarbeiter im Kultusministerium – nicht so sehr umfangreiche Vermerke studiert und dicke Akten gewälzt,sondern ich habe den Schulen zugehört und das Gespräch auf allen Ebenen gesucht: mit den Schulen insgesamt, mit deren Interessenvertretern, mehrmals mit dem Landeselternbeirat und der Landesschülervertretung sowie mit einer großen Zahl von Lehrerverbänden; davon gibt es im Schulbereich wirklich mehr als genug.
Ich wurde bestätigt: Schule weiß am besten, welches der richtige Weg für sie ist.Die Schulen sind bereit,neue Wege zu gehen und z. B. überall dort, wo es sinnvoll ist, G 8 zum Erfolg zu führen. Deswegen – und das wird auch in anderen bildungspolitischen Fragen meine Linie sein – will ich den Schulen möglichst großen Gestaltungsspielraum überlassen.
Deswegen möchte ich beim Thema Eigenverantwortung der Schule weiter vorankommen; und ich versuche, soweit das in einem laufenden Haushaltsjahr geht, den Schulen gerade bei schwierigen Herausforderungen zusätzliche Ressourcen zu geben und ihnen damit Rückenwind zu verschaffen.Wichtig bleibt, dass sie in Ruhe arbeiten können.
Schule, Pädagogik, Erziehung, das Reifen junger Menschen vertragen keine Hektik. Auch Streit wirkt in der Schule nicht produktiv. Der Wettlauf der Initiativen, den wir seit Beginn dieser Legislaturperiode erleben, wird in den Schulen nicht als Hilfe, sondern vielmehr mit Beunruhigung zur Kenntnis genommen. Dialog, Konsensorientierung, entspannte, unideologische Diskussionen und Unterstützung – das wird mein Stil im Umgang mit den Schulen sein. Dabei bleibt es das wichtigste Ziel: Keine Schülerin und kein Schüler darf zurückbleiben.
Wenn Sie beim Kernsatz meiner Regierungserklärung klatschen, habe ich es schon geschafft.
Weiterhin wollen wir, dass so gut wie jeder zweite hessische Schulabsolvent eine Hochschulzugangsberechtigung erwirbt. Wir wollen, dass die Zahl derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, weiter reduziert wird. Gerade auf diesem Feld wurde in den vergangenen Jahren an unseren Schulen hervorragende Arbeit geleistet. Von 2000 bis 2007 konnte der Anteil der schulentlassenen Hauptschüler ohne Abschluss von 22,9 % auf 10,5 % gesenkt und damit mehr als halbiert werden.
Ich halte einen auf breiten Dialog ausgerichteten Kurs der Bildungspolitik nicht zuletzt deshalb für so wichtig, weil wir als Politiker im Hessischen Landtag – und nicht nur
die Landesregierung – in der gegenwärtigen Situation eine besondere Verantwortung haben und handeln müssen. Die Bürger erwarten von uns mehr denn je, dass wir mit Augenmaß handeln, Gräben überbrücken und zu einem vernünftigen Konsens finden, um eine stabile Entwicklung an hessischen Schulen in dieser Phase der Landespolitik sicherzustellen.
Klar ist für mich: Zu einem politisch verursachten Reformchaos darf es nicht kommen. Es hat keinen Sinn, wenn sich die Parteien Monat für Monat mit Gesetzen und Anträgen gegenseitig zu überflügeln suchen. Jeder parteipolitische Aktionismus ist hier fehl am Platze.
Ich sehe mich gegenüber den Lehrern, Eltern und Schülern in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass auch in dieser Phase einer geschäftsführenden Landesregierung die Entwicklung unserer Schulen in vernünftigen Bahnen vorangehen kann.
Mein Eindruck ist: Die Schulen sind derzeit sehr dankbar dafür, dass die Schuldebatte konstruktiver geworden ist. Sie sehen es als positiv an, wenn die Bildungspolitik einen sachlichen Dialog mit ihnen und über sie führt. Natürlich sind nicht alle Positionen miteinander vereinbar. Es gibt natürlicherweise weiterhin politische Streitigkeiten, diese sollte es auch geben. Es ist jedoch unsere Aufgabe, diese Auseinandersetzungen in solche Bahnen zu lenken, dass für die Schulen am Ende Gutes herauskommt.
Wie dies funktionieren kann, lässt sich am Beispiel der G-8-Diskussion aufzeigen. Ich habe in der vergangenen Woche ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das zum Ziel hat, die an den Schulen entstandenen Belastungen nachhaltig zu reduzieren. Im Vorfeld der Veröffentlichung sowie danach habe ich mit vielen Vertretern der Schulen, der Verbände sowie der Politik intensive Gespräche über die einzelnen Punkte geführt. Dabei habe ich auch deutlich machen wollen: Dieses Paket ist nicht in Stein gemeißelt, sondern auch kurzfristig für Modifikationen offen.
Es hat besonders bei den drei Regionalversammlungen – mit allen Schulleitern der Gymnasien und Gesamtschulen – verschiedene Anregungen gegeben. Dies betrifft etwa die Frage, ob wir die verbindliche Regelung, bei Pflichtunterricht am Nachmittag auf Hausaufgaben für den nächsten Tag zu verzichten, in die Hände der Schulgemeinde geben oder ob wir das auf dem Weg der Verordnung verankern. Wir haben uns für den Weg über die Schulgemeinde entschieden. Es gibt an den angesprochenen Tagen grundsätzlich keine Hausaufgaben – das entspricht der Regel. Die Schulen können aber in ihren Gremien Ausnahmen beschließen. Damit wird auch diese Frage von den Schulen entschieden.
Vor der Veröffentlichung des Pakets habe ich mit den bildungspolitischen Sprechern der Fraktionen gesprochen. Ich habe insbesondere mit dem Landeselternbeirat sowie anderen Interessenvertretern Kontakt aufgenommen, um frühzeitig über diese Vorschläge zu informieren.Natürlich sind in die Überlegungen auch Vorschläge aufgrund aktueller Diskussionen im Landtag sowie im Kulturpolitischen Ausschuss eingeflossen. Ich habe auf diesem Wege versucht, in den meisten Punkten einen breiten Konsens herzustellen. Die überwiegend zustimmenden Reaktionen bestätigen, dass dies im Großen und Ganzen auch gelungen ist.
Ich kann daher gut damit leben, wenn sich nun sowohl die FDP als auch die GRÜNEN die Urheberschaft von manchen Punkten zuschreiben. Ich erhebe durchaus nicht den
Anspruch, mit diesem Maßnahmenpaket das Rad neu erfunden zu haben. Die Reaktionen der Parteien auf das Maßnahmenpaket haben insgesamt gezeigt, dass sich bei der G-8-Diskussion die Wogen merklich glätten, dass die überhitzten Gemüter abkühlen und die G-8-Debatte deutlich konstruktiver geworden ist. Das ist erfreulich, und dafür bedanke ich mich. Es wurde deutlich, dass die Mehrheit des Landtags – auch das ist sehr wichtig – grundsätzlich hinter G 8 steht. Lediglich die Linkspartei steht in diesem Zusammenhang noch völlig im Abseits.
Ich bin natürlich etwas enttäuscht, wenn ich sehe, dass in der vergangenen Woche die GRÜNEN auf einmal gemeinsam mit der SPD einen Antrag in den Kulturpolitischen Ausschuss eingebracht haben, der den erreichten Konsens wieder infrage stellt. Ich kann angesichts dessen lediglich an die GRÜNEN und die SPD appellieren: Lassen Sie dieses politische Geplänkel. Reißen Sie nicht schon wieder neue Baustellen auf. Geben Sie den Schulen erst einmal die Möglichkeit, sich mit dem Maßnahmenpaket zu befassen.
Genau dies stimmt nach meinem Eindruck mit der Stimmungslage in den Schulen, in den Verbänden und bei den Eltern überein. Eine Mehrheit sieht grundsätzlich die Notwendigkeit und den Sinn einer Schulzeitverkürzung – allerdings werden deutliche Verbesserungen des G-8Konzepts erwartet. Es wird unter anderem eine Möglichkeit gefordert, das Abitur wahlweise auch in neun Jahren erreichen zu können; und es wird nicht zuletzt gefordert, mehr Zeit und Ruhe für die Schulen zu schaffen, um Neuerungen vernünftig umsetzen zu können.
Ich möchte die Gelegenheit der heutigen Regierungserklärung dazu nutzen, das Maßnahmenpaket noch einmal im Landtag anzusprechen – nicht alle Punkte im Einzelnen, da sie Ihnen wahrscheinlich bekannt sind, sondern ich möchte nur einige Aspekte ansprechen, die im Laufe der vergangenen Woche besonders diskutiert wurden.
Mit großem Nachdruck wurde in den vergangenen Monaten von vielen Seiten eine erneute Überarbeitung der Lehrpläne gefordert. Manch einer mag sich an dem dabei verwendeten Vokabular gestört haben, denn es war von Entschlackung und Entrümpelung die Rede. Unsere bisherigen Lehrpläne enthalten natürlich keinerlei Gerümpel, das man achtlos auf den Sperrmüll werfen könnte. Es ist aber auch klar, dass eine Straffung immer ein Verzicht auf das eine oder andere Thema bedeutet. Das ist nun mal nicht zu vermeiden.
Ich möchte stattdessen ausdrücklich betonen: Im Vordergrund der Lehrplanüberarbeitung stand die verstärkte Ausrichtung auf die Vermittlung von Kern- und Methodenkompetenzen. Sie wurde so vorgenommen, dass weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis von Wissens- und Kompetenzvermittlung sichergestellt ist und dass das bestehende, in den Landesprüfungen geforderte und gesicherte Niveau keinerlei Einbußen erfährt. Unser Bildungsverständnis bleibt also unangetastet. Wir erleben hier nicht den Untergang des Abendlandes.
Wir haben im Vorfeld der Überarbeitung die Lehrerkollegien um ihre Mitarbeit gebeten, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis einbeziehen zu können. Diese Möglichkeit wurde in beachtlichem Maße – das sagt ebenfalls etwas über den Wunsch der Schulen aus, die Lehrpläne zu straffen – von vielen Schulen genutzt. Beim Kul
tusministerium sind – angesichts von rund 260 G-8-Schulen – über 500 Rückmeldungen aus mehr als 100 Schulen eingegangen. Ich möchte an dieser Stelle allen Kollegien sowie Fachkonferenzen, die Vorschläge erarbeitet haben, für ihre Mitarbeit herzlich danken. Die Vertreter des Landeselternbeirats haben zudem zugesagt – es ist eine wichtige Voraussetzung, dass wir diesen ehrgeizigen Zeitplan einhalten –, sich in ihrem Gremium dafür einzusetzen, dass die Vorschläge noch vor den Sommerferien behandelt werden, um sicherzustellen, dass sie im kommenden Schuljahr in Kraft treten können.Ich bin gerade dem Landeselternbeirat als einem von ehrenamtlichen Mitgliedern getragenen Gremium ausgesprochen dankbar dafür, dass es sich dieser zusätzlichen Belastung stellt und mithilft, G 8 zu verbessern.
Wir haben natürlich die Tatsache vor Augen, dass es sich bei den überarbeiteten Lehrplänen lediglich um Übergangslösungen handeln kann, weil die Bildungsstandards und die Kerncurricula für die Sekundarstufe I längst in Arbeit sind. Die überarbeiteten Lehrpläne können durch ihre Ausrichtung auf die Kern- und Methodenkompetenz als ein Zwischenschritt zu den künftigen Bildungsstandards und Kerncurricula verstanden werden, die vom Schuljahr 2010/2011 an die Lehrpläne ablösen sollen.
Die Stundentafel für den verkürzten gymnasialen Bildungsgang wurde ebenfalls überarbeitet. Hierbei stand die Zielsetzung im Vordergrund,den Schulen größere Gestaltungsspielräume sowohl für den Vormittags- als auch für den Nachmittagsunterricht zu geben. Wir wollten mehr Möglichkeiten zur Entlastung für die G-8-Klassen bieten sowie zugleich mehr Möglichkeiten für die individuelle Förderung einräumen.
Wir nutzen auf diese Weise die Freiräume, die ein von Hessen initiierter Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Flexibilisierung der Stundentafel eröffnet hat. Die neue Stundetafel sieht vor, dass die Stundenzahl in der Mittelstufe reduziert wird und dass dafür einige Stunden in die Oberstufe geschoben werden, wo die Schülerinnen und Schüler vom Alter her stärker belastbar sind. Ich bin gern bereit, über die Einzelheiten der künftigen Gestaltung der Oberstufe im Rahmen der Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu diskutieren, wie dies vom Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, der GEW gefordert wurde. Dies sollte dann der nächste Schritt sein.
Eine ganz entscheidende Neuerung ist zudem, dass der bisherige Wahlpflichtunterricht in Wahlunterricht umgewandelt wird. Die für den Wahlunterricht zur Verfügung stehenden vier bis sechs Stunden können nun in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 frei eingesetzt werden. Sie fallen aber nicht weg. Im Ergebnis müssen nach wie vor 265 Stunden bis zum Abitur absolviert werden. Diese vier bis sechs Stunden sind aber freier einsetzbar. Die Schulen können diese Stunden etwa in besonderem Maße zur individuellen Förderung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler nutzen, z. B. in den Fremdsprachen oder zur Vorbereitung auf den Übergang in die Oberstufe.
Man könnte nun einwenden – das geschah auch in den Regionalkonferenzen –, dies gehe zulasten der dritten Fremdsprache.Aber auch hier haben die Schulen Gestaltungsfreiheit. Sie können alternativ die dritte Fremdsprache als freiwilliges Angebot vorsehen. Schulen mit einem besonderen sprachlichen Profil können zudem die neu geschaffenen, ausgebauten Möglichkeiten des bilingualen Unterrichts nutzen. Ich glaube, gerade die Möglichkeit, in
einem der anderen Fächer in einer Fremdsprache zu unterrichten, gibt weitere Potenziale, die dann für die Fremdsprache nicht mehr benötigten Fachstunden möglicherweise in die dritte Fremdsprache zu investieren. Ich glaube, dass das ein ganz innovatives Konzept ist und eine echte Chance für die Schulen, besonderes Profil zu gewinnen.
Ganz unabhängig von der G-8-Diskussion ist die neue Stundentafel eine wichtige und zukunftsweisende Neuerung im hessischen Schulwesen. Sie ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr schulischer Eigenverantwortung. Die mit der neuen Stundentafel verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten können nicht nur die Entlastung bei G 8 fördern, sondern sie sind darüber hinaus geeignet, die Schulen qualitativ ein gutes Stück voranzubringen.Genau das ist das Ziel von mehr schulischer Eigenverantwortung. Schulische Eigenverantwortung darf hingegen kein Selbstzweck sein und nicht zur Beliebigkeit führen. Schulen haben ganz unterschiedliche Situationen zu bewältigen. Die einen haben beispielsweise viele Fahrschüler, andere eine eher städtische Klientel. Zudem sind die räumlichen Voraussetzungen verschieden und damit die Möglichkeiten zur Gestaltung von Nachmittagsunterricht. Schulen müssen auf diese unterschiedlichen Voraussetzungen individuell reagieren können. Diese Möglichkeit räumen wir jetzt ein. Wesentlich ist aber, dass die Eltern an den dazu notwendigen Entscheidungen, insbesondere an der Gestaltung des Nachmittags unmittelbar beteiligt werden.
Ich habe in den vergangenen Wochen mehrfach klargestellt, dass ich die Auffassung teile, dass die Umsetzung der Schulzeitverkürzung mit dem Ausbau von Ganztagsangeboten einhergehen müsse. Auf diesem Feld wurde in den vergangenen Jahren viel getan. Im neuen Schuljahr werden insgesamt 528 und nach Verwirklichung meines Vorschlages sogar 593 Schulen in Hessen am Ganztagsprogramm der Landesregierung teilnehmen. Das sind fast viermal so viele wie vor zehn Jahren. Das ist noch lange nicht genug, aber ein guter Ausgangspunkt für die weitere Ausweitung in den kommenden Jahren.
Die weitaus meisten G-8-Schulen verfügen mittlerweile über solche Angebote. Viele sind im Ganztagsprogramm der Landesregierung. Andere konnten durch IZBBMittel gefördert werden. 65 Schulen verfügen aber bisher noch über kein Essens- und Betreuungsangebot. Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 soll daher auch diesen Schulen die Möglichkeit gegeben werden, eine pädagogische Mittagsbetreuung anzubieten. Mein Signal ist also: Wo G 8 angeboten wird, soll es künftig auch mindestens eine pädagogische Mittagsbetreuung geben. Dies wurde von den Schulleiterinnen und Schulleitern auf der Regionalversammlung sehr begrüßt.
Ich bin mir bewusst, dass eine Mittagsbetreuung nur dort umsetzbar ist, wo die entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass im Haushalt 2007 und im Haushalt 2008 bereits jeweils 100 Millionen c zusätzlich vorgesehen sind bzw. zur Unterstützung der Schulträger beim Mensabau an G-8Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Ein allseits bekannter Kritikpunkt war und ist: Die Klassen sind zu groß. – Das macht sich gerade unter den Bedingungen der Schulzeitverkürzung bemerkbar, zumal angesichts der enormen Beliebtheit der Gymnasien die
großen Klassen auch in den kommenden Schuljahren weiterhin die Regel sein werden.
An dieser Stelle wollen wir als Landesregierung ein klares Signal setzen.Wir wollen kleinere Klassen, und zwar in allen Schulformen. Diesen Weg haben wir an den Hauptschulen bereits mit den SchuB-Klassen eingeschlagen. Nun setzen wir ihn an den G-8-Schulen fort. Wenngleich an vielen Schulen die Klassen für das neue Schuljahr bereits gebildet und mit den räumlichen Gegebenheiten abgestimmt worden sind, möchte ich zusagen: Spätestens im kommenden Jahr werden die Klassen kleiner. Schon jetzt erhalten die Schulen aber die erhöhte Lehrerzuweisung, unabhängig davon, ob sie zugleich kleinere Klassen bilden. Sie können diese Sonderzuweisung für Förder- und Differenzierungsangebote nutzen. Ich glaube, das ist in jedem Fall ein Gewinn.
Ich bin mir sehr bewusst, dass die Verringerung der Klassengrößen weiterhin ein Thema bleiben wird. Andere Schulformen haben ebenfalls diesen Wunsch. Sicherlich müssen in Zukunft weitere Schritte folgen.Wir werden zu prüfen haben, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Mitteln dies umsetzbar wäre. Natürlich ist und bleibt dies letztlich eine Frage der finanziellen Prioritätensetzung. Leider sind nicht alle wünschenswerten Dinge im Bildungswesen auf einmal umsetzbar, weder in Hessen noch anderswo.
Im Landtag wurde die Wahlmöglichkeit der kooperativen Gesamtschulen zwischen G 8 und G 9 beschlossen. Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Die Schule, die das zum kommenden Schuljahr durchführen will, ist eingeladen, dies zu tun. Aber das ist keine Tür, die sich schließt, sondern die Schulen, die diese neuen Maßnahmen zu G 8 in Ruhe ausprobieren wollen, die diese Entscheidung in Ruhe mit ihren schulischen Gremien diskutieren wollen, können diesen Wechsel auch zum darauffolgenden Schuljahr beschließen. Da das Gesetz an dieser Stelle nicht befristet ist, ist dies sogar in den weiteren Jahren möglich. Es gibt keinen Grund für Hektik. Es gibt keinen Grund, notwendige Diskussionen zu verkürzen.
Im Ergebnis wird es in Hessen über die integrierte Gesamtschule hinaus zwei unterschiedliche Wege zum gleichen Ziel der allgemeinen Hochschulreife geben. Da die Oberstufe gemäß der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) dreijährig zu organisieren ist, bleibt das Schulwesen zudem anschlussfähig – oder nach der neuen Formulierung des Schulgesetzes durchlässig – für all die Schülerinnen und Schüler, die die mittlere Reife an Haupt-, Real- oder beruflichen Schulen erwerben und auf das Gymnasium oder eine Gesamtschule wechseln wollen.Es bleibt zudem das Ziel auch der geschäftsführenden Landesregierung, das Thema „mittlere Reife nach neun Schuljahren an den G-8-Schulen“ erneut in der KMK zur Sprache zu bringen und eine gute Lösung dafür zu finden.
Ich bin insgesamt davon überzeugt, dass es mit diesem Maßnahmenpaket gelingen wird,die Schulzeitverkürzung in Zukunft zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu gestalten.Denn es handelt sich hier nicht um ein Herumdoktern an den G-8-Problemen, wie das eine Fraktion kritisiert hat. Die einzelnen Maßnahmen wurden in den vergangenen Wochen sorgsam ausgearbeitet. Praxiserfahrungen der Schulen wurden einbezogen.Vorschläge aus den Lehrerkollegien wurden eingeholt. Natürlich wurde es mit
Blick auf andere Bundesländer so organisiert, dass sie durchaus in der Lage sind, die Durchführung von G 8 zu verbessern.
Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn wir nach der Lösung dieser Detailfragen dahin kommen könnten, in Zukunft weniger über das Ob und Wie von G 8 zu sprechen, sondern vielmehr darüber, welche Chancen Jugendliche aus dieser Verkürzung der Schulzeit haben. G 8 muss in Hessen der Regelfall auf dem Weg zum Abitur bleiben.
Das entspricht auch dem nationalen und internationalen Standard. G 8 bietet jungen Menschen ein Jahr mehr Zeit, um sich nach dem Abitur persönlich wie beruflich zu orientieren und zu entwickeln. Diese Chance sollten wir den jungen Leuten nicht nehmen.
Ich habe in den vergangenen Wochen viele Gespräche geführt. Diese Gespräche sollten nicht nur eine Einstiegshilfe in meine neue Aufgabe sein. Ich möchte diesen Dialog auch weiterhin fortsetzen. Ich möchte auf diese Weise eine Politik der offenen Türen ermöglichen, wie sie Ministerpräsident Roland Koch in seiner Regierungserklärung beschrieben hat.
Dies erscheint mir gerade in der Bildungspolitik wichtig. In Hessen wurde in der Vergangenheit oft geklagt, dass die Schulen nicht mehr zur Ruhe kämen, und dies nicht nur aufgrund zahlreicher unverzichtbarer Reformen, sondern auch wegen eines nicht enden wollenden politischen Streits. Die Zeit der politischen Schlammschlachten sollte nun vorbei sein. Damit verunsichert man nur Menschen, anstatt sie zu motivieren.
Aus meiner Sicht ist die Suche nach gemeinsamen Wegen gerade in dieser Übergangsphase geboten. Die hessischen Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass die laufenden Projekte nahtlos weitergehen und notwendige neue Entwicklungen nicht gebremst oder gar blockiert werden. Diese Verlässlichkeit will ich den Schulen zusichern.
Wir haben viele Themen, über die wir gemeinsam diskutieren müssen und können, sei es die Lehrerbildung, die Entwicklung der Haupt- und Realschulen oder die Verbesserung der verlässlichen Schule. Klar ist auch, um all dies umzusetzen, brauchen wir in den kommenden Jahren mehr Personal: Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagogen, Psychologen usw.
Ich glaube, an keinem anderen Punkt sind wir uns parteiund fraktionsübergreifend so einig wie in diesem.Wir sind uns sicherlich aber auch darüber einig, dass dies nur schrittweise geht. Wir müssen uns alle aktiv um Lehrkräfte bemühen, gerade, aber nicht nur, in den Mangelfächern. Es ist derzeit erfreulich, zu beobachten, dass die Zahl der Anmeldungen zum Referendariat stark gestiegen ist. Ich möchte daher – das ist auch noch Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts – auch die Zahl der Referendariatsplätze schon im kommenden Schuljahr gern erhöht sehen.Wenn wir die Chance haben, Referendare in Mangelfächern zu bekommen, sollten wir diese im Interesse der hessischen Schulen nutzen.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Staatsminister, ich erlaube mir den Hinweis, dass die Redezeit der Fraktion überschritten ist – als Orientierung.
Die Zukunft der hessischen Schulen hängt ganz entscheidend davon ab, ob es uns gelingt, qualifizierte und motivierte Lehrerinnen und Lehrer in ausreichender Zahl zu gewinnen. Sonst laufen alle Anstrengungen ins Leere. Ich habe mir vorgenommen, in den kommenden Wochen an diesem Punkt besonders zu arbeiten und verstärkt auf Studierende, auf Lehrkräfte, die derzeit nicht im Dienst sind, oder auch auf Interessenten für einen möglichen Quereinstieg zuzugehen. Die geplanten Veränderungen in der Gestaltung der BAT-Verträge sehe ich ebenfalls in diesem Zusammenhang. Ich bin dankbar für jeden Hinweis von Ihnen und von anderen Fachleuten,die mich darauf hinweisen, wie man noch weitere Lehrerinnen und Lehrer, Quereinsteiger beispielsweise, für unsere Schulen gewinnen kann.
Eines sollte uns nicht passieren: dass wir, weil wir so viele Lehrerinnen und Lehrer brauchen, Abstriche an den Qualitätsanforderungen machen müssten, nur damit wir Lehrer haben.Wir wollen auch gute und qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer für unsere Schulen haben.
Meine Damen und Herren, wir haben nach meiner Überzeugung eine gute Ausgangsposition, um uns gemeinsam Gedanken darüber zu machen, wie diese Entwicklung durch neue Schritte positiv vorangebracht werden kann. Diese Chance sollten wir verantwortungsvoll nutzen und nicht politisch zerreden. Von meiner Seite bin ich bereit für offene, durchaus auch kontroverse Gespräche und für eine gemeinsame Suche nach neuen Wegen für Hessens Schulen.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Vielen Dank, Herr Staatsminister Banzer. – Ich darf die Aussprache eröffnen. Frau Habermann, Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion. Es sind jetzt insgesamt 22 Minuten Redezeit für die Fraktionen möglich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entsprechend der Absprache zwischen den Fraktionen bringe ich hiermit formell das Gesetz ein und verweise im Übrigen auf die schriftliche Begründung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Thema wäre die Rede wirklich reizvoller gewesen. Aber auch hier gab es eine andere Absprache. Ich lege damit auch dieses Gesetz dem Landtag zur Beratung vor und verweise im Übrigen auf die schriftliche Begründung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, selbstverständlich gibt es Einigkeit in dem Motiv. Allerdings haben hier schon verschiedene Sprecher gesagt: Jeder, der einmal Anwalt sein durfte, kennt das Gefühl, wenn ein Mandant mit einem nachbarschaftsrechtlichen Streit kommt. Dann ist das schöne Leben für einige Zeit vorbei: leider schlecht bezahlt, aber viel Arbeit, und am Schluss kann man das Problem doch nicht lösen,weil die Ursache der Streit zwischen den Nachbarn ist und nicht die nachbarrechtlichen Regelungen, die nur Instrument sind, um mangelnde Sympathien untereinander auszuleben und auszutragen.
Umso wichtiger ist es, dass wir zumindest von den gesetzlichen Regelungen her keinen zusätzlichen Streit säen.
Deswegen bin auch ich der Meinung, wie das Frau Kollegin Hofmann zu Recht gesagt hat, dass es eine ganze Anzahl von Punkten gibt, über die man bei dieser Gelegenheit reden müsste, ob es z. B. sinnvoll ist, auch § 4 der Hessischen Bauordnung, der gerade diese Fragestellung anspricht, mit zu ändern.
Ich habe bei der letzten Debatte angekündigt, dass wir im Justizministerium eine umfangreiche Novellierung des hessischen Nachbarrechts vorbereiten. Das ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Wir wollen keinen Anlass bieten, dass nachher noch mehr Streit besteht als ohnehin. Aber Fragen wie die Anpassung der Ausschlussfrist an die allgemeinen Verjährungsregeln, die erstmalige Einführung eines Anspruchs auf Zurückschneiden von Anpflanzungen und die Ausdehnung der Grenzabstände für Anpflanzungen auf wild gewachsene Pflanzen – das sind alles keine weltbewegenden Fragen, aber damit kann man ein Gericht ausreichend beschäftigen, wenn man es darauf anlegt.
All diese Fragestellungen wollen wir regeln. Wir sind so weit, dass wir im Juni den ersten Kabinettsdurchgang mit diesem Gesetzentwurf durchführen können. Wir hoffen, dass wir, wenn wir es mit den Anhörungsfristen hinbekommen, zum kommenden Plenum im August unseren Gesetzentwurf einbringen können. Ich möchte anregen, dass wir das im Sinne der Sache gemeinsam diskutieren. Denn in der Sache haben wir keinen Streit.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete, bei seinen Entscheidungen hat das Staatliche Schulamt Frankfurt nach den Bestimmungen der Verordnung für die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen in allen Schulformen gehandelt. Nach dieser Verordnung wird die Aufnahme in der Hauptschule von einer Mindestzahl von 13 Schülern abhängig gemacht. Ebenso wurde bei allen Entscheidungen zunächst die Anmeldung mit Erstwohnsitz zum Schuljahr 2008/09 berücksichtigt.
Die Anmeldelage stellte sich wie folgt dar: Die Diesterwegschule verzeichnete zehn Anmeldungen, die Glauburgschule drei, die Karmeliterschule elf, die KonradHaenisch-Schule drei und die Schwanthalerschule vier.
Angesichts dieser Anmeldezahlen hat das Staatliche Schulamt Frankfurt entschieden, den Unterricht in der Jahrgangsstufe 5 zum Schuljahresbeginn 2008/09 an den genannten Schulen nicht aufzunehmen, sondern auf andere Schulen zu konzentrieren. Als zweites Entscheidungskriterium wurde berücksichtigt, welche Schulen
nach solchen pädagogischen Grundsätzen arbeiten, dass dadurch auf Dauer der Standort gesichert werden kann.
Nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes Frankfurt haben inzwischen mehrere Dienstbesprechungen aller Schulleiterinnen und Schulleiter der Hauptschulen stattgefunden, in denen die Kriterien und Perspektiven ausführlich und einvernehmlich besprochen wurden.
Es ist auch in der Öffentlichkeit deutlich geworden, dass die Kommunikation zwischen dem Staatlichen Schulamt und der Stadt Frankfurt hätte besser laufen können. Wie die Daten im Einzelnen waren, liegt mir jetzt nicht vor.
Es ist Gegenstand der Gespräche, die ich zum Teil selbst durchgeführt habe, sowohl mit der zuständigen Bürgermeisterin als auch mit dem Leiter des Staatlichen Schulamtes, dass wir auch im Hinblick auf das nächste Jahr rechtzeitig die verschiedenen Fragestellungen, die sich aus diesen Zahlen ergeben, erörtern.
Aufgrund sinkender Schülerzahlen war dem Schulträger mit Erlass vom 27.Dezember 2005 mitgeteilt worden,dass bei weniger als 20 Schülerinnen und Schüler der Unterricht in der Jahrgangsstufe 5 nicht mehr aufgenommen werden darf. Bei mehr als 20 Schülern hätte Bestandsschutz bis zum Schuljahr 2009/2010 gewährt werden können. Da dies nicht eingetreten ist, hat der Schulträger im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung beschlossen, die Haupt- und Realschule der Südringgau-Schule in Herleshausen aufzugeben.
Mit Schreiben vom 19.10.2006 hat der Werra-MeißnerKreis den entsprechend geänderten Schulentwicklungsplan dem Hessischen Kultusministerium gemäß § 145 Hessisches Schulgesetz zur Zustimmung vorgelegt, die wiederum mit Erlass vom 5.November 2007 erteilt wurde. Den nach § 146 Hessisches Schulgesetz erforderlichen Beschluss zur Aufhebung des Haupt- und Realschulangebots in Herleshausen hat der Kreistag des Werra-MeißnerKreises am 7.April 2008 gefasst.
Nun haben sich zum Schuljahr 2008/09 lediglich zwölf der 30 Viertklässler aus dem Einzugsbereich der Grundschulen für die Förderstufe der Südringgau-Schule angemeldet. Weitere 18 entschieden sich für die Adam-von-TrottSchule in Sontra, die Blumensteinschule in Wildeck und Gymnasien in Thüringen.
Angesichts dieser Anmeldezahlen hat das Staatliche Schulamt in Bebra die Entscheidung getroffen, den Unterricht in der Jahrgangsstufe 5 zum Schuljahresbeginn 2008/09 nicht aufzunehmen. Es folgt damit den Bestimmungen der Verordnung, die ich eben schon auf die Frage von Frau Beer zitiert habe.Danach ist die Mindestzahl zur Aufnahme eines Unterrichts in der Förderstufe 14 Schüler.
Solche sind mir nicht bekannt.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter, für das Schuljahr 2008/2009 sind im Haushalt 520,1 Stellen für die Beschulung im gemeinsamen Unterricht vorgesehen. Über eine Erhöhung zum Schuljahr 2009/2010 kann in den Beratungen für den Haushalt 2009 durchaus diskutiert werden. Ich glaube, wir sollten da sehr offen agieren. Eine endgültige Beschlussfassung über die Erhöhung der Stellen obliegt, wie Sie wissen, dem Haushaltsgesetzgeber.
Im Schuljahr 1997/98 wurde der Stellenpool für zusätzliche Lehrer im gemeinsamen Unterricht auf 552 Stellen festgelegt. Für das kommende Schuljahr 2008/2009 sind im gegenwärtigen Lehrerzuweisungserlass 520,1 Stellen vorgesehen. Die Differenz – das ist ein Teil der Antwort – ergibt sich zum einen aus 15,4 Stellen als Umrechnung der durch die Arbeitszeiterhöhung gewonnenen Lehrerstunden.Bei Ausweisung einer geringeren Stellenzahl gibt es also nach wie vor eine gleichbleibende Stundenzahl. 16,5 Stellen erklären sich durch die Errichtung von neuen Beratungs- und Förderzentren. Das Gesamtstellenkontingent für die sonderpädagogische Förderung wurde also nicht vermindert; vielmehr haben Schwerpunktsetzungen in den Staatlichen Schulämtern bei der Vernetzung sonderpädagogischer Unterstützung vor Ort zu einer größeren Flexibilisierung der sonderpädagogischen Fördermaßnahmen insgesamt geführt.
Mit der landesweiten Errichtung von sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren hat die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt in der Prävention durch individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern gesetzt. Diese präventiven Hilfen führten dazu, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen an Förderschulen in Hessen bei 4,28 % statt wie im Schnitt aller Bundesländer bei 4,85 % liegt. Daher glaube ich, dass wir mit diesen im Vorfeld angesetzten Maßnahmen das Ziel, um das es geht, nämlich möglichst viele Kinder im normalen Unterricht zu halten, ganz erfolgreich wahrnehmen können, wenn man das mit den Zahlen der anderen Bundesländer vergleicht.
Tatsächlich gibt es eine ganze Anzahl von neu einzurichtenden Förderschulen, die angemessen mit Lehr- und Erziehungskräften ausgestattet werden.Auch dort investiert das Land mit einer ganz erheblichen Anzahl von Stellen.
Ich glaube aber, Sie werden mir dabei zustimmen, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, in deren Interesse es sinnvoll ist, auf einer Förderschule beschult zu werden. Grundsätzlich bin ich schon der Meinung, dass beispielsweise Schulen für praktisch bildbare Kinder oft sehr viel wirksamer werden können, als es die Integration in den gemeinsamen Unterricht vielleicht sein kann.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es in den Förderschulen ganz beachtliche und sehr anerkennenswerte Erfolge gibt. Ich erinnere nur daran, dass es inzwischen viele Förderschulen schaffen, in ihrem Unterricht den Hauptschulabschluss absolvieren zu lassen.Ich glaube,das ist für die Betroffenen eine ganz erfreuliche Perspektive.
Ich sehe mich nicht in der Lage, die Stellenzuweisung für das kommende Schuljahr zu verändern.
Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass wir bei Diskussionen sehr aufgeschlossen sind und die Hoffnung haben, dass man sich im folgenden Jahr im Rahmen der Haushaltsaufstellung auf eine Erhöhung der Lehrerzahl
einigt. Ich würde mich freuen, dann für diese Aufgabe zusätzliche Stellenkontingente zur Verfügung zu stellen.
Frau Abgeordnete, Schulentwicklungsplanung ist ureigenste Aufgabe der Schulträger. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes steht es nur ihnen zu, über die Errichtung oder Aufhebung einer Schule sowie die Änderung ihrer Organisationsform zu entscheiden. Diese Entscheidung ist in einen Schulentwicklungsplan aufzunehmen, der dem Kultusministerium zur Zustimmung vorzulegen ist.
In diesem Sinne wurde auf Antrag der jeweiligen Schulträger zum Schuljahr 2008/2009 folgenden Schulorganisationsmaßnahmen zugestimmt: in Frankfurt der Aufhebung der Bornheimer Realschule, der Zusammenlegung der Friedrich-Stoltze- und der Gerhart-HauptmannSchule zu einer verbunden Haupt- und Realschule, der Aufhebung des Hauptschulzweigs der Niddaschule und der Aufhebung des Haupt- und Realschulzweigs der Käthe-Kollwitz-Schule; in der Stadt Fulda der Aufhebung der Außenstelle der Astrid-Lindgren-Grundschule; im Lahn-Dill-Kreis der Aufhebung der Grundschule in Kraftsolms-Kröffelbach; im Landkreis Offenbach der Aufhebung der Förderstufe an der Joseph-EichendorffSchule in Obertshausen, der Aufhebung der Förderstufe an der Waldschule in Obertshausen und der Aufhebung der Friedrich-Fröbel-Schule in Obertshausen; im Rheingau-Taunus-Kreis der Aufhebung der Hauptschule an der Walluftalschule in Walluf, der Aufhebung der Hauptschule und der Förderstufe an der Rabanus-MaurusSchule in Oestrich-Winkel;und schließlich im Vogelsbergkreis der Aufhebung der Hauptschule an der Freiherrvom-Stein-Schule in Herbstein.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete, der Themenkomplex Rassismus bzw. Alltagsrassismus wird von einer Vielzahl von Themen, die in den Lehrplänen der hessischen Schulen aller Schularten vorgegeben werden,berührt.In erster Linie ist die Behandlung des Nationalsozialismus zu nennen. Dieser ist in allen Bildungsgängen in den Lehrplänen gleichermaßen verbindlich enthalten.Weiterhin wird beispielsweise im Bildungsgang Hauptschule in der 6. Klasse im Fach evangelischer bzw. katholischer Religionsunterricht bereits folgendes Thema behandelt: „Leben in einer multikulturellen Gesellschaft“ bzw. „Mein Recht und das Recht der anderen“.
In Klasse 10 ist in dem Lehrplan des Fachs Geschichte neben dem Nationalsozialismus das Thema „Konflikte sowie Toleranz“ vorgegeben; und im Fach Politik und Wirtschaft ist das Thema „Extremismus und Gewalt“ verbindlich zu behandelt. Im Bildungsgang Realschule sind die bereits genannten Themen ebenfalls im Unterrichtsfach Religion verbindlich zu behandeln. In Klasse 8 kommt im Unterrichtsfach Geschichte das Thema „Umgang mit Fremden und Andersdenkenden“ hinzu. In Klasse 10 wird im Unterrichtsfach Politik und Wirtschaft beispielsweise das Thema „Gleichberechtigung“ unterrichtet.
Im Bildungsgang Gymnasium sind beispielsweise – neben den bereits genannten Bereichen – im Fach Politik und Wirtschaft Kenntnisse der Problemfelder „Nationalsozialismus sowie Fundamentalismus als Gefahren der Friedensordnung“ als Abschlussprofil der Sekundarstufe II zu nennen. Darüber hinaus bieten sich im Schulalltag zahlreiche Gelegenheiten, den allgemeinen Erziehungsauftrag des Hessischen Schulgesetzes, insbesondere § 2 Abs. 2, folgend, für Toleranz und gegen Rassismus zu wirken.
Die Hessische Landesregierung hat beispielsweise bei der Bearbeitung der Lehrpläne darauf geachtet, dass keine Unterrichtsinhalte, die sich auf die Aufarbeitung der SED-Vergangenheit beziehen, in den fakultativen Bereich verschoben wurden.
Alle Inhalte, die sich hiermit unmittelbar beschäftigen, sind obligatorisch geblieben. Somit haben wir sichergestellt, dass auch die Behandlung dieser Form des Extremismus in den Lehrplänen ausreichend vorgeschrieben wird. Weiterhin haben wir nach Möglichkeiten gesucht, dieses Thema vermehrt in die Schulen zu bringen, indem wir den Lehrkräften Materialien zur Verfügung gestellt haben, um den Unterricht anschaulicher und interessanter zu gestalten.Wir haben im „Amtsblatt“ beispielsweise einen Hinweis auf die Broschüre „Entscheidung gegen das Schweigen. 15 Jahre Einsicht in die Stasi-Unterlagen“ gegeben. Hierbei handelt es sich um eine Broschüre, die von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes erstellt wurde.
Darüber hinaus haben wir den Schulen kostenlos ein Exemplar des Jugendfachbuchs von Hermann Vinke „Die DDR. Eine Dokumentation mit zahlreichen Biografien und Abbildungen“ zur Verfügung gestellt.
Als weitere wichtige Unterstützung ist der sogenannte ITLehrplan zu sehen. Es ist das Ziel dieses IT-Projekts, vorhandene Ressourcen, die über die Lehrplanthemen hinausgehen, online zu stellen und allen Lehrkräften zugänglich zu machen. Es werden unter anderem zahlreiche Zusatzmaterialien eingestellt. Hinzu kommen zahlreiche Hinweise auf Unterrichtsmaterialien von Schulbuchverlagen, Stiftungen und anderen Einrichtungen, die immer wieder im „Amtsblatt“ veröffentlicht werden.
Das war es.
Die gründliche und intensive Vorbereitung auf alle denkbaren Fragen des Parlaments gehört zur selbstverständlichen Pflicht eines Ministers.
Herr Präsident! Frau Abg. Müller, zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde das Dreijahresprogramm „Ganztagsschule nach Maß“ eingerichtet, um zunächst – gemäß der Zielsetzung des Regierungsprogramms – in der Fläche und an möglichst vielen Standorten ein Ganztagsangebot in erreichbarer Nähe zu schaffen.
Um eine gleichmäßige Verteilung in der Fläche zu erreichen, wird im Rahmen der Abwicklung dieses Programms keine Erweiterung bestehender Angebote genehmigt und finanziert, sondern stattdessen versucht, den Einstieg in das Ganztagsprogramm zu ermöglichen. Dies wurde den Schulträgern und den Schulen zu Beginn des Programms mitgeteilt.
Aus diesem Grunde wurde durch die Schulträger im Folgenden auch nur neue pädagogische Mittagsbetreuung beantragt, so auch im Schwalm-Eder-Kreis. Nach Ablauf des Dreijahresprogramms mit dem Schuljahr 2008/2009 kann ein neues Programm, welches auch die Erweiterung bestehender Angebote einschließt, aufgelegt werden, sofern der Haushaltsgesetzgeber die dafür notwendigen zusätzlichen Stellen und Mittel bewilligt.
Herr Abg. Wagner, das halte ich für einen Versuch, eine später eingereichte parlamentarische Initiative schon heute beantwortet zu erhalten. Das bereiten wir so vor, wie Sie es vorgesehen haben. Sie werden dann die entsprechende Antwort erhalten.
Herr Abgeordneter,zum kommenden Schuljahr ist mit einem Rückgang der Schülerzahlen im Bereich der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, mit der früheren Bezeichnung besondere Bildungsgänge, zu rechnen. Haben z. B. im letzten Schuljahr noch 15.200 Schülerinnen und Schüler diese Bildungsgänge besucht, werden es im kommenden Schuljahr voraussichtlich nur noch 12.404 Schülerinnen und Schüler sein. Der Rückgang beruht auch auf den erfreulichen Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Das stellt aber nicht den einzigen Faktor dar. So ist der Rückgang der Schülerzahlen in den so genannten Übergangssystemen auch auf die in den vergangenen Jahren wesentlich verbesserte Förderung schwächerer bzw. benachteiligter Schülerinnen und Schüler, z. B. durch SchuB-Klassen, zurückzuführen. Diese Förderung bewirkt die Verringerung der Abgänge sozial und sprachlich benachteiligter Jugendlicher an den beruflichen Schulen.