Vielen Dank. – Herr Dr. Hirschler, Sie haben gerade den Bericht des Landesrechnungshofs angesprochen. Uns wurde gesagt, die Landesschülervertretung habe noch keinen Einblick in die Kritikpunkte des Berichtes des Landesrechnungshofs bekommen. Wäre es möglich, dass
wir dies im Ausschuss zum Gegenstand machen und Sie den Ausschuss darüber informieren, welche Kritikpunkte hier vorliegen?
Das können wir selbstverständlich gerne tun. Ich habe darauf hingewiesen, ein Bericht stammt aus dem Jahr 1999. Das ist schon einige Jahre her. Der andere Bericht stammt von 2010. Das können wir gerne im Ausschuss erklären. Ich darf Ihnen auch noch sagen, dass ich in Kürze ein Gespräch mit der Landesschülervertretung haben werde und dort genau den Punkt ansprechen will.
Entscheidend ist, es gibt keine inhaltliche Beschneidung der Rechte, sondern die Technik wird woanders abgewickelt. Es ist dann auch nachvollziehbar und logisch: Wenn die Kassenführung nicht mehr aus einem Lehrerstundendeputat abgedeckt werden muss, dann können in diesem Umfang die Deputatstunden wegfallen. Ich glaube, das ist nachvollziehbar. Wenn kein Lehrer die Kassenführung macht, sondern das Staatliche Schulamt, dann muss auch kein Lehrer dafür Deputatstunden bekommen.
Ich habe vorhin dargelegt, dass die Pflichtstundenverordnung für die Vertretungslehrer die Stunde beibehält, Frau Cardenas.
Meine Damen und Herren, nun zu dem zweiten Komplex, den sogenannten Kürzungen für die Schulen für Erwachsene. Auch hier vorab: Schulen für Erwachsene sind ein wichtiger Bestandteil der hessischen Bildungslandschaft. Auch hier wieder einige Zahlen.
Insgesamt ist die Zahl der Studierenden in Hessen nahezu konstant geblieben. Wir hatten 2003 4.906 Studierende und 350 Lehrerstellen. 2012 hatten wir 5.048 Studierende und 357 Lehrerstellen.
Was gemacht worden ist, ist erstens: Wir haben die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung an den Schulen für Erwachsene vollzogen. Mit der neuen Pflichtstundenverordnung soll die Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte an Schulen für Erwachsene angepasst werden – –
(Abg. Günter Rudolph (SPD) und Holger Bellino (CDU) unterhalten sich von ihren Abgeordnetenplätzen aus.)
Die Pflichtstundenverordnung ist angepasst worden bei den Schulen für Erwachsene an diejenige für die Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Ich sage ganz deutlich und bin bereit, das bei jeder Diskussion mit Schulen für Erwachsene zu vertreten: Dieser Schritt erscheint mir auch gerechtfertigt; denn der Unterricht an einer Hauptschule ist sicherlich nicht einfacher als der in einem Abendgymnasium, das häufig – darauf ist schon hingewiesen – über eine sehr motivierte Schülerklientel verfügt.
Zweitens. Die Lerngruppen an den Schulen für Erwachsene werden mit zunehmender Jahrgangsstufe immer kleiner. Ich darf es einmal so formulieren, Herr Rudolph: Sie werden auch immer überschaubarer.
(Günter Rudolph (SPD): Ich habe mich gar nicht an der Diskussion beteiligt! Lassen Sie mich außen vor!)
Aber das wäre vielleicht gar nicht schlecht, Herr Rudolph. – Es ist vorhin ausgeführt worden, dass wir dort Klassen haben, die sehr viele Schüler haben. Ich habe mir die Klassenlisten angeschaut. Wir haben gerade hier am Abendgymnasium Wiesbaden eine Reihe von Klassen, in denen zwei bzw. vier Schüler sind. Das sind keine überfüllten Klassen.
Damit Sie sich das Ausmaß der Erhöhung vorstellen können, die in einer Presseerklärung als „drastische Verschlechterung der Arbeitssituation an den Schulen für Erwachsene“ und in einer anderen Presseerklärung als „sozial unverträgliche Maßnahme“ bezeichnet wurde: Wir erhöhen die Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenstunde. Ich glaube, man muss mit Worten durchaus vorsichtig sein, wenn man eine diese Maßnahme mit derartigen Vokabeln belegt.
Der zweite Punkt, der im Antrag der LINKEN angesprochen worden ist, ist der Vorwurf der sogenannten Stellenkürzung. Wir stellen um. Lehrerstellenberechnung und Lehrerzuweisungen werden an dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet, und zwar in den Schulen für Erwachsene so, dass das Verfahren an das der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Schulen angepasst ist. Die Schulen für Erwachsene waren in weiten Teilen im Vergleich zu Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern überdurchschnittlich gut besetzt. Es ist darauf schon hinwiesen worden: Wir passen diese Schulen den anderen Schulen an. Wir haben damit ein transparentes, ein nachvollziehbares und auch ein gerechtes Verfahren der Lehrerzuweisung.
Auch dazu haben Sie in der Presse das eine oder andere lesen können, das nicht der Realität entsprochen hat: Dies ist mit den Sprechern der Ringe der Schulen für Erwachsene abgestimmt gewesen. Es hat dazu gemeinsame Gespräche und Vereinbarungen gegeben mit dem Ergebnis einer Verständigung mit einer Arbeitsgruppe der Ringsprecher.
Meine Damen und Herren, Sie konnten ebenfalls in der Presse lesen – und das wurde heute auch gesagt –, dass die Ressourcen angeblich um 25 % gekürzt worden sind und deshalb angemeldete Bewerber abgewiesen werden müssten.
Vorhin habe ich die Zahlen genannt, die wir in Hessen haben. Beleg für diese Aussage war immer das Abendgymnasium in Wiesbaden. Es wurde auch darauf hingewiesen und die Befürchtung geäußert, dass wir dort Abweisungen vornehmen müssen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass alle angemeldeten und geeigneten Bewerber auch im Abendgymnasium Wiesbaden aufgenommen worden sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei der FPD). Vizepräsidentin Sarah Sorge: Herr Dr. Hirschler, gestatten Sie mir den Hinweis darauf, dass die für die Fraktion vereinbarte Redezeit bereits abgelaufen ist. Dr. Herbert Hirschler, Staatssekretär im Kultusministerium: Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, ich möchte es wiederholen: Schulen für Erwachsene sind ein wichtiger Bestandteil in der hessischen Bildungslandschaft. Wir werden das Zuweisungsverfahren transparent und gerecht durchführen. Sie konnten auch sehen, wenn man sich die Realität anschaut, hat es keine Kürzungen in der Art gegeben, wie sie hier vorgestellt worden sind. (Beifall bei der CDU und der FDP)
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär Dr. Hirschler, auch für Ihr Entgegenkommen, im Ausschuss zu berichten, und für die Erläuterungen. Darauf werden wir sicherlich nochmals zurückkommen.
Zu Herrn Döweling möchte ich auf jeden Fall noch kurz anmerken, dass wir diese Dinge nicht in der Zeitung gelesen haben, sondern eine Schülervertretung ist direkt auf uns zugekommen. Ihre Aussagen über die Auslagerung der Kasse und dass sie Ihnen damit die Arbeit abnehmen wollten, wird von denen eher als Hohn empfunden. Da bin ich mir relativ sicher.
Auch das Thema Schulen für Erwachsene haben wir nicht der Zeitung entnommen. Das Abendgymnasium und die GEW sind direkt auf uns zugekommen bzw. wir haben mit ihnen direkten Kontakt gehabt, auch mit den Schulen für Erwachsene. Das werden wir in der nächsten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses besprechen, und dabei werden wir das verifizieren und nachreichen können.
Herr Döweling, auf jeden Fall möchte ich Ihnen sagen: Sie nehmen den Mund entschieden zu voll. Sie schießen zu oft daneben. Das ist für einen Jäger, der Sie doch sein wollen, ein bisschen peinlich. – Danke schön.
Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir überweisen alle Anträge, über die wir gerade gesprochen haben – ich nehme an: inklusive des Änderungsantrags, weil das hier nicht vermerkt ist – an den Kulturpolitischen Ausschuss? – Da ich keinen Widerspruch höre, machen wir das so.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Regelbedarfsstufe 3 unverzüglich abschaffen – Drucks. 18/5145 –
Die Redezeit beträgt hier fünf Minuten. Ich nehme an, dass Herr Dr. Wilken hier als Erster redet, weil es ein Antrag der LINKEN ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unser Anliegen in diesem Antrag ist ein relativ einfaches, und ich hoffe, dass wir auch eine einfache Zustimmung des ganzen Hauses dafür gewinnen können.
Der Deutsche Bundestag hat im Februar letzten Jahres eine Reihe von Veränderungen der Sozialgesetzbücher II und XII beschlossen, die zu einer erheblichen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen führten.
Unter anderem wurden die Regelbedarfsstufen neu geordnet und eine neue Stufe 3 eingeführt. Diese Regelbedarfsstufe umfasst 80 % des vollen Regelsatzes – das sind nach der Erhöhung zu Beginn dieses Jahres 299 €. In diese Regelbedarfsgruppe werden erwachsene Leistungsberechtigte eingeordnet, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.
Während junge Erwachsene über 25 Jahre, die bei ihren Eltern leben, arbeitsfähig sind, nach § 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II ALG II erhalten und nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen, quasi eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, und den vollen Regelsatz erhalten, werden die Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch XII in die neue Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet und erhalten 75 € weniger als SGB-II-Bezieher.
Nach Aussagen des Bundesbehindertenbeauftragten, Herrn Hüppe, sind von diesen Benachteiligungen etwa 37.000 Menschen mit Behinderungen betroffen. Dabei handelt es sich zumeist um Menschen mit hohem Hilfebedarf. Diese Menschen mit hohem Hilfebedarf leben wegen ihrer Behinderung auch im Alter von über 25 Jahren sehr oft noch bei ihren Familien, weil sie auf deren Hilfe oder auf die Hilfe einer Wohngemeinschaft angewiesen sind.
Gegen diese offensichtliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch den Gesetzgeber protestieren zu Recht nicht nur die Behinderten- und Sozialverbände.
Jetzt wird eine Beseitigung dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit auch noch auf die lange Bank geschoben, z. B. durch eine angebliche Notwendigkeit neuer statistischer Erhebungen, die erst im nächsten Jahr abgeschlossen werden können. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung stößt bei vielen Menschen auf Unverständnis, denn der Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 374 € stellt bereits das Existenzminimum dar. Mit der Regelbedarfsstufe 3 im Sozialgesetzbuch XII werden die Bezieher noch unter dieses Existenzminimum gedrückt.
Meine Damen von Schwarz-Gelb, in aller Regel müssen wir feststellen, dass Armut Sie wenig kümmert. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich Sie nochmals ausdrücklich auf das Grundgesetz verweisen. In Art. 3 des Grundgesetzes heißt es: