Wir brauchen eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Staatlichen Schulämtern und den kommunalen Schulträgern. Wir GRÜNE haben Ihnen ein umfangreiches Konzept zur selbstständigen Schule vorgelegt.
Jetzt ruft Herr Kollege Döweling dazwischen, das sei „unausgegoren“. Herr Kollege Döweling, wir haben immerhin ein Konzept. Sie dagegen sind an der Regierung und machen nichts.
Ich finde, es ist ein bemerkenswerter Ansatz, wenn Sie sagen, unser grünes Konzept sei unausgegoren. Herr Kollege Döweling, Sie sind herzlich eingeladen: Legen Sie ein eigenes Konzept vor – Sie stellen hier die Regierung, auch wenn man es nicht merkt –, dann können wir darüber diskutieren.
Herr Kollege Döweling, da Sie es freundlicherweise noch einmal in unsere Debatte einführen: Hinter unserem Konzept steht der Gedanke einer weitgehenden Zusammenführung der Staatlichen Schulämter und der kommunalen Ebene. Es ist also an eine weitgehende Kommunalisierung gedacht. Das ist genau der richtige Weg, wenn es um die selbstständige Schule geht; denn die selbstständigen Schulen brauchen Unterstützung aus einer Hand. Das leidige Zuständigkeitsgeschachere – wer ist für die Verbesserung der Situation an der Schule zuständig? – muss endlich aufhören. Die Schulen brauchen einen einzigen Ansprechpartner, der sie unterstützt, und kein Kompetenzgeschachere. Deshalb ist es ein sehr richtiger und kluger Vorschlag, den Weg der Kommunalisierung zu gehen.
Wir brauchen zumindest die Zusammenführung der Budgets. Das Land gibt den Schulen Geld, und die Kommunen geben den Schulen Geld. Die Schulen hätten es aber gern – sie brauchen es auch –, wenn sie dieses Geld insgesamt verwalten könnten.
Auch bei den strukturellen Verbesserungen, die die Schulen brauchen, um selbstständig arbeiten zu können, kommen Sie keinen Schritt voran. Feiern Sie sich deshalb bitte hier nicht dafür, dass 59 von 1.700 Schulen selbstständige Schulen sind.
Frau Ministerin, Sie werden nachher noch sprechen. Ich bitte Sie, zu dieser Frage Stellung zu nehmen: Sind die 24 allgemeinbildenden Schulen, von denen Sie sagen, es seien selbstständige Schulen, dies überhaupt im Sinne Ihres Schulgesetzes? Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Diese Ministerin und die Koalitionsfraktionen erklären: Wir haben 24 allgemeinbildende Schulen, die selbstständige Schulen sind. In dem Schulgesetz, das diese Koalition vor
gelegt hat, steht: „Grundlage der Umwandlung in eine selbstständige Schule ist eine Konzeption der Gesamtkonferenz“. Sonst sind es keine selbstständigen Schulen.
Frau Ministerin, ich bitte Sie, nachher Stellung dazu zu nehmen, von wie vielen dieser 24 allgemeinbildenden Schulen eine solche Konzeption vorliegt. Sonst sind es formal keine selbstständigen Schulen, oder Sie verstoßen gegen Ihr eigenes Schulgesetz.
Das ist mehr als eine formale Frage. Warum steht das denn im Schulgesetz? Warum heißt es im Schulgesetz, wir benötigten eine Konzeption für eine selbstständige Schule? Das steht dort, weil eben diese Konzeption der Kern der Selbstständigkeit ist: dass sich die Schule auf den Weg begibt, dass die Schule tatsächlich etwas verändern will und dass man sich dort Gedanken über die Pädagogik macht. Deshalb brauchen wir eine von der Gesamtkonferenz vorgelegte Konzeption.
Wer sagt, das sei nicht so wichtig, weil er, wie diese Ministerin, getrieben von seinem politischen Geltungsdrang Erfolge präsentieren will, macht die selbstständige Schule zu einem Namen auf einem neuen Türschild, aber er will pädagogisch nicht wirklich etwas verändern. Frau Ministerin, das wäre der falsche Weg.
Ich habe es eingangs gesagt: 59 von 1.700 Schulen sind selbstständige Schulen. Man kann über den früheren Ministerpräsidenten und die frühere Kultusministerin, nämlich Roland Koch und Karin Wolff, vieles sagen. Aber es gab unter der Regierungsverantwortung dieser beiden wenigstens noch den Anspruch, Hessen zum Bildungsland Nummer eins zu machen. Wir stellen fest: Unter Volker Bouffier und Dorothea Henzler gibt es nicht einmal mehr diesen Anspruch. Da reicht ein Durchwurschteln, und da erklärt man, wenn lediglich 59 von 1.700 Schulen etwas machen, man habe alle Probleme an den Schulen gelöst. Mein Gott, welch ein Abstieg. Welch kleine Brötchen backen Sie mittlerweile bildungspolitisch.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Frau Kultusministerin, deshalb sage ich: Das, was Sie da vorlegen, mag ein großer Schritt für Sie sein, aber es ist ein kleiner Schritt für unsere Schulen. – Herzlichen Dank.
Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war natürlich nicht anders zu erwarten, dass die hochverehrten Vertre
ter der Opposition, Herr Kollege Wagner und Frau Habermann, natürlich alles darangesetzt haben, zu erklären: Das geht alles zu langsam, das reicht nicht, man muss mehr machen, usw. – Meine Damen und Herren, gelegentlich hilft einmal ein Blick in das, was Sie selbst beschlossen haben.
Vor dreieinhalb Jahren gab es im Leben dieses Landtages einmal einen Moment, zu dem Sie sich im Besitz der Mehrheit wähnten. Das ist alles gescheitert. Das wissen Sie.
Eines war aber fertig. Das war die Koalitionsvereinbarung der SPD und der GRÜNEN. Schauen wir doch einmal, was Sie in diesem Koalitionsvertrag zum Thema selbstständige Schule geschrieben haben. Das kann man auf Seite 8 nachlesen. Sie haben dort erklärt:
Die Schulen sollen über den Einsatz der Sachmittel und über die Verwendung der Personalmittel stärker selbst entscheiden können.
Das ist nicht die Aussage: Sie sollen selbst darüber entscheiden können. – Das haben Sie so nicht festgehalten. Sie haben geschrieben, sie sollten stärker darüber entscheiden können. Das ist ein großer und entscheidender Unterschied.
Im Übrigen steht Ähnliches auch im Gesetzentwurf der SPD aus dem Jahr 2010. Da steht es in § 134. Da geht es um das Thema Schulen mit erweiterter Selbstverantwortung. Demnach sollten den Schulen mit erweiterter Selbstverantwortung Rechte bei der Stellenbewirtschaftung sowie bei der Personal- und Sachmittelverwaltung eingeräumt werden. Es sollten Rechte eingeräumt werden. Es ging also nicht darum, dass sie das machen können. Sie sollten stärkere Rechte bekommen.
Da haben Sie sich hierhin gestellt und beklagt, dass wir angeblich nicht schnell genug wären. Das passt nicht zusammen. Das ist ein Widerspruch zu dem, was Sie selbst gefordert haben.
Wir haben mit der Novellierung des Schulgesetzes vom Juni 2011 erst einmal mit den §§ 127a bis 127d die juristische Grundlage dafür geschaffen. Im Übrigen erinnere ich daran, dass es den 10-%-Erlass gibt. Damit wurden die Schulen zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich schon im Jahr 2009, in die Lage versetzt, bestimmte Mittel zu kapitalisieren. Das wurde von den Schulen sehr gerne und sehr gut angenommen.
Als Nächstes kam dann das kleine Schulbudget. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass Sie im Vorfeld gesagt
Ich sage ausdrücklich, dass ich das teile, was die Frau Ministerin und auch Herr Kollege Döweling dazu gesagt haben. Aus unserer Sicht ist es in der Tat schon ein Erfolg, dass innerhalb eines Jahres rund 50 % der Schulen bei diesem kleinen Schulbudget mitgemacht haben. Das ist ein Erfolg.
Wir haben gesagt: Das ist freiwillig, niemand wird gezwungen, das zu machen. Das ist der entscheidende Punkt.
Dass Ihnen das, politisch gesehen, nicht schmeckt, kann ich ein wenig nachvollziehen. Aber das ist in der Tat erstaunlich.
Ich bin sehr viel in Schulen unterwegs. Ich vermute einmal, dass Sie das gelegentlich auch versuchen. Wenn Sie mit den Schulleitungen sprechen und sie einmal fragen, wie das denn mit dem kleinen Schulbudget aussieht und ob das etwas bringt, sagen die Ihnen unisono: Jawohl, das ist eine hervorragende Sache. Wir haben ein Budget. Wir können Ausgaben übertragen, usw.
Jetzt diskutieren wir einmal über die Größenordnung. Da sagen Sie: Das ist eine Mangelverwaltung, das ist alles viel zu wenig. – Wir diskutieren über einen Betrag von über 50 Millionen €. Das sind die Lehrmittel. Das sind die Mittel für IT. Das sind die Mittel für die verlässlichen Schulen. Allein die Mittel für die verlässliche Schule betragen rund 20 Millionen €.
Da wurden die Mittel gekürzt. Das ist objektiv richtig. Natürlich ist das so. Das bestreitet auch keiner. Es wurde gekürzt, weil erkennbar wurde, dass in den Jahren zuvor die Mittel für die verlässliche Schule in der Größenordnung von 30 Millionen € nicht notwendig waren, weil wir eine so hervorragende Lehrerzuweisung haben, dass die Vertretungsmittel gar nicht in dem Umfang in Anspruch genommen werden mussten. Frau Kollegin Habermann, das ist doch die Realität.