Protokoll der Sitzung vom 09.05.2012

Herr Kollege Merz, vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Wiesmann von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren! Die fortdauernde Debatte um angebliche Bildungskatastrophen, Elterngängelung, überkommene Rollenbilder und dererlei mehr im Zusammenhang mit dem geplanten Betreuungsgeld schlägt auch heute wieder hier hohe Wellen.

(Petra Fuhrmann (SPD): Zu Recht!)

Sehr geehrte Damen und Herren der Linken, Ihre Protestnote, dieser „fundierte“ Fünfzeiler, der auch noch eine sachlich nicht zu begründende Überschrift trägt – dazu komme ich noch –, rauscht mit Karacho durch den Keller für unterirdisches Denken. Ich vermute, da haben Sie Ihre gesunde Wahrnehmung der Wirklichkeit, die ich Ihnen nicht absprechen möchte, zeitweilig versteckt. Aber auch das ist natürlich reine Spekulation.

Der Antrag der SPD ist, wie stets, gehaltvoller. Ich möchte mich ausdrücklich für diesen Versuch bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich teile vieles, was Sie gesagt haben, nicht, aber Sie haben sich bemüht, und das ist schon einmal etwas.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ohne Frage, zusammen mit den Einlassungen der GRÜNEN deckt er die landläufigen Hinweise zum Thema ab.

Ich will mich mit dem allen aus einer anderen, einer konstruktiven Warte auseinandersetzen, aber noch einen Satz einschieben: Den Vorwurf der bewussten Klientelpolitik möchte ich entschieden zurückweisen.

(Beifall bei der CDU)

Das finde ich wirklich unter Ihrem Niveau. Das kann ich hier überhaupt nicht so stehen lassen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Es ging um Klassenpolitik!)

Ich muss mich nicht mit Ihnen auseinandersetzen. Das ist an die Adresse der SPD gerichtet, von der ich eine differenzierte Auseinandersetzung an der Stelle gewohnt bin und auch weiterhin erwarte.

In der Tat, keines Ihrer Gegenargumente überzeugt, sofern sich die Bundesregierung für eine kluge Ausgestaltung des Betreuungsgeldes – das hatten wir schon einmal – entscheidet, die der Freiheit der Familien den Vorrang gibt.

Die hessische CDU hat dazu einen Vorschlag vorgelegt, der alle berechtigten Anliegen zusammenführt: Mütter oder Väter, die sich nach dem ersten Lebensjahr ihres Kindes verstärkt den Erziehungsaufgaben für eine begrenzte Zeit widmen wollen, sollen daher für ein weiteres Jahr den Elterngeldsockelbetrag von 300 € im Monat oder für zwei Jahre den halben Sockelbetrag, 150 € pro Monat, erhalten können. Die einzige Voraussetzung, die wir vorschlagen, sollte sein, dass sie ihre Erwerbstätigkeit für diese Zeit auf höchstens 30 Stunden pro Woche beschränken. Ob sie für ihre Kinder zusätzlich ein Kinderbetreuungsangebot, z. B. in der Kita, aber auch anderswo, in der Tagespflege oder privat organisiert, nutzen oder nicht, soll ihnen überlassen bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieses Vorschlags sind die Schlagworte Fernhalteprämie, Herdprämie

(Holger Bellino (CDU): Unerhört!)

oder Verdummungsprämie und damit verbundene Behauptungen in Wahrheit Leerformeln ohne Inhalt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Warum? Erstes Argument: Fernhalteprämie. Es besagt, Kinder gehörten so früh wie möglich, allemal mit Vollendung des ersten Lebensjahres, in die Frühförderung außerhalb der Familie. Hirn- und Bindungsforschung lehren uns aber: Die Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort. Ohne stabile Bindung zu Beginn in der Familie sind die Bildungschancen eines Kindes mit einer Hypothek, manchmal einer schweren Hypothek, belastet. Dabei ist das fragile zweite Lebensjahr von größerer Bedeutung als das dritte, in dem sich Kinder stärker außerfamiliären Beziehungen öffnen und dabei natürlich auch gefördert werden müssen.

Deshalb nimmt unser Vorschlag das zweite Jahr besonders in den Blick, setzt wie das Elterngeld einen spürbaren Anreiz für mehr elterliche Zuwendung in dieser Phase, lässt aber zugleich zu, dass ergänzend auch öffent

lich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch gefördert werden kann.

Zweites Argument: Herdprämie. Frauen würden durch ein Betreuungsgeld von Erwerbstätigkeit und damit dem Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung abgehalten. So ähnlich haben Sie es zu formulieren versucht. Niemand will Müttern – Vätern übrigens auch nicht – vorschreiben, mit Erhalt des Betreuungsgeldes zu Hause zu bleiben. Nehmen Sie das bitte endlich zur Kenntnis. Diskutieren Sie über das, was vorgeschlagen wird, und zwar nicht nur von uns, auch von den Bayern, nicht über Hirngespinste, die Sie sich als Feindbilder wünschen.

(Beifall bei der CDU)

Keiner der aktuell erwogenen Ausgestaltungsvorschläge schreibt Eltern vor, mit Erhalt des Betreuungsgeldes auf Erwerbstätigkeit zu verzichten. Unser hessisches Konzept sieht übrigens analog zum Elterngeld lediglich einen Verzicht auf die Vollerwerbstätigkeit vor. Teilzeit in substanziellem Umfang ist zulässig. Zudem verkürzt die Konzentration auf das zweite Jahr des Kindes den Rückweg in die Vollzeit.

Drittes Argument: Verdummungsprämie. Direkte Transferzahlungen, heißt es, kämen vor allem in sozial schwachen Familien nicht den Kindern zugute, führten nur dazu, dass Eltern ihnen Bildung und Förderung noch länger vorenthielten. Richtig ist, die allermeisten Eltern leisten unabhängig von ihrer sozialen Lage oder ihrem Bildungsgrad gewissenhaft und erfolgreich Erziehungsarbeit. Sie verdienen Vertrauen. Das schließt den Umgang mit dem Familienportemonnaie durchaus ein. Diese Eltern kennen die Bedürfnisse aller Familienmitglieder – es gibt doch nicht nur Kinder in den Familien – und richten im Normalfall ihre Entscheidungen daran aus.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Der Generalverdacht, wer Eltern Bares gebe, enthalte es faktisch den Kindern vor, ist unzulässig. Ich bin dem Ministerpräsidenten dankbar, dass er es am Wochenende noch einmal mit den Worten betont hat, es gebe bildungsferne Familien, die ihre Kinder fantastisch erzögen und bildungsnahe Familien, in denen man die Kinder bedauern müsse. – Die Realität ist eben vielfältig, und sie erfordert deshalb auch differenzierte, vielfältige Antworten.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Umso wichtiger – das gehört für uns genauso dazu – ist es, dass Risikofamilien und überforderte Eltern alle nur denkbare Unterstützung erhalten. Zu ihnen gehören Familien mit Migrationshintergrund, aber auch deutschsprachige Familien, solche in sozialen Notlagen, solche mit möglicherweise zu viel auf dem Konto, solche ohne Bildungsbezug, solche ohne Aufstiegsambitionen. Als CDU setzen wir hier in Hessen wie in vielen anderen Bundesländern und auch im Bund auf gezielte familienunterstützende Maßnahmen. Ich nenne nur Familienhebammen, Familienzentren oder die aufsuchende Elternarbeit durch die Jugendhilfe.

Viertes Argument: Elternwunsch. Die Infrastruktur sei jungen Eltern viel wichtiger, sie wollten so schnell wie möglich in den Beruf zurück. Die fehlende Kinderbetreuung halte überdies junge Paare vom Kinderkriegen ab. – Falsch. Nicht nur, dass 60 % der Eltern in Deutschland aus welchen Gründen auch immer – ich bewerte das überhaupt nicht – ihr Ein- oder Zweijähriges nicht in einer Kita betreuen lassen wollen, laut einer Umfrage vor Kur

zem; die große Mehrheit der Eltern wünscht sich auch, wie die Demoskopie belegt, Teilzeitlösungen für mindestens einen Elternteil, um Beruf und Familie tatsächlich vereinbaren zu können.

Das daraus sprechende Verantwortungsbewusstsein leistet übrigens einen Kernbeitrag zum fortgesetzten deutschen Wirtschaftwunder, das zuallererst auch ein Bildungswunder ist und darin besteht, dass sich Eltern in hohem Maße persönlich um das Schicksal ihrer Sprösslinge kümmern. Deswegen bringt unser Bildungs- und Ausbildungswesen in der Breite wie in der Spitze nach wie vor Leistungen hervor, die ausreichen, um auch als schrumpfende und alternde Gesellschaft im Wettbewerb der Welt zu bestehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die gesellschaftliche Rendite dieser familiären Zuwendung in Ergänzung zum Bildungsbeitrag von Kitas, Kindergärten, Schulen und sogar Ausbildung mag schwerer zu berechnen sein als die entgangenen Beiträge engagierter Eltern zum Bruttosozialprodukt, kleiner wird sie dadurch aber nicht.

Fünftes Argument: deutscher Sonderweg. Die echten Familienländer machten uns vor, dass finanzielle Anerkennung für elterliches Engagement überflüssig sei und die Krippenbetreuung der Ein- und Zweijährigen der Normalfall. – Irrtum, im demografischen Musterland Frankreich erhalten Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, eine dreijährige Wahlfreiheitsprämie, die an die Kinderzahl und das Ausmaß der Stundenreduzierung gebunden ist. Ab dem zweiten Kind bei 50 % Teilzeit sind es 420 € im Monat für drei Jahre. Ab dem dritten Kind bei vollständiger Unterbrechung der Erwerbstätigkeit – ich werbe nicht dafür, ich sage es nur – sind es 790 € pro Monat.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist ein kleiner Unterschied!)

Laut OECD liegt die Quote der außerfamiliär betreuten Kinder unter drei Jahren in Frankreich bei 28 %. Auch das ist keine Empfehlung, das ist ein Faktum. Dies spricht dafür, dass die Wahlfreiheitsprämie auch in Anspruch genommen wird.

In Schweden besucht weniger als die Hälfte der, wohlgemerkt, Einjährigen eine Krippe. Gerade einmal 40 % aller Eltern arbeiten beide vollzeitig, und in allen nordischen Ländern gibt es ein Betreuungsgeld, wenngleich in sehr unterschiedlicher Ausgestaltung. Norwegen an der Spitze zahlt zwischen 430 € und 660 € monatlich für ein Jahr ab dem 13. Lebensmonat.

Schließlich das Argument, das Betreuungsgeld sei in Wahrheit eine Entlastungsoperation für die Krippenoffensive der Bundesregierung. Ich habe es hier schon so oft gesagt, und es wissen auch alle: Seit Jahren fließen in der Verantwortung unionsgeführter Regierungen Milliarden in die Quantität und die Qualität der Kinderbetreuung in unserem Land.

(Beifall bei der CDU)

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr steht bereits im Gesetz, und wir stehen dazu. Den Bildungs- und Erziehungsplan will ich gar nicht wieder erwähnen. Er ist so sehr in aller Zustimmung gelangt, dass selbst Sie das anerkennen müss ten. Hier entstehen infrastrukturelle Voraussetzun

gen für echte Wahlfreiheit, komplementär und nicht im Widerspruch zum Betreuungsgeld.

Ich will zusammenfassen. Ein klug ausgestaltetes Betreuungsgeld fördert Bildung durch Bindung, erweitert finanzielle Handlungsspielräume von Familien, schafft wertvolle Familienzeit, vermeidet Frontstellungen zwischen Eltern, die Kitas nutzen, und solchen, die sie nicht nutzen, folgt guten europäischen Vorbildern, ergänzt in sinnvoller Weise den Ausbau der Infrastruktur.

Es dient nicht ideologischer Rechthaberei. Es dient der Freiheit der Familien. Beides gehört zusammen. Familien brauchen zusätzliche Spielräume, um Familienleben und Beruf in Einklang zu bringen.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss. Noch zwei Sätze.

Dafür ist die Fantasie aller Beteiligten, nicht zuletzt der Arbeitgeber, weiterhin gefragt. Die Einheitserziehung aus staatlicher Hand haben wir mit dem Ende der DDR glücklich hinter uns gelassen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Aber in Frankreich gibt es sie nach wie vor!)

Dabei sollte es bleiben. Die tradierten Grabenkämpfe um das richtige Familienmodell gehören ebenfalls auf den Müllhaufen der Geschichte. Genau dafür weist unser hessischer Vorschlag einen gangbaren Weg. Ich würde mich freuen, wenn Sie das anerkennen und würdigen könnten. – Vielen herzlichen Dank.