Wir werden die Nagelprobe machen, und vielleicht retten wir gemeinsam dieses Klinikum. Dann heißt es zukünftig Spies-Müller-Klinikum in Gießen-Marburg. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Müller, ich stelle fest, Sie sind nicht nur außerordentlich arrogant, sondern auch farbenblind. Für mich ist das nicht weiß, sondern lachsfarben. Darauf wollte ich nur hinweisen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD – Lebhafte Zurufe von der CDU – Minister Jörg-Uwe Hahn: Das war früher einmal weiß, das ist nur verfärbt! – Weitere Zurufe)
(Clemens Reif (CDU): Das ist so ähnlich wie Champagner-Lachs! Edel geht die Welt zugrunde im Sozialismus!)
Nein, es ist nicht champagnerfarben. – Ich finde den inhaltlichen Punkt, den Herr Müller angesprochen hat, eigentlich ganz wichtig. Sie haben gesagt, wir haben ein Strukturproblem. Da würde ich Ihnen völlig recht geben.
Wir haben natürlich ein Problem, dass die kommunalen Kliniken einem enormen Druck ausgesetzt sind. Es gibt durchaus auch einen Privatisierungsdruck. Sie haben vollkommen recht. Ich sehe ihn vor allem in falschen Weichenstellungen der Gesundheitspolitik der letzten Jahre, zum einen durch die Deckelung der Krankenhausfinanzierung, aber auch durch die Fallkostenpauschalen. Die kommunalen Krankenhäuser sind immer stärker unter Druck geraten, und viele Kommunen haben die falsche Entscheidung getroffen, Kliniken zu verkaufen. Von daher bin ich ganz bei Ihnen,
zu sagen: Es ist nicht nur ein Problem von privatisierten Kliniken, sondern es ist auch ein Problem, das wir zunehmend bei öffentlichen Kliniken haben. Deswegen müssen wir uns über die Krankenhausfinanzierung im Gesamten Gedanken machen.
Zweitens haben Sie die Investitionen angesprochen. Es ist natürlich richtig, dass es einen riesigen Nachholbedarf bei Investitionen in Gießen und Marburg gab. Man muss aber auch sagen: Das ist natürlich auch eine Verfehlung von Politik, die jahrelang diese Investitionen hat auflaufen lassen und sie eben nicht getätigt hat.
Es ist natürlich ein beliebtes Mittel, die öffentliche Infrastruktur verrotten zu lassen, auch um die Akzeptanz von Privatisierungen zu erhöhen. Damit will ich sagen, dass es Verantwortung von Politik ist, dass man nicht in eine so katastrophale Situation hineinkommt, wie sie an den Unikliniken war. Deshalb muss die öffentliche Infrastruktur so ausfinanziert sein, dass sie in einem guten Zustand ist. Aber ich glaube, dass die Erfahrungen, die wir jetzt mit der Privatisierung gemacht haben, zeigen, dass die Privatisierung überhaupt keine Lösung ist und dass wir sie rückgängig machen müssen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie bereits in den letzten Plenarrunden befassen wir uns auch diesmal wieder mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Ganz konkret geht es – ich will auf Ihren Gesetzentwurf eingehen, den Sie eingebracht haben – um die Verlängerung des Zeitraums, in dem Beschäftigte des Universitätsklinikums Gießen-Marburg, die vor der Privatisierung beim Land Hessen angestellt waren, ihrer Überleitung auf den privaten Betreiber widersprechen können, also zum Land zurückkehren können. Auf diese konkrete Frage, die der Ausgangspunkt war, will ich zurückkommen und sie in den Mittelpunkt meiner Ausführungen stellen.
Die Möglichkeit, der seinerzeitigen Überleitung auf den privaten Betreiber zu widersprechen und damit rückwirkend in den Landesdienst zurückzukehren, hatte dieser Landtag bereits Ende letzten Jahres geschaffen und damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das wurde schon erwähnt. Dabei, und auch das wurde richtig gesagt, hatten wir die zunächst vorgesehene Frist von drei Monaten bereits nach der Anhörung in der zweiten Lesung auf sechs Monate verdoppelt.
Ob über diese sechs Monate hinaus – darum geht das Begehren – eine weitere Fristverlängerung aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils, an das wir natürlich gebunden sind, rechtlich überhaupt möglich ist, ist unklar und muss zunächst geprüft werden. Für die Prüfung haben wir jetzt auch eine entsprechende Zeit.
Klar ist aber, die Universitätsklinika nach manchen Turbulenzen der letzten Monate in ein ruhiges Fahrwasser zu bringen, das sollte in unser aller Interesse sein. Herr Dr. Spies, dass Sie zu dieser Beruhigung nicht beigetragen haben, sondern eher das Gegenteil, das hat Frau Kollegen Schulz-Asche hier schon ganz richtig festgestellt. Dem muss ich nichts hinzufügen. Das stimmt insoweit.
Wir werden als FDP-Fraktion auf jeden Fall alles tun, um zu unterstützen, dass wir in ein ruhiges Fahrwasser hineinkommen, inklusive dass wir die Landesregierung unterstützen, dass sie Verhandlungen führt mit dem möglichen neuen Investor Fresenius. Dabei muss es, wie die Kollegin Wolff gesagt hat, natürlich darum gehen, die Rahmenbedingungen entsprechend zu justieren. Genau das muss das Ziel sein.
Meine Damen und Herren, ich will nicht bestreiten, dass es Mitarbeiter geben mag, die sich vor dem Hintergrund sich möglicherweise ändernder Eigentumsverhältnisse eine Verlängerung der Rückkehrfrist wünschen, auch wenn sich – auch das muss man feststellen – eine Übernahme nicht direkt auf die Arbeitsverträge auswirken wird. Andererseits ist es überaus richtig, dass ein Schwebezustand wie der, in dem sich die Mitarbeiter derzeit befinden, nicht zu lange andauern sollte. Denn solange die Frist läuft, ist eine längerfristige Personalplanung für das UKGM nicht möglich.
Meine Damen und Herren, wenn dies nicht möglich ist, kann das nicht im Interesse von UKGM, aber sicher auch nicht im Interesse der Mitarbeiter sein. Es gilt daher, eine Abwägung zu treffen. Diese Abwägung – auch das hat Frau Kollegin Wolff richtig gesagt – werden wir im Rahmen der Beratungen im Ausschuss durchführen.
Dabei sollten wir beim vorgelegten Gesetzentwurf nicht die Dimension der Diskussion überbewerten. Viele der früher beim Land und nun bei UKGM Beschäftigten verdienen heute mehr, als sie bei einem Verbleib im Landesdienst bekommen hätten. Zudem betreibt das Land in Gießen und in Marburg gar kein Klinikum mehr. Es ist also äußerst fraglich in dieser Situation, ob eine Rückkehr in den Landesdienst für den einzelnen Beschäftigten überhaupt attraktiv ist – in den allermeisten Fällen vermutlich nicht. Das ist im Übrigen unabhängig davon, ob die Frist drei Monate, sechs Monate oder zwölf Monate beträgt.
Meine Damen und Herren, wenn es anders wäre, so wäre zu erwarten gewesen, dass bereits heute, nachdem diese Frist schon nahezu fünf Monate läuft, ein großer Teil der Mitarbeiter von dieser eingeräumten Option Gebrauch gemacht hätte. Mir ist aber nicht bekannt, dass das geschehen wäre.
Deshalb sollten wir uns der Frage der Veränderung der Rückkehrfrist in Ruhe und Sachlichkeit widmen,
die genannten unterschiedlichen Aspekte prüfen und dann zu einer Lösung kommen, ohne dabei die Dimension überzubewerten.
Damit will ich kurz zu dem Dringlichen Antrag der GRÜNEN Stellung nehmen. Meine Damen und Herren, ein paar Dinge sind wirklich ganz klar:
Erstens ist klar, dass die Landesregierung Verhandlungen aufnehmen wird und in diese Verhandlungen selbstverständlich alle möglichen Optionen einbezieht.
Zweitens. Klar ist auch, dass wir zum heutigen Zeitpunkt noch gar nicht wissen, welche Optionen möglich sind, weil wir noch gar nicht wissen, ob es zu einer Übernahme kommen wird.
Drittens ist genauso klar, dass ich heute keinen Grund sehe, dass die Privatisierung als solche infrage zu stellen wäre.
Meine Damen und Herren, da kann ich nahtlos an die Kurzintervention des Kollegen Dr. Müller anschließen. Das UKGM hat beide Standorte gesichert, Gießen und Marburg. Dort sind dreistellige Millionenbeträge investiert worden – über 300 Millionen €. Frau Kollegin Wolff hat das erwähnt.
Klar ist auch, dass die Privatisierung von Krankenhäusern als Strategie grundsätzlich richtig ist. Dafür will ich an dieser Stelle mit Genehmigung des Präsidenten aus der „Welt“ zitieren. Das liegt Ihnen auch im Pressespiegel vor. In der „Welt“ vom 27.04.2012 steht es wunderschön drin und einen Satz zitiere ich an dieser Stelle:
... Kliniken in privater Hand sind nicht nur für Aktionäre und Kassen attraktiv, sondern auch für die Patienten. Das liegt vor allem an den enormen Kostenvorteilen, die ein Konzern wie Helios-Rhön gegenüber staatlichen Krankenhäusern hat.
Deshalb sollten wir dafür sorgen, dass diese Privatisierung so gut wie möglich funktioniert. Wir sollten sie nicht laufend – wie das der eine oder andere hier tut, Frau Wissler – grundsätzlich bekämpfen oder infrage stellen.