(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Greilich (FDP): Das ist doch alles von gestern! Sagen Sie etwas zu heute!)
Unserer zumindest – es war derselbe – hat damals nach dem Planfeststellungsbeschluss genau das begutachtet, was anschließend der Verwaltungsgerichtshof und jetzt das Bundesverwaltungsgericht als richtigen Weg bestätigt haben.
Jetzt noch eine Anmerkung. Herr Prof. Dr. Stüer, ein in diesem Hause auch nicht unbekannter Jurist, hat sich klar geäußert – sogar auch noch in der „Hessenschau“; Sie haben es hören können –, dass es ein ergänzendes Verfahren mit einer Offenlage geben sollte, wie er sich juristisch vornehm ausdrückt, also geben muss. Deswegen verschärft sich der Vorwurf nach Ihr Verhalten: Sie bauen offensichtlich sehenden Auges, vielleicht sogar vorsätzlich, juristische Fehler ein, damit Verfahren anschließend weitergehen können, woraus Sie dann Honig saugen wollen. Danach sieht es nämlich aus.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind das beim VGH und beim Bundesverwaltungsgericht auch alles Parteisoldaten? – Gegenruf des Abg. Florian Rentsch (FDP): Eieiei, ach Tarek!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kaufmann, es ist schon sehr bezeichnend, dass Sie überwiegend in der Vergangenheit argumentieren und wenig Bezug zur aktuellen Debatte, nämlich zur Festschreibung von null Nachtflügen, nehmen. Ich wundere mich auch ein wenig, denn wir haben hier jahrelang darüber diskutiert, dass wir null Nachtflüge machen wollen. Wir haben gesagt, rechtlich gebe es Bedenken. – Sie haben gesagt, man müsse es aber machen, die rechtliche Debatte spiele keine Rolle. Nach Jahren schreiben wir jetzt null Nachtflüge fest, und Sie stellen sich hierhin und sagen: Um Himmels willen, wie können wir das jetzt so machen?
(Beifall bei der FDP und der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber rechtssicher!)
Wenn Sie das An- und Abschwellen ansprechen, dann steht in dem Urteil in jedem Fall, dass die 133 Flugbewegungen bestandskräftig sind. Das steht auch in dem Gutachten der GRÜNEN. Insofern machen wir überhaupt nichts verkehrt, wenn wir jetzt 133 Flüge bestandskräftig in den Planfeststellungsbeschluss reinschreiben. Wir machen in jedem Falle auch nichts falsch, wenn wir da null reinschreiben. Ich verstehe nicht, was Sie wollen. Ich verstehe nicht, warum Sie sich hier so aufregen, außer mit dem Hinweis, dass Ihnen das Thema verloren geht. Aber das wollen Sie ja nicht hören.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht mir eigentlich nicht zu, das Niveau der Diskussion zu kritisieren. Nachdem Herr Kollege Kaufmann aber das Niveau dieser Diskussion beklagt hat, kann ich nach Ihren Auslassungen nur feststellen: Sie haben nicht dazu beigetragen, dass das Niveau angehoben worden ist.
Sie hätten bei dem, was Herr Kollege Müller gesagt hat, eben besser zuhören sollen. Ich will das noch einmal sehr deutlich sagen: Das Kontingent von jahresdurchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden ist durch den Urteilstenor bereits unmittelbar rechtsgestaltend festgelegt worden. Wenn sich Ihr Gutachter zu dieser Frage auslässt und dann sagt, wenn man weniger wolle, dann brauche man ein Ergänzungsverfahren, dann hat er recht, und dann ist dies kein Widerspruch zu dem, was der Kollege Müller gemacht hat. Damit wird deutlich, was Sie eigentlich wollen: Sie wollen nicht, dass wir die 133 festschreiben. Sie wollen nicht, dass wir die Null festschreiben. Sie wollen eine Diskussion perpetuieren, um in dieser Diskussion Ihre eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen.
Sie sind nicht bereit, zu akzeptieren, dass es sich bei dieser Entscheidung um eine Entscheidung handelt, bei der alle drei Gewalten, die eine Demokratie auszeichnen, entschieden haben. Hier hat die Exekutive entschieden; und die Exekutive ist an einem Punkt korrigiert worden. Das ist richtig. Hier haben die Legislative und die Judikative entschieden. Das reicht Ihnen offensichtlich nicht. Ich will Ihnen noch Folgendes sagen: Wenn Sie jetzt eine Schlichtung fordern, dann ist das ein unglaublicher Affront gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht, dem höchsten Verwaltungsgericht, das hier entschieden hat.
Ich frage mich noch einmal – wenn ich nicht ganz danebenliege, dann hat Schlichten etwas damit zu tun, dass es unterschiedliche Positionen gibt und dass man daher einen Schlichter einsetzt, der versucht, aus diesem Streit das Gemeinsame herauszufiltern und auf diese Art und Weise zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen –: Wo ist denn hier die Grundlage für eine Schlichtung, wenn uns das Bundesverwaltungsgericht eindeutige Kriterien an die Hand gegeben hat, wie man in Zukunft zu verfahren hat, und in zwei Fragen eine ganz klare Aussage getroffen hat, meine Damen und Herren?
Man kann darüber streiten. Das will ich jetzt nicht tun. Ich wäre beinahe geneigt, die Geschichte dieses Verfahrens noch einmal darzustellen. Das will ich aus Zeitgründen nicht tun. Fest steht auf jeden Fall, dass wir es hier mit einem Problem zu tun haben. Ich war zwei Tage lang bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts dabei; ich habe mir alles genau angehört. Diese war unglaublich interessant, weil es um die Frage ging: Wie werden wir in Zukunft Genehmigungsverfahren dieser Größenordnung tatsächlich noch realisieren können? – Ich persönlich gehe darüber hinaus, indem ich sage, dass die Instrumente, die wir jetzt haben, nicht ausreichend sind, um ein höheres Maß an Akzeptanz zu gewinnen. Darauf will ich jetzt aber nicht eingehen.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich kann Ihnen das nicht ersparen. Wenn Sie das hier so darstellen, dann will ich Ihnen noch einmal vorhalten, was Sie in der Vergangenheit gesagt haben. Sie haben gesagt: kein Ausbau des Frankfurter Flughafens, Entwicklungen nur innerhalb des bestehenden Areals. – Was hat das Bundesverwaltungsgericht gesagt? – Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist rechtmäßig, die für das Ausbauvorhaben entsprechenden Belange wie öffentliches Verkehrsinteresse, Einkommens- und Beschäftigungseffekte überwiegen andere Belange. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine substanzielle, eine grundlegende Entscheidung getroffen und gesagt: Dieser Ausbau ist möglich. – Das passt Ihnen nicht, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Eine glatte Niederlage für die GRÜNEN!)
Sie wollen diese Diskussion über ein Ergänzungsverfahren perpetuieren. Sie haben gesagt: Keine Festlegung auf die Ausbauvariante Nordwest. – Die Standortentscheidung ist durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Sie haben gesagt: Es muss verlagert werden.
Es stellt sich die Frage nach der Planrechtfertigung. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planrechtfertigung bestätigt. Der Bedarf für den Ausbau und die Alternativenprüfung: Das ist alles gerichtlich bestätigt worden.
Darauf wollte ich noch im Zusammenhang mit dem Antrag der Sozialdemokraten zu sprechen kommen. Sie haben absolute Obergrenzen für Flugbewegungen und Fluglärm gefordert. Der Planfeststellungsbeschluss hat ein Planungsziel von 701.000 Flugbewegungen im Jahr 2020. Diese Verkehrsprognose ist nicht beanstandet worden; sie ist bestätigt worden. Aus Sicht des Gerichts sind keine weiteren Maßnahmen notwendig, um einen Ausgleich beispielsweise in Lärmschutzfragen zu besorgen.
dass dieser Planfeststellungsbeschluss nach mehreren Jahren durch das oberste deutsche Verwaltungsgericht bestätigt worden ist. Insbesondere passen Ihnen die 133 Flüge nicht, weil Sie das nicht wollen. Aber diese Koalitionsfraktion und dieser Minister fühlen sich dem Mediationsergebnis verpflichtet. Wenn wir es damals aus Rechtsgründen nicht konnten, machen wir es heute, und zwar sofort. Denn die Bürger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, was wir tun wollen.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Doch! – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Er hat demons triert! – Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))
Sie haben hier wieder die gesamte alte Litanei Ihrer Forderungen vorgetragen und wollen sie in das Verfahren einbringen. Meine Damen und Herren, zur Redlichkeit
gegenüber den Bürgern gehört auch, dass man nur das fordert, was überhaupt realistisch ist und eine Chance hat, umgesetzt zu werden.
sind all die Forderungen, die Sie an diesem Pult vorgetragen haben, irreal und nicht zu realisieren. Das passt Ihnen nicht.
Herr Schaus, ich will Ihnen eines sagen: Ich bin schon etwas länger in diesem Parlament. Ich habe mich mit diesem Verfahren von Anfang an befasst. Ich bin damals dafür gescholten worden, dass ich beispielsweise gesagt habe, man soll das Ergebnis nicht vorweg sagen. Ich habe mich auch immer daran gehalten. Aber nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die heute rechtssicherer ist als 2007 und die heute rechtssicherer ist als 2009 nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, treffen wir diese Entscheidung im Interesse der Bürger und halten unser Versprechen insoweit ein.
Herr Schäfer-Gümbel, ich habe genau zugehört. Es mag Ihnen heute eines gelungen sein: hier einen Konsens in Ihrer Fraktion darzustellen. In Wahrheit offenbart Ihr Antrag einen Widerspruch in sich. Man kann nicht auf der einen Seite von der Landesregierung fordern, das Mediationsergebnis sofort umzusetzen, und auf der anderen Seite in Ziffer 4 die Kontingentierung von Fluglärm und die Festlegung von Lärmobergrenzen fordern. Das geht nur in einem neuen Verfahren und hat mit dem Mediationsergebnis nichts zu tun. Das ist der innere Widerspruch, der hier zum Ausdruck kommt, der in Ihrer Fraktion manifest ist. Das hat Herr Müller zu Recht ausgeführt.
Wir werden heute dazu an anderer Stelle noch etwas sagen. Uns reicht das, was wir in dem Beschluss im Planfeststellungsverfahren ausgeführt haben, der gerichtlich bestätigt ist, nicht aus. Deswegen werden wir heute noch über einen Gesetzentwurf beraten, den die Fraktionen eingebracht haben, in dem wir nämlich deutlich machen: Wir wollen etwas über das hinaus machen, was gesetzlich geboten ist. Deswegen wird dieser Fonds eingerichtet, und es werden zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutz, insbesondere mit dem passiven Lärmschutz, realisiert.
Ich weiß auch, dass es keine vergleichbare Situation, kein vergleichbares Problem im Hinblick auf ein großes Infrastrukturvorhaben wie das des Frankfurter Flughafens gibt. Ich weiß auch, welche Belastungen wir den Bürgern zumuten. Deswegen sind wir der Meinung, dass hier mehr als das gemacht werden muss, zu was wir gesetzlich verpflichtet sind.
Herr Schäfer-Gümbel, ich bedauere außerordentlich, dass Sie nicht die Chance nutzen. Ich hoffe, es ergeben sich neue Möglichkeiten, zu dem ursprünglichen Konsens zurückzukommen, den wir in dieser Frage immer hatten, ge