Ich muss sagen, ich bin die Zwischenrufe von Herrn AlWazir gewöhnt – vorhin kam „Gartenzwerg“ – und dadurch nicht mehr zu beeinträchtigen. Er soll ruhig damit weitermachen. Das sagt etwas über ihn aus, und das soll auch weiterhin so sein.
Mit dem Urteil erreicht uns die weitere gute Nachricht, dass das Nachtflugverbot jetzt dauerhaft ist. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann es jetzt rechtssicher verhängt werden.
Damit werden die Bürger zwischen 23 und 5 Uhr vollständige Ruhe haben. Für die SPD wiederum ist das, zumindest wenn man es politisch betrachtet, ein Stück weit eine schlechte Nachricht. Sie müssen jetzt nämlich mit ansehen, wie das Mediationsergebnis vollständig umgesetzt wird. Damit geht ihr dieses Wahlkampfthema verloren. Das ist der Grund, warum wir in den letzten Wochen diese aufgeregte Diskussion geführt haben.
Herr Schäfer-Gümbel, trotz allem verwundert mich Ihr Zickzackkurs – nicht Ihrer, sondern der der SPD – schon ein wenig.
Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie sich immer klar für das Mediationsergebnis ausgesprochen haben. Bei Herrn Grumbach kommen mir angesichts seiner Äußerungen schon Zweifel.
Wenn ich den neuen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, Herrn Feldmann, höre, weiß ich, dass ich keine Fragezeichen hinter seine Äußerungen zu setzen brauche, sondern sagen kann: Er steht nicht zum Mediationsergebnis. – Insofern ist Ihr Zickzackkurs schwierig.
Wir machen jetzt genau das, was wir in den letzten Jahren angekündigt haben: Dieter Posch setzt die Maßgabe um, dass es null Nachtflüge gibt. Genau das wird kommen.
Im Übrigen hat das Gericht die Nachtflüge gar nicht kategorisch ausgeschlossen. Sie haben uns nur unterstellt und unterstellen es uns auch heute noch, dass wir Nachtflüge wollen. Wenn das so wäre, müssten wir jetzt ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchführen und schauen, ob wir drei, fünf oder sieben Flüge hineinschreiben können. Wir wollen aber keine Nachtflüge, und deswegen schreiben wir jetzt schon hinein, dass es null Nachtflüge gibt. Das werden wir rechtssicher umsetzen.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Es geht um die Gefahr des Klagerisikos!)
Ich kann mich auf Herrn van Ooyen beziehen, der das auch gesagt hat: Nach der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts und nach der mündlichen Begründung des Urteils ist es ganz klar, dass es keine Nachtflüge gibt und dass man es umsetzen kann, null Nachtflüge durchzuführen. Genau das machen wir.
Ich darf an der Stelle aus dem Urteilstenor zitieren. Das beseitigt vielleicht einige Unklarheiten. Sie sagen schließlich immer, wir müssten die Begründung abwarten. In dem Urteilstenor steht:
Der Beklagte wird verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr neu zu entscheiden.
Erstens. Wir wollen gar keine Flüge zulassen, sondern im Gegenteil null Nachtflüge festschreiben. Insofern kann man schon infrage stellen, ob wir überhaupt eine neue Entscheidung treffen müssen.
Zweitens. Sie sagen, wenn es so wäre, müssten wir eine Anhörung durchführen. Ich kann Ihnen nur erwidern: Wir hatten schon zwei Anhörungen, eine informelle im Rahmen des Mediationsverfahrens und eine formelle im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Damals hatten auch die Vertreter der Airlines die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben, null Nachtflüge durchzuführen, abzugeben. Diese Stellungnahmen liegen vor. Deswegen brauchen wir keine neue Anhörung dazu durchzuführen.
Der Beklagte wird verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr, soweit diese durchschnittlich 133 je Nacht bezogen auf das Kalenderjahr übersteigen, unter Beachtung... neu zu entscheiden.
Nur wenn ihre Zahl diese Grenze übersteigt, darf man darüber neu entscheiden. Ich darf aus dem Gutachten der GRÜNEN zitieren. Ihr Gutachter sagt:
Damit ist der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Zahl 133 als auf das Kalenderjahr bezogene Durchschnittszahl bestandskräftig.
Dies kann die Behörde natürlich feststellen, wozu jedoch kein Anlass besteht, weil sich das bei richtiger Auslegung bereits aus dem Urteilstenor selbst ergibt.
Was wollen Sie denn noch? Ihr eigener Gutachter hat geschrieben, die Zahl von 133 Flugbewegungen sei bestandskräftig und rechtskräftig. Dann stellen Sie sich hierhin und erklären, dem sei nicht so.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich denke, das ist ein Parteisoldat, Herr Müller! Ja, was denn?)
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch eine intellektuelle Zumutung! Das ist nicht zum Aushalten!)
Hören Sie doch zu. – Zwei Seiten weiter formuliert genau Ihr Parteisoldat nämlich, dass gegebenenfalls, natürlich aus anderen Gesichtspunkten, auch eine Reduzierung dieser Zahl erforderlich sein könnte. Das ist dann der Parteisoldat.
Er stellt erst die Tatsachen fest, nachher windet und windet er sich wie ein Pirouettenkönig, sodass er am Ende doch noch das gewünschte Ergebnis hinbekommt. Deswegen ist dies ein Parteisoldat.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Manchmal frage ich mich, ob Sie ein Kabarettist sind! – Widerspruch bei der FDP)
Herr Al-Wazir, ich finde das gut. Wenn Sie sich so aufregen, dann zeigt das, dass wir hier genau das Richtige machen.
Wir setzen das schnellstmöglich um. Herr Kaufmann, deswegen kann man ganz klar sagen – das wiederhole ich wirklich gern –: Das passt Ihnen nicht, weil es Ihnen viel lieber wäre, dass wir diese Debatte noch ein, eineinhalb Jahre lang und noch länger führen würden. Sie hoffen, daraus weiterhin Stimmen zu gewinnen. Das wollen wir nicht.
Wir setzen um, was wir hier jahrelang angekündigt haben. Wenn es rechtlich möglich ist, machen wir null Nachtflüge. Das machen wir jetzt, und damit sind wir genau auf dem richtigen Weg. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Müller, es sind so viele Punkte, dass man gar nicht alle wird erwähnen können. Sie haben aber so stark auf die Juristen Bezug genommen, dass ich Sie vielleicht darauf hinweisen darf, dass sich das, was Herr Dr. Groth geschrieben hat, insbesondere darauf bezieht, wie man mit dem Anschwellen und Abschwellen im Bereich der Nachtrandstunden umgeht. Dazu erfahren wir erst aus den schriftlichen Urteilsbegründungen Klarheit. Diese haben wir derzeit noch nicht. Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt: viele Juristen – viele Meinungen. Herr Dieter Posch, damals Abgeordneter, wenn ich es recht sehe, hat erklärt, ein absolutes Nachtflugverbot mit null Flugbewegungen sei rechtlich nicht durchsetzbar. Hierzu habe ich eine Presseerklärung. Der Rechtsanwalt des Landes, Herr Gronefeld, hat sogar einen ganzen Schriftsatz vollgepinselt, der besagt, dass es mindestens 17 Nachtflüge sein müssen. Herr Dr. Limberger, der Anwalt des Beigeladenen, der Fraport AG, führt aus:
Auf der Basis der Feststellung des Planfeststellungsbeschlusses ist ein striktes Nachtflugverbot wegen der damit einhergehenden unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Verkehrsfunktion des Flughafens und der Fluggesellschaften rechtswidrig und wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Insoweit sollten diejenigen, die den Ausbau betrieben haben, ihre Juristen etwas sorgfältiger aussuchen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Greilich (FDP): Das ist doch alles von gestern! Sagen Sie etwas zu heute!)