Oh, die lese ich so wie Sie. Ich glaube aber, dass die Tatsache, dass nunmehr über dem Himmel des Rhein-MainGebiets wirklich Ruhe herrscht und in der Mediationsnacht planmäßig dort keine Flugzeuge am Himmel sind, etwas ist, das offensichtlich die Opposition in Chaos versetzt.
Denn das, was Sie die ganze Zeit vorhatten – uns nämlich zu treiben und zu sagen: nun macht endlich etwas – – Nun hat Minister Posch etwas getan, trotzdem ist es Ihnen nicht recht.
Wir beurteilen die Anpassung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 an einen eindeutig gefassten Te
nor des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts als sehr nachvollziehbar, auch im Lichte der Abwägung von § 29b des Luftverkehrsgesetzes, und meinen, dass aus Leipzig eine klare Anpassungsaufforderung gekommen ist. Das hat Minister Posch auch ausgeführt.
Sowohl im Urteilstenor als auch in der Presseerklärung ist unmissverständlich formuliert, was das Gericht abschließend entschieden hat. Daher muss man die Urteilsgründe überhaupt nicht mehr abwarten, um zu einer solchen Entscheidung zu kommen, wie das Minister Posch vorgetragen hat.
meine Damen und Herren, hören Sie zu, vielleicht ist Ihnen das noch nicht so klar geworden – in der Mediationsnacht ohne planmäßige Flüge und mit jahresdurchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden rechtmäßig und ohne Durchführung umfangreicher neuer Ermittlungen und Abwägungen umzusetzen ist. Damit ist der Weg frei für das Land, die Mediationsvoraussetzungen umzusetzen.
Mit dieser Planklarstellung schafft Minister Posch schnellstmöglich Planungssicherheit für die Beteiligten, auch für die Anwohner, und er unterstreicht, dass es der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen wichtig ist, den Lärmschutz ernst zu nehmen, umzusetzen und alles zu tun, um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 1 : 1 umzusetzen. Ich will noch einmal deutlich sagen: Die Landesregierung hält Wort, das Urteil wird 1 : 1 umgesetzt.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Mit dieser Plananpassung wird der Ausbaubeschluss zum Frankfurter Flughafen insgesamt bestätigt. Ich möchte namens meiner Fraktion Ihnen, Herr Minister Posch, sehr herzlich für den unermüdlichen Einsatz danken,
für die Wahrnehmung vieler Termine, ob in Leipzig, in Berlin, anderenorts und hier im Landtag, um das größte Infrastrukturprojekt in Hessen verwirklichen zu können.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Es lag bei ihm in guten Händen!)
Dieser Flughafen ist das wirtschaftliche Herz unseres Bundeslandes. Der Ausbau kann nunmehr von niemandem mehr infrage gestellt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau des Frankfurter Flughafens endgültig und abschließend für rechtmäßig erklärt. Das ist eine gute Botschaft für die Region, für Hessen und auch für Deutschland.
Ich möchte für den erfolgreichen Abschluss des Projekts, das sich über viele Jahre hinzog, unserem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, Ihnen, Herr Minister
Posch, und Ihren Mitarbeitern sowie der Landesregierung herzlich danken und Ihnen gratulieren. Ich schließe in diesen Dank ausdrücklich Ihre Vorgänger ein. Dieses wichtige Projekt wird Hessen voranbringen. Heute ist ein guter Tag, auch das einmal lobend zu erwähnen.
Ich möchte in das Lob die Verwaltung im Wirtschaftsministerium ausdrücklich einbeziehen, all die Damen und Herren, die dafür gesorgt haben, dass das Projekt erfolgreich war. Ich darf last, but not least Herrn Staatssekretär Steffen Saebisch und seinen Vorgänger erwähnen, die für die eine oder andere Formulierung sicherlich oft gescholten wurden, die aber immer dafür gesorgt haben, dass die Dinge vorangingen. Die Tatsache, dass sowohl der VGH als auch das Bundesverwaltungsgericht die hauptsächlichen Teile des Planfeststellungsbescheides für gut befunden haben, ist wirklich eine gute Nachricht, die uns alle hoffen lässt, dass wir das Vorhaben entsprechend umsetzen können.
Zu der Pressemitteilung der GRÜNEN von heute, in der ein Planfeststellungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gefordert wird, und zu den Ausführungen in Pressemitteilungen von SPD und GRÜNEN, es gebe – ich zitiere – hier einen „rechtlich unsicheren Schnellschuss“, möchte ich eines ganz deutlich sagen: Von einem angeblichen Hauruckverfahren – –
Nein, das ist er nach meiner Beurteilung nicht. Aber wenn Sie mir zuhören, dann sehen wir vielleicht weiter.
Von einem angeblichen Hauruckverfahren kann überhaupt keine Rede sein. Herr Al-Wazir, es gibt keine Verkürzung von Beteiligungsrechten.
Der entscheidende Punkt ist – den auch wir so beurteilen, wie es Herr Minister Posch vorgetragen hat –: Sofern die Planfeststellungsbehörde kein Mehr an Flugbetrieb über das Nachtflugverbot hinaus und nicht mehr als 133 Flüge in den Nachtrandstunden genehmigen will, gibt es keine neue Abwägungsentscheidung. Im Gegenteil, im Urteilstenor und in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts ist klar ausgeführt: Wenn diese beiden Punkte stehen – das Nachtflugverbot und die Begrenzung auf 133 Flüge in den Nachtrandstunden –, dann ist das entsprechend umzusetzen. Das hat Minister Posch hier vorgetragen. Um nichts anderes geht es.
Herr Posch hat auch deutlich gemacht, dass durch den Briefwechsel mit dem Bundesverkehrsminister in der zeitlichen Beurteilung unter Umständen noch Diskussionsbedarf besteht. Ich halte aber eines fest: Es gibt keine Weisung aus Berlin. Herr Posch und die Planfeststellungsbehörde können und werden handeln.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben dankenswerterweise noch einmal aus der damaligen Pressekonferenz von Alois Rhiel zitiert. Dazu möchte ich Folgendes sagen. Wir haben am Ende eines mehr als zehnjährigen Verfahrens als Ergebnis gemeinsam festgehalten: Der Ausbau des Frankfurter Flughafens und das Nachtflugverbot in der Mediationsnacht sind zwei Seiten derselben Medaille. Das haben wir in vielen Diskussionen hier im Hause bekräftigt. Wir beide und auch viele unserer Kollegen haben das erlebt. Politisch haben wir immer deutlich gemacht: Wir wollen das Mediationsergebnis umsetzen. Im Landesentwicklungsplan 2007 haben wir gemeinsam festgehalten, dass das Nachtflugverbot in der Mediationsnacht umgesetzt werden soll. Das haben wir mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP so beschlossen.
(Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum habt ihr es dann nicht gemacht? – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Planfeststellungsbescheid – jetzt komme ich auf einen wichtigen Punkt zu sprechen, den ich hier noch herausarbeiten möchte – vom Dezember 2007 hat Herr Rhiel als damaliger Minister in der Planfeststellungsbehörde gesagt: Wir verfügen ein Nachtflugverbot mit 17 Ausnahmen, wir tun das in guter Absicht mit Blick auf vorhergehende Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts, um diesen Bescheid rechtssicher zu machen und möglichen Klagen zu begegnen. – Diese in der Absicht gute Annahme
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Gott sei Dank! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Er hat festgestellt, dass zwar der Planfeststellungsbescheid insgesamt rechtens, aber in diesen beiden Fragen – die Ausnahmen vom Nachtflugverbot und die Regelung in den Nachtrandstunden – noch einmal zu überdenken ist. Die Landesregierung hat aufgegeben bekommen, diese Punkte zu überdenken.
Da die Landesregierung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Revision eingelegt hat, hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit diesen Fragen befasst. Dadurch ist es möglich geworden, die Festlegungen im Landesentwicklungsplan 2007, den wir parlamentarisch-politisch hier beschlossen haben, in einem Planfeststellungsbescheid rechtlich umzusetzen. Das Neue in der Entscheidung des Leipziger Gerichts ist ja, dass das Nachtflugverbot rechtlich umgesetzt werden kann. Das – und nichts anderes – hat Minister Posch hier vorgetragen. Dabei hat er die Unterstützung von CDU und FDP. Das halten wir für eine gute Entscheidung.
Sie erinnern sich an die Aussage, dass die Möglichkeiten der Planfeststellungsbehörde weitgehend eingeengt seien, dass nur eine Regelung möglich sei, die nahezu null Flüge in der Nacht festschreibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade die Frage aufgegriffen, wie landesrechtliche Regelungen, z. B. in einem Landesentwicklungsplan, umgesetzt werden können, und sie klar beantwortet.
Jetzt möchte ich in drei klaren Aussagen noch einmal verdeutlichen, was uns Minister Posch hier vorgetragen hat. Herr Schäfer-Gümbel, das hat überhaupt keinen Anklang von Chaos, sondern das sind klare Aussagen.
Erstens. Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist durch das Bundesverwaltungsgericht abschließend rechtssicher genehmigt worden. Das ist die erste gute Botschaft für die Region.
Zweitens. Es gibt ein Nachtflugverbot in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr. Wir haben immer gesagt: Wenn es uns möglich ist, ein Nachtflugverbot umzusetzen, dann machen wir das. – Das ist jetzt möglich. Die Landesregierung hält Wort und tut das jetzt entsprechend.