Walter Arnold
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Bundesland Hessen ist ein Land der Stärke und ein Land des wirtschaftlichen Erfolgs.
Das haben wir dem Mittelstand zu verdanken. Wenn wir uns die Wahlprogramme von SPD und den GRÜNEN anschauen, dann finden wir dort Aussagen, die nicht geeignet sind, den Mittelstand weiterhin zu fördern, sondern, den Mittelstand hochgradig zu gefährden.
Frau Kollegin Dorn oder auch Herr Kollege Eckert – ich weiß nicht, ob er da ist –, Sie haben davon gesprochen, dass wir Schreckgespenster an die Wand malen.
Nein, wir haben in unserem Antrag beschrieben, wie wir uns eine gute Mittelstandspolitik vorstellen. Die Überschrift „Hessen bleibt das Land des Mittelstandes“ wird nur dann gewährleistet sein, wenn CDU und FDP weiterhin die Verantwortung tragen.
Wenn wir Ihnen ein paar Punkte aus Ihren Wahlprogrammen von SPD und den GRÜNEN vortragen, dann ist das geeignet, den Menschen draußen deutlich zu machen, wohin die Reise geht, wenn Sie die Verantwortung übernehmen. Sie müssen es sich schon gefallen lassen, dass wir Ihnen ein paar Punkte vorstellen und Sie fragen, wie Sie dazu stehen. Es sei denn, Sie haben es hineingeschrieben und meinen es ganz anders. Dann müssen Sie das hier aber auch sagen.
Gerade dadurch, dass im Mittelstand der Unternehmer und seine Belegschaft in einer Interessengemeinschaft stehen, geht es auch um Arbeitsplätze, um die Zukunft der Menschen und nicht nur um die Zukunft der Unternehmen.
Ich sage Ihnen eines: Der Mittelstand hat größte Sorge. In Ihren Programmen steht: Erhöhung der Einkommensteuer, eine Neuformulierung des Vergabegesetzes mit Mindestlohn, mit vergabefremden Leistungen, Verdoppelung der Erbschaftsteuer, Erhöhung der Grundsteuer, Wiedereinführung der Vermögensteuer – das sind Folterinstrumente der Wirtschaft, die unbeschreiblich sind.
Ich hoffe, dass Sie in der heutigen Ausgabe der „FAZ“ den Rhein-Main-Teil gelesen haben. Dort lautet die Überschrift: „Unternehmer warnen vor der neuen Vermögensteuer“. – Meine Damen und Herren, die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer. Sie unterscheidet nicht zwischen Betriebs- und Privatvermögen.
Herr Finanzexperte, diese Vermögensteuer entzieht den Unternehmen Liquidität, die sie für Investitionen und neue Arbeitsplätze brauchen. Das zerstören Sie.
Die Steuerpläne, die sowohl SPD als auch die GRÜNEN haben, zerstören den Mittelstand. Das Gleiche gilt für die Pläne der GRÜNEN, was Abgabeerhöhungen anbelangt: Einführung einer Sand- und Kiessteuer, Grundwasserabga
be von 100 Millionen €, Wegfall der 450-€-Jobs. – Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Ihre Politik zerstört den Mittelstand.
Ich kann nur dem zustimmen, was Herr Irmer schon am Dienstag gesagt hat: Rot und Grün am Steuer, das wird richtig teuer.
Zweiter Bereich: die Infrastruktur. Hessen ist ein Transitland und eine Verkehrsdrehscheibe zugleich. Deswegen brauchen wir zukunftsgerichtete Entwicklungen und eine Fortführung der Verkehrsträger. Dazu gehören Flughafen, Autobahnen und Schiene. Dazu stehen CDU und FDP.
Herr Kollege Al-Wazir – er ist im Moment nicht da – hat heute Morgen von der Notwendigkeit umfangreicher Investitionen im Straßenbau gesprochen. Ja, recht hat er, aber nicht mit einem Verkehrsminister Al-Wazir. Meine Damen und Herren, das steht fest.
Er selbst hat im letzten Haushalt beantragt, die Mittel für den Straßenbau zu kürzen. Die weiteren Pläne, gerade zum Flughafen in Frankfurt – die Nachtrandstunden mit Flugverbot zu belegen, Lärmobergrenzen, die Flugbewegungen auf 380.000 im Jahr zu begrenzen –, zerstören den Weltflughafen Frankfurt. Das zerstört die Anziehungskraft der Stadt Frankfurt und des Landes Hessen. Das ist Gift für die Entwicklung der Wirtschaft.
Das klare Fazit lautet – das werden wir den Menschen draußen bis zum 22. September immer wieder sagen –: Die roten und grünen Politpläne gefährden die hessische Wirtschaft. Sie gefährden auch Tausende von Arbeitsplätzen. Nur mit einer CDU- und FDP-geführten Landesregierung gibt es eine verlässliche und mittelstandsfreundliche Wirtschaftspolitik. Dafür stehen Ministerpräsident Volker Bouffier und auch unser Wirtschaftsminister Florian Rentsch.
Na ja, das vermag ich jetzt nicht zu beurteilen, aber die beiden ganz sicher. – Deswegen werden wir alles daransetzen, dass nach dem 22. September wiederum CDU und FDP die Verantwortung in Hessen tragen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der VGH hat am letzten Dienstag in seinem Urteil die Festlegung der Südumfliegung für rechtswidrig erklärt. Herr Al-Wazir, allein aus diesem Vorgang abzuleiten, dass der Flughafenausbau gescheitert sein könnte, halte ich schon für außerordentlich verwegen. Ich weise das ganz entschieden zurück.
Bisher haben wir nur eine eineinhalb Seiten lange Presseerklärung des VGH vorliegen. Deshalb hier und heute im Landtag eine Diskussion über die Gründe und Auswirkungen dieses Urteils zu beginnen, grenzt für mich wirklich an die Seriosität, mit der wir diese Frage angehen sollten. Wir wollen trotzdem zur Sache erörtern.
Die Südumfliegung wurde nach Inbetriebnahme der Landebahn eingerichtet, um damit den sogenannten unabhängigen Parallelbetrieb zu ermöglichen. Gründe waren auch die Minderung der Lärmbelastung und die flüssige Abwicklung des Verkehrsvolumens bis hin zur Endausbaustufe von 126 Flugbewegungen, damit Starts nicht mit durchstartenden Maschinen auf der Nordwestbahn kollidieren können; das sind ca. 30 bis 40 Fälle pro Jahr.
Mich macht ein Satz der Pressemitteilung des VGH nachdenklich. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus dieser Pressemitteilung:
Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlungen hat sich der unabhängige Betrieb der Südumfliegung mithilfe der Funknavigationsanlage als nicht realisierbar erwiesen …
Daraus ergeben sich einige Fragen. Daraus ergibt sich die Frage, wie weit diese Funknavigationsanlage ausreicht. Weiterhin gibt es die Frage, welche Rolle das Ereignis vom Dezember 2011 dabei gespielt hat. Außerdem steht die Frage im Raum, ob Pilotenfehler sicher ausgeschlossen werden können. Das ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Weiterhin die Frage, ob nicht vielleicht die Zahl der Funknavigationsanlagen erhöht werden muss. Es gibt die Möglichkeit, im Flugzeug durch Triangelmessungen sehr genau die Position zu bestimmen. Damit können alle Möglichkeiten schlagartig verbessert werden, Frau Fluglärmexpertin Wissler.
Diese Fragen sind völlig offen. Daraus heute den Schluss zu ziehen, diese flüssige Verkehrsabwicklung, der unabhängige Parallelbetrieb, sei gescheitert und damit das ganze Flughafenkonzept, ist unredlich.
Herr Al-Wazir, ich bin enttäuscht von Ihnen. Sie haben auch eine Gesamtverantwortung als Abgeordneter. Ich denke mit Schaudern an Ihre Pläne, Verkehrsminister zu werden. Das wäre eine unmögliche Situation für Hessen. Dieser Flughafen ist in einer Art und Weise geplant worden, dass das Planfeststellungsverfahren alle Abwägungen so getroffen hat, dass die Dinge als zutreffend und rechtssicher angesehen werden können.
Zuständig ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Dieses Amt wird das Urteil nicht ohne Weiteres so hinnehmen. Es wird in eine neue Planung eintreten. Ich will noch einmal deutlich machen, was Herr Jühe, der Vorsitzende der Fluglärmkommission, gesagt hat, und das sollte uns bei der Beurteilung leiten:
Es gibt nach dem VGH-Urteil weder einen Sieger noch Besiegte. Es gibt eine neue Situation, die sehr genau überlegt werden muss.
Herr Jühe weist dabei darauf hin, die Südumfliegung sei mit Blick auf den Fluglärm noch die günstigste Route gewesen. – Vielleicht ist die Möglichkeit gegeben, eine modifizierte Südumfliegung zu erzeugen.
Ich habe die Gelegenheit gehabt, auch mit Bürgermeister Fischer aus Nauheim zu sprechen. Er hat mir gesagt, es handele sich um eine ganz schwierige Situation.
Was wir alle nicht wollen, ist, Ortschaften, die entlastet wurden, jetzt möglicherweise wieder zu belasten. Herr AlWazir, wir haben davon gesprochen, der Geradeausflug wäre für Nauheim und für Raunheim eine schiere Katastrophe. Das kann es nicht sein. Es wird vielleicht eine Bündelung, eine Variante geben, die mehrere Lösungen beinhaltet.
Ich bin mir aber sehr sicher, dass alle Experten beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung dafür sorgen, dass die Aussage des VGH, aus Sicherheitsgründen könne das nicht so bleiben, sehr schnell abgearbeitet wird und eine gute Lösung kommt. Ich hoffe jedenfalls darauf.
Wir sollten alle miteinander vermeiden, mit Ängsten oder anderen Gefühlen der Anlieger des Flughafens zu spielen. Dafür sind der Flughafen und sein Ausbau viel zu wichtig. Wir sollten es auch nicht zu Wahlkampfspielchen machen. Lassen Sie es also bitte. Wir wollen hoffen, dass eine gute Lösung gefunden wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Beiträge aller Fraktionen, und wir schließen uns dem an, haben klar gezeigt, dass Wirbelschleppen sicherlich ein ernst zu nehmendes Problem sind und dass die Sicherheit der Menschen in der Nachbarschaft des Flughafens absolute Priorität hat.
Ich habe gerade Kollegen gefragt, ob wir in diesem Landtag bisher irgendwann einmal über Wirbelschleppen diskutiert haben. Ich kann mich nicht daran erinnern.
Herr Kollege, Sie haben zwar sehr deutlich einen Ziegel vor den Kopf gehalten, aber so dick kann das Brett vor dem Kopf gar nicht sein, um deutlich zu machen, dass das Thema Wirbelschleppen in dem Planfeststellungsbeschluss bereits erfasst und behandelt wurde. Dort steht drin, dass die Fraport für die Auswirkungen zuständig ist, obwohl bei allem, was man sagen kann, sicherlich nicht die Fraport selbst die Ziegel von den Dächern wirbelt, sondern wahrscheinlich die Flugzeuge. Auch die Umkehr der Beweislast im Planfeststellungsbeschluss zeigt, dass für die Auswirkungen der Wirbelschleppen gesorgt ist. Mit der jetzigen Schutzauflage hat die Landesregierung sehr verantwortungsvoll und schnell gehandelt. Das will ich für meine Fraktion an dieser Stelle einmal deutlich sagen.
Herr Frankenberger, Sie haben in Ihrem Beitrag so gut angefangen, aber leider Gottes wurde es zum Schluss immer kläglicher. Ich gebe Ihnen völlig recht. Der Versuch der LINKEN, diese Ereignisse sozusagen im Zuge eines linken Populismus dafür zu nutzen, ihre Forderungen nach der Schließung der Landebahn zu wiederholen, ist absurd. Es ist aber auch unredlich und heuchlerisch, denn es spielt mit den Ängsten der Leute. Das ist nicht in Ordnung.
Ich will eines deutlich sagen: Wir müssen erneut feststellen, dass Sie überhaupt keine Anstalten machen, darüber
zu diskutieren, wie man den Auswirkungen der Wirbelschleppen begegnet, wie man dort also vorgeht. Ich halte die Vorgehensweise für richtig, Fraport sehr schnell damit zu beauftragen, Untersuchungen zu machen und zu prüfen, welche Auswirkungen es gibt und was man dagegen tun kann. Insofern ist Ihr Angriff auf die Landesregierung lächerlich.
Aber eines ist auch klar: Wir werden nicht zulassen, dass Sie Ihr eigentliches Ziel erreichen, nämlich diese neue Landebahn in irgendeiner Art und Weise zu verunglimpfen, indem Sie eine Stilllegung befürworten. Sie ziehen alle möglichen Gründe heran; das ist nicht in Ordnung. Das spielt mit den Gefühlen der Leute, und das lassen wir nicht zu. Das kommt nicht infrage. Wir wollen, dass diese Dinge gelöst werden; und sie werden gelöst.
Herr Kollege Kaufmann, noch eine letzte Bemerkung zu Ihnen. Sie haben im Umgang miteinander leider erneut den Anstand verlassen. Ich will hier deutlich sagen, dass das nicht in Ordnung ist. Es wäre mir aber viel lieber gewesen, wenn Sie an dieser Stelle einmal erklärt hätten, was Sie zu der Meinung Ihres grünen Fraktionskollegen Daniel Köbler aus Rheinland-Pfalz meinen, der hierzu vor wenigen Tagen gesagt hat, nach seiner Meinung müsste der Schutz vor Fluglärm größere Bedeutung haben als die Sicherheit beim Flugverkehr.
Meine Damen und Herren, es ist eigentlich ein Skandal. Den Lärmschutz und die Sicherheit gegeneinander auszuspielen, ist nicht in Ordnung.
Sie können mit mir gern darüber diskutieren, was er gesagt hat. Mich aber der Lüge zu bezichtigen, ist ungehörig, Herr Kollege. Wir werden darüber noch reden. Das werden wir gleich klären.
Ich will nur eines sagen: Wir werden den Auswirkungen dieser Flugschleppenproblematik begegnen, aber in einer Art und Weise, dass den Leuten geholfen wird und damit nicht vordergründig politische Ziele verfolgt werden. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Auswirkungen hat nach ihrer Einschätzung der nun vorliegende Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur zur Einführung der „VDSL2-Vectoring-Technik“ durch die Deutsche Telekom AG für den Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich sehr bemühen, die Redezeit nicht auszunutzen, aber zu drei Punkten noch einmal eindeutig Stellung zu beziehen, auch weil diese Frage aufgeworfen ist. Wir haben bei den vergabefremden Kriterien zugegebenermaßen unterschiedliche Auffassungen. Ich möchte voranstellen, weil vielfach die Verantwortung der öffentlichen Hand genannt wurde: Die erste Verantwortung, die wir bei der Erteilung von öffentlichen Aufträgen sehen, ist die, dass das wirtschaftlichste Angebot zum Tragen kommt. Das ist die Verantwortung des Auftraggebers.
Das andere, was wir hier zu definieren haben, muss so definiert werden, dass die Betriebe, die es betrifft, damit umgehen können. Wir müssen ein Gesetz definieren, das dann auch umgesetzt werden kann. Es darf nicht passieren, wie jetzt mittlerweile in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen festgestellt, dass die kleinen Betriebe keine Angebote mehr abgeben, weil sie mit all diesem Wust an Dingen, die sie dort untersuchen und berichten müssen, überhaupt nicht klarkommen. Das wollen wir nicht.
Herr Präsident, ich möchte mit Ihrer Erlaubnis zu dem Punkt der vergabefremden Kriterien einfach nur Herrn Backhaus vom Städte- und Gemeindebund zitieren. Herr Backhaus hat in der Anhörung gesagt:
… [Die] Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, Beschäftigung von Auszubildenden und Langzeitarbeitslosen, besondere Förderung von Frauen und von Menschen mit Behinderung sowie Chancengleichheit bei Aus- bzw. Weiterbildung … sind lobenswerte Kriterien,
einverstanden, das sehen wir alle so; aber er sagt auch –
die man in Sozialgesetzen regeln kann [und muss, aber nicht im Vergaberecht].
Frau Kollegin Waschke, das ist der große Unterschied, den wir sehen.
Denn vergabefremde Angelegenheiten, sagt Herr Ullrich vom Hessischen Städtetag, haben im Vergaberecht nichts zu suchen.
Ich will nur eines noch sagen, damit ist dieser ganze Komplex, so denke ich, klar beschrieben. Herr Mundschenk vom Hessischen Handwerkstag hat in der Anhörung gesagt: Wir haben den Eindruck, dass die Oppositionsfraktionen das Vergaberecht ein Stück weit zur Durchsetzung politischer Überzeugungen gebrauchen wollen. Soziale, ökologische, arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen, ILO-Kernarbeitsnormen haben in dem Vergaberecht nichts zu suchen.
Das sehen wir genauso. Wir können uns gern über diese Forderungen unterhalten, aber Sie komplizieren mit diesen einzelnen Aufstellungen die Vergabe von Aufträgen. Ich bedauere jede Vergabestelle, die in den anderen Bundes
ländern danach verfahren muss. Ich erinnere an das, was die Europarechtler gesagt haben. Sie haben schon Namen von diesen Europarechtlern genannt. Herr Kempen hat sich im Sinne der Oppositionsgesetzentwürfe geäußert. Aber Herr Dreher und auch Herr Kamann haben eindeutig gesagt: Diese vergabefremden Aspekte haben dort nichts zu suchen.
Der zweite und der dritte Punkt hängen zusammen: die Frage nach der Tariftreue und die Frage nach dem Mindestlohn. Wir als CDU und FDP haben in diesem Gesetzentwurf auch einen Passus zur Tariftreue. Wir sagen: Die Unternehmen haben sich an Gesetze bzw. an die für sie geltenden Tarifverträge zu halten.
Natürlich stellen wir fest, dass es zunehmend Bereiche und Branchen gibt, in denen Tarifverträge nicht mehr gültig sind, in denen viele Unternehmen austreten und in denen Dumpinglöhne die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreiten. Einverstanden.
Das beklagen wir genauso. Aber wir haben eine andere Vorstellung. Wir als CDU sagen eindeutig: Wir sind für Lohnuntergrenzen, die von den Tarifpartnern ausgehandelt werden, die dann in einem Bundesgesetz, z. B. dem Arbeitnehmerentsendegesetz, festgeschrieben werden, wie das seit 1996 im Baubereich der Fall ist. Dann hat sich jeder daran zu halten. Aber wir sind für die Tarifautonomie.
Wir sind strikt dagegen, dass Löhne Gegenstand von politischen Interessen und Streitereien sind. Das kommt nicht infrage.
Ich bin auch bei Ihnen, dass das kontrolliert werden muss und dass es Sanktionen geben muss. Solche Sanktionen haben wir auch im Gesetz festgelegt.
Doch, auch Kontrollen. – Über Mindestlöhne, die allgemein verbindlich flächendeckend vereinbart werden, so wie Sie es vorhaben, streiten sich im Moment die Parteien. Aber eines ist auch klar – und das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen –: Die beiden Europarechtler Dreher und Kamann haben gesagt – ich zitiere Herrn Prof. Dreher –:
In Landesvergabegesetzen bezifferte Mindestentgeltforderungen sind nicht mit dem Rüffert-Urteil zu vereinbaren. Ein Mindestlohn für öffentliche Aufträge verletzt eindeutig die Dienstleistungsfreiheit und ist nicht europarechtskonform.
Frau Kollegin Waschke, wir von CDU und FDP werden nicht einen Gesetzentwurf in diesen Landtag einbringen, von dem wir nicht felsenfest überzeugt sind, dass er europarechtskonform ist.
Hören Sie mir doch zu. Dann will ich auch auf dieses Argument eingehen.
Diese 13 Bundesländer, die das eingeführt haben, haben das. Das gebe ich zu. Aber auch bei denen ist es nicht europarechtskonform.
Das hat Kamann klar gesagt.
Wir haben hier ein Vergaberecht definiert, das den Betrieben erlaubt, ihre Angebote transparent, rechtskonform und auch nachprüfbar abzugeben. Was noch wichtiger ist: Es gibt den Vergabestellen bei den Kommunen oder auch im Land die Möglichkeit, die Angebote zu prüfen, zu vergleichen und richtig zu entscheiden.
Frau Waschke, ich will Ihnen eines sagen: Sie haben in Ihrem – – Darf ich vielleicht um Ihre Aufmerksamkeit bitten? Das wäre mir ganz angenehm. – Frau Waschke, Sie haben in Ihrer Kolumne im Oktober des letzten Jahres gesagt, das Ziel Ihres Gesetzentwurfs sei die Stärkung des Mittelstands. – Das ist es eindeutig nicht. Ich habe in den zwölf Jahren meiner parlamentarischen Tätigkeit noch nie eine Anhörung erlebt, in der sowohl alle drei Kommunalen Spitzenverbände als auch die Vertreter der Wirtschaft, die IHKs und die Handwerkskammern eindeutig und gemeinsam Ihre Gesetzentwürfe abgelehnt und unseren Gesetzentwurf als zielführend beurteilt haben.
Deswegen bitte ich um Zustimmung. Das wird gut sein für die hessische Wirtschaft – das sehe ich genauso wie Herr Lenders – und für den Mittelstand. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vier SPD-Oberbürgermeister der Region, aus Frankfurt, Offenbach, Hanau und Mainz, legen am Montag dieser Woche völlig überraschend ein gemeinsames Positionspapier vor und verlangen die Ausweitung des Nachtflugverbots auf einen Zeitraum von 22 bis 6 Uhr.
Nur 14 Tage vorher, am 9. März 2013, hat der Landesparteitag der hessischen SPD auf Drängen des SPD-Landesvorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel entsprechenden Initiativen zur Ausweitung des Nachtflugverbots eine klare Absage erteilt, und in das SPD-Wahlprogramm wurde die strikte Einhaltung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen von 23 bis 5 Uhr geschrieben. Herr Kollege Schäfer-Gümbel, da frage ich mich doch: Was gilt denn jetzt? Wer hat in der hessischen Landespolitik denn jetzt eigentlich das Sagen? Hat es der Parteitag, der Landesvorsitzende oder neuerdings eine Oberbürgermeisterriege?
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, die spannende Frage ist doch: Haben Sie von dieser Initiative vorher gewusst und sie gebilligt? – Dann wäre dieser Vorgang ein klares Täuschungsmanöver
und eine billige parteipolitische Taktik, denn damit bedienen Sie, wider besseres Wissen Ihrerseits, ausschließlich die Forderungen der Flughafengegner.
Oder haben Sie davon vorher nichts gewusst und sind von dieser Initiative ebenso überrascht worden wie wir? – Dann zweifle ich allerdings an Ihren Führungsqualitäten, dann sollten Sie lieber von Ihrem Amt als SPD-Landesvorsitzender zurücktreten, Herr Kollege Schäfer-Gümbel.
Wenn ich mir rein theoretisch einmal vorstelle, dass sich in meinem starken CDU-Kreisverband vier selbstbewusste Bürgermeister – Sie wissen, ich habe davon einige – zusammenrotten
und mir in der Öffentlichkeit ein Forderungspapier vorlegen würden, das gegen einen von mir 14 Tage zuvor formulierten Parteitagsbeschluss gerichtet ist, dann ginge ich postwendend, am gleichen Tag, entschieden gegen diese Initiative vor und stellte den Sachverhalt richtig, vor allem weil ich weiß, dass diese Bürgermeister etwas fordern, was rechtlich gar nicht geht.
Oder ich würde als Parteivorsitzender zurücktreten, weil ich in meinem Kreisverband keine Mehrheit mehr habe.
Ich sage Ihnen eines: Sie, Herr Schäfer-Gümbel, haben zu diesem Vorstoß der vier Oberbürgermeister am Montag und gestern beharrlich geschwiegen. Das Interview in der „Frankfurter Rundschau“ von heute reicht mir nicht. Das allein lasse ich nicht gelten.
Ich fordere Sie auf: Kommen Sie hier ans Rednerpult, und sagen Sie deutlich, was Sache ist.
Also warten Sie einmal ab – –
Vielen Dank, Herr Präsident. – Dass die Opposition so unruhig wird, halte ich eigentlich nur für ein Zeichen dafür, dass Ihnen nicht gefällt, was ich Ihnen hier sage.
Herr Schäfer-Gümbel, wenn Sie davon tatsächlich nichts gewusst haben, dann treten Sie besser von Ihrem Amt zurück; denn wenn Sie Ihre kleine SPD-Riege schon jetzt nicht im Griff haben, dann sage ich Ihnen klar, dass Sie in meinen Augen für höhere Führungsaufgaben absolut nicht geeignet sind.
Oder, was ich als noch schlimmer erachte, wenn Sie von dieser Bürgermeisterinitiative gewusst, der dann gespannten Öffentlichkeit seit Montag aber nichts gesagt und das sozusagen stillschweigend gebilligt haben, dann wird die Angelegenheit besonders spannend.
Sie, Herr Schäfer-Gümbel, wissen sehr genau, durch das Rechtsgutachten, das Sie in Aufrag gegeben haben, dass es nach der Entscheidung in Leipzig keine rechtliche Möglichkeit gibt, das Nachtflugverbot auszuweiten. Wenn Sie die vier Oberbürgermeister mit dieser Forderung jetzt sozusagen lospreschen lassen, dann nenne ich das eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit. Diese Doppelstrategie lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Sie bedienen mit dem SPD-Parteitagsbeschluss ganz offensichtlich die Sorgen der Wirtschaft und die Sorgen der Flughafenbeschäftigten um ihre Arbeitsplätze. Einerseits wissen Sie sehr genau, dass der Wegfall dieser Nachtrandstunden die Bedeutung Frankfurts als internationales Luftverkehrsdrehkreuz zum Ende bringen würde. Auf der anderen Seite wissen Sie genauso gut wie ich, dass mit dieser Initiative der vier Oberbürgermeister vor allen Dingen die Hoffnungen der Fluglärmgegner bedient werden sollen – Hoffnungen, die sich nach der Rechtslage erkennbar nicht erfüllen lassen. Deswegen fordere ich Sie auf, die Menschen nicht im Unklaren zu lassen.
Es reicht mir auch nicht, wenn Sie im heutigen „Rundschau“-Interview sagen: Die vier OBs vertreten die Interessen der Region. – Diese vermeintliche Distanzierung halte ich für doppelzüngig. Diese erkennbare Doppelstrategie der SPD nenne ich eine Täuschung und durchsichtige parteipolitische Taktik.
Deswegen kommen Sie nach vorne, stellen Sie sich Ihrer Verantwortung als hessischer Landespolitiker, sagen Sie klar, wo Sie stehen, und sagen Sie, ob Sie als hessische SPD noch weiterhin zu den Ergebnissen des Mediationsverfahrens stehen, nämlich zum Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr ohne Wenn und Aber und ohne parteipolitische Spielchen. Die Menschen in unserem Land haben ein Recht darauf, von niemandem getäuscht zu werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann das, was Herr Gremmels zu mir gesagt hat, so nicht stehen lassen, vor allem nicht die Bezeichnung Doppelmoral. Es wäre gut gewesen, wenn Sie vielleicht die Hintergründe erfragt hätten. Aber ich will sie kurz nennen.
Wir haben im LEP die Abstandsregelung von 1.000 m zu bewohnten Siedlungen festgelegt in der Annahme – und so steht es auch im Entwurf –, dass sich damit gerade betriebsbedingte Geräuschemissionen und optische Auswirkungen von Windenergieanlagen nicht auswirken, dass das damit sozusagen abgeprüft und erledigt ist. Wenn also eine Windkraftanlage 1.000 m Abstand von einer Wohnbebauung hat, gibt es keine Belästigung – das ist die Annahme, aufgrund derer diese Annahme im LEP getroffen worden ist.
Im speziellen Fall Dammersbach geht es um eine Wohnsiedlung, die unten im Tal ist. Dann haben wir oben die Roßkuppe. Die 1.000 m sind eingehalten. Trotzdem gibt es bei einer Windkraftanlage mit 140 m Nabenhöhe klare Erkenntnisse dafür, dass der Schlagschatten nicht nur die Bebauung erreicht, sondern sich darüber hinaus sogar auf den gegenüberliegenden Hang erstreckt. Dann habe ich großes Verständnis dafür, dass die Bevölkerung darum bittet, dass diese Dinge überprüft werden. Aus diesem Grunde habe ich volle Unterstützung zugesagt, weil es nicht unsere Absicht ist, dort solche Belastungen auf die Bevölkerung sich ergehen zu lassen, wenn sich das vermeiden lässt.
Ja, die steht dann tief, Herr Kollege, genau die untergehende Sonne. Herr Schmitt, es zeichnet Sie leider Gottes aus, dass Sie Einwürfe machen, obwohl Sie keine Ahnung haben von den gegebenen Umständen.
Ich sage noch einen Satz. – Wir wollen Windenergie in Hessen haben, auch die 2 %, aber wir wollen als CDU nicht, dass es gegen berechtigte Interessen der Bevölkerung geht, und das ist hier ein spezieller Fall.
Vielen Dank. – Herr Kollege, Sie sprachen gerade davon, dass wir in der Regionalversammlung den Regionalplan Nordhessen verabschiedet haben. Wir haben den Entwurf besprochen, verabschiedet und jetzt ausgelegt, sodass gerade jetzt unter Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden Gelegenheit besteht, diese Dinge anzugehen.
Ich frage die Landesregierung:
Ich frage die Landesregierung:
Auf welche Faktoren führt sie die insgesamt positive Entwicklung des Waldes in Hessen zurück, wie sie im Waldzustandsbericht 2012 dargestellt ist?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU und der FDP haben den heutigen Antrag zur Hochgeschwindigkeits-Breitbandinitiative der Hessischen Landesregierung eingebracht und als Setzpunkt definiert, nicht nur weil wir ein weiteres Mal die Breitbandstrategie der Landesregierung miteinander beleuchten wollen und auch die Fortschritte aufzeigen möchten, sondern weil durch den Antrag der Deutschen Telekom AG bei der Netzagentur zum Thema Vectoring eine Situation eingetreten ist, die wir miteinander bewerten müssen, um die Frage zu klären, ob die Breitbandstrategie, die wir eingeschlagen haben, weiterhin erfolgreich sein kann.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir Ende 2009 an dieser Stelle eine sehr erfolgreiche Anhörung zum Breitband hatten, die uns, zumindest die diesem Thema zugewandten Fraktionen, dazu gebracht hat, gemeinsam mit der Landesregierung über eine Breitbandstrategie für Hessen nachzudenken. Wir haben festgestellt, dass wir mit den bestehenden Kupfernetzen überhaupt nicht in der Lage sind, die Anforderungen an hohe Übertragungsgeschwindigkeiten darzustellen. Wir haben festgestellt, dass dazu moderne Datenverbindungen über Glasfasernetze notwendig sind. Und wir haben gesagt, dass der erste Schritt, den wir vorgenommen haben, nämlich die Grundversorgung mit 2 Mbit/s, nur ein Anfang sein kann und dass auch die Verlegung von Glasfasernetzen bis zu den Kabelverzweigern mit Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit/s nur ein weiterer Zwischenschritt sein kann.
Das Ziel, bis 2014 75 % der Haushalte in Hessen damit zu versorgen, sind wir mit großem Erfolg angegangen. Aber ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass sämtliche Untersuchungen zu Breitbandnutzungen zeigen, dass sich die Anforderungen an die Datenübertragungsgeschwindigkeit alle zwei Jahre verdoppeln und dass wahrscheinlich in zehn Jahren die jetzige, uns hoch erscheinende Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Grunde schon digitale Steinzeit sein wird. Wir brauchen Glasfaser nicht nur bis zu den Kabelverzweigern, sondern bis hin zu den Häusern und bis hin zu den Nutzern.
Nachdem wir festgestellt haben, über welche Kosten wir uns da unterhalten – Untersuchungen sagen, diese Übertragungsraten, diese Glasfaserverbindungen bis zu den Häusern bedeuten für ganz Deutschland ein Invest von etwa 80 Milliarden €, also für Hessen einen Betrag zwischen 6 und 8 Milliarden € –, ist undenkbar, dies als eine kommunale
oder staatliche Daseinsvorsorge zu bezeichnen. Deshalb haben wir ganz bewusst auf ein Konzept gesetzt, das bisher erfolgreich umgesetzt wurde, nämlich dort, wo es sich rechnet, eine privatwirtschaftliche Lösung – dafür haben wir viele Beispiele –, und dort, wo die privatwirtschaftliche Möglichkeit erschöpft ist – Untersuchungen sagen, das ist für 35 bis 40 % der Haushaltsanschlüsse möglich –, die Unterstützung durch die öffentliche Hand: durch Landesbürgschaften, durch die kommunale Seite, in vielfältiger Ausgestaltung.
Jetzt komme ich zu meinem eigentlichen Punkt, und das haben wir in Punkt 4 unseres Antrags deutlich gemacht. Wir haben in den 21 Landkreisen in Hessen höchst erfolgreiche Ansätze. Der Odenwaldkreis hat den ersten Schritt gemacht, mit einer kreiseigenen Gesellschaft. Im MainKinzig-Kreis haben wir eine Ausschreibung, die eine Tochtergesellschaft der Münchner Stadtwerke gewonnen hat, mit einer sehr guten Lösung. Im Landkreis Gießen haben wir eine Lösung mit der Telekom. Im Landkreis Fulda haben wir eine Lösung durch Mischung von Telekom-Aktivitäten und einer Aktivität des Versorgers ÜWAG, der hier mit kommunaler Unterstützung den Rest ausbauen wird. In weiteren 16 Landkreisen haben wir mit sehr guter Unterstützung durch die Landesregierung Machbarkeitsstudien. Wir sind in Hessen weit vorn, was die Entwicklung in den Bundesländern anbelangt.
Aber jetzt kommt die Telekom und stellt einen Antrag bei der Bundesnetzagentur, Vectoring zuzulassen. Vectoring bedeutet, dass Glasfaser bis zu den Kabelverzweigern gelegt wird. Von den Kabelverzweigern liegt auf der letzten Strecke zu den Nutzern, zu den Häusern Kupfer. Vectoring bedeutet, dass die Störgeräusche auf dieser Kupferleitung erfasst und elektronisch gegengespiegelt und damit eliminiert werden, und die Übertragungsgeschwindigkeit verdoppelt werden kann. Der Nachteil ist aber, dass, wenn diese Technik angewendet wird, nur noch Telekom-Produkte auf diesen Kupferdrähten beim Endkunden angeboten werden. Dies ist nach Auffassung vieler Fachleute eine Remonopolisierung, die dort von der Telekom betrieben wird. Das können wir nicht zulassen, wenn wir weiterhin an unserer Breitbandstrategie in Hessen festhalten wollen.
Was ist diese Strategie? Open Access, d. h. der Endkunde kann frei wählen, welche Produkte er in Anspruch nehmen will. Ob das ein Telekom-Telekommunikationsprodukt ist, ob das ein 1&1-Produkt, ein Vodafone-Produkt oder ein Produkt von Unitymedia ist, muss unabhängig von dem Netz sein, das von dem Netzbetreiber gestellt wird. Der Kunde muss die freie Möglichkeit haben.
Ich will ein Beispiel aus einer anderen Infrastruktursituation nennen. Wir haben zwei Verkehrsverbünde in Hessen: den RMV und den NVV. Ein Verkehrskunde, der in Bad Hersfeld einen Zug besteigt, darf gar nicht merken, ob das von dem einen oder von dem anderen Verkehrsverbund ist.
Es müssen gleiche Verhältnisse sein. Das fordern wir in Hessen auch für unsere Breitbandstrategie.
In dem Telekommunikationsregulierungsgesetz ist festgelegt, dass die Telekom nach ihrem Übergang von einem Staatsunternehmen zu einer Aktiengesellschaft allen ande
ren Betreibern mit deren Produkten auf ihren Netzen freien Zugang ermöglichen muss – das ist Regulierung –, und dass diese Regulierung aufgehoben werden kann, wenn die Deutsche Telekom auf einem dieser Netze Vectoring betreiben wird.
Das Zweite ist – das müssen Sie sich vorstellen, meine Damen und Herren –, für bereits bestehende Zugangsvereinbarungen soll für andere Wettbewerber gelten: Wenn die Telekom dort Vectoring vorhat, dann kann diese Zugangsvereinbarung aufgekündigt werden. Das kann so nicht sein. Herr Staatssekretär, deswegen möchte ich hier für die CDU-Fraktion – ich denke, auch die FDP-Fraktion stimmt dem zu – sehr darum bitten, dass in dem Arbeitskreis, der bei der Bundesnetzagentur für zukünftige Breitbandnetze eingerichtet ist, klar darauf hingewirkt wird, dass der Open-Access-Grundsatz weiterhin uneingeschränkt gilt.
Wir brauchen Wettbewerb bei der Breitbandversorgung. Wir brauchen dort eindeutig für alle Wettbewerber gleichen Zugang für ihre Endprodukte. Die Telekom muss dies auch ermöglichen.
Das möchte ich noch an einem zweiten Punkt festmachen. Wenn die Telekom auf den Netzen, die sie aktiv betreibt, für die Endprodukte anderer Kunden die Möglichkeit schafft, dann geht es um die sogenannten BSA-Module, Bitstream-Access-Module, die von der Telekom für Unitymedia, Vodafone und Ähnliche angeboten werden. Wenn ein anderer Betreiber eines Netzes, nehmen wir den MainKinzig-Kreis, Kollege Müller, den Endkunden auch Telekom-Produkte anbieten will, dann kann er das nicht, weil die Telekom sagt: Dieses BSA-Modul haben wir nicht. Das werden wir vielleicht auch in zwei, drei Jahren nicht haben. – Hier fordere ich eindeutig auf, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass, egal, wer ein Breitbandnetz aktiv betreibt, es für den Endkunden möglich sein muss, jedes von ihm gewünschte Produkt auch zu empfangen. Dazu gehört auch, dass die Telekom ein solches BSA-Modul erstellt, und zwar so schnell wie möglich, um dies auch bei fremden Netzbetreibern einzusetzen.
Ansonsten ist das eine Monopolisierung, die durch das Regulierungsgesetz abgeschafft wurde. Das darf nicht von hinten durch die kalte Küche wieder erzeugt werden. Das ist eine klare Forderung.
Ich berichte Ihnen jetzt noch, dass die Telekom im Dezember des vergangenen Jahres aus dem NGA-Forum ausgetreten ist. Herr Staatssekretär Saebisch ist auch Mitglied in diesem Forum. Er kann es bestätigen. Die Aussage der Telekom war, dass der BSA-Layer 2 – das ist der Fachbegriff – im Moment überhaupt nicht zur Debatte steht. Ich sage: Wenn wir mit öffentlichen Mitteln, egal, ob von der kommunalen Seite, von der Landesseite, durch Bürgschaft oder durch Zuwendung, dafür sorgen, dass auch im ländlichen Raum Breitbandnetze mit hoher Leistungsfähigkeit entstehen, dann brauchen wir Wettbewerb. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Marktführer diesen Wettbewerb konterkariert. Deswegen muss dieser Antrag auf Vectoring abgelehnt werden. Wir müssen politisch dafür sorgen. Ich weise
darauf hin, dass immerhin knapp über 30 % der Telekom im Besitz der Bundesrepublik Deutschland sind und dass darüber durchaus Einwirkungsmöglichkeiten bestehen.
Ich sage zum Schluss: Ich plädiere heftig dafür, dass wir allen politischen Einfluss geltend machen, bis hin zum Bundesrat,
um dafür zu sorgen, dass der Grundsatz Open Access auf allen Netzen weiterhin uneingeschränkt geltend gemacht werden kann. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich räume ein, das ist ein schwieriges Thema. Ich bitte trotzdem darum, dass wir uns sehr intensiv damit beschäftigen.
Frau Wissler, Sie haben mich angesprochen. Deswegen will ich kurz darauf antworten. Wir sind uns darüber einig, dass Breitbandversorgung in dem Ausbau, den wir uns vorstellen – 50 Mbit/s und mehr –, von der öffentlichen Hand nicht bezahlt werden kann. Das ist einfach zu teuer.
Deswegen ist – das sage ich sehr deutlich – die Strategie in Hessen außerordentlich gut, da auf private Aktivitäten zu setzen, wo es sich rechnet, und dann da, wo es nicht mehr geht, darüber nachzudenken, wie Unternehmen mit staatlicher Unterstützung den Rest machen. Das gelingt. Das gelingt wahrscheinlich in Fulda. Ich will es gerne einmal im Ausschuss erläutern. Deswegen ist diese gemischte Strategie richtig, um möglichst flächendeckend Breitband zu bekommen.
Jetzt zur Telekom. Die Telekom ist im Besitz der jetzigen Kupfernetze. Die Hauptverteiler sind der Telekom. Die Kabelverzweiger sind der Telekom. Aber sie ist durch das Telekommunikationsregulierungsgesetz verpflichtet, das jedem zugänglich zu machen, der bei einer Ausschreibung gewinnt. Das ist der entscheidende Punkt. Damit ist Wettbewerb gegeben. Und Wettbewerb ist immer gut, weil dann die Preise, die gezahlt werden müssen, auch wirklich dem Markt entsprechen.
Der Antrag auf Vectoring ist im höchsten Maß geeignet, dass der Wettbewerb ausgeschlossen wird, weil die Telekom nämlich dann, wenn sie damit durchkommt, Wettbewerber ausschließen kann, wenn sie Vectoring macht. Das kann so nicht sein. Das müssen wir erkennen. Und wir müssen uns zusammen mit der Landesregierung politisch etwas dagegen einfallen lassen, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Das war Gegenstand meiner Ausführungen. Ich bitte darum, dass die Fraktionen, die sich um Breitband in Hessen bemühen, dort zusammenstehen, damit wir in dieser wichtigen Frage weiterkommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Schäfer-Gümbel, in einer relativ müden Rede haben Sie wenige Aussagen getroffen, bei denen es sich lohnt, mit Ihnen in eine nähere Diskussion einzutreten.
Aber zwei Bemerkungen möchte ich hier doch aufgreifen. Am Eingang Ihrer Rede der CDU die Wirtschaftskompetenz abzusprechen – –
Was Sie dazu sagen, Frau Kollegin Wissler, will ich gar nicht kommentieren. Sie ist bei Ihnen nicht vorhanden. Insofern brauche ich nicht darüber zu diskutieren.
Uns das vorzuwerfen, bringt mich dazu, Ihnen in Erinnerung zu rufen, was wir 1999 von der damaligen rot-grünen Landesregierung übernommen haben. Wir hatten ein Mediationsverfahren zum Projekt Flughafen, das der damalige Ministerpräsident Eichel ins Leben gerufen hat, mit völlig ungewissem Ausgang bei seinem Koalitionspartner, den GRÜNEN. Ihm war sicherlich klar, dass es wahrscheinlich nicht zum Tragen gekommen wäre. Wir hatten einen Straßenbau, der auf 36 Millionen DM, sprich: 18 Millionen €, heruntergewirtschaftet wurde,
eine hohe Arbeitslosigkeit, eine Wirtschaftspolitik, vor allem getragen von den GRÜNEN, die wie Mehltau über diesem Hessenland gelegen hat. Herr Schäfer-Gümbel, das war einer der Hauptgründe, warum Sie diese Wahl 1999 verloren haben.
Dieser müde Auftritt heute wird dazu führen, dass auch die Wirtschaftspolitik dazu beitragen wird, dass Sie die nächste Landtagswahl auch nicht gewinnen werden.
Herr Schäfer-Gümbel, Sie reden hier über Energiepolitik. Warum haben Sie dann im Bundesrat über ein Jahr lang moderne Energiepolitik dadurch verhindert, dass Sie diese Entscheidungen blockiert haben? Sie haben in Ihrer Rede das vorgebracht, was typisch ist für das Strickmuster der Sozialdemokratie. Sie versprechen jedem alles. Sie würdigen nicht die Verdienste, die beispielsweise CDU und FDP in den zurückliegenden 13 Jahren im Land Hessen vollbracht haben. Aber da, wo Sie Verantwortung haben, scheitern Sie. Das zeigt das Beispiel der „Frankfurter Rundschau“. Es darf überhaupt niemand daran denken, Ihnen Regierungsverantwortung zu übertragen.
Was mir an Ihrer Rede nicht passt – ich bin bei Ihnen, wenn Sie die hessischen Arbeitnehmer loben, wenn Sie sa
gen, jeder Erfolg eines hessischen Unternehmens hängt auch mit der guten Arbeit der Arbeitnehmer zusammen –, ist, dass die Sozialdemokraten und Sie persönlich vergessen, dass zu jedem Arbeitnehmer auch ein Arbeitgeber gehört
und dass zu jedem Arbeitsplatz, den wir haben, Unternehmer gehören, die ihr Geld in die Hand nehmen, investieren und für sichere Arbeitsplätze sorgen. Herr Schäfer-Gümbel, das ist etwas, was wir als Wirtschaftspolitiker sehen.
Hessen hat sich in den zurückliegenden Jahren seit 1999 ausgesprochen gut entwickelt. Ich möchte mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, hier eine Grafik zeigen, die das sehr anschaulich verdeutlicht.
1999 gab es knapp über 3 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hessen. Im Jahr 2012 waren es über 3,2 Millionen Beschäftigte – ein Anstieg von über 200.000 Menschen, die in Brot und Arbeit sind. Das ist erfolgreiche Wirtschaftspolitik, für Arbeit zu sorgen.
Das ist nicht nur eine Frage der Leistung der Unternehmer und der Arbeitnehmer – natürlich, deren Leistung in erster Linie. Aber es ist auch eine Frage der Randbedingungen, der wirtschaftlichen Bedingungen, die gegeben sind.
Ich werde an vier Beispielen aufzeigen, dass es, wenn RotGrün jemals an die Verantwortung käme, Entwicklungen gibt, die diese hervorragenden, in Hessen beispiellos guten Dinge konterkarieren, dagegensteuern, und es deswegen wichtig ist, dass die Wirtschaft weiterhin von SchwarzGelb und nicht von Rot-Grün beeinflusst wird.
Nur ein paar Zahlen. Wirtschaftsminister Rentsch hat Zahlen genannt. In Hessen liegt der Anteil am Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner 20 % über dem bundesdeutschen Durchschnitt. In Hessen verdienen die Arbeitnehmer rund 14 % mehr Gehalt im Vergleich zu den anderen Bundesländern. So wenige Menschen wie zuletzt vor 20 Jahren waren im vergangenen Jahr Arbeit suchend.
Unsere Arbeitslosenquote liegt bei 5,7 %. Unsere Jugendarbeitslosigkeit ist in den zurückliegenden Jahren 1999 bis 2012 um sage und schreibe 30 % zurückgegangen. Natürlich muss man in diesem Zusammenhang sehen, dass im Bereich Frankfurt/Rhein-Main immer noch rund 40.000 Menschen ohne Arbeit sind. Denen gehören auch unsere Fürsorge und unsere Sorge um Arbeitsplätze.
Wenn wir beispielsweise nicht wichtige Entwicklungen wie den Flughafen Frankfurt weiterhin vorantreiben, wird sich das negativ auswirken. Wenn Sie auf Ihren möglichen Koalitionspartner, die GRÜNEN, hören, dann wird diese Entwicklung des Flughafens gegenläufig sein. Und das ist gegen eine gute Wirtschaft in Hessen.
Industrie und Handwerk blicken positiv in die Zukunft. Der Geschäftsklimaindex der IHK liegt deutlich über dem langfristigen Durchschnittswert. Mehr als drei Viertel der
Unternehmen erwarten eine gleichbleibende oder sogar bessere Geschäftsentwicklung in Hessen.
Ähnlich ist die Einschätzung des Handwerks. 85 % der Betriebe, die befragt wurden, beurteilen ihre zukünftige Lage als gut oder befriedigend. Viele persönlichen Gespräche in Industrie und Handwerk zeigen: Die Unternehmer sind zufrieden. Der Wirtschaft geht es gut. Sie sind zufrieden mit einer schwarz-gelben Landesregierung. Und das ist der entscheidende Unterschied zu der Situation 1999.
Ich denke, dass gerade die Wirtschaft mit ihrer Aktivität die Überzeugung dokumentiert: Der Wirtschaftsminister Florian Rentsch, der Ministerpräsident Volker Bouffier haben in den letzten Jahren eine Wirtschaftspolitik in unserem Bundesland gezeigt, die der Wirtschaft unter die Arme greift und sie nicht wie Sie in den verschiedenen Bereichen entsprechend bremsen will.
Diese wirtschaftliche Unsicherheit – das zeigt sich immer wieder – ist Gift für eine wirtschaftliche Entwicklung. Der CDU/FDP-Arbeitskreis Wirtschaft war in den letzten Wochen in verschiedenen Betrieben unterwegs. Wir haben beispielsweise in Wiesbaden-Delkenheim die Firma EPHY-Mess besucht, wir waren in Frankfurt bei Data Room Services GmbH, wir haben die Firma Sattler Kunststoffwerk besucht, die hochwertige Recyclingkunststoffe herstellt – ganz unterschiedliche Betriebe, unterschiedliche Branchen.
Was wir dort überraschend festgestellt haben – selbst bei einer Firma wie diesem Kunststoffwerk, wo wir es nicht sofort erwartet haben –: Jede dieser Firmen hat uns zwei zentrale Gemeinsamkeiten genannt. Alle Firmen haben die Bedeutung des nahen Flughafens, die Nähe zum Flughafen als Besonderheit, als besonderen Standortfaktor hervorgehoben. Der Flughafen Frankfurt ist das wichtigste wirtschaftspolitische Projekt dieser Legislaturperiode.
Jede Beeinträchtigung dieses Projekts ist eine Entwicklung – Herr Tarek Al-Wazir –, die negative Impulse auf die Wirtschaft hat. Deswegen sagt mir jeder Wirtschaftler: Sorgt dafür, dass die GRÜNEN nicht in die Regierungsverantwortung kommen. Es ist gegen unsere wirtschaftliche Entwicklung.
Das Zweite ist uns – den Kolleginnen und Kollegen, die dabei waren – auch deutlich geworden, alle Firmen haben betont: Wir brauchen zuverlässige politische Rahmenbedingungen. Wir brauchen eine gute Infrastruktur. Und wir brauchen einen Staat, der sich darauf beschränkt, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass wir nicht durch bürokratische Hemmnisse beeinträchtigt werden.
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass sich jede Unsicherheit, jede zusätzliche Steuer oder Abgabe als Gift für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes auswirkt. Meine Damen und Herren, das gefährdet Arbeitsplätze. Das ist gegen die Hoffnungen und Wünsche vieler Menschen, gerade auch der Arbeitnehmer, von denen Sie gesprochen haben, Herr Schäfer-Gümbel.
Dazu gehören auch rot-grüne Lieblingsprojekte wie beispielsweise die Erhöhung der Erbschaft- und der Einkommensteuer. Dazu gehört die Ausbildungsplatzabgabe, eine Strafabgabe für Betriebe, die aus oft nachvollziehbaren Gründen keine Ausbildungsplätze bereitstellen können. Dazu gehört auch die Vermögensteuer, die vor allen Dingen von der linken Seite immer wieder ins Feld geführt wird.
Bezeichnen Sie doch diese Vermögensteuer als das, als was sie eigentlich von Ihrer Seite aus gedacht ist, nämlich als eine Unternehmerstrafsteuer. Ich möchte den Unternehmer sehen, der dann mit voller Kraft und Freude weiter in unserem Bundesland wirtschaftet.
Ich zähle dazu auch die jüngste Idee der GRÜNEN, Steuern auf den Abbau von Kies und Sand zu erheben.
So eine Vorwahlkampfzeit ist eine feine Sache, weil wirklich einmal jeder aus seiner Ecke herauskommt und sagt, was er eigentlich will.
Nein, nein. Sie wissen genau, dass ich mit meiner früheren Tätigkeit überhaupt nichts mehr zu tun habe, völlig aus allen wirtschaftlichen Verflechtungen bin, um mir heute von Ihnen solche unverschämten Bemerkungen nicht weiter gefallen lassen zu müssen, um das deutlich zu sagen.
Ich bin trotzdem stolz auf diese Vergangenheit als Unternehmer,
ich bin trotzdem stolz auf diese Vergangenheit in der Baustoffindustrie, weil ich im Gegensatz zu Ihnen von Erfahrungen zehren kann, die von der Wirklichkeit geprägt waren, und nicht von irgendwelchen theoretischen Dingen, die Sie kennen.
Das Gleiche gilt für den obligatorischen Wasserpfennig, den Sie immer wieder zu jeder Haushaltsberatung aus dem Hut zaubern
oder besser Cent, einverstanden, trotzdem eine Belastung der Industrie.
Herr Al-Wazir, ich sage Ihnen einmal eines deutlich: Dieses Feindbild der GRÜNEN, das produzierende Gewerbe, die Industrie, ist ein Bereich unserer Wirtschaft, über den wir sehr froh sein müssen;
denn dieser Bereich hat nicht nur dazu beigetragen, dass wir einigermaßen unbeschadet durch die weltweite Finanzund Wirtschaftskrise gekommen sind. Das ist auch ein Bereich, der einen wichtigen Beitrag zu unserem Bruttosozialprodukt leistet. Nur wenn wir das erwirtschaften können, sind wir auch in der Lage, unsere soziale Verantwortung zu erfüllen. Das müssen Sie sich immer wieder ins Gedächtnis rufen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben – das hat Minister Rentsch sehr deutlich gesagt – gerade in Hessen einen ausgeprägten Mittelstand, auf den wir stolz sind. Er steht im Zentrum der hessischen Wirtschaft. 99 % der rund 225.000 hessischen Betriebe gehören zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Wir haben ein Mittelstands- und Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, das dem Mittelstand hilft und ihn nicht drangsaliert, das keine Vergabeanforderungen wie in Ihren Gesetzentwürfen enthält, die der Mittelstand überhaupt nicht erfüllen kann.
Ich sage einmal eines: Mit den Vergabegesetzen, die alle drei Oppositionsfraktionen vorgelegt haben, wird der Mittelstand nicht befördert und gefördert. Er wird lahmgelegt. Deswegen hoffe ich sehr, dass unser Gesetz eine Mehrheit findet und wir damit den Mittelstand entsprechend unterstützen können.
Ein weiterer Punkt, der uns von CDU und FDP sehr wichtig ist, ist die Frage der Infrastrukturmaßnahmen, gerade auch im Bereich des Breitbandes. Hier droht leider fundamentaler Rückschritt, falls Rot-Grün in die Verantwortung käme. Vielen Unternehmen, die große Datenmengen transportieren müssen, ist eine schnelle Breitbandversorgung ein entscheidender technischer Vorteil.
Wir brauchen das nicht nur im Rhein-Main-Gebiet. Wir brauchen das vor allen Dingen auch im ländlichen Raum.
Der erste Schritt, nämlich die flächendeckende Grundversorgung, ist erfolgt.
Der nächste Schritt ist der Ausbau leistungsfähiger Hochgeschwindigkeitsnetze mit mindestens 50 Mbit/s.
Das ist der nächste entscheidende Schritt. Der Weg, den Hessen eingeschlagen hat, ist beispiellos für alle Bundesländer, die wir – –
Das will ich Ihnen sagen. Wir haben im Moment in drei Landkreisen von 21 Landkreisen bereits konkrete Projekte, die eine flächendeckende Breitbandversorgung ermöglichen. Sie wissen, dass dies im Odenwaldkreis der Fall ist. Wir sind in Fulda auch sehr erfolgreich dabei. In Gießen hat man eine entsprechende Konzeption gefunden.
Bitte? Langsam, ich will das jetzt gar nicht politisch werten.
Ich will nur eines sagen. Das Konzept, auf das es ankommt, Herr Schäfer-Gümbel, lautet: so weit wie irgend möglich privatwirtschaftliche Lösungen;
nur dort, wo es nicht mehr geht, weil den Firmen die Puste ausgeht – in der Frage der Finanzierung über viele Jahre – die Unterstützung durch die öffentliche Hand, und zwar transparent und mit entsprechenden Ausschreibungsverfahren. So machen wir es.
Dafür hat der Finanzminister auf Vorschlag des Wirtschaftsministers das 200-Millionen-€-Programm ins Leben gerufen. Das ist der Weg.
Wunderbar, wenn Sie mir da zustimmen.
Lassen Sie mich bitte noch einen Satz sagen, damit deutlich wird, worauf ich hinauswill. Bisher hatte ich den Eindruck, dass gerade der Kollege Siebel, der jetzt leider nicht da ist, ein klarer Unterstützer dieser Vorgehensweise ist, offensichtlich auch Sie. Ich höre aber immer häufiger, dass die von den GRÜNEN geforderte und teilweise auch von Kollegen und Kolleginnen der SPD gestützte Universaldienstverpflichtung an die Stelle des hessischen Weges treten soll. Was bedeutet das, Herr Schäfer-Gümbel?
Das bedeutet, dass wir nicht eine hohe Übertragungsrate von 50 Mbit/s in Aussicht haben – hoffentlich flächendeckend, mindestens jedoch auf 75 % der hessischen Flächen –, sondern Universaldienstverpflichtung bedeutet eine Übertragungsrate von 6 Mbit/s. Wissen Sie, was das ist?
Das ist ein Minimalbreitbandausbau für den ländlichen Raum.
Das ist ein Rückschritt sondergleichen. Damit liegen wir hinter dem Saarland, hinter Mecklenburg-Vorpommern, und das wollen wir nicht. Deswegen wird Schwarz-Gelb weiterhin den Breitbandausbau vorantreiben, und wir werden verhindern, dass Rot-Grün in die Verantwortung kommt. Das ist der Punkt, meine Damen und Herren.
Nein, wir haben kein Übertragungsproblem. Es gibt eine ganz klare technische Lösung, die heißt: Von den Hauptverteilern zu den Kabelverzweigern wird Breitband, d. h. Glasfaser, gelegt. Dann haben wir die 50 Mbit/s. Sie wissen das. Wenn die Telekom mit der Bundesnetzagentur über Vectoring diskutiert und das geht, dann wird das Kup
fer auf den letzten Metern zwischen den Kabelverzweigern und den Häusern bleiben, und die Übertragungsrate wird verdoppelt werden können. Das ist eine Technik der Zukunft, die für uns einen Strukturvorteil bietet.
Natürlich geht das. Lassen Sie uns das vielleicht bilateral klären. Ich sage aber ganz klar: Die Universaldienstverpflichtung ist ein Rückschritt, den wir auf keinen Fall zulassen können.
Ich würde gerne fortfahren, Herr Präsident.
Zum Zweiten: Verkehrswege, Mobilität. Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen, sie ist tragende Säule von Wohlstand und wirtschaftlicher Entwicklung; das sehen wir bei der A 66, bei der A 49, bei der A 44 und bei anderen Verkehrsprojekten. Wir haben den Ausbau der Infrastruktur in Hessen gegen den anhaltenden erbitterten Widerstand der GRÜNEN weiter vorangetrieben. Ich erinnere noch einmal an den Straßenbauhaushalt von 1998 mit damals 18 Millionen €. Wir sind jetzt bei 100 Millionen € im Haushalt 2013, auch im Haushalt 2014. Überall dort, wo neue Straßen gebaut werden, entstehen auch Infrastruktur, neue Unternehmen und Arbeitsplätze. Ich sage Ihnen eines: Wenn die GRÜNEN jemals in Regierungsverantwortung kämen, dann würde der Straßenbau in Hessen schlagartig zum Erliegen kommen. Das hat negative Entwicklungen zur Folge.
Sie haben doch in Ihrem Programm gesagt: Wir wollen keinen Neubau mehr haben, wir wollen zurück auf 56 Millionen €.
Straßen wollen wir nur noch sanieren. – Das kann ich Ihnen schriftlich vorlegen, Herr Al-Wazir. Warum lachen Sie denn an der Stelle? Ihnen müsste das Lachen eigentlich vergehen, wenn ich Ihnen die entsprechenden Konsequenzen aufzeige.
Ich möchte gar nicht darauf eingehen, was beispielsweise den Flughafen Kassel-Calden anbelangt, den wir im April in Betrieb nehmen werden. Die SPD ist dafür. Wir sind dankbar, dass wir da offensichtlich einen Konsens haben. Die GRÜNEN sind dagegen. Da passt nichts zusammen. Auch hier ist wieder zu sagen: Wenn es zu Koalitionsverhandlungen käme, was der Wähler bitte verhüten möge, dann würden sich wahrscheinlich die infrastrukturfeindlichen GRÜNEN durchsetzen. Dann hätten wir wieder die entsprechenden Dinge.
Nun zum Flughafen Frankfurt.
Ja, aber ich will Ihnen eines deutlich sagen: Wir haben bei der politischen Bewertung des Ausbaus des Flughafens – –
Nein, da scheiden sich die Geister. Hören Sie mir doch mal zu, ich habe Ihnen auch zugehört.
Die GRÜNEN und die LINKEN haben ihre Ablehnung hinsichtlich der Erweiterung eindeutig klargemacht.
Das ist klare politische Kante. Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Sie haben unrecht, aber das können Sie so behaupten.
Bei der SPD hatten wir bisher den Eindruck – wenigstens bis zur Inbetriebnahme der neuen Landebahn vor einem Jahr –, dass Sie die entscheidende Bedeutung des Flughafens genauso sehen wie wir, dass Sie sagen: Der Flughafen ist der Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Frankfurt.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, was Sie leider nicht anerkennen: Die Allianz für Lärmschutz, die Ministerpräsident Volker Bouffier mit anderen – nicht alleine, auch mit den Menschen in der Region, es gibt schon einen entsprechenden Diskurs mit der Fraport, mit den Airlines und mit anderen – ins Leben gerufen hat, hat ein Programm mit 335 Millionen € für den passiven Schallschutz und 19 Maßnahmen des aktiven Schallschutzes beschlossen. Das ist beispiellos in Europa und in der Welt.
Jetzt kommt Ihr Papier, eine ähnliche Politik für den Flughafen und die Region, Herr Schäfer-Gümbel. Ich habe das sehr aufmerksam gelesen. Dort haben Sie drei Maßnahmen identifiziert:
Erstens geht es um die Änderung von Bundesgesetzen. Davon reden wir schon die ganze Zeit. Wir beide wissen – ich hoffe, alle anderen auch –, dass nur die Änderung von entsprechenden Bundesgesetzen mögliche Veränderungen bringen kann.
Zweitens: Antrag der Fraport auf Änderung der Betriebsgenehmigung. Nachdem die Fraport das Planfeststellungsverfahren unter Schmerzen begleitet und auch beendet hat, glaube ich nicht, dass je wieder ein Vorstand der Fraport, egal wie er heißt, dort eine Veränderung vornehmen wird. Das ist eine theoretische Möglichkeit.
Drittens: ein freiwilliger regionaler Konsens unter allen Akteuren. Das ist in meinen Augen blinder Aktionismus. Sie wollen den Leuten Sand in die Augen streuen.
Zu Ihrem Vorschlag, Lärmobergrenzen einzuführen: Sie wissen genau wie ich, dass Herr Jühe beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Raunheimer Antrag eingebracht hat, der genau diese Lärmobergrenzen vorschlägt.
Das Gericht hat es krachend abgelehnt. Bis zum Beweis des Gegenteils sage ich Ihnen: Nach dem Papier habe ich kein Vertrauen mehr in Ihre Zuverlässigkeit,
ob Sie dem Ausbau des Flughafens Frankfurt weiterhin positiv beitreten und ihn positiv verfolgen.
Ich möchte gerne von Ihnen noch einmal deutlich hören, dass Sie dem Ausbau des Flughafens uneingeschränkt zustimmen.