Protokoll der Sitzung vom 30.05.2012

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Mick von der FDP-Fraktion gemeldet. Bitte schön, Herr Mick, Sie haben das Wort.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Kommt jetzt die angekündigte Grundsatzrede?)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist vieles schon gesagt worden; deswegen kann ich mich kurzfassen.

Bei der Änderung des Justizkostengesetzes geht es im Wesentlichen um zwei Änderungen. Eine ist etwas mehr umstritten als die andere. Zum einen geht es um die Einführung des Forderungsmanagements. Ich möchte darauf hinweisen, worum es geht.

Die meisten Forderungen werden heute schon von den Gerichtsvollziehern beigetrieben. Da gibt es keine Probleme. Wir reden nur über diesen kleinen Bereich an Restforderungen, wo es mit den Möglichkeiten der Vollstreckungsgerichte nicht möglich ist, diese Forderungen beizutreiben,

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Zweistellige Millionensummen!)

wodurch dem Land zweistellige Millionensummen entgehen, in der Tat. Aber die Effizienz der Gerichtsvollzieher beträgt über 90 %. Wenn man sich alle Forderungen insgesamt vor Augen führt, dann ist es nur ein kleiner Bereich. Dennoch ist es wichtig, für diesen kleinen Bereich das Forderungsmanagement einzuführen und dadurch eine flexiblere Möglichkeit der Bearbeitung dieser Forderungen bereitzustellen.

Es ist nicht so, wie hier aus einigen Redebeiträgen, insbesondere der Kollegen von SPD und LINKEN, hervorging, dass die große Befürchtung bestehen müsste, wir würden das ordentliche deutsche Gerichtsvollzieherwesen abschaffen und alles an Moskau-Inkasso übertragen. So ist es nicht geplant, sondern für diesen kleinen Bereich ist geplant, sich der Hilfe Privater zu bedienen, um die Forderungen zu realisieren.

Natürlich gibt es Bedenken der Gerichtsvollzieher. Das ist verständlich. Hier wird ein neues Instrument eingeführt. Ich denke aber, gerade vor dem Hintergrund, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte mit der jetzt gefundenen Regelung einverstanden ist, können wir es vertreten. Es ist eine maßvolle Regelung für einen kleinen Bereich.

Herr Kollege Frömmrich, wenn Sie ansprechen, dass die Inkassobüros sagen, das sei zwar gut, man hätte aber weiter gehen können, dann zeigt das, dass diese Regelung nicht überzogen ist, sondern dass nicht allen Forderungen dieser Unternehmen Tür und Tor geöffnet wurde, dass wir eine maßvolle Öffnung betreiben, um uns dieser privaten Büros zu bedienen,

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Kernfrage ist der Grundrechtseingriff!)

und dass sich die Grundrechtseingriffe im vertretbaren Rahmen bewegen.

(Beifall bei der FDP)

Aber es ist vollkommen richtig, dass die kritischen Stellungnahmen, die auch angesprochen wurden, ernst genommen werden. Deswegen werden wir das Thema noch im Rechts- und Integrationsausschuss diskutieren. Ich denke aber, dass wir es mit einer sehr guten Regelung zu tun haben und dass es uns am Ende gelingen wird, die Bedenken, die geäußert wurden und die legitim sind, auszuräumen.

Was die Notargebühren angeht, so ist Hessen das letzte Bundesland, das in diesen Angelegenheiten keine Gebühren erhebt. Ich denke, die vom Kollegen Schneider geschilderte Höhe der Gebühren zeigt, dass wir hier maßvoll vorgegangen sind. Wenn beispielsweise ein Notar in der Vergangenheit für einen Urlaub eine Vertretung brauchte und diese Vertretung bestellt hat, dann war das früher kostenlos. Wenn jetzt ein Betrag von 25 € gefordert werden kann, dann hat der eine oder andere Notar in den Reihen der FDP-Fraktion zwar noch seine Bedenken. Aber ich glaube, auch der Kollege Greilich wird mit dieser Kostentragungspflicht leben können. Ich hoffe es zumindest.

Ich denke, die hessischen Notare werden nicht um ihre Existenz fürchten. Wir werden auf der einen Seite einen Beitrag dazu leisten können, den Kostendeckungsgrad der hessischen Justiz zu erhöhen, ohne die hessischen Notare zu überfordern. Damit ist dem Ansinnen dieses Gesetzes Rechnung getragen, und insgesamt haben wir damit eine runde und ausgewogene Regelung geschaffen.

Ich bin sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, glaube aber, dass es ein sehr erfolgreiches Gesetz werden wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Mick. – Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit beende ich die Aussprache.

Das war die erste Lesung des Gesetzes der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes, Drucks. 18/5724. Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf dem Rechts- und Integrationsausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Energiezukunftsgesetz – Drucks. 18/5725 –

Die Redezeit beträgt 7:30 Minuten. – Die Einbringung wird von Frau Staatsministerin Puttrich vorgenommen. Bitte schön, Frau Puttrich, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute das Energiegipfelzukunftsgesetz – –

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Man merkt, man wird im Laufe des Tages ein bisschen müde. Wenn man meint, dass man um Viertel vor zwölf dran sei, und erst jetzt drankommt, dann lässt es bei jedem ein bisschen nach. – Es ist das Energiezukunftsgesetz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Vi- zepräsident Heinrich Heidel übernimmt den Vor- sitz.)

Es heißt ganz bewusst Energiezukunftsgesetz, weil dieses Energiezukunftsgesetz natürlich mehr macht, als nur die Ergebnisse des Energiegipfels umzusetzen. Vielmehr führt es das Energiegesetz fort, das es schon gegeben hat, bringt die Ergebnisse des Energiegipfels ein und setzt eigene Akzente.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an der Stelle eines ganz klar sagen: Dieses Energiezukunftsgesetz ist ein Gesetz, das selbstverständlich die Aktivitäten des Landes auf dem Weg unterstützt, den wir uns vorgenommen haben,

(Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)

den wir uns in einem Konsens vorgenommen haben. Ich glaube, es ist besonders wichtig, dies an dieser Stelle immer wieder hervorzuheben.

Wir haben uns im Rahmen des Energiegipfels gemeinsam auf verschiedene Ziele verständigt, die es wert sind, dass wir an einem Strang ziehen, dass wir gemeinsam den Weg beschreiten, unsere Ziele zu erreichen, die wir formuliert haben. Ich möchte die Ziele nicht im Einzelnen durchdeklinieren, weil sie alle miteinander bekannt sind, aber doch die wesentlichen Punkte des Energiezukunftsgesetzes nennen.

Das eine ist selbstverständlich die Vereinbarung von 100 % erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch möglichst bis 2050.

Das andere ist, die Sanierungsrate auf mindestens 2,5 bis 3 % im Jahr zu erhöhen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass sich das Land bei der energetischen Sanierung und der Beschaffung selbst verpflichtet. Wir haben in diesem Energiezukunftsgesetz die künftigen Förderschwerpunkte festgelegt, die insbesondere beinhalten, dass wir großen Wert darauf legen, zu informieren, zu beraten und zu fördern. Wir haben im Bereich der Akzeptanz und Informationsvermittlung entsprechende Schwerpunkte gesetzt.

Wir haben im Energiezukunftsgesetz formuliert, dass wir ein Energiemonotoring einführen wollen, indem wir alles das, was wir an Aktivitäten durchführen, selbstverständlich auf den Prüfstand stellen wollen, indem wir steuern, indem wir das, was wir tun, erstens gut tun und hinterher noch besser machen können, indem wir gemeinsam darüber beraten und entsprechende Maßnahmen durchführen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass ein Energiezukunftsgesetz, wie wir es jetzt formuliert haben, ein einzelner Stein unserer Bemühungen ist. Die Annahme, dass man mit einem Energiezukunftsgesetz allein eine Wende schaffen könnte, wäre schlicht und einfach eine falsche Annahme. Ein Gesetz allein wird es nicht erreichen. Wir wissen, dass

wir entsprechende Rahmenbedingungen formulieren können, dass wir Menschen mit auf den Weg dorthin nehmen, den wir für richtig halten.

Deshalb ist das, was wir bis jetzt gemacht haben, auch der richtige Weg. Wir haben beim Energiegipfel gemeinsame Ziele formuliert. Ich habe im Januar ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorgestellt, das mit zahlreichen Maßnahmen versehen ist. Im Moment sind wir mitten in der Umsetzung dieses Konzeptes mit den 89 Maßnahmen. Ein Bereich ist das Energiezukunftsgesetz. Wir müssen verdeutlichen, dass das, was wir wollen, nichts ist – ich habe es schon beim letzten Mal gesagt –, was in ganz schnellen Schritten ginge, sondern dass wir eine lange Entwicklung haben werden, um das umzusetzen, was wir wollen: diese 100 % erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050.

Deshalb ist es auch wichtig, dass wir uns darauf besinnen, was wir als Land tun können. Als Land können wir das tun, was ich als Dreiklang schon formuliert habe: informieren, beraten und fördern. Man muss immer wieder sagen: Informieren, Beraten und Fördern ist das, was wir tun müssen. Ich habe mich darüber gefreut, dass zu dem, was ich in dieser Arbeitsgruppe I des Energiegipfels vorgestellt habe, der inzwischen stattgefunden hat und nachbetrachtet hatte, was denn zwischenzeitlich passiert ist, gesagt wurde, dass dieses Umsetzungskonzept ein gutes ist, dass es ein schlüssiges ist, dass wir auf einem guten Weg sind.

Es ist im Moment auch gut, dass wir sagen, es geht nicht um spektakuläre Taten. Es geht um ein fleißiges, kontinuierliches Abarbeiten dessen, was wir uns vorgenommen haben. Es geht nicht darum, dass wir jetzt ein Gesetz formulieren und begleitende Rahmenbedingungen schaffen, sondern dass wir nach wie vor Menschen mitnehmen. Es reicht nicht, wenn Politik formuliert, Gesetze beschließt und etwas verordnet, sondern wir wissen, dass diejenigen, die zu dem Erfolg beitragen, unterschiedliche Partner sind. Wir wissen, dass das die Bürgerinnen und Bürger sind. Wir wissen, dass es Unternehmen sind, dass es die Wirtschaft ist. Und wir wissen, dass es die Kommunen sind – die Städte, Gemeinden und Kreise.

Deshalb ist es immer wieder wichtig, zu fragen, was wir als Land tun können, um diese Energiewende in dieser Form, wie wir es uns für Hessen vorgenommen haben, auch zu erreichen. Es gibt zwei Ansätze. Der eine Ansatz ist der, der eher bei Ihnen, bei der SPD, verankert ist, möglichst viel zu formulieren und zu regeln.

Die Hessische Landesregierung hat sich einen Grundsatz vorgenommen. Wir regeln so viel wie nötig, wir regeln aber nicht so viel wie möglich, weil wir der Meinung sind, wir müssen so viel wie nötig regeln, um die entsprechenden Entwicklungen herbeizuführen. Wir dürfen und wollen aber auch nichts tun, was wiederum kontraproduktiv ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir wissen, dass bei zu engen Regelungen, wie man sie beim Wärmegesetz in Baden-Württemberg hat, die Erfahrung gemacht wird, dass Menschen eher vor Investitionen zurückschrecken, wenn bestimmte Auflagen damit verbunden sind, und wiederum sinnvolle Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Deshalb regeln wir so viel wie nötig und nicht so viel wie möglich.

Land mit Vorbildfunktion – das ist für uns wichtig. Wir wollen nicht nur vorgeben, was andere zu tun haben, sondern wir haben eine Vorbildfunktion. Deshalb haben wir

im Energiezukunftsgesetz die Selbstverpflichtung des Landes. Wenn wir bauen, dann bauen wir so, wie andere auch bauen sollten, d. h. indem wir selbstverständlich bei Neubauten die Energieeinsparverordnungen sogar noch unterschreiten – dazu gab es beim Lesen dieses Entwurfs ein Missverständnis –, d. h. wir zeigen, wie wir als Land mit gutem Beispiel vorangehen

(Beifall bei der CDU)

und wie wir auch bei den Sanierungsmaßnahmen, die wir bei den Gebäuden durchführen, von unserer Seite zeigen, was wir tun. Wir verlangen von den Menschen nicht mehr, als wir uns als Land selbst verpflichten, auch entsprechend zu tun. Wenn ich sage, dass wir in diesem Energiezukunftsgesetz Akzente setzen: Ja, dann besteht das aus Regelungen, die es im Hessischen Energiegesetz schon gegeben hat. Das sind gute Regelungen, die wir beibehalten haben. Sie sind durch Beschlüsse des Energiegipfels und andere weitere Maßnahmen ergänzt, die wir für notwendig halten.

Insofern finden Sie in diesem Energiezukunftsgesetz z. B. Fördergrundsätze, die in die Zukunft gerichtet sind. Sie werden in den Formulierungen nicht unbedingt Festlegungen auf bestimmte Technologien finden, und zwar deshalb nicht, weil wir nicht nur die Technologie von heute, sondern von heute, morgen und der Zukunft fördern wollen. Deshalb gibt es diese allgemeinen Formulierungen bei den Fördertatbeständen.