Mir liegen alle Anträge vor. Ich würde gern zuerst über den Entschließungsantrag von CDU und FDP abstimmen lassen, Drucks. 18/5736. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die einzelnen Punkte einzeln abgestimmt werden sollen?
Gut. – Dann rufe ich Punkt 1 auf. Wer ist für die Annahme von Punkt 1? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKEN. Damit ist Punkt 1 angenommen worden.
Dann stimmen wir über den Rest des Antrags ab. Wer ist für die Annahme dieser Punkte? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKEN. Damit sind die Punkte angenommen worden.
Kommen wir zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/5732. Würden Sie mir bitte noch einmal sagen, wie hier abgestimmt werden soll?
Also über die einzelnen Punkte. Wer Punkt 1 seine Zustimmung geben will, der hebe die Hand. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist Punkt 1 abgelehnt worden.
Wer stimmt Punkt 2 zu? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/GRÜNEN und SPD. Wer enthält sich? – Ich habe das nicht richtig gesehen. Haben Sie von der Fraktion DIE LINKE sich entschieden?
Okay. – Wer ist gegen die Annahme dieses Punktes? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und der LINKEN.
Kommen wir zu Punkt 3. Wer ist für die Annahme dieses Punktes? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist gegen Punkt 3? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich bei diesem Punkt? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Punkt abgelehnt worden.
Punkt 4. Wer ist für die Annahme von Punkt 4? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und LINKEN. Damit ist dieser Punkt abgelehnt worden.
Punkt 5. Wer ist für die Annahme dieses Punktes? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und LINKEN. Damit abgelehnt.
Dann haben wir Punkt 6. Wer gibt ihm seine Zustimmung? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist auch dieser Punkt abgelehnt worden.
Punkt 7. Wer ist für die Annahme dieses Punktes? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist Punkt 7 abgelehnt worden.
Kommen wir zum Antrag der SPD-Fraktion, Drucks. 18/5756. Auch hier soll abschnittsweise abgestimmt werden? – Das ist richtig so.
Dann stimmen wir über den ersten Punkt ab. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist Punkt 1 abgelehnt worden.
Wir stimmen über Punkt 2 ab. Wer ist für die Annahme dieses Punktes? – Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Fraktion DIE LINKE. Damit abgelehnt.
Punkt 3. Wer ist für die Annahme von Punkt 3? – Das sind die GRÜNEN, die SPD und die LINKEN. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit abgelehnt.
Punkt 4. Wer ist für die Annahme des Punktes? – Das sind die GRÜNEN und die SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit abgelehnt.
Ich bin noch in der Abstimmung. – Punkt 5. Wer ist für die Annahme von Punkt 5? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und DIE LINKE. Damit abgelehnt.
Punkt 6. Wer ist für die Annahme von Punkt 6? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit abgelehnt.
Punkt 7. Wer ist für die Annahme von Punkt 7? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit abgelehnt.
Punkt 8. Wer ist dafür? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit auch abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE soll dem Innenausschuss überwiesen werden? – Dann verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Hessen – Drucks. 18/5723 –
Für die Landesregierung bringt Herr Staatsminister Rhein den Gesetzentwurf ein. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Die Redezeit beträgt 7:30 Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, die Redezeit nicht vollkommen auszuschöpfen. Dies ist ein nicht ganz so emotionales Thema wie das, das wir eben besprochen haben. Aber ein mindestens ebenso wichtiges Thema ist natürlich das, was wir bei der Neuregelung des Glücksspielwesens in Hessen zu diskutieren haben.
Ich möchte Ihnen mit der Neufassung des Hessischen Glücksspielgesetzes im Namen der Landesregierung ein Zustimmungsgesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie eine entsprechende Regelung zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften vorlegen. Mit diesem Gesetzentwurf soll der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht übertragen werden. Das ist dringend notwendig. Außerdem soll das Landesrecht an die Regelungen dieses Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags angepasst werden. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2012 in Kraft treten. Der Glücksspiel
staatsvertrag enthält Bestimmungen, die die Länder umzusetzen haben. Er enthält auch Regelungen, die die Länder selbst näher ausgestalten können.
Ich will stichpunkthaft einige der Bereiche nennen, weil sie für die zukünftigen Verfahrensweisen von Bedeutung sind. Das betrifft z. B. das Sperrsystem. Nach dem Staatsvertrag soll ab Juli 2013, also ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung, ein übergreifendes Sperrsystem eingeführt werden. Dieses Sperrsystem soll organisiert durch das Land Hessen eingeführt werden. Aus diesem Grunde müssen wir die Vorschriften zum Sperrsystem überarbeiten, was konkret heißt, dass wir in unserem Gesetz die Voraussetzungen für die Führung der zentralen Sperrdatei regeln.
Neben den bisherigen Veranstaltern und den Spielbanken werden weitere Veranstalter und Vermittler verpflichtet, an dem Sperrsystem teilzunehmen. Ich halte das für eine ganz wichtige und wegweisende Regelung in diesem Regelungskonvolut, weil insbesondere die Sportwettkonzessionäre und die gewerblichen Spielvermittler jetzt an dem Sperrsystem teilnehmen werden.
Ein zweiter Punkt ist die Monopolregelung. Im Glücksspielstaatsvertrag ist die grundsätzliche Fortführung des Sportwettenmonopols vorgesehen – ich begrüße das ausdrücklich. Aber – es ist ein großes Aber, und auch das begrüße ich ausdrücklich – es werden jetzt neue Wege eröffnet, neue Wege gegangen. Diese Regelung hat unser Ministerpräsident in den entsprechenden Konferenzen nicht nur durchgesetzt, sondern er hat sie initiiert. Das ist die neu eingeführte Experimentierklausel für Sportwetten.
Oh, es war der Chef der Staatskanzlei. Dann will ich das dem Chef der Staatskanzlei zuschreiben. Ich bitte vielmals um Verzeihung.
Der Chef der Staatskanzlei hat dazu beigetragen und dafür gesorgt, dass wir jetzt eine Experimentierklausel für Sportwetten haben, die die Veranstaltung von Sportwetten in einem begrenzten Erprobungszeitraum im Rahmen einer Konzession ermöglicht, was heißt, dass sich private Marktteilnehmer, aber auch die Länder selbst oder die Länder über Dritte um Sportwettkonzessionen bewerben können.
Das wird den Markt verändern. Das wird zu interessanten Ergebnissen führen. Ich glaube, eine der wirklich ganz wichtigen und innovativen Regelungen ist, dass diese Experimentierklausel auf Initiative des Chefs der Staatskanzlei normiert worden ist.
Ein dritter wichtiger Punkt ist die Zusammenarbeit der Länder. Genau die weiten wir für die Erfüllung ihrer ordnungsrechtlichen Aufgaben durch diese Vorlage der Landesregierung aus. Es soll klargestellt werden, dass sämtliche Amtshandlungen, die im ländereinheitlichen Verfahren von den jeweils zuständigen Behörden der Länder getroffen werden, auch in Hessen ihre Wirkung entfalten.
Schlussendlich haben die Länder in gemeinsamer Trägerschaft eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder errichtet, die ab dem 1. Juli 2012 die einheitliche Veranstaltung von staatlichen Klassenlotterien wahrnehmen soll. Auch diese Änderung resultiert aus der Änderung des Glücksspielstaatsvertrags.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf sichert in Hessen, im Übrigen anknüpfend an den Ersten Glücksspielände
rungsstaatsvertrag, aber auch anknüpfend an das Hessische Spielhallengesetz, eine kohärente Regulierung in allen Glücksspielbereichen. Er sichert aber nicht nur eine kohärente Glücksspielregulierung, sondern er bildet auch ein festes Fundament für die Bekämpfung der Spielsucht und für die Kanalisierung, wie es so schön heißt, des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in geordnete Bahnen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Der Gesetzentwurf ist somit eingebracht. Ich eröffne die Aussprache. Als ers ter Redner hat sich Herr Kollege Heinz von der CDU gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist höchst erfreulich, dass wir heute über diesen Gesetzentwurf beraten können. Sehr erfreulich ist auch, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder parteiübergreifend und über das ganze Land hinweg auf die gemeinsame Vorgehensweise haben verständigen können; denn unser gemeinsames politisches Ziel ist die Bekämpfung von Glückspielsucht und von illegalem Glücksspiel.
Als Politik stehen wir dabei vor neuen Herausforderungen. Ich nenne als Beispiel nur das illegale Glücksspiel im Internet. Spieler können sich weltweit in der virtuellen Welt verirren, ohne dass deutsche Behörden einen unmittelbaren Zugriff auf Server haben, die inzwischen in Gibraltar, in der Karibik oder anderswo stehen.