Meine Damen und Herren, es geht nicht, wie Sie es immer machen, in Sonntagsreden den ÖPNV zu stärken und dann in Montagsreden zu versuchen, den ÖPNV gegen den Individualverkehr auszuspielen.
Wir werden gerade angesichts der demografischen Entwicklung über neue Konzepte und Angebote nachdenken müssen. Was machten Sie stattdessen in der Vergangenheit? Da wird einmal ganz stolz verkündet, wie viel Bundesmittel das Land Hessen bei den Straßen verbaut.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Es gibt einen Bahngipfel, dessen Ergebnis man unterm Strich so beschreiben kann: viel Lärm, wenig Ergebnisse.
Meine Damen und Herren, solche Veranstaltungen ersetzen kein Gesamtkonzept. Ich stelle fest: Mit diesem Gesetz gibt es keinen einzigen Euro zusätzlich für den ÖPNV. Sie werden damit den zukünftigen Anforderungen im hessischen ÖPNV nicht gerecht. Deswegen sind wir sehr gespannt auf die Anhörung.
Schönen Dank, Herr Frankenberger. – Für die CDUFraktion, Herr Caspar, bitte. Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Frankenberger, wenn man Sie eben gehört hat, bekommt man den Eindruck, in Hessen gebe es gar keinen öffentlichen Personennahverkehr, und alles habe darauf gewartet, dass diese Regierung jetzt eine
Novellierung des Gesetzes vorlege. – So ist es schlicht und einfach nicht. Wir haben ein gutes ÖPNV-Gesetz. Dieses ÖPNV-Gesetz haben wir deswegen verlängern können, weil wir der Meinung sind, dass es in der Substanz gut und richtig ist.
Das heißt aber nicht, dass man etwas, was gut ist, nicht noch verbessern könnte. Mit dieser Novellierung wird eine gute Verbesserung erreicht werden. Deswegen war es richtig, dass dieser Gesetzentwurf seitens der Landesregierung vorgelegt wird. Wie richtigerweise gesagt wurde: Hessen boomt. Das bedeutet, dass wir die Möglichkeiten nutzen müssen. Wir wissen aber auch, ein Boom ist nur möglich, wenn wir eine gute Infrastruktur haben, und zur guten Infrastruktur gehört auch der öffentliche Personennahverkehr.
Ich möchte daher dem Ministerium, an dessen Spitze dem heutigen Minister und dem Staatssekretär, aber auch dem früheren Minister, dafür danken, dass sie diese lange Diskussion geführt haben, weil es gerade nicht darum ging, in einer Novellierung einen Schnellschuss zu machen, sondern möglichst viele einzubinden und im Vorfeld zu diskutieren, was man zur Optimierung machen kann.
Herr Frankenberger, es ist nun einmal kein Haushaltsgesetz, sondern es ist ein Fachgesetz, das sich nicht mit der Verteilung von Haushaltsmitteln beschäftigt. Wenn man sich das Gesetz anschaut, weiß man zumindest, dass es so ist. Jemand, der sich mit dem ÖPNV-Gesetz beschäftigt hat, würde von daher gar nicht erwarten, dass in diesem Gesetz etwas über die Mittelverteilung stehen würde. Das ist nun einmal Sache der Haushalte, sei es bei den Kommunen, sei es beim RMV oder beim NVV oder sei es beim Land Hessen, aber sicherlich nicht dieses Gesetzes.
Was dieses Gesetz aber bewirkt, ist, dass wir damit einen Beitrag dazu leisten, dass der öffentliche Personennahverkehr in Hessen effizienter organisiert werden kann. Das ist das Entscheidende. Wir haben auf der einen Seite die Fahrgäste, die ihre Beiträge zahlen. Wir haben auf der anderen Seite die öffentliche Hand, die das Ganze bezuschusst. Aber es muss darum gehen, dass wir das ganze System des öffentlichen Nahverkehrs effizienter abwickeln, dass das Geld, das dort ausgegeben wird, tatsächlich dem Verkehrsaufkommen zugute kommt und damit den Fahrgästen zugute kommt und nicht in einer relativ großen Verwaltung verschwindet. Insoweit sind Organisationsstrukturveränderungen im Interesse der Fahrgäste, im Interesse eines guten Angebots des öffentlichen Nahverkehrs.
Wir haben hier sehr große Herausforderungen. Wir haben zu Recht die Erwartung im ländlichen Raum, dass der öffentliche Nahverkehr dort regelmäßig und gut stattfindet, damit auch in dünn besiedelten Bereichen für Menschen, die keinen Pkw haben oder keinen Pkw fahren können, die Möglichkeit besteht, an verschiedenen Plätzen teilzuhaben und zu anderen Plätzen zu kommen, sei es, dass sie es aus freiwilligen Gründen wünschen, sei es, dass sie im Rahmen ihres Ausbildungs-, Schul- oder Arbeitsplatzverhältnisses ein solches Angebot brauchen und darauf angewiesen sind.
Wir haben im städtischen Raum den Bedarf, den öffentlichen Nahverkehr weiter zu optimieren; denn es geht auch darum, dass die Menschen schnell zu ihrem Arbeitsplatz kommen, dass sie schnell wieder nach Hause kommen und dass sie das in einer Form tun, die unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll ist. Das heißt, überall dort, wo wir es ermöglichen können, dass Menschen den öf
fentlichen Nahverkehr annehmen, können wir damit oft einen Beitrag dazu leisten, dass teure Formen, zum Arbeitsplatz zu kommen – beispielsweise mit einem Pkw –, vermieden werden können. Insoweit ist das volkswirtschaftlich eine sinnvolle Maßnahme.
Gleichwohl wissen wir, dass es weitere Wünsche und Anregungen geben wird. Wir sind hier völlig offen, die Anregungen, die im Rahmen der Anhörung kommen werden, sachgerecht zu prüfen und gegebenenfalls in das Gesetz einzuarbeiten. Insoweit freuen wir uns auf die weitere Bearbeitung und die weitere Diskussion im Ausschuss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie sind neu im Amt. Um meinen guten Willen zu demonstrieren, will ich Ihnen ganz ausdrücklich zugestehen, dass das Verfahren, das das Ministerium – allen voran der Staatssekretär – gewählt hat, ein gutes Verfahren war. Auch wir haben es begrüßt, dass Sie die runden Tische zum ÖPNV-Gesetz eingeladen haben, dass Sie versucht haben, möglichst viele einzubeziehen, und ein kooperatives Verfahren gewählt haben. Das will ich Ihnen gerne zugestehen.
Es war ein gutes Verfahren, aber – da bin ich leider schon beim Aber – es hat sich leider nicht im Entwurf niedergeschlagen. Man muss leider sagen: Das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs der Landesregierung hat mit dem Gestalten einer vorwärts gerichteten Verkehrspolitik leider sehr wenig zu tun.
Der Entwurf ist geprägt von Einsparungen beim ÖPNV. Als Begründung für diese rigorose Kürzungspolitik nennt die Landesregierung immer wieder die Schuldenbremse.
Ich will an der Stelle sagen: Wenn die Möglichkeiten des Landes aufgrund der Haushaltslage so gering sind, dann müsste ganz oben auf Ihrer To-do-Liste stehen, wie man die Einnahmen des Landes verbessern kann, wie man dafür sorgen kann, dass man mehr Steuereinnahmen bekommen kann. Das lehnen Sie ab. Stattdessen kürzen Sie erheblich beim ÖPNV.
Ab 2015 fehlen voraussichtlich – der Kollege Frankenberger hat es schon gesagt – 140 Millionen € jährlich beim ÖPNV. Die Verkehrsunternehmen rechnen vor, dass deshalb bis zu 15 % der ÖPNV-Leistungen im Land abgebaut werden müssen.
Das ist so viel, dass die Menschen im Land es merken werden. Der Anteil des ÖPNV am gesamten Verkehrsaufkommen wird weiter schrumpfen. Wie Sie das verhindern wollen, dazu sagen Sie leider nichts. Herr Caspar, interne Umstrukturierungen werden auch nicht ausreichen. PriceWaterhouseCooper hat darauf hingewiesen, dass die
Die Zusammenlegung von Strukturen wird die fehlenden Millionen also nicht einbringen. So viele Synergieeffekte sind überhaupt nicht möglich. Wenn Sie jetzt behaupten, dass Sie niemand zu etwas zwingen wollten und den Kommunen sei völlig freigestellt, ob sie sich zusammentun, ob sie kooperieren und so Kosten sparen wollen, dann ist das vor dem Hintergrund der angekündigten Kürzung natürlich nicht eine wahre Freiheit, die die Kommunen haben. Was Sie den Kommunen auferlegen, ist eben nicht Entscheidungsfreiheit, sondern die müssen sich mehr oder weniger ins Unvermeidliche fügen.
Der Hessische Städtetag hat sich deshalb mit deutlichen Worten gegen den Entwurf ausgesprochen. Auch die geplante Aufwertung der Rolle des Mobilitätsbeauftragten des Landes und Ihr Vorhaben, dass Defizite der Verkehrsverbünde von den lokalen Aufgabenträgern zu schultern sein sollen, kritisiert der Städtetag zu Recht.
Herr Minister, Sie haben eben die Frage der sinkenden Fahrgastzahlen gerade im ländlichen Raum angesprochen. Ich will nur einmal darauf hinweisen, dass wir an der Stelle – so will ich es einmal nennen – einen Teufelskreis haben. In dem Moment, wo die Infrastruktur im ländlichen Raum weiter abgebaut wird, beispielsweise Strecken stillgelegt werden, beschleunigt sich so etwas wie Landflucht, dann beschleunigt sich die Abwanderung.
Es ist doch vollkommen klar, dass Menschen im ländlichen Raum auf eine gute Verkehrsanbindung angewiesen sind. Wenn man Landflucht beklagt, muss man gerade eine Infrastrukturpolitik betreiben, die es den Menschen ermöglicht, dort wohnen zu bleiben, wo sie eine geeignete Schülerbeförderung usw. haben.
Ein funktionstüchtiger und leistungsfähiger ÖPNV zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus, weil bestimmte Rechnungen erst gar nicht anfallen. Es kann nämlich der motorisierte Individualverkehr verringert werden. Deshalb halte ich diese Sparlogik auch für fatal.
Neben den Fahrgästen – auch das muss man ansprechen – werden vor allem die Beschäftigten unter Ihrer Politik zu leiden haben. Sie leiden jetzt schon. Die stetigen Mittelkürzungen machen die Tarifsteigerungen immer schwieriger. Wir brauchen klare soziale Standards in der Ausschreibungspraxis. Die hessischen ÖPNV-Unternehmen haben heute schon Schwierigkeiten, Personal zu bekommen.
Herr Müller, das ist nicht zu fassen? Dann unterhalten Sie sich doch bitte einmal mit Busfahrern beispielsweise hier in Wiesbaden.
(Stefan Müller (Heidenrod) (FDP): Was Sie erzählen! – Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Herr Müller regt sich über Sie auf!)
Unterhalten Sie sich einmal mit denen, die bei den Wiesbadener Busunternehmen zum Teil 30 % weniger als ihre Kollegen erhalten. Es gibt eine ganze Menge Busfahrer, die noch Zweitjobs am Wochenende haben, weil sie so schlecht verdienen.
Wir stehen deshalb auf der Seite der Beschäftigten im ÖPNV, weil immer wieder – auch an die Adresse von Herrn Caspar – klar zu sagen ist,
das, was hier immer als Effizienz genannt wird, geht auch und gerade auf Kosten der Beschäftigten. Das, was die öffentliche Hand spart, zahlen am Ende die Beschäftigten durch geringere Löhne. Das ist eine Tendenz gerade im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.
Ich komme zum Schluss. Wir haben immer gesagt, eine Energiewende geht nur mit der Verkehrswende. Deshalb ist eine dauerhafte Unterfinanzierung des ÖPNV absolut verantwortungslos. Wenn der ÖPNV unterfinanziert ist, dann führt das dazu, dass es höhere Preise und schlechtere Leistungen gibt. Beides macht den ÖPNV eben nicht attraktiv und sorgt nicht dafür, dass Menschen das Auto stehen lassen.
Was wir brauchen, ist eine Bevorzugung des ÖPNV. Er ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge; darin stimme ich Ihnen absolut zu, Herr Minister. Aber man darf den ÖPNV auch nicht auf das Abstellgleis schieben. Deshalb sind wir sehr skeptisch gegenüber Ihrem Gesetzentwurf und sind gespannt, was die Anhörung bringt. – Vielen Dank.