Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

Schönen Dank, Herr Minister. – Damit sind wir am Ende der Beratungen des Antrags der Fraktion DIE LINKE betreffend freies WLAN in Hessen. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr vorgeschlagen. – Dem stimmen alle zu. Dann geschieht das so.

Wir kommen dann zu dem Tagesordnungspunkt 9:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und anderer Vorschriften – Drucks. 18/5726 –

Hier ist vereinbart, dass das Gesetz nur von Frau Staatssekretärin Müller-Klepper eingebracht wird. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und anderer Vorschriften ein. Das Gesetz hat sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt. Es ist unverzichtbar, insbesondere um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren möglichst einheitlich schützen und die Maßnahmen in Krisensituationen schnell treffen zu können. Es hat sich bei einzelnen Gefahrenlagen, wie z. B. der EHEC-Krise, gezeigt, dass es in verschiedenen Punkten Änderungs- und Ergänzungsbedarf gibt. Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Es besteht nunmehr die Gelegenheit, diesen Änderungs- und Ergänzungsbedarf umzusetzen.

In den Gesetzentwurf sind die Erfahrungen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung mit dem bisherigen Gesetz eingeflossen. Er hat bei der Verbandsanhörung eine breite Zustimmung gefunden.

Der Gesetzentwurf enthält für den Fall einer überregionalen gesundheitlichen Bedrohung eine wesentliche Neuregelung. Es wurde ein Selbsteintrittsrecht der Aufsichtsbehörden für den Fall aufgenommen, dass sich eine Kommune bei einer besonderen gesundheitlichen Gefahrenlage für die Bevölkerung weigert, einer Weisung im Einzelfall zu folgen. Solche Situationen werden wahrscheinlich selten vorkommen. Diese Regelung dient der Rechtssicherheit, um Risiken für die Gesamtbevölkerung abzuwenden. Sie stellt eine Konfliktregel dar, die nur in einer extremen gesundheitlichen Ausnahmesituation anzuwenden und daher restriktiv auszulegen ist.

Bezüglich der Neuregelung im Hinblick auf die Qualifikation der Leitung eines Gesundheitsamtes gab es im Rahmen der Verbandsanhörung differenzierte Stellungnahmen. Die Neuregelung ermöglicht im Einzelfall eine flexible Handhabung, ohne die Anforderungen an die Qualität des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu verringern.

Einige Anregungen der Verbandsanhörung sind nicht übernommen worden, so die Forderung, eine 24-StundenRufbereitschaft einzurichten. Es gilt, die Erreichbarkeit der Gesundheitsämter sicherzustellen. In welcher Form dies aber geschieht, fällt in die Organisationshoheit der kommunalen Gebietskörperschaften. Wir haben uns in den anderen Bundesländern umgehört. In keinem Land ist eine Rufbereitschaft gesetzlich festgelegt.

Die von der Landesärztekammer und dem Hessischen Städtetag angeregte Ergänzung in Bezug auf schulärztliche Untersuchungen von Schülerinnen und Schülern der Schulen in freier Trägerschaft haben wir nicht eingearbeitet, weil durch die parallele Regelung im Hessischen Schulgesetz hier keine Regelungslücke besteht. Ebenso haben wir der Forderung des Hessischen Städtetages nicht entsprochen, auf regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen durch die Gesundheitsämter im Rahmen der Jugendzahnpflege zu verzichten. Die seit 20 Jahren bestehende systematische Prophylaxe zeigt hervorragende Ergebnisse und soll aus unserer Sicht fortgesetzt werden.

In § 16 werden Regelungen über die Funktion der Aufsichtsbehörden für die Berufe des Gesundheitswesens neu gefasst und erweitert, und als Folge dieser Neufassung und Erweiterung wird in Art. 2 des Änderungsgesetzes die hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter geändert.

Weiterhin soll vor dem Hintergrund der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes das Land die Möglichkeit erhalten, durch Rechtsverordnung Standardisierungen insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung, Weiterentwicklung und Anwendung landeseinheitlicher Qualitätsanforderungen festzulegen.

Wir sind der Auffassung, dass mit dieser Novellierung eine gute Rechtsgrundlage geschaffen wird, um den zukünftigen Anforderungen an einen sachgerechten und zeitgemäßen öffentlichen Gesundheitsdienst in Hessen zum Wohle der hessischen Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Frau Staatssekretärin. – Hier ist vereinbart, dass der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen wird.

Somit rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen – Drucks. 18/5727 –

Zur Einbringung Herr Staatsminister Rentsch, bitte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen boomt, und damit sich Hessen weiter so positiv entwickelt, werden wir in diesem Land auch in Zukunft einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr brauchen.

Am 31. Dezember 2012 läuft das bestehende Gesetz aus. Wir legen einen Gesetzentwurf zur Novellierung dieses Gesetzes vor, weil wir sehen, welche Rahmenbedingungen sich in der letzten Zeit entwickelt haben und wir diese Herausforderungen annehmen müssen, ohne uns davor wegzuducken.

Zur Vorbereitung des Gesetzes hat es eine relativ intensive Abstimmung mit den Trägern, den Verkehrsverbünden, aber auch mit kommunalen Vertretern gegeben. Es gab zwei Workshops mit zwei weiteren Veranstaltungen. Ich will eines zitieren, was ich bei der Vorbereitung gelesen habe, nämlich dass wir von einem Verkehrsverbund ein Lob für das transparenteste und kooperativste Verfahren bekommen haben, das dieser länderübergreifend aktive Verkehrsverbund bisher gesehen hat. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir versucht haben, sehr unterschiedliche Positionen und Interessen in diesem Bereich einzubinden.

Der ÖPNV sichert Mobilität, er sichert Freiheit für Menschen in Hessen. Er sichert aber genauso die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu erreichen. Gerade in Anbetracht starker Straßenauslastung ist es auch dringend notwendig, dass wir einen leistungsfähigen ÖPNV haben.

Zurückgehende Bundesmittel, Schuldenbremse und Strukturprobleme im ländlichen Raum sind Herausforderungen, denen wir begegnen müssen. Deshalb kommen wir nicht darum herum, dass wir, wenn wir einen starken ÖPNV vor allem auch in der Fläche behalten wollen, Veränderungen vornehmen müssen.

Das ist auch das Ziel dieses Gesetzes. Der Handlungsbedarf ist dringend, er ist notwendig, und keine Regierung in Hessen – egal, von wem sie gestellt würde – würde an diesem Handlungsbedarf vorbeikommen.

Die wesentlichen Änderungen sind, dass wir uns mit einem höher zu erwartenden Finanzbedarf, mit steigenden Energiepreisen, mit steigenden Personalkosten, mit der Zunahme des Verkehrs in den Ballungsräumen auf der einen Seite einer Herausforderung gegenübersehen, die unglaublich schwer zu meistern ist. Auf der anderen Seite wollen wir natürlich gerade den ländlichen Raum, aber auch die Ballungsgebiete weiterhin gut mit dem ÖPNV erschließen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Was für Diskussionen gibt es denn zum ländlichen Raum? Sinkende Fahrgastzahlen und sinkende Einnahmen führen dazu, dass Strecken möglicherweise so nicht mehr betrieben werden können; das ist die Angst. Auf der anderen Seite haben wir häufig eine Landflucht sowie Leute, die in den Ballungsraum ziehen und noch mehr Komfort im ÖPNV wollen. Diese Interessenlagen auszubalancieren und Sorge dafür zu tragen, dass der ländliche Raum auch über den ÖPNV eine Zukunft hat, dass Schülerinnen und Schüler morgens ihre Schule erreichen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz, aber auch Menschen, die einfach nur durch Hessen fahren und eine gute Anbindung brauchen – das ist letztendlich unsere Herausforderung.

Weil wir den Finanzausgleich nicht anders fassen können – wir können nicht mehr Mittel drucken, sondern wir müssen das vorhandene Geld nun einmal so effizient verteilen, wie es geht –, werden wir in Zukunft Synergien und Einsparpotenziale erschließen müssen. Wir haben wirklich keine Möglichkeiten, den alten Zopf weiter zu pflegen, sondern wir müssen diese Zöpfe abschneiden, wenn wir dort auch in Zukunft fit und den Herausforderungen gewachsen sein wollen.

Nahverkehr ist Aufgabe der Kommunen, er ist Daseinsvorsorge; dieses Thema ist heute schon angesprochen worden. Wir wollen, dass der moderne Bürger mobil bleiben kann. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an: Der Gesetzentwurf versucht, interkommunale Zusammenarbeit zu forcieren, sie zu belohnen und dort, wo Kommunen bereit, sind mehr zu machen, als es bisher der Fall war, ihnen auch finanzielle Anreize zu bieten.

Wir eröffnen diese Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Wir wollen regionale Kooperation über die kommunale Zusammenarbeit hinaus fördern. Wir wollen die Hauptakteure, die Verkehrsverbünde, dazu anhalten und dazu motivieren, dass sie dies übernehmen. Und ja, wir sind fest davon überzeugt, dass es möglich ist, dass diese neuen Möglichkeiten Synergien schaffen, die nachher Sorge dafür tragen, dass wir nicht weniger Geld haben, sondern soviel, wie wir letztendlich auch benötigen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir wollen Zusammenschlüsse fördern. Wir wollen dort auch Anreize setzen, und wir wollen, dass Know-how ausgetauscht wird. Leider ist es so, dass, wenn man sich Hessen anschaut, es sehr unterschiedliche Strukturen hinsichtlich der Organisation des ÖPNV gibt.

Wir haben eine ganze Reihe von Best-Practice-Beispielen, die wir in dieser Debatte mit einpflegen wollen. Deshalb glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz eine sehr gute Grundlage dafür vorgelegt haben, wie man mit einer modernen Mobilitätspolitik letztendlich dafür Sorge trägt, dass Menschen hervorragend angebunden sind, ohne dass der Steuerzahler zum Schluss immer nur die Rechnung bezahlt.

Mit diesem Gesetz machen wir einen richtigen Sprung in die Zukunft, um Hessen mit einem Rahmen mobil zu halten, der sicherlich noch zu Diskussionen führen wird. Aber ich sage auch: Wir wissen, dass vieles, was wir hier vorlegen, innovativ ist und auch zu Diskussionen beitragen wird. Es wird keinen anderen Weg geben, wenn wir Hessen in Zukunft auf diesem Weg modern halten wollen. Wer sich wegduckt, der verschläft solche Möglichkeiten. Wir nehmen sie mit Verve an, und wir wollen das Land in dieser Frage neu gestalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Rentsch. – Ich eröffne die Aussprache. Fünf Minuten Redezeit sind vorgesehen. Als Erster hat sich Herr Frankenberger für die SPD-Fraktion gemeldet.

(Günter Rudolph (SPD): Jetzt wollen wir doch einmal hören, ob das wirklich alles so gut ist, wie der Minister vorgetragen hat! – Gegenruf Ministers Florian Rentsch: Ich habe doch gesagt, es würde noch Diskussionen geben!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nun ist er endlich da, der Gesetzentwurf zum neuen ÖPNV-Gesetz. Man könnte fast denken, dass das alte Sprichwort „Was lange währt, wird endlich gut“ zu etwas taugt. Aber der vorliegende Gesetzentwurf ist auch ein Beleg dafür, dass Sprichwörter nicht immer die Wahrheit sagen und nicht immer das stimmen muss, was sie ausdrücken.

(Zuruf von der CDU: Höre ich da etwa Kritik her- aus?)

Nachdem das bestehende ÖPNV-Gesetz bereits zweimal in die Verlängerung musste – und zwar immer mit der Begründung, dass man erst die Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes im Bund abwarten wollte –, liegt nun endlich dieser Gesetzentwurf auf dem Tisch. Zwar gibt es auf Bundesebene noch immer kein neues Personenbeförderungsgesetz, aber dieser Grund ist für die Landesregierung jetzt anscheinend weggefallen, weswegen man ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht hat.

Nun kann man, wenn man gutwillig ist, denken: Wenn der frühere Grund, dass es auf Bundesebene noch kein neues Personenbeförderungsgesetz gibt, für die Landesregierung nicht mehr gilt, könnte man annehmen, dass hier ein ganz großer Wurf auf den Weg gebracht worden ist, dessen Inkrafttreten überhaupt keinen Aufschub mehr duldet, damit es dem ÖPNV in Hessen besser geht. Aber nicht nur die Sozialdemokraten haben nach Vorlage dieses Gesetzentwurfs begründete Zweifel, dass mit diesem Hessischen ÖPNV-Gesetz der große Wurf eben nicht gelungen ist.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Ja, das ist nicht nur die Auffassung der Sozialdemokraten. Bevor man dieses Gesetz verabschiedet, wäre es doch besser gewesen, die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf Bundesebene abzuwarten und dann in Kenntnis des neuen Gesetzes auf Bundesebene ein Hessisches ÖPNV-Gesetz auf den Weg zu bringen. Daher sind wir sehr gespannt auf die Anhörung; denn dort werden sich diejenigen zu Wort melden, die mit dem Gesetz umgehen müssen: Die Verbünde, die örtlichen kommunalen Verkehrsgesellschaften, die Kommunen, die Gebietskörperschaften und vor allem auch die Nutzer des ÖPNV.

Ich bin immer dafür, dass man das, was als Begründung für einen Gesetzentwurf angeführt, wird, auch ernst nimmt. Deswegen habe ich mir einmal die Begründung für diesen Gesetzentwurf angeguckt. Dort steht:

Im Rahmen der Novellierung soll es, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der absehbaren Änderung in den Finanzstrukturen und der geänderten... Vertriebsmöglichkeiten eine Reihe struktureller Änderungen geben mit dem Ziel, den ÖPNV in Hessen nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.

(Günter Rudolph (SPD): Das klingt doch gut!)

Meine Damen und Herren, das klingt gut, aber dieser Gesetzentwurf wird diesem Anspruch überhaupt nicht gerecht. Unbestritten unter uns allen ist, dass dem ÖPNV in Hessen spätestens ab 2015 jährlich 140 Millionen € fehlen werden.

(Zurufe von der SPD: Hört, hört!)

Wir müssen jetzt schon zur Kenntnis nehmen, dass durch diesen Gesetzentwurf die Kürzung beim ÖPNV um 20 Millionen €, die Sie über den KFA vorgenommen haben, nicht zurückgenommen wird. Also statt mehr Geld, das der ÖPNV anerkanntermaßen braucht, gibt es seit Anfang dieses Jahres weniger Geld für den ÖPNV in Hessen. Dem ÖPNV werden diese 20 Millionen € auch in zukünftigen Jahren fehlen.

Zweitens muss man diesen Entwurf auch daran bewerten, ob er den ÖPNV in eine Gesamtstrategie einordnet, um den zukünftigen Mobilitätsanforderungen in Hessen gerecht zu werden. Für uns gehört ein funktionierender ÖPNV zu einem umfassenden Mobilitätskonzept, das den ÖPNV einordnet in den Straßenverkehr, den Bahnverkehr, den Schiffsverkehr, den Flugverkehr und den Radverkehr. Sie alle müssen sich unserer Auffassung nach zu einem integrierten Verkehrssystem zusammenfinden, in dem jeder Verkehrsbereich seine jeweiligen Vorteile ausspielen kann.

Meine Damen und Herren, es geht nicht, wie Sie es immer machen, in Sonntagsreden den ÖPNV zu stärken und dann in Montagsreden zu versuchen, den ÖPNV gegen den Individualverkehr auszuspielen.