Die Entscheidung für Schwalmstadt war eine richtige Entscheidung, und sie war eine sehr gute. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich der FDP-Fraktion für diese Aktuelle Stunde danken; denn sie stellt eine hervorragende Plattform für die Opposition dar.
Es ist nämlich in der Tat so, dass sich diese Landesregierung bei der Umsetzung der Sicherungsverwahrung nicht mit Ruhm bekleckert hat. Wir dürfen zurückblicken: Im Mai letzten Jahres hat dieser Justizminister noch große Töne gespuckt, was die Unterbringung der Sicherungsverwahrten betrifft. Sie wissen, das sind die Straftäter, die wegen ihrer Gefährlichkeit nach Verbüßung der Strafhaft untergebracht werden müssen. Dieser Justizminister hat angekündigt, er wolle in Hessen einen Superknast organisieren, in dem auch Leute aus vielen anderen Bundesländern untergebracht werden könnten. Das heißt, die Sicherungsverwahrten sollten länderübergreifend untergebracht werden, und dafür wollte Hessen Plätze bereitstellen.
Damit Sie mich hier nicht falsch verstehen: Wir begrüßen, dass Thüringen künftig gemeinsam mit Hessen Sicherungsverwahrte in Schwalmstadt unterbringen wird und dass damit Kosten eingespart und natürlich auch Synergien erzielt werden. Vor zu großen Einheiten haben aber die Experten schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt gewarnt.
Sie wissen, dass die Sicherungsverwahrten eine höchst problematische Klientel sind und dass sie, untergebracht nicht in großen, sondern eher in kleineren, überschaubaren Einheiten, durch Experten – durch Psychologen und Therapeuten, aber auch durch den Allgemeinen Vollzugsdienst – betreut werden müssen. Herr Hahn, halten Sie sich deshalb an Ihre Devise, erst einmal die eigenen Hausaufgaben zu machen: Schuster, bleib bei deinen Leisten.
Im März 2012 ereilte uns die nächste Nachricht – ein Super-GAU –: Die Kosten für die Sicherungsverwahrung drohten in Hessen explosionsartig anzusteigen: von 14 auf 25 Millionen €. Der Standort in Schwalmstadt wurde infrage gestellt. Es gab Pläne – der Kollege Paulus hat das schon dargestellt –, die Sicherungsverwahrten künftig in Weiterstadt unterzubringen, und auch Überlegungen zu einem Neubau in der Rudolphsaue.
Meine Damen und Herren, das zeigt, dass Ihre Planung desaströs war und dass es sich – wenn man bedenkt, wel
Wir reden nämlich von einer Verdoppelung der Kosten. Was waren die Ursachen für diese Fehlplanung? Man ist von zu niedrigen Energiekosten ausgegangen: Standards, die von der Landesregierung selbst im Kabinett und auch hier beschlossen wurden. Auch die Zusage, einen angemessenen Zuschlag zu zahlen – wir müssen hier andere fachliche Standards berücksichtigen –, ist nicht eingehalten worden. Was für ein Dilettantismus.
Was folgte dann? Monatelang mussten die Bediensteten in der JVA Schwalmstadt und die Schwalmstädter Bevölkerung um ihren Standortfaktor JVA bangen. Aber es gab auch ganz viele Verunsicherungen in Weiterstadt und in Hessen insgesamt. Nach diesen Monaten des Bangens, die das Justizministerium zu verschulden hatte, ist glücklicherweise die richtige Entscheidung zugunsten der JVA in Schwalmstadt getroffen worden.
Ich möchte hier auch die Argumente des Kollegen Paulus noch einmal unterstreichen: In der JVA in Schwalmstadt gibt es bereits hinreichende Erfahrungen mit der Unterbringung von Sicherungsverwahrten. Es sind schon Kompetenzen verfügbar, die man nur noch abzurufen braucht.
Die Justizvollzugsanstalt in Weiterstadt hingegen hat heute schon die Aufgabe, Untersuchungsgefangene, Strafgefangene und psychisch auffällig gewordene Gefangene aufzunehmen und eine sogenannte Einweisungsabteilung vorzuhalten. Wären jetzt noch Sicherungsverwahrte hinzugekommen, wäre die JVA in Weiterstadt konzeptionell überfordert gewesen.
Wir stehen vor großen Herausforderungen. Bis zum 31. Mai nächsten Jahres – so hat es das Bundesverfassungsgericht vorgesehen – müssen die Sicherungsverwahrten in der ganzen Bundesrepublik Deutschland nach den neuesten Standards, die das Bundesverfassungsgericht selbst festgeschrieben hat, untergebracht werden. Die Standards hat Herr Paulus schon skizziert: mehr Therapieangebote und mehr Freigang, natürlich nur bei Geeignetheit und unter Wahrung der Sicherheit der Bevölkerung.
Ich komme gleich zum Schluss. – Das Gebot, Sicherungsverwahrte und Strafgefangene voneinander zu trennen, ist einzuhalten. Nun drängt die Zeit. Sie müssen nicht nur bauen, sondern auch die hohen fachlichen Standards einhalten. Nach dem Hin und Her ist das Justizministerium gefordert. Ihr Eigenlob stinkt; es hat keine Grundlage. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir haben fünf Minuten Redezeit vereinbart, und wir wissen, dass heute Abend irgendetwas im Fernsehen kommt. – Bitte schön, Frau Lentz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir GRÜNE begrüßen es, dass der Justizminister nun endlich der Umsetzung des Abstandsgebots nachkommen will, wie es das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon längst gefordert haben.
Durch das Abstandsgebot soll gewährleistet werden, dass sich das Leben der Sicherungsverwahrten von ihrem Leben in Haft deutlich unterscheidet. Ich denke, wir befassen uns hier mit einem Thema, mit dem wir wirklich sehr sensibel umgehen müssen; denn immerhin handelt es sich um Menschen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Das heißt, sie haben ein Verbrechen begangen, sind dafür bestraft worden und haben diese Strafe abgesessen. Diesen Menschen stünde nun eigentlich die Freiheit zu.
Genau diese Freiheit wird ihnen verwehrt, obwohl sie ihre Strafe schon verbüßt haben. Der Freiheitsentzug der Sicherungsverwahrten dient allein präventiven Zwecken, nämlich, wie es im Strafgesetzbuch heißt, dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern. Er dient also der Verhinderung zukünftiger Straftaten und nicht der Verbüßung einer Strafe für vergangene Straftaten.
Sicherlich gibt es Fälle, in denen es zu unser aller Sicherheit notwendig ist, Menschen nicht mehr in die Freiheit zu entlassen; denn sie stellen eine Gefährdung der Allgemeinheit dar. Trotzdem sind es Menschen, die ihre Strafe abgesessen haben und in deren Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Deswegen ist es angemessen, wenn wir ihnen zumindest ein Leben zusichern, bei dem, wie das Bundesverfassungsgericht fordert, „über den unabdingbaren Entzug der ‘äußerení Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden“.
Die Menschen sollen also trotzdem noch ein Leben in Würde führen können. Diese Menschen haben schreckliche Taten begangen, ohne Zweifel. Aber es muss ihnen eine therapeutische Behandlung geboten werden, und ein Unterschied zu ihrer Zeit in der Haft muss deutlich erkennbar werden.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen zum einen, dass der Justizminister endlich einen Standort gefunden hat. Mit Schwalmstadt hat er sicherlich einen Standort gefunden, der für die Sicherungsverwahrung gut geeignet ist. Wie es auch die SPD eben schon dargelegt hat, die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt ist ein Ort, an dem qualifiziertes Fachpersonal vorhanden ist, weitere Fachkräfte ausgebildet werden und die Sicherungsverwahrten angemessen verwahrt leben können.
Zum anderen ist auch die Akzeptanz vor Ort in der Bevölkerung gegeben. Ich denke, es ist natürlich ein wichtiger Aspekt, und das ist bei diesem Thema nicht in Zweifel zu
Nicht zuletzt ist Schwalmstadt auch deshalb ein guter Ort, weil dort Ausbau und Entwicklung gegeben sind; bzw. man könnte problemlos weitere Plätze anbauen, auch wenn wir als GRÜNE auf jeden Fall hoffen, dass es nicht mehr als diese 62 Sicherungsverwahrungsplätze, die geplant sind, wird geben müssen.
Trotz aller Zustimmung haben wir auf jeden Fall einige Fragen; denn ursprünglich hatte uns der Justizminister angekündigt, dass es einen Neubau geben sollte, damit dem Abstandsgebot tatsächlich nachgekommen werden sollte, nicht lediglich einen Ausbau, wie es jetzt der Plan ist. Deswegen bitte ich den Justizminister, uns zu erklären, wie er gewährleisten will, dass er dem Abstandsgebot tatsächlich auch jetzt noch nachkommen kann.
Wie will denn der Minister sicherstellen, dass bei dieser jetztig gewählten Variante der Sicherungsverwahrung die Qualität für die Betreuung der Sicherungsverwahrten gewahrt bleibt?
Wir begrüßen, dass es eine Kooperation mit Thüringen gibt. Dass der Minister Hahn seinen ursprünglich versprochenen „Superknast“ nun nicht umsetzen kann, veranlasst uns zur Frage – –