Protokoll der Sitzung vom 06.09.2012

Deswegen hat der Rechnungshof z. B. angeregt, ein Schulamt mit Weisungsbefugnissen gegenüber den übrigen Ämtern auszustatten, die dann als nachgeordnete Außenstellen des zentralen Schulamts organisiert werden. Von daher ist das nicht ganz aus der Luft gegriffen. Aber es stellt sich die Frage, wie man das ausgestaltet; das gebe ich unumwunden zu.

Ich kann Ihnen sagen, worüber wir nachdenken und mit sehr vielen Leuten diskutieren. Wir wollen eine Balance erreichen zwischen dem, was regional ist, und dem, was zentral ist. Der Kollege Pentz hat eben schon darauf hingewiesen: Die 15 Staatlichen Schulämter bleiben vor Ort als Ansprechpartner für die Schulen und als Kooperationspartner für die Schulträger erhalten. Sie bleiben vor Ort bestehen, gesteuert über Kontrakte und Zielvereinbarungen, die den Mitarbeitern, anders als das bei dem augenblicklichen Unwesen der Einzelerlasse der Fall ist, die Sicherheit geben, zu wissen, in welchem Rahmen sie zukünftig agieren können.

Wir bekommen dadurch gleichzeitig einen einheitlichen Handlungs- und Entscheidungsrahmen – das halte ich im Grunde genommen für das Wichtigste –, etwas, worauf nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer einen Anspruch haben. Es wird dann von der Bergstraße bis zum Werra-MeißnerKreis sowie vom Rheingau-Taunus-Kreis bis zum Landkreis Fulda nach denselben Kriterien entschieden. Das ist genau das, was der Landesrechungshof moniert hat.

(Lothar Quanz (SPD): Gab es das vorher nicht? Ist das Ihrer Vorgängerin nicht aufgefallen?)

Nein, das gab es nicht, sonst hätte es der Rechnungshof nicht moniert, lieber Kollege Quanz. Genau das wollen wir jetzt sicherstellen.

Dazu wollen wir noch auf einen anderen Aspekt eingehen, der insbesondere in dem Dubs-Gutachten zum Ausdruck gekommen ist: Die meisten Innovationen, die wir durch die Modernisierungsprozesse und den Verselbstständigungsprozess von Schulen jetzt bekommen, betreffen alle drei Bereiche, nämlich den lokalen – die Schule –, den regionalen und den zentralen. Deshalb ist es an dieser Stelle notwendig, die Institutionen zu integrieren, statt sie nebeneinander aufzureihen. Dann laufen auch die Prozesse zwischen diesen Institutionen integriert, verzahnt und damit effizienter ab.

Dementsprechend ist es das Ziel der Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs, die Staatlichen Schulämter vor Ort von Doppelstrukturen und administrativen Aufgaben zu befreien, Spezialwissen zu bündeln – z. B. in der Personaladministration, im Rechnungswesen, in der IT oder auch in der Liegenschaftsverwaltung – und ihnen damit den Rücken für eine verstärkte Beratung der Schulen freizuhalten.

Frau Ministerin, ich weise auf die Fraktionsredezeit hin.

Ich komme gleich zum Schluss; ich möchte nur noch zwei Aspekte erwähnen. – Dass es einen Effizienzgewinn gibt

darauf ist schon eingegangen worden –, kann man dem Entwurf des Doppelhaushalts entnehmen. Von daher haben Sie die Möglichkeit, dem zuzustimmen.

Wichtig ist mir aber, dass wir beim Nachdenken darüber nicht von den einzelnen Institutionen in ihrer heutigen Form ausgehen und uns dadurch Denkhürden aufstellen, sondern dass wir genau hinschauen und in der Diskussion den Blick darauf richten: Was brauchen die Schulen? Was muss bei ihnen ankommen, damit sie optimal unterstützt werden?

Als letzten Punkt möchte ich erwähnen – weil das in dem Antrag gefordert worden ist und auch schon stattfindet –: Der Kommunikationsprozess, gerade mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hat längst eingesetzt. Wir haben jetzt weitere Termine für Workshops festgelegt, in die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen werden. Die Personalräte sitzen in den entsprechenden Projektbeiräten und in den entsprechenden Leitungsgruppen und werden dort sukzessive über die Arbeitsergebnisse informiert.

Gerade diese Vorschläge nehmen wir, genauso wie die aus der Anhörung, ausgesprochen ernst. Ich glaube, es ist aller Mühe wert, die qualitativ besten Ergebnisse erreichen zu wollen. Das hat etwas mit einem verantwortungsvollen Umgang mit der Bildungsverwaltung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu tun, aber auch mit dem, was in der Schule ankommt.

Gestatten Sie mir zum Schluss eine kleine Anmerkung: Wir können vor dem Hintergrund der Anhörung im Ausschuss und vor dem Hintergrund sonstiger Äußerungen gern über die Denkrichtung diskutieren. Aber eine Denkpause einzulegen, also mit dem Denken aufzuhören, hat die Qualität noch nirgendwo vorangebracht.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tagesordnungspunkt 68. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie jetzt um Aufmerksamkeit. Umso besser können wir hören, was Sie uns zurufen.

(Namensaufruf – Abstimmungsliste siehe Anlage)

Meine Damen und Herren, ist jemand nicht aufgerufen worden? Hat jeder seine Stimme abgeben können? – Das ist der Fall.

Dann unterbreche ich bis zur Feststellung des Ergebnisses.

(Unterbrechung von 20:43 bis 20:55 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich kann jetzt nicht sagen: „Gut Ding will Weile haben“. Denn das Ergebnis wird unterschiedlich wahrgenommen.

107 haben an der Abstimmung teilgenommen, davon haben mit Ja zugunsten des Antrags gestimmt 49, mit Nein 58. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Nein!)

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Rudolph. Bitte schön.

Herr Präsident, wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat sich ein Abgeordneter nicht zu seinem Abstimmungsverhalten geäußert.

Gehört haben es zwei von drei. Das ist der Punkt. Das heißt, ich habe die Stimme für Nein erklärt; denn er hat es gehört, und ich habe es gehört, er nicht.

(Heiterkeit)

Das ist überhaupt nicht zum Lachen. Wenn hier oben drei Leute sitzen – –

(Unruhe)

Darf ich vielleicht ausreden? Die Sache ist ernst genug. – Sie können jetzt Folgendes machen: Sie beanstanden die Abstimmung, wie Sie es jetzt getan haben, und ich rufe eine neue Abstimmung auf. Okay? – Herr Kollege Rudolph.

Herr Präsident, wir haben Ihre Äußerung zur Kenntnis genommen. Wir werden die Protokollauswertung abwarten und uns das Thema auf jeden Fall für den nächsten Ältestenrat vorbehalten.

Das können Sie gern tun. Ich habe nichts dagegen einzuwenden.

Damit stelle ich fest, dass der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden ist. – Damit ist der Tagesordnungspunkt abgehandelt.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, Sie können wieder Platz nehmen. Ich bin noch lange nicht fertig. Bitte nehmen Sie Platz.

Wir müssen noch abräumen. Ich habe keine konkreten Empfehlungen der parlamentarischen Geschäftsführer. Deswegen machen wir das Punkt für Punkt.

Wir haben zunächst unter Tagesordnungspunkt 16 die Große Anfrage der LINKEN. Dafür gibt es keinen Überweisungsvorschlag. Nächstes Plenum?

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Okay. Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 17, die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP. Überweisungsvorschlag? – Nächstes Plenum? – Ja.

Wir kommen zu dem Tagesordnungspunkt 18, dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Wohnungseinbrüche.

(Günter Rudolph (SPD): Innenausschuss!)

Wir überweisen an den Innenausschuss ohne Aussprache.

(Günter Rudolph (SPD): Zur abschließenden Beratung!)

Ich bitte, dass alle parlamentarischen Geschäftsführer hier Mitteilungen machen, nicht nur einer. Geht das klar? – Danke schön.

Dann haben wir den Tagesordnungspunkt 20. Der war für den Innenausschuss nach Beratung vorgesehen. Überweisen wir ihn gleich an den Innenausschuss, oder geht er in das nächste Plenum?

(Alexander Bauer (CDU): Innenausschuss!)

Innenausschuss. Okay.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 21 auf, den Entschließungsantrag, bei dem es um islamischen Religionsunterricht in Hessen geht. Wohin geht er? – Kulturpolitischer Ausschuss?

(Zurufe: Ja!)

Er wird an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen und kehrt dann zurück.