Die ist in der hessischen FDP nicht besonders gelitten. Dieses Schicksal teilt sie mit Frau Schröder von der CDU in Hessen.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat den genialen Vorschlag gemacht, den Kauf von Steuer-CDs per Gesetz zu verbieten.
Das ist an sich schon ein sehr bemerkenswerter Vorgang. Jetzt kommt in der öffentlichen Diskussion aber etwas durcheinander. Herr Hahn, ich bitte Sie, genau zuzuhören:
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Heiterkeit)
Die Gesetzesinitiative des Bundeslandes Hessen, die Herr Hahn vertreten hat, bezieht sich auf einen anderen Tatbestand. Der Straftatbestand soll nicht den Erwerb von Daten erfassen,
der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger, dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient, z. B. dem Ankauf von Steuerdaten. Das zeigt, was für ein Tohuwabohu in der FDP herrscht. So wird das nichts mit 5 %. Wer keine klare Linie hat, der darf sich nicht wundern.
Deswegen habe ich Herrn Hahn verteidigt, wo immer es sein muss. Herr Hahn, ich freue mich, dass Sie das heute Morgen persönlich entgegennehmen konnten.
(Allgemeine Heiterkeit – Wolfgang Greilich (FDP): Das ist die falsche Jahreszeit, wir haben kein Fasching! – Glockenzeichen des Präsidenten)
Zum Ernst der Sache. Es muss Schluss sein mit der permanenten Relativierung von Steuerhinterziehung, also einer Straftat mit erheblicher krimineller Energie bei gleichzeitigem Verstoß gegen das solidarische Grundprinzip unserer Gesellschaft. Das sollten sich CDU und FDP in ihr Stammbuch schreiben. Ihr heute vorgelegter Antrag ist eine einzige Frechheit und Unverschämtheit.
Ihrer Argumentation, man bekomme mit dem geplanten Steuereinkommen Geld in den Staatshaushalt, das man sonst nicht bekomme, kann ich nur entgegnen: Wer in heutigen Zeiten, in denen öffentliche Haushalte vor massiven Kürzungen und Einsparungen in allen Bereichen stehen, glaubt, mit dieser Argumentation durchzukommen, der muss sich vorhalten lassen, für ein paar schmutzige Euros mit einem grottenschlechten Abkommen kriminelle Schwarzgeldsünder auch weiter mit einem Niedrigzins für die Steuerhinterziehung zu belohnen. – Diese Position teilen wir von der SPD ausdrücklich nicht.
Wir wollen, dass auf das hinterzogene Geld und die hinterzogenen Zinserträge der reguläre Spitzensteuersatz inklusive eines Solidarzuschlags erhoben wird. Auch muss die Identität der Personen den deutschen Steuerbehörden zugänglich gemacht werden, damit sie gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden können.
Meine Damen und Herren, wir reden hier nicht über Falschparken oder zu schnelles Fahren. Steuerhinterziehung ist ein genauso zu verurteilendes Delikt wie Drogenhandel und Ähnliches. Deswegen brauchen wir einen gesellschaftlichen Diskurs und auch einen Konsens darüber, wie Steuerhinterziehung am besten verhindert wird. Das
Man kann gegenüber der Schweiz auch hart verhandeln. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben das getan. Unser Parteivorsitzender, Sigmar Gabriel, hat auch klar gesagt: Warum gibt es bei uns keine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung solcher Vorgehen?
Wir wollen nicht, dass die Schweiz kreativ ist und andere Schlupflöcher sucht und Steuerhinterziehern hilft, Geld nach Asien zu transferieren. Das muss verhindert werden. Das ist gesellschaftspolitisch zu verurteilen. Deswegen ist das Steuerabkommen falsch.
Ich nehme die Zwischenrufe des Herrn Greilich als Beleg dafür, dass Sie an Ihrer doktrinären und verbohrten Haltung bei dem Thema Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit weiter festhalten.
Am Schluss bleibt festzuhalten: Wir lehnen dieses Steuerabkommen ab. Insbesondere die FDP muss sich entscheiden, ob sie an der Stelle vieler Millionen ehrlicher Steuerzahler oder an der Stelle von Steuerhinterziehern stehen will.
Die SPD ist da klar positioniert: Steuern gehören zu einem Gemeinwesen. Das Steuerabkommen ist falsch. Wer es ehrlich meint, dass dieses Geld auch zur Finanzierung von Staatsaufgaben notwendig ist, muss sich dafür einsetzen, dass alle entsprechend ihrem Einkommen Steuern zahlen. Steuerhinterziehung muss gesellschaftspolitisch gebrandmarkt werden. Das ist die Position der SPD. – Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Eigentlich verhandeln wir heute zwei Aktuelle Stunden: zum einen die der SPD mit dem Titel „Kein Rabatt für Steuerhinterzieher – Hessens Justizminister Hahn schadet den Interessen der hessischen Bürgerinnen und Bürger“ und zum anderen die meiner Fraktion „Minister Hahn beschützt hessische ‘Steuerhinterzieher’“. In beiden Fällen taucht der Begriff „Steuerhinterzieher“ auf, das haben Sie sicher alle bemerkt. Die Landtagsverwaltung war aber so feinsinnig, deutlich zu machen, dass es unterschiedliche Arten von
Steuerhinterziehern gibt. Deshalb stehen auch die Steuerhinterzieher unserer Aktuellen Stunde in Anführungszeichen und die der SPD nicht. Ich selbst wäre nicht auf die Idee gekommen, aber ich denke, es stimmt.
Es gibt zwei Arten von Steuerhinterziehern: die einen, die bereits erfolgreich durch den Ankauf von Steuer-CDs verfolgt werden, und solche, die durch das Steuerabkommen mit der Schweiz geschützt werden sollen. Diejenigen sind selbstverständlich nur Steuerhinterzieher in Anführungszeichen, insofern danke ich der Verwaltung ausdrücklich.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): So weit muss man auch nicht gehen!)
Denn wer den Schutz der Partei der Besserverdienenden genießt, sei es bei Steuersenkungen für die MövenpickLobby oder eben wie jetzt beim vom Minister Hahn vorgeschlagenen Verbot der Verfolgung von Steuerhinterziehung durch den Ankauf von Steuer-CDs, kann nicht einfach als Steuerhinterzieher bezeichnet werden.
Zum Steuerhinterzieher wird man erst, wenn eine wirksame Verfolgung des Steuerbetrugs gelingt; das aber wollen Teile der Rest-FDP gerade verhindern.
Ich muss schon sagen, Herr Hahn, dass Sie ein Minister auf FDP-Niveau sind, war mir klar. Dass Sie es aber schaffen, auch die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf FDP-Niveau zu drücken, hat mich dann doch erstaunt. Sie schlagen allen Ernstes vor, dass der Ankauf von Steuer-CDs unter Strafe gestellt werden soll.
Dass die Steuerfahndung in Hessen bei der Politik nicht wohlgelitten ist, das ist nichts Neues. Dass aber ein Minister der Landesregierung jetzt schon vorschlägt, ein Gesetz zu erlassen, das der Steuerfahndung die Arbeit untersagt, das ist neu. So langsam glaube ich, es ist schon zwingende Voraussetzung für erfolgreiche Steuerfahnder in Hessen, dass die Landesregierung einen für verrückt erklärt.