Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Verlaub, meine Damen und Herren von den LINKEN, wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass Ihr Antrag Blödsinn ist, dann hat das der Redebeitrag vorhin belegt.
Auch für das Protokoll: Zugestanden, Herr Dr. Jürgens, Ihr Vortrag war in weiten Teilen für meine Fraktion unterschriftsfähig. Sie haben ziemlich gut zusammengefasst, worum es geht. Deswegen werde ich die siebeneinhalb Minuten Redezeit, die mir zugestanden sind, definitiv nicht ausnutzen müssen.
Ich will kurz auf zwei Aspekte des Ganzen hinweisen.Art. 15 Grundgesetz ist hier schon mehrfach angesprochen worden.Herr Präsident,ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus dem Kommentar von Maunz/Dürig zum Grundgesetz. Gleich in Randnummer 1 steht:
Art. 15 ist vermutlich die Vorschrift des Grundgesetzes, in der praktische Bedeutungslosigkeit und hohe rechtspolitische Symbolik ihre engste Verbindung eingegangen sind.
Warum ist die Symbolik heute für uns so wichtig, und warum haben wir überhaupt diesen Antrag auf dem Tisch? Schauen wir ein bisschen weiter, dann finden wir in diesem Kommentar die Randnummer 29.Dort steht zu lesen:
Tatsächlich sind die Forderungen der KPD nach einer Sozialisierung aller geeigneten wirtschaftlichen Unternehmen im Parlamentarischen Rat gescheitert.
Wenn man sich das betrachtet, weiß man, warum wir heute leider wieder hier stehen und warum Sie zusammen mit Ihren Mitarbeitern den Betriebsausflug zum Justizministerium gemacht haben. Es ist ein schönes Gebäude, da
Entschuldigung,es ist nicht viel hinter Ihrem Antrag.Ich verbessere mich: Hinter Ihrem Antrag ist nicht viel.
Ich bleibe bei meinem Eingangspetitum: Ihr Antrag ist Blödsinn,bleibt Blödsinn,und das wird sich auch nicht ändern.
Ich will noch einen Punkt zur Hessischen Verfassung sagen. Es wurde viel über Art. 41 gesagt. Jeder von uns weiß, dass die Hessische Verfassung – wir haben es am Dienstag gelernt – 60 Jahre alt geworden ist.
Entschuldigung, sogar 63 Jahre alt geworden ist. – Wir haben auch gelernt, sie ist durch eine Volksabstimmung angenommen worden. Ich hoffe, Sie haben auch ein bisschen in die Geschichtsbücher geschaut und dabei festgestellt, dass Art. 41 der Hessischen Verfassung bei dieser Volksabstimmung separat abgestimmt worden ist.
Das geschah aus gutem Grunde. Sie erinnern sich sicher auch an das Ergebnis, da Sie ja in die Geschichtsbücher geschaut haben. Die Zustimmung war geringer als zum gesamten Rest der Hessischen Verfassung.
Das macht für mich eines deutlich: Die Menschen haben bereits damals gewusst, was sie wollten und welche gesellschaftliche Ordnung sie nicht wollten. Von daher bleibe ich bei meinem Eingangspetitum – da können Sie so viele Zwischenrufe machen, wie Sie wollen –: Ihr Antrag war Blödsinn, er bleibt Blödsinn, und daran wird sich nichts ändern. Sie können sicherlich nicht davon ausgehen, dass wir ihm zustimmen werden.Von daher beende ich hiermit meine Rede. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss schon verdeutlichen, dass der Antrag, mit dem sich der Hessische Landtag befassen muss und der von den LINKEN kommt,an Unredlichkeit nicht zu überbieten ist.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wissen Sie! – Heiterkeit – Beifall bei der LINKEN)
Ich denke,dass an dieser Stelle auch Ihre Äußerungen,Herr Wagner, immer wieder in diesem Licht zu sehen sind, dass die LINKEN aber an der Stelle diesem Spruch ganz genau folgen.Der Antrag ist in der Tat nicht schlau.Er ist,wie Herr Kollege Honka gesagt hat, blödsinnig, und er ist auch frech.
Wir wissen nun, auf welches Zitat von Herrn Kollegen Hahn sich der Antrag der LINKEN beruft. Es ist schon zitiert worden,ich zitiere es noch einmal,damit man es weiß:
Und jetzt gerade haben wir im Landtag erleben müssen, wie sich die Postkommunisten auf die in der Hessischen Verfassung verankerte Möglichkeit zur Verstaatlichung von Betrieben berufen. Jeder weiß, dass das Blödsinn ist und – wie gesagt – mit Blick auf das Grundgesetz auch gar nicht geht.
Jetzt muss man an der Stelle deutlich sagen, er hat sich zu einer Plenardebatte geäußert, die am 24. September 2008 stattgefunden hat. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitiere ich aus dem Protokoll Frau Wissler, die von diesem Pult aus deutlich gesagt hat,
dass die Rückführung der Energieversorgung in das öffentliche Eigentum ein erster Schritt sein muss...
Die Energieversorgung ist ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, so wie auch die Gesundheitsvorsorge oder der öffentliche Personennahverkehr. Daher gehört die Energieversorgung in die öffentliche Hand... Auch wenn Sie vielleicht anführen, dass das keine Gültigkeit habe, entgegne ich Ihnen, dass dies in Art. 41 der Hessischen Verfassung derart beschrieben ist.
Meine Damen und Herren, wer Art. 41 der Hessischen Verfassung in diesem Zusammenhang so ins Spiel bringt, um damit beispielsweise die Verstaatlichung von Energieversorgern zu fordern, der erzählt tatsächlich Blödsinn. Insofern hat der Kollege Hahn recht, wenn er dies als Blödsinn bezeichnet.
Damit bezieht er sich auch auf die Interpretationskünste der LINKEN, aber nicht auf die Verfassung. Was Kollege Hahn in dem gesamten Interview und auch in diesem Passus gesagt hat, beschreibt die Verfassungslage richtig und trifft im Übrigen auch wirtschaftspolitisch zu.
Dann komme ich zu dem zweiten Punkt. Herr Dr. Jürgens hat ausgeführt, wer Art. 41 der Hessischen Verfassung liest und ihn nicht nur als billiges Zitat braucht oder besser missbraucht, wird feststellen: Art. 41 Hessische Verfassung behandelt ausschließlich eine Sofortsozialisierung.Ich zitiere: „Mit Inkrafttreten dieser Verfassung...“, also am 1. Dezember 1946. Damit hat dieser Artikel seine Funktion im Wesentlichen erfüllt. Er erlaubt keine weiteren Sozialisierungen und erteilt schon gar keinen entsprechenden Auftrag dazu. Wer sich trotzdem nach mehr als 60 Jahren auf diese Bestimmung beruft,der macht vielleicht sich selbst,in jedem Fall aber seinem Publikum etwas vor.Ich lasse offen, ob er dies aus Unkenntnis oder in böser Absicht tut.
Über Art. 15 Grundgesetz haben wir schon ausgiebig gesprochen. Dass eine mögliche Vergesellschaftung nicht entschädigungsfrei wäre, ist Ihnen eindeutig dargelegt worden.
Ich will an dieser Stelle noch auf einen Punkt eingehen, den Frau Kollegin Pauly-Bender angesprochen hat. Drei der zu diesem Zeitpunkt vier im Landtag vertretenen Fraktionen waren sich einig über eine Modernisierung der Hessischen Verfassung. Diese Modernisierung der Hessischen Verfassung ist ausschließlich an der SPDFraktion gescheitert. Sich heute hierhin zu stellen und erneut eine Reform anzumahnen, das ist nach meiner Auffassung nicht redlich.
Sie haben die Richtung in den gleichen Punkten vorgegeben, die es schon damals unmöglich gemacht haben, dass es zu einer gemeinsamen Entscheidung des Hessischen Landtags gekommen ist.
Zurück zu den LINKEN. Sie berufen sich endlich einmal auf unsere Verfassung, wobei ich allerdings, wie auch andere, Zweifel daran habe, wie ernst Sie sie nehmen. Es stellt sich heraus, dass es die Verfassungsinhalte, auf die Sie sich berufen wollen, gar nicht gibt. Das scheint mir symptomatisch zu sein. Insofern hat Herr Dr. Jürgens recht, wenn er Sie in diesem Zusammenhang als eine „schmalbrüstige Opposition“ bezeichnet.
Sie bezeichnen die LINKEN als Schmalspuropposition. Immerhin war diese Opposition bis zum 3. November letzten Jahres nicht so schmalspurig, als dass Sie nicht ein Bündnis mit der LINKEN und der SPD in diesem Landtag eingegangen wären.
Sie charakterisieren heute die, mit denen Sie eine Mehrheit im Hessischen Landtag bilden wollten, als schmalbrüstig. Das wäre also eine schmalbrüstige Mehrheit in diesem Landtag gewesen.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Aus der Sicht der Landesregierung ist der Antrag unverschämt und von Unkenntnis geprägt. Mehr ist aus meiner Sicht zu diesem Thema nicht zu sagen.