Hartmut Honka

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Letzte Beiträge

Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der Sachstand bei der hessischen Initiative zur Einführung eines Straftatbestands der Datenhehlerei?
Ich frage die Landesregierung:
Wie haben sich die Zahlen der hessischen Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ entwickelt?
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Arbeit der von ihr eingerichteten Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie auch mich eines vorwegstellen, bevor ich in das Thema einsteige: Für uns von der CDU ist es vollkommen klar, dass wir Extremismus verurteilen, und zwar egal, ob er von rechts kommt, ob er von links kommt,
ob er religiös motiviert ist oder aus irgendeiner anderen Motivation entsteht. Das ist für uns egal.
Es ist interessant, die Aufregung auf der linken Seite zu sehen. Normalerweise müssten Ihnen solche Klarstellungen eigentlich gefallen. Aber, na ja.
Aber das weist wohl darauf hin, dass die Aufregung, die im Moment entsteht, sich nicht auf die Antwort auf die Große Anfrage bezieht,
sondern vor allem auf den Wahlkampf, der kurz bevorsteht.
Lassen Sie mich eines ganz kurz vorwegstellen. Es ist auch für uns als die Landesregierung tragende Fraktion ärgerlich, dass bei der Beantwortung der Großen Anfrage in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld nicht bewusst war, was dort geschehen ist. Das ist ein Fehler gewesen. Aus diesem Fehler werden die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen sein. Die werden auch gezogen, und zwar, dass für Postkontrollen zukünftig noch besser geschult wird, noch besser hingeschaut wird, um Zusammenhänge besser zu erkennen.
Aber es ist in diesem Zusammenhang auch eine, gelinde gesagt, Frechheit von Herrn Dr. Wilken, wenn er am 10. April im Rechtsausschuss davon spricht, dass seine Große Anfrage Hinweise darauf enthält, was in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld vor sich geht. Herr Dr. Wilken, ich sage ganz deutlich: Wenn Sie Hinweise auf rechtsextremistische Zusammenhänge haben, dann gehen Sie zur Staatsanwaltschaft. Das ist Ihre Pflicht.
Dort gehört das hin und nicht in eine Große Anfrage in vermeintlich verklausulierter Form. Ich sehe keinen einzigen Hinweis. Ich glaube, auch niemand sonst im Landtag hat den von Ihnen angesprochenen Hinweis gesehen.
Realität dagegen ist, dass einige Monate, nachdem die ersten Anzeigen in der „Bikers News“, leider, erschienen waren, entsprechende Hinweise in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld bekannt geworden sind, und die entsprechenden Briefkontakte unterbunden werden konnten. Jetzt hier zu behaupten, dass das nicht die hessischen Behörden gewesen seien, die das unternommen hätten, ist schlicht und ergreifend falsch.
Meine Damen und Herren, die Männer und Frauen im Justizvollzug haben an der Stelle ihren Dienst gemacht. Dafür haben wir ihnen zu danken. Denn sie haben jeden Tag einen schweren Dienst zu erfüllen. Aber er ist wichtig, und es ist gut, dass sie ihn vollbringen. Darüber haben wir hier heute Mittag aber gar nicht zu diskutieren. Wenn jetzt die Fachleute für den Justizvollzug diskutieren, dann sollten wir doch auch ganz ehrlich darüber sprechen, dass es, leider, z. B. Probleme wie Drogen im Justizvollzug, in allen Bundesländern zu jeder Zeit unter jeder Landesregierung immer wieder gibt.
Wir können doch ganz offen darüber sprechen, dass es zu jeder Zeit immer wieder Probleme mit organisierter Kriminalität oder mit Gefangenen, die aus dem Bereich der organisierten Kriminalität kommen, in den Justizvollzugsanstalten gibt. Es ist leider auch Realität, dass es Gefangene mit extremistischem Hintergrund zu jeder Zeit und unter fast jeder Landesregierung in unserer Republik irgendwann einmal gegeben hat. Werfen wir unseren Blick nur ein kleines bisschen über unsere Landesgrenzen. Dabei müssen wir noch nicht einmal in die allzu ferne Vergangenheit gehen. So möchte ich kurz aus der „Marler Zeitung“ vom 16. April zitieren. Die Überschrift lautet:
Rechtsextreme protestieren in Münsters Gefängnis.
Frau Präsidentin, dabei ist ein kleines Bild abgedruckt.
Ich lese ganz kurz vor, was unter diesem Bild steht:
Das Bild zeigt ein bemaltes Laken, das zwei Männer aus dem Fenster des Gefängnistreppenhauses an der Gartenstraße halten. Darauf fordern sie „Freiheit für alle politischen nationalen Gefangenen“. Wer die Männer sind, ist nicht zu sehen, ihre Gesichter sind mit schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Aufgenommen worden sein soll das Foto am 23. März. Einen Tag später gelangte es ins Internet, über ein Konto des Online-Dienstes Twitter, das der rechten Szene zuzuordnen ist.
Meine Damen und Herren, das Beispiel ist nicht aus Hessen. Es ist aus Nordrhein-Westfalen. Es zeigt, dass es dort leider – ich sage ganz bewusst: leider – sogar möglich war, dass nicht nur die Gefangenen eine Aktion gemacht haben, sondern auch mit Außenstehenden eine Aktion koordiniert werden konnte. Das ist doppelt schlimm.
Meine Damen und Herren, das soll uns sagen, dass dieses Problem leider nicht nur in Hessen zeitweise bestanden hat, sondern auch in anderen Bundesländern besteht.
Lieber Herr Kollege Schaus, nein, das macht das Problem definitiv nicht kleiner. Das hat auch keiner von uns hier behauptet.
Aber nur um den Blick auf andere zu lenken und nicht immer so fixiert mit einem nackten Zeigefinger in Richtung unserer Landesregierung zu zeigen: Die „FAZ“ hat am 14. April unter der Überschrift „Als hätte es den NSU nie gegeben“ etwas Schönes geschrieben. Ich möchte das ganz kurz ausführen:
Ist also von Hünfeld aus eine neue Gefangenenorganisation entstanden, von der die Behörden über Monate nichts mitbekommen haben? Zumindest hat sich die Justiz in den betroffenen Bundesländern nicht durch besondere Aufmerksamkeit ausgezeichnet. Aus Hessen heißt es, ein hoher Beamter im Justizministerium habe Mitte März seine Kollegen aus den acht betroffenen Bundesländern über den Verdacht auf ein Netzwerk informiert und die Lage in der JVA Hünfeld mitgeteilt.
Die Reaktionen seien sehr verhalten gewesen. Manche der betroffenen Justizministerien bestätigten der F.A.S. diese frühzeitige Unterrichtung, in anderen will man sich nicht genau erinnern. Mitte der Woche hatte es aus den Ländern noch geheißen, man habe keine Erkenntnisse über Verbindungen zu T.s Organisation. Mittlerweile hat man in Thüringen Kontaktaufnahmen von und zu T. von Häftlingen in Gera und Tonna festgestellt. Auch in Diez (Rheinland- Pfalz) soll es sie gegeben haben. Briefverkehr gab es
auch in ein bayerisches Gefängnis und in eines in Schleswig-Holstein.
Meine Damen und Herren, das ist alles nicht schön. Es zeigt aber, dass diese Briefe wohl angekommen sind und die dortigen Landesjustizverwaltungen diese Briefe leider nicht gefunden haben. Daher jetzt so zu tun, als sei es ein alleiniges Versagen der hessischen Justiz, ist falsch. Leider haben offenbar Landesregierungen aller politischen Couleur dazu beigetragen, dass diese Menschen eine Zeit lang miteinander kommunizieren und Anzeigen schalten konnten, was wir alle lieber hätten unterbunden sehen wollen.
Das zeigt, dass das Problem nicht vor einer Landesgrenze halt macht. Genau das ist die Realität, vor der wir stehen, die aber anscheinend die linke Seite unseres Hauses sehr gern ausblendet.
Auch in der gemeinsamen Sitzung des Rechts- und Integrationsausschusses und des Innenausschusses am vergangenen Montag haben Justizminister Hahn und Innenminister Rhein aufgezeigt, was sie in Zukunft ändern wollen und ändern werden. Das bedeutet, dass im Bereich des Justizvollzugs noch weitere Verschärfungen der Postkontrollen und Verbesserungen der Ausbildung erfolgen sollen. Die Liste der Fortbildungen, die vorgetragen wurde, zeigt, dass es sie bereits über viele Jahre hinweg für den Justizvollzug gibt, dass wir dort immer aktiv waren und dass wir weiterhin aktiv sein werden.
Weiterhin wurde angekündigt, dass dort eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wird, um jetzt genau zu analysieren, was dieses Mal passiert ist und welche Lehren wir daraus zu ziehen haben. Auch das ist richtig, dass man versucht, dass nicht jeder hinter seinem Mäuerchen bleibt, sondern dass geschaut wird, was welches Ressort dazu beitragen kann, dass wir in Zukunft besser werden.
Herr Innenminister Rhein hat in dieser Sitzung auch ganz offen gesagt, dass im Bereich der Quellenauswertung beim Verfassungsschutz Veränderungen werden erfolgen müssen. So wie wir unsere Landesregierung kennen, wird sie diese Veränderungen engagiert und konsequent umsetzen und sich dort weiterhin aktiv zeigen.
Ich habe das Gefühl, es besteht hier leider nur der typische Reflex der Opposition, mit einem Finger auf die Landesregierung zu zeigen, im Moment besonders auf Herrn Staatsminister Hahn.
Ich persönlich halte das für falsch. Das Problem des Rechtsextremismus und der rechten Gewalt betrifft uns alle in dieser Gesellschaft, und es ist für alle Demokraten an der Zeit, jederzeit aktiv dagegen anzugehen. Da haben Sie völlig recht.
Meine Damen und Herren, leider ist es so, dass ich das Gefühl habe – das muss ich nach den Reden, die ich aus den
Oppositionsreihen gehört habe, konstatieren –, dass Sie es sich mit dem Thema im Moment viel zu einfach machen.
Sie zeigen einfach nur mit dem Finger auf die Landesregierung und sagen: Hier in Hessen ist etwas schiefgelaufen, und bei unseren Freunden zu Hause in NRW oder bei den Kollegen in Schleswig-Holstein hat nie einer auch nur irgendeinen Fehler gemacht. – Meine Güte, wenn Sie die Welt so billig sehen wollen, dann sehen Sie sie so billig. So einfach ist sie nicht, und so einfach dürfen wir es uns in dieser Debatte definitiv nicht machen.
Dass es auch anders geht, hat die nicht öffentliche Debatte im Unterausschuss für Justizvollzug am 6. März gezeigt. Dort sind alle Fraktionen – ich sage ausdrücklich: alle Fraktionen – verantwortungsbewusst und sachlich mit dem Thema umgegangen. Ich würde mir sehr stark wünschen, dass wir das auch in der Öffentlichkeit, sowohl in öffentlichen Sitzungen als auch hier im Plenum, schaffen könnten. – Vielen Dank.
So viel Zeit bedarf es nicht. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Wilken, ich unterstelle hier niemandem etwas. Sie haben am 10. April in der Sitzung des Rechtsausschusses gesagt, Sie hätten Hinweise gegeben, und meinten, durch eine Große Anfrage Hinweise gegeben zu haben. Ich habe nur gesagt: Wenn Sie wirklich irgendwelche Hinweise hatten, hätten Sie zur Staatsanwaltschaft gehen sollen, denn das wäre der richtige Weg gewesen, und den Umtrieben wäre in unser aller Interesse schneller ein Ende bereitet worden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Rede ächzt man eher, wenn man zugehört hat, was hier eben vorgetragen worden ist.
Das hatte mit der Realität in unserem Land und mit dem Jugendarrest in Hessen relativ wenig bis gar nichts zu tun.
Als ich mir den Gesetzentwurf und Ihre Begründung durchgelesen habe, hatte ich bis zu dem Moment des Beginns Ihrer Rede das Gefühl, dass es Ihnen darum geht, eine sinnvolle gesetzliche Grundlage zu schaffen. Als ich eben Ihre Rede gehört habe, hatte ich nur noch das Gefühl, es geht Ihnen darum, irgendwelche Positionen vorzutragen und Wünsche zu äußern. Nebenbei haben Sie ganz vergessen, dass das, was Sie hier vortragen – Sie haben das so schön mit einer Expertenanhörung umschrieben –, in Nordrhein-Westfalen abgeschrieben ist. Von daher würde ich an der Stelle ein bisschen vorsichtig sein mit all dem, was Sie hier verkündet haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist, dass sich seit dem Sommer 2009 eine Arbeitsgruppe fast aller Bundesländer und des Bundesjustizministeriums mit dem Thema Rechtsgrundlage für den Jugendarrestvollzug in Deutschland beschäftigt. Die Federführung dieser Gruppe haben – man höre und staune – Hessen und Niedersachsen. Von daher ist es schon extrem dreist, wenn man so tut, als wäre der Jugendarrestvollzug in Hessen fernab jeglicher Realität. Das geht vollkommen an der Realität vorbei.
Es ist für mich und die Kollegen meiner Fraktion, und, ich glaube, auch für die der FDP nicht sonderlich erstaunlich, dass das, was in dieser Arbeitsgruppe seit dem Jahr 2009 ausgearbeitet worden ist, bereits im Jahr 2010 im ersten Muster vom Strafrechtsausschuss mit Mehrheit vollkommen gebilligt und angenommen worden ist. Das heißt, man arbeitet richtig am Problem. Ich glaube, das ist auch der richtige Weg.
Ja, das ist noch nicht die fertige gesetzliche Regelung. Frau Kollegin Faeser, das stimmt vollkommen. Aber eines hat es in den letzten Jahren doch gezeigt: Wir haben seit Beginn dieser Wahlperiode einige Strafvollzugsregelungen, auch für den Jugendstrafvollzug – wir reden in erster Linie über den Vollzug –, geschaffen. Diese sind nicht nur theoretisch am Anfang gut herübergekommen, sondern sie sind auch von der Praxis gut aufgenommen worden, weil sie richtige und ausgewogene Konzepte geboten haben. Für den Jugendarrest ist nämlich auch wichtig, dass wir ein Gesetz fertigstellen, das auch in der Praxis differenzierte Lösungen für alle Probleme anbietet, die im Vollzug bestehen können.
Auf den ersten Blick fällt uns auf – wir haben noch die Möglichkeit, im Rahmen der Anhörung, in zweiter, dritter und sonstiger Lesung darüber zu diskutieren –, dass Sie
vollständig auf Disziplinarmaßnahmen verzichten wollen. Das ist zumindest aus unserer Sicht nicht optimal, um nicht sogar zu sagen, das ist negativ. Dann fällt auch noch auf, dass Sie z. B. Behandlungsangebote für Warnschussarrestanten an der Stelle gänzlich ausblenden. Ich weiß, dass Sie das Projekt des Warnschussarrests nicht mögen. Das ist klar. Aber dass Sie so tun, als gäbe es Warnschussarrestanten nicht, ist vollkommen sträflich.
In diesem Sinne werden wir uns der Gesetzesberatung stellen, sehr kritisch, wie ich gleich anmerken darf. Ich freue mich auf die weitere Beratung bereits heute Abend im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem diese Debatte so verlaufen ist, wie das zu erwarten war, kann ich feststellen, dass dpa heute Abend dassel
be über den Hessischen Landtag verkünden kann, was sie heute Vormittag über den Thüringischen Landtag verkünden konnte. Ich zitiere dpa:
Der Thüringer Landtag hat die Zusammenarbeit mit Hessen bei der Sicherungsverwahrung von als gefährlich geltenden Straftätern besiegelt. Gegen den entsprechenden Staatsvertrag stimmten am Donnerstag nur Abgeordnete der LINKEN, die „grundsätzliche Bedenken“ gegen das Instrument Sicherungsverwahrung erhoben.
Die Debatte hat es gezeigt: Es läuft hier genauso wie dort. Der letzte Redebeitrag von Herrn Kollegen Wilken hat deutlich gemacht, dass die Partei DIE LINKE das System des Strafvollzugs und der Sicherungsverwahrung in Deutschland nicht so ganz verstanden hat. Das Unsere ist anders als das in fast allen europäischen Staaten.
Ich habe das Gefühl, die Fraktion DIE LINKE hätte es lieber, wir hätten ein System mit 30-, 40- oder 50-jährigen Strafdauern statt des sehr rigiden Systems des deutschen Freiheitsstrafrechts, das bei Lebenslang im Regelfall schon nach 15 Jahren eine Überprüfung vorsieht. Damit haben wir wesentlich weniger langstrafige Häftlinge als alle anderen Staaten in Europa. Aber wir haben zusätzlich dieses Instrument der Sicherungsverwahrung on top, das äußerst restriktiv eingesetzt und streng überwacht wird.
Ich halte dieses System für besser. Es ist das bessere System für die Gesellschaft, denn auch die Sicherheit der Gesellschaft spielt eine Rolle.
Werter Herr Dr. Wilken, ich habe das Gefühl, da die Debatte zu diesem Thema von Ihnen schon mehrfach in einer argumentativen Stellung zum Rest des Hauses – ich will sie nicht Frontstellung nennen – geführt worden ist, dass Sie der Einzige sind, der das Problem nicht verstanden hat, während alle anderen sehr vernünftig und verantwortungsvoll mit dem Thema umgehen.
Zurück zum Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag ist klug und richtig. Die Thüringer Landesregierung – auch der Justizminister, der der SPD angehört – hat das Ganze etwas positiver gesehen, als es die Kollegin Hofmann eben darzustellen versucht hat. Sie hat ja einen langen Anlauf gebraucht, um zu erklären, dass auch die SPD-Fraktion heute Abend zustimmen kann. Von daher gesehen danken wir für das einmütige Votum, das wir heute Abend erreichen werden, denn es ist klug, dass sich zwei Bundesländer die notwendigen Kosten teilen, und es ist klug, dass wir jetzt diese Entscheidung treffen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach so vielen Worten ist es für den letzten Redner schwer, der Debatte noch etwas Neues hinzuzufügen.
Bei den Redebeiträgen der Opposition, jedenfalls der SPD, ist es zum Glück zumindest am Ende erkennbar geworden: Der vorgelegte Staatsvertrag ist eine vernünftige Lösung. Er ist eine kluge Lösung. Und für meine Fraktion kann ich sagen – aber ich weiß das auch von der FDP-Fraktion –: Von Anfang an standen wir hinter dieser Lösung, für beide Bundesländer etwas Gemeinsames zu schaffen, damit wir für die Bürgerinnen und Bürger der beiden Länder etwas Vernünftiges leisten. Meine Damen und Herren, ich glaube, die Vorlage bestätigt, dass das so eingetreten ist.
Nach meinem Gefühl wird da wieder ein bisschen Wind um nichts gemacht. Frau Hofmann sprach am Anfang von Irritationen. Ich habe das Gefühl, sie war vor allem davon irritiert, dass ein sozialdemokratischer Justizminister mit unserem Justizminister einen guten Staatsvertrag abge
schlossen hat. Das hat sie vielleicht etwas irritiert. Deswegen hat sie so lange gebraucht, um am Ende zu erklären, auch sie könne zustimmen.
Deswegen freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. In diesem Sinne verzichte ich auf den Rest der Redezeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auf den Vortrag meines Vorredners kann ich nur sagen: Bei so viel Ideologie hilft gar nichts. Von daher hilft es auch nicht, darauf einzugehen.
Wir haben es – das ist wohl unwidersprochen – mit dem schwierigen Thema der Sicherungsverwahrung zu tun. Ich glaube, die Bundesländer haben sich auch nicht darum gerissen, dass dieses Thema von den Ländern und nicht mehr vom Bund zu regeln ist. Aber das ist dank der Föderalismuskommission nun mal so. Und aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts nehmen wir diese Aufgabe an und nehmen sie auch ernst, wie ich finde.
Wir hatten, das ist bereits angeklungen, im September des vergangenen Jahres eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf unserer Landesregierung. Es war eine gute Anhörung. Wir hatten knapp drei Stunden die Anzuhörenden zu Gast. Wir konnten ihnen ausführlich Fragen stellen. Das war sehr vernünftig, was wir dort zu hören bekommen haben. Wir haben vor allen Dingen die Botschaft mitgenommen, dass der Gesetzentwurf in seiner Grundanlage gut und richtig war. Das hat uns als Koalitionsfraktionen natürlich besonders gefreut.
Nichts ist jedoch so gut auf unserem Planeten, dass nicht doch die eine oder andere kleine Stellschraube zu verbessern wäre. So haben wir natürlich als Koalitionsfraktionen die Anregungen, die noch gekommen sind, gern aufgegriffen – auch das ist bereits angeklungen. Zum Beispiel in der Frage der Begutachtung, ein oder zwei Gutachter, ob es immer zwei sein müssen, haben wir jetzt einen pragmatischen Weg gefunden, der alle Bedenken aufgreift und gleichzeitig die notwendige Gewähr dafür bietet, dass die gebotenen rechtsstaatlichen Entscheidungen auch richtig getroffen werden können.
Auch die Lösung, dass wir während der Umbaumaßnahmen in Schwalmstadt die Gebäude in Weiterstadt als Zweiganstalt nutzen können, was heute Morgen zum Thema Staatsvertrag vonseiten der SPD groß thematisiert worden ist, ist die einzig pragmatische Lösung, die wir dort haben. Sie ist pragmatisch und richtig. Von daher ist es auch klug, dass wir sie so getroffen haben, wie sie jetzt getroffen ist.
An der Stelle hört schon die große Frage der Gemeinsamkeiten auf. Dann sind wir bei dem wichtigen Thema der Arbeitspflicht für Sicherungsverwahrte. An dieser Stelle hat der Kollege Paulus schon darauf hingewiesen, es gibt vom zuständigen Landgericht eine dezidierte Aussage, die ganz kurz vor unserer Beratung ergangen ist. Wir hatten sie glücklicherweise kurzfristig vor unserer Ausschussberatung. Ich möchte nur einen Satz daraus zitieren, weil er den Kern dessen trifft, worum es geht. Der Satz lautet:
Denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 kann an der sich aus § 68 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Hessisches Strafvollzugsgesetz ergebenden Arbeitspflicht für die Sicherungsverwahrten nicht länger festgehalten werden.
Wenn ich diesen Satz nehme, der sich mit der derzeitigen Rechtslage beschäftigt und dezidiert auslegt, wie es zukünftig nicht mehr sein kann, dann ist es nur klug und einfach folgerichtig, dass wir diese Rechtslage auch für die Zukunft anders festlegen, dass wir keine Arbeitspflicht für Sicherungsverwahrte aus reiner allgemeinpolitischer Ansicht festlegen. Ich stelle wieder einmal fest, die hessische SPD befindet sich dort ganz allein auf einem Sonderweg, wenn sie das immer noch fordert.
Das ist bedenklich. Es ist erstaunlich. Frau Kollegin Hofmann kann noch einmal erklären, warum das andere sozialdemokratische Justizminister nicht machen. Aber wenn die das nicht machen und Sie es hier fordern, dann kann ich nur sagen: Die hessische SPD befindet sich auf einem Sonderweg.
Das besonders Bedenkliche daran ist, wenn wir an die Zusammenarbeit mit dem Bundesland Thüringen denken: In ihrem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – oder wie es dort immer heißt – gibt es aus gutem Grund ebenfalls keine Arbeitspflicht. Ich kann nur sagen: Es wäre extrem unvernünftig, wenn wir uns jetzt auf einen Sonderweg der hessischen SPD einlassen und so etwas in unser Gesetz hineinschreiben würden. Der sozialdemokratische Justizminister in Thüringen ist auf dem richtigen Weg wie wir auch. Von daher ist es klug und richtig, dass wir die Regelung so treffen, wie wir sie treffen wollen.
Meine Damen und Herren, das Thema Sicherungsverwahrung ist nicht ganz einfach, vor allen Dingen, wenn wir uns betrachten – das ist ein Stück weit angeklungen –, dass wir es mit relativ schwieriger Klientel zu tun haben. Wir haben dort viele Menschen, die, auch nach Verbüßung der Haft, hochgefährlich und deswegen in Sicherungsverwahrung sind. Das macht niemand aus Vergnügen, und kein Richter ordnet das aus purer Langeweile an. Dessen müssen wir uns bewusst sein.
Das heißt, wir haben als verantwortliche Politiker vor allen Dingen den Auftrag, nicht nur die Sicherungsverwahrung richtig zu lösen und richtig im Sinne von möglichst viel Therapie für die zu regeln, die therapiert werden wollen, sondern auch für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen, weil wir gegenüber dieser einen Schutzauftrag haben.
Ich glaube, diese beiden Anliegen sind in unserem Gesetzentwurf sehr vernünftig geregelt; sie sind vernünftig austariert. In diesem Sinne kann ich Sie nur bitten: Geben Sie diese unbegründete Enthaltung auf, bekennen Sie sich vonseiten der Opposition dazu. Damit meine ich nur noch SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; die Fraktion ganz links von Ihnen lasse ich dabei außen vor. Stimmen auch Sie dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es war gut, dass ich mir vorhin noch 1:56 Minuten aufgespart habe. Herr Kollege Frömmrich, Sie haben eben zu den Regelungen, die wir im Hessischen Strafvollzugsgesetz 2010 für Erwachsene festgelegt haben, etwas falsch dargestellt. Sie sind ein Stück weit entschuldigt, denn Sie sind erst seit Kurzem Mitglied des Rechtsausschusses.
Damals haben wir unser Strafvollzugsgesetz vor einem ganz anderen Urteilshintergrund des Bundesverfassungsgerichts gestaltet. Damals wussten wir aufgrund der Urteile des EGMR halbwegs, in welche Richtung das gehen wird und dass wir dort etwas tun müssen. Deswegen haben wir damals nur drei neue Paragrafen des Hessischen Strafvollzugsgesetzes aufgenommen. Es ist also nicht so, dass die Regierungsfraktionen damals dem besseren Wissen Ihrer Fraktion krampfhaft widersprochen haben, sondern wir haben vor dem damaligen Hintergrund einfach nur eine andere Regelung getroffen. Die war richtig.
Heute haben wir wieder einen anderen Hintergrund. Heute geht es um eine neue gesetzliche Regelung, wie in vielen anderen Bundesländern, eigentlich in allen. Das ist richtig und verantwortungsvoll, und das hat nichts mit einer Arroganz der Macht zu tun.
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will gern einen Moment meiner Rede dazu verwenden, mich dem Kollegen Frömmrich zuzuwenden. Herr Kollege Frömmrich, mir wäre wohl gewesen, Sie hätten heute mit Ihrer Redezeit das getan, was Sie in der letzten Sitzung des Rechts- und Integrationsausschusses während der drei Stunden der Anhörung gemacht haben. Sie haben nämlich geschwiegen. Sie haben nicht eine Frage gestellt. Sie hatten keine Wortmeldung. Sie haben nichts gesagt. Ich glaube, es wäre besser gewesen, wenn Sie es auch heute getan hätten.
Schön, dass Sie zugehört haben. Es ist die Frage, ob Sie es verstanden haben. Man hat es gemerkt. Manchmal hilft es beim Verstehen, wenn man noch einmal eine Nachfrage stellt. Von daher darf man auch in einer Anhörung etwas sagen. Ich merke, die Unruhe ist erzeugt. Das Problem ist getroffen. Das ist okay. Das ist bei Ihnen anscheinend so.
Ich merke die große Freude auf der linken Seite des Hauses. Ich glaube, damit ist der Punkt bewiesen.
Abschließend noch eine kurze Bemerkung. Ich hätte nie geglaubt, zu sagen, dass ich mir noch einmal Dr. Jürgens wieder in die grüne Fraktion zurückwünschen würde. Bei seinem Diskussionsstil war er hart, aber sachlich.
Herr Dr. Jürgens war sicher hart in der Sache und in der Diskussion. Das war auch in Ordnung so. Aber es war sachlich, es war fachlich fundiert. Von daher ist es sehr schade, dass die grüne Fraktion ihren einzigen Juristen an den LWV hat abgeben müssen. Ich glaube, dort oben ist er mit seiner neuen Aufgabe sehr glücklich.
Meine Damen und Herren, seit 1999 hat diese Landesregierung unter der Führung von CDU und FDP viel in der hessischen Justiz bewirkt. Wir haben die Modernisierung der hessischen Justiz maßgeblich geprägt. Wir haben sie
eingeführt. Ich will nur einige Punkte nennen. Wir hatten erst vor Kurzem die Gelegenheit, bei der Haushaltsdebatte ein wenig darauf einzugehen.
Bei der elektronischen Fußfessel sind wir in Deutschland wegweisend. Wir sind so weit, dass wir heute die elektronische Aufenthaltsüberwachung allen anderen Bundesländer anbieten – alle anderen Justizverwaltungen vertrauen der hessischen Qualität, der hessischen Leistung an dieser Stelle. Das ist ein gutes Zeichen, weil es beweist, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Führung des Ministeriums, unter der Führung dieser Justizminister von Dr. Christean Wagner über Jürgen Banzer zu JörgUwe Hahn die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit getroffen haben.
Es ist doch vollkommen klar, dass auf den Justizministerkonferenzen dieses Jahres mehr Tagesordnungspunkte als das Thema Facebook-Fahndung und Cyberkriminalität behandelt wurden. Diese wurden heute explizit angesprochen. Das ist doch vollkommen legitim: Sie erlauben es uns, über die Punkte zu reden, die unter hessischer Führung dort eingebracht wurden und die unter hessischer Führung dort vorangebracht wurden.
Herr Kollege Frömmrich hat die Beschlüsse zumindest einmal vorliegen gehabt. Wenn ich mir die anschaue, dann sehe ich, dass da sehr oft Einstimmigkeit besteht. Das heißt, die Kolleginnen und Kollegen des Herrn Staatsministers Hahn aus den anderen Bundesländern waren mit den Vorarbeiten sehr zufrieden. Sie waren mit unseren Ideen zufrieden. Sie waren auch mit den weiteren Arbeiten, die wir gemacht haben, sehr einverstanden. Man ist dort also auf dem richtigen Weg.
Es ist einiges zum Glück schon sachlich angesprochen worden. Die Strafprozessordnung geht bei der Fahndung von den Papierplakaten aus, die in der Post oder an der Tankstelle hängen. Aber wir wissen auch: Heutzutage nehmen mit einem Klick in dem Internet viel mehr Menschen etwas wahr, als es der Fall ist, wenn wir etwas in der Post oder an der Tankstelle aushängen.
Von daher ist es klug und richtig, dass wir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit legen, die dort gemacht wird. Sie wird nun einmal von Polizisten und Staatsanwälten, von Landesbeamten, gemacht. Die brauchen die gesetzlichen Grundlagen dafür.
Es wurde bereits mit wenigen Worten angesprochen. Zumindest ich habe die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, die im Unterausschuss Datenschutz behandelt wurde, nicht so negativ verstanden. Die Technik, die wir bei der Polizei anwenden, wird iFrame-Technik genannt. Da sind die Daten eben nicht auf den Servern von Google oder Facebook, sondern sie bleiben auf hessischen Servern bei unserer Polizei und werden nur in dem Fall des Abrufs beim Empfänger angezeigt. Das sorgt dafür, dass wir die Daten unter unserer Kontrolle behalten. Damit sorgen wir dafür, dass sie nicht unkontrolliert durch das Internet schwirren.
Von daher ist es auf der einen Seite klug und richtig, dass wir das weiterentwickeln. Denn der technische Fortschritt wird vor keiner gesetzlichen Regelung haltmachen. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch klug, dass wir das erst einmal insgesamt gesetzlich normieren wollen, um es auf Dauer handhabbar zu machen.
Das Thema Datenhehlerei hat hier schon vielfach mit den unterschiedlichsten Aspekten Platz gegriffen. Es war nicht nur die Justizministerkonferenz, die sich mit dem Thema beschäftigt hat, es war in diesem Jahr auch der Juristentag, der sich mit dem Thema beschäftigt hat. Ich glaube, er hat in München getagt. Auch er wurde mit den Ideen beschäftigt, die aus der Justizministerkonferenz kamen. Die Juristinnen und Juristen, die dort zusammengekommen waren, haben diese Ideen grundsätzlich begrüßt.
Das ist ein gutes Zeichen. Denn das zeigt, dass unsere Justizverwaltungen – dieses Jahr unter der Federführung unseres Bundeslandes – auf dem richtigen Weg sind, um dort die entsprechenden Antworten zu geben. Denn all die Juristen, die sich mit dem Strafgesetzbuch ein wenig auskennen, wissen, dass die Tatbestände, die wir im Moment vereinzelt dort haben, die sich mit der elektronischen Datenverarbeitung beschäftigen, inzwischen ein Stück weit von der Realität, von der technischen Entwicklung, überholt sind. Wir brauchen dort entsprechende neue Vorschriften, um das System wieder kongruent zu machen. Es muss insgesamt passend für die Techniken sein, die wir heute im Angebot haben.
Eines ist absolut unredlich. Das hat Herr Kollege Stefan Müller schon sehr schön ausgeführt. Da wurde auf eine Pressemitteilung aus dem September 2012 verwiesen, obwohl bereits im Vorhinein, also ein halbes Jahr vorher, nämlich im Mai 2012, die Justizminister in ihrem eigenen Arbeitskonzept festgelegt hatten, dass die Steuer-CDs explizit aus der Strafbarkeit ausgeklammert werden sollen. Wer sich so etwas dann noch zusammenreimt, der zeigt, worauf er es angelegt hat. Er beweist damit, dass es ihm nicht um die Sache, sondern einfach nur um Klamauk geht, um etwas vortragen zu können.
Die Justizministerkonferenzen in diesem Jahr haben unter hessischer Federführung wichtige Weichenstellungen getroffen. Es ist gut, dass sie sie getroffen haben. Wenn ich die Beschlüsse lese, die mit großer Zustimmung der anderen Bundesländer und damit auch der Justizminister, die der SPD angehören, getroffen wurden – wahrscheinlich waren sie eher einstimmig –, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die hessische Justiz ist auf einem guten Weg.
Ich möchte ganz ausdrücklich all den Damen und Herren in der hessischen Justiz, in der Staatsanwaltschaft, in der Polizei und an all den Stellen, an denen sie tätig sind, für diese gute Arbeit danken. Denn sie sind für die Menschen dieses Landes da. Diese Beamtinnen und Beamten haben es verdient, dass wir hier die entsprechenden Grundlagen schaffen. Der Minister hat sich die entsprechenden Gedanken gemacht, um die Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die sie brauchen, um in unserer heutigen Gesellschaft den Herausforderungen begegnen zu können, die sich ihnen stellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Glücklicherweise hat der Kollege Müller darauf hingewiesen, dass der Geschäftsbereich des Einzelplans 05 nicht nur die Justiz betrifft, sondern noch zwei weitere Bereiche. Von daher gestatten Sie mir, dass ich meine Rede, deren Redezeit knapp bemessen ist, in die drei Bereiche einteilen möchte. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Justiz, die in Hessen mit ausreichend Gerichtsstandorten auch weiterhin flächendeckend gut aufgestellt ist.
Auch wenn die Zeit knapp ist: Ein Blick in das Wunschregierungsprogramm der SPD lohnt sich. Denn darin bekennt sie sich ausdrücklich dazu, dass sie die von der Landesregierung geschlossenen Gerichtsstandorte nicht wieder wird
eröffnen können. Meine Damen und Herren, wenn das alles so schlimm ist, dann müssten Sie eigentlich genau das Gegenteil davon hineinschreiben. Ansonsten kann ich nur gewisse Schlüsse aus dem ziehen, was Sie dort schreiben.
Wir setzen Schwerpunkte in der Justiz. Wir denken auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Schwerpunkt dabei ist z. B. das Thema Sicherheit, gerade in den kleineren Amtsgerichten oder den Staatsanwaltschaften. Wir werden für über eine halbe Million Euro neue Detektorrahmen anschaffen, damit überall dort eine vernünftige Sicherheit gewährleistet werden kann, wo sie im Einzelfall erforderlich ist.
Auch das Thema Sicherungsverwahrung ist bereits angesprochen worden. Das ist ein nicht gerade günstiges Thema für die Haushaltspolitiker im Hause. Wer sich das vorstellt: Wir müssen dort einen zweistelligen Millionenbetrag investieren, wie Sie vielleicht wissen, für einen Neubau. Wir machen einen Umbau in der bestehenden Justizvollzugsanstalt in Schwalmstadt und damit an dem Standort, der der gewünschte Standort der Beschäftigten für die neue Sicherungsverwahrung in Hessen ist.
Gleichzeitig zeigen wir durch unsere Zusammenarbeit mit dem Freistaat Thüringen, dass wir in der Lage sind, nicht nur das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und die Therapieangebote für die Sicherheitsverwahrten, sondern auch die finanzpolitische Verantwortung in Übereinstimmung zu bringen, und zwar indem wir verantwortungsvoll mit dem Steuergeld umgehen und dafür sorgen, dass zwei Bundesländer eine Einrichtung gemeinsam betreiben werden, was damit auf Dauer für beide günstiger ist, als hätten sie zwei Einrichtungen gebaut.
Auch das Thema moderne IT ist bereits angesprochen worden. Wir haben nicht nur die GIT geschaffen, wie sie so schön heißt, die Gemeinsame IT-Stelle der hessischen Justiz, sondern wir haben bei dieser Gemeinsamen IT-Stelle auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder angesiedelt, die mit der Aufenthaltsüberwachung der Fußfesselträger – so will ich es kurz zusammenfassen – beauftragt ist.
Wir haben den wunderschönen Zustand, dass im Moment 14 von 16 Bundesländern mitmachen. Das heißt, 13 andere außer Hessen, und damit auch SPD-geführte Landesregierungen, sind der Meinung: Wir Hessen machen das Geschäft an der Stelle gut und richtig. Wir haben die Kompetenz dafür. – Von daher scheinen wir in Hessen dort auf dem richtigen Weg zu sein.
Das weitere Haus des Jugendrechts ist bereits in der Diskussion sowohl über das Innenressort als auch über das Justizressort angesprochen worden. Deswegen überspringe ich das.
Als Letztes will ich noch die Jugendarrestanstalt Gelnhausen nennen, die wir erweitert haben und umbauen. Soweit wir das wissen, wird die Eröffnung dieser neuen Einrichtung Anfang des kommenden Jahres sein, sodass wir auch dort richtig aufgestellt sind.
Zur Integration. Frau Kollegin Öztürk, auch ich wollte hier beispielhaft das Thema islamischer Religionsunterricht anführen. Der Weg, auf den wir uns als Hessen gemacht haben, ist sicherlich nicht der einfachste Weg, um einen echten islamischen Religionsunterricht einzuführen. Andere Bundesländer haben es sich – ich erlaube mir, das so zu sagen – einfacher gemacht.
Sie haben es an der Stelle aber sicherlich auch verfassungsrechtlich bedenklich gemacht. Von daher ist der Weg, den wir gehen, wie ich eben gesagt habe, zwar nicht der einfachste, aber er ist der richtige Weg. Ich bin mir sicher, dass wir, wenn alle Gutachten endgültig erstattet sind, auch zu einem entsprechenden Beschluss kommen werden, bzw. dann ist es nur noch eine Entscheidung der Landesregierung. Von daher sind wir dort richtig aufgestellt.
Bereich Europa. Es ist angesprochen worden: Wir bauen ein neues Mehr-Regionen-Haus in Brüssel. Damit ist unsere Darstellung, wie wir uns als Land präsentieren, einzigartig, weil wir uns nicht nur als Land Hessen präsentieren, sondern zusammen mit unseren Partnerregionen. Es ist absehbar, dass unsere neue Partnerregion Bursa in unser neues Mehr-Regionen-Haus einziehen möchte, sodass wir auch dort die Menschen wieder zusammenbringen und zeigen: An Hessen führt auch in Brüssel kein Weg vorbei.
Schlussendlich möchte ich, um noch für die nachfolgenden Kollegen Zeit übrig zu lassen, und damit der Kollege Müller am Ende auch noch etwas hat, all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Justizministeriums danken, in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften und in den Justizvollzugsanstalten. Allen, die wir dort im Angebot haben, möchte ich für ihren Dienst danken, weil sie den nicht für sich selbst erbringen, sondern für die Menschen in unserem Land. Dafür einen herzlichen Dank von dieser Stelle.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es mit einem Tagesordnungspunkt zu tun, der im Ausschuss zu einem einstimmigen Votum geführt hat. Das freut mich sehr. Ich glaube, nicht zu hoch zu greifen, wenn ich sage: Wenn wir an die erste Debatte zu diesem Punkt vor den Sommerferien denken, hätte sicherlich keiner von uns damit gerechnet, dass das Plenum hier zu einem einstimmigen Beschluss kommen würde. Von daher halte ich das – das möchte ich als Vorbemerkung sagen – für ein gutes Zeichen. Die handelnden Politiker waren in der Lage, über die Grenzen der Parteipolitik hinweg im Ausschuss zu gemeinsamen klugen Entscheidungen zu kommen und dem Thema angemessen zu begegnen.
Ich möchte zu dem Antrag drei Anmerkungen machen.
Erstens. Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war falsch. Das kann man als Allererstes so feststellen.
Dabei ist es egal, von welcher Fassung des früheren § 175 StGB wir hier sprechen. Es war in dieser Sache gut und richtig, dass der Bundesgesetzgeber diese Vorschrift im Jahre 1994 endgültig beseitigt hat. Wir sollten uns als Gesetzgeber im Jahr 2012 aber davor hüten, das, was frühere Generationen von Bundestagsabgeordneten getan haben – zu welchem Zeitpunkt auch immer, ob richtig oder falsch –, nach heutigen Maßstäben zu bewerten; denn sonst könnte es passieren, dass ein Gesetzgeber, der nach uns kommt, uns an dieser Stelle genauso behandelt – was wir heute nicht erwarten und was auch schlimm wäre.
Von daher sollten wir uns darin einig sein, dass wir die Verfolgung homosexueller Mitmenschen als falsch brandmarken und die Abschaffung des § 175 StGB begrüßen.
Der zweite Punkt ist: Die direkte Entschuldigung eines Gesetzgebers ist die unmittelbarste Form, wie er sein Bedauern gegenüber den Opfern gesetzlichen Unrechts ausdrücken kann. Dass der Landtag dies heute beschließen möchte, ist daher das beste Zeichen, das er setzen kann.
Wir sollten aber als Landesgesetzgeber unsere Grenzen sowohl im Verhältnis zum Bundesgesetzgeber – der z. B. über Rehabilitierungen und Entschädigungen zu befinden
hat – als auch im Hinblick auf die Gewaltenteilung im Auge behalten. Das betrifft die Urteile, die die dritte Gewalt in allen Instanzen getroffen hat, und auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957, in der die Richter die, wie ich es einmal sagen möchte, damalige Rechtmäßigkeit des § 175 StGB rechtssystematisch vertretbar begründet haben. Aber ich glaube, wir sind uns auch alle darin einig, dass es eine solche Entscheidung in dieser Form in unserer Republik schon seit vielen Jahren nicht mehr gegeben hätte.
Dritter Punkt. Ich möchte noch ganz kurz dazu ausführen, wir sind sicherlich alle der Meinung, dass es falsch war, dass homosexuelle Menschen unter dem Deckmantel des Strafgesetzbuchs nicht nur stigmatisiert, sondern auch kriminalisiert wurden. Sie wurden damit in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert.
Es ist insofern völlig richtig und sehr gut, dass unsere heutige Gesellschaft mit diesem Thema offener umgeht. Das bedeutet auch, dass unsere heutige Gesellschaft eine offene Aufarbeitung all dieser historischen Zusammenhänge vornimmt und eine würdige Diskussion über dieses Thema führt, so, wie wir es heute hier machen können. Es geht nämlich nicht um uns und auch nicht um das Gesetz, sondern um die Opfer, und an diese sollten wir dabei denken. – Von daher danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für die Unterstützung unseres Antrags.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Frau Kollegin Hofmann, Sie haben vorhin von einer „Plattform für die Opposition“ gesprochen. Daher frei nach dem Kollegen Wagner von gestern: „Opposition muss man nicht nur wollen, sondern auch können“. Denn das, was Sie vorgetragen haben, war einfach nichts, um es mal ganz höflich zu sagen.
Frau Kollegin Lentz hat eben in ihrer ersten Rede – herzlichen Glückwunsch auch von mir dazu – viele Punkte angesprochen, wo die Presse manches getitelt hat, was den Fachleuten, die sich mit den Details genau auskennen, vielleicht auch nicht so ganz gepasst hat. Wenn man vom „Superknast“ – ich meine, Frau Hofmann hat das Wort „Knast“ auch in den Mund genommen – und gleichzeitig vom Trennungsgebot spricht, dann muss man auch wissen: Es geht bei der Sicherungsverwahrung eben nicht um einen Knast, sondern um die Sicherungsverwahrung.
Zwischenzeitlich wurden auch die unterschiedlichsten Begriffe geprüft. Es ist eine genaue Trennung vorgesehen. Dort findet eine Unterscheidung statt, und das Allerwichtigste ist: Das Trennungsgebot, das uns das Bundesverfassungsgericht vorschreibt, sagt nicht: „Es muss nur ein neues Gebäude sein, und damit ist alles erfüllt“, sondern es geht hier um den Inhalt der Sicherungsverwahrung. Das heißt, es geht um den Vollzug und darum, wie er ausgestaltet ist.
Auf diesem Gebiet haben wir bereits erste Schritte gemacht. Wir haben dafür gesorgt, dass die Therapieangebote verstärkt werden und dass dort mehr Personal eingesetzt wird. Gerade bei meinem letzten Besuch, den der Arbeitskreis vor zwei bis drei Wochen dort hatte, haben wir vom Personal gehört, dass es gut ist, dass wir die ersten Schritte gegangen sind, und dass die Mitarbeiter der JVA in Schwalmstadt froh sind, wie man dort schon heute den Weg geht. Ich glaube, sie sind jetzt erst recht froh, dass seit Montag klar ist, dass wir die Sicherungsverwahrung in Hessen auch auf Dauer in Schwalmstadt konzentrieren werden.
Frau Kollegin Lentz, nun zu den ganzen Fragen, die Sie dankenswerterweise im letzten Teil Ihrer Rede aufgeworfen haben: Wir haben am Anfang deutlich gesagt: Wir
sprechen mit anderen Bundesländern. – Es waren z. B. die Kollegen in Rheinland-Pfalz, soweit ich mich erinnere, eine Landesregierung, der ich jetzt persönlich alles andere als politisch nahestehe, die große Gesprächsbereitschaft signalisiert haben, um am Ende irgendwann ganz schnell zu erklären: Wir wollen es doch nicht; wir machen es lieber selbst, alleine und anders. – Damit waren die Gespräche beendet.
Wenn jemand nicht mit anderen reden möchte, dann können wir auch nicht mit ihm reden, und dann können wir ihm auch nicht helfen. Von daher ist es gut, dass ein SPDJustizminister zu seinen Worten steht, die Gespräche mit uns führt und sie zu einem guten Ende bringen möchte – die Kollegen in Thüringen gehören nicht nur der CDUFraktion an; die FDP-Fraktion ist dort leider nicht an der Regierung beteiligt; es ist etwas schwierig –, dass wir nämlich die Sicherungsverwahrung zukünftig gemeinsam für beide Bundesländer an einem Standort gestalten können.
Von daher ist die Sicherungsverwahrung in Schwalmstadt an der richtigen Stelle. Wir sind auch frohen Mutes, dass das der richtige Weg ist, was uns jetzt als finanziell günstigere Lösung angekündigt worden ist; und wir gehen davon aus, dass es so kommen kann. Wir sind alle verpflichtet, mit den Steuermitteln, die uns die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern zur Verfügung stellen, sparsam und wirtschaftlich umzugehen. Von daher mag man sagen: Es ist ärgerlich, wie manches gelaufen ist. – Ja, das ist es.
Es ist im Ergebnis aber richtig, dass man noch einmal genau kontrolliert und nachgerechnet hat, damit man jetzt zu einer Lösung kommt, die vor allen Dingen sparsam und effektiv ist, gleichzeitig – auch das ist bereits angeklungen – die Sicherheit der Bevölkerung nicht vernachlässigt und trotzdem dem Trennungsgebot, nämlich der inhaltlichen Ausgestaltung mit Therapieangeboten für Sicherungsverwahrte in Schwalmstadt, ausreichend Rechnung trägt.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Lösung, wie sie jetzt vorgeschlagen ist, auch in rechtlicher Hinsicht halten wird, wenn nämlich der eine oder andere Sicherungsverwahrte sicherlich durch seinen Anwalt wieder überprüfen lassen möchte, ob denn alles mit rechten Dingen zugeht.
Ich möchte, mit Verlaub, eines sagen: Es war ein Bundeskanzler einer rot-grünen Bundesregierung, der erklärt hat: „Wegsperren, und zwar für immer.“ An der Stelle muss ich sagen: Das ist im Rechtsstaat schon ein bisschen schwierig, wie er das damals ausgedrückt hat. Das ist definitiv nicht unsere Einschätzung.
Es war der Kollege Gerhard Schröder. Unter der rotgrünen Bundesregierung gab es in den letzten Jahrzehnten zum Glück nur einen Bundeskanzler. – Ich glaube, die Sicherungsverwahrung ist bei uns in Hessen in guten Händen, und ich bin mir sicher, dass Justizminister Hahn dieses Thema weiterhin zu einem guten Ende führen wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da der Sachverhalt von meinen beiden Vorrednern bereits ausreichend dargelegt ist, brauche ich ihn um diese Uhrzeit hier nicht zu wiederholen. Da wir die Verständigung haben, dass wir uns im Ausschuss in Ruhe mit diesem sensiblen Thema beschäftigen können, bin ich sehr dankbar dafür, dass wir dort etwas mehr Zeit haben als nur die fünf Minuten, die hier zur Verfügung stehen würden.
Von daher freue ich mich auf eine ruhige, sachliche und dem Thema angemessene Behandlung, die wir dann zwar erst nach den Sommerferien, aber in aller Ruhe im Rechtsausschuss miteinander vornehmen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf meinen Vorredner kann man gar nicht eingehen. Von daher möchte ich gleich zur Sache kommen.
Ich glaube, Herr Kollege Rentsch hat den Sachverhalt, über den wir reden, sehr klug und richtig dargestellt. Das war auch gut so, damit man überhaupt weiß, worüber wir hier reden. Denn gerade bei der Vorrednerin und dem Vorredner der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion waren die Zusammenhänge ein bisschen verrutscht.
Meine Damen und Herren, es ist bereits mehrfach angeklungen – das waren die wenigen wichtigen und klugen Sätze aus den Reihen der Opposition –, dass das Jugendstrafrecht ein sehr flexibler und vielseitiger Baukasten ist, der dem Jugendstaatsanwalt und vor allem dem Jugendrichter verschiedene sinnvolle Reaktionsmöglichkeiten auf Jugendkriminalität zur Verfügung stellt. Es überrascht Sie nicht: Es ist schon mehrfach angeklungen, was ich angeblich sagen wollte. Jetzt kann ich es auch sagen: Auch wir als CDU halten den Warnschussarrest als einen weiteren Baustein dieses Baukastens für richtig.
Ein weiteres Problem ist zwar kurz angeklungen. Aber ich glaube, dass es inzwischen schon wieder etwas verflacht ist. Deswegen will ich noch einmal ganz kurz darauf eingehen. Nehmen wir den Fall, dass wir mehrere Täter haben. Der Haupttäter bekommt eine Jugendstrafe und geht mit Bewährung nach Hause. Der Mitläufer – so will ich ihn rechtsuntechnisch nennen – bekommt einen Arrest und darf den absitzen. Führen Sie sich das Signal vor Augen, das davon gerade für den Mitläufer ausgeht. Das Signal ist: Hätte ich ein zweites Mal zugeschlagen, hätte ich jetzt auch nur eine Bewährungsstrafe. – Das ist ein fatales Signal. Das ist falsch. Das darf es nicht geben. Daher ist der Warnschussarrest neben der zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe ein weiterer richtiger Baustein.
Ich möchte noch ganz kurz einen weiteren Faktor nennen. Es geht auch nicht darum, dass ein beliebig langer Jugendarrest ausgesprochen wird, sondern es geht z. B. auch um den Zeitpunkt dieses Jugendarrests. Es kann sehr sinnvoll sein, dass man denjenigen, der einen solchen Warnschussarrest bekommt, dadurch für ein oder zwei Wochenenden von seiner Clique fernhält, damit er nicht weiter in dieser Spirale bleibt. Er wird an diesen Wochen enden aus seinem gewohnten Umfeld der Kriminalität herausgerissen.
Hessen ist auf diesem Feld sehr gut aufgestellt. Bei dem, was Sie zu der Jugendarrestanstalt in Friedberg ausgeführt haben, vergessen Sie, dass der damalige Staatsminister Jürgen Banzer diese Maßnahme im Jahr 2008 durchgeführt hat, um sehr zügig weitere Jugendarrestplätze zur Verfügung zu stellen. Zum Zeitpunkt dieser Entscheidung war bereits bekannt, dass es sich nur um eine zeit
weise Einrichtung handelt, die nicht von Dauer wird sein können. Denn jeder, der den baulichen Zustand in Friedberg kennt, weiß, dass man diese Anstalt mit 600.000 € nicht auf Dauer hätte erhalten können. Es ist bereits damals bekannt gewesen, dass wir die Anstalt in Gelnhausen für 2,5 Millionen € ausbauen, erweitern und ertüchtigen werden.
Die Arbeiten in Gelnhausen werden in absehbarer Zeit abgeschlossen sein. Da wir dort dann deutlich mehr Plätze haben werden, ist es nur folgerichtig, dass wir uns auf den Standort Gelnhausen konzentrieren und die Jugendarrestanstalt in Friedberg aufgeben.
Es ist ein weiterer Punkt angesprochen worden, nämlich zügiger und schneller zu verfahren. Ja, wir hatten, wie Sie sich erinnern, im Jahr 2008 eine denkwürdige Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema Häuser des Jugendrechts. Ich bezeichne sie als denkwürdig, weil alle Anzuhörenden, die wir aus dem schönen Hessenland bei uns zu Gast hatten, die damals noch keine praktische Erfahrung mit diesen Häusern des Jugendrechts hatten, uns erklärt haben, warum das des Teufels Zeug sei. Die Praktiker aus den anderen Bundesländern, die schon praktische Erfahrung damit hatten, haben erklärt, warum es bei ihnen funktioniert, und vor allem, warum es auch Vorteile bringt, nämlich weil es zur Beschleunigung der Verfahren und dazu führt, dass die Jugendlichen schneller eine Reaktion auf ihre Tat zu spüren bekommen.
Wo stehen wir heute? In Wiesbaden und in Frankfurt haben wir Häuser des Jugendrechts. Aus der Stadtpolitik in Frankfurt bekommen wir das Signal: Wir wollen ein zweites Haus des Jugendrechts. – Das heißt, auch in der hessischen Praxis ist das Signal angekommen. Auch das ist ein positiver Baustein. Von daher sind wir vonseiten des Landes sehr erfreut, dass wir hoffentlich in absehbarer Zeit in Frankfurt ein zweites Haus des Jugendrechts einrichten können.
Lassen Sie es mich abschließend, da die Redezeit gleich abgelaufen ist, noch einmal kurz zusammenfassen. Der Warnschussarrest ist ein Baustein im großen Baukasten des Jugendstrafrechts. Niemand will den Erziehungscharakter, der dort verankert ist, bestreiten. Es ist bei uns allen unbestritten, dass bei Jugendlichen nicht nur der Staat einzugreifen hat, sondern dass auch die Eltern, die Familien, die gesamte Gesellschaft gefordert sind, damit die Jugendlichen nicht dauerhaft in die Kriminalität abgleiten.
Aber wir wollen den Jugendstaatsanwälten und Jugendrichtern ein weiteres effektives Werkzeug geben. Deswegen setzen wir uns für den Warnschussarrest ein und sind sehr froh und dankbar, dass der Koalitionsausschuss in Berlin in der letzten Woche diese kluge Entscheidung getroffen hat. Wir glauben, dass dort das Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig angestoßen und dann auch abgeschlossen werden kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, Ihr Abschlusssatz hat mich alles andere als überrascht. Ich glaube, auch die Mehrheit in diesem Haus hat es nicht überrascht, was Sie hier gesagt haben.
Meine Damen und Herren, unsere Justiz ist auch nach der Maßnahme KuK – Konsolidierung und Kompensation – in unserem Bundesland gut aufgestellt. Sie ist weiterhin flächendeckend vorhanden und inzwischen auch bei einer besonders guten technischen Ausstattung angelangt.
Allerdings nehmen wir auch zur Kenntnis, dass in einigen klassischen Bereichen, gerade der Zivil- und Strafjustiz, erst recht der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in den vergangenen Jahren – und zwar im längeren Zeitraum – die Eingangszahlen abgenommen haben. Deshalb nehmen wir dort Anpassungsmaßnahmen beim Personal vor.
Wenn Sie den Bericht der Haushaltsstrukturkommission – der, soweit ich weiß, in den Facharbeitsgruppen noch mehrfach diskutiert wird – zur Kenntnis nehmen, dann sehen Sie, dass gerade bei den Amtsgerichten ein gewisser Personalüberhang besteht – im Vergleich des Landes Hessen mit den anderen Flächenländern West.
Bei den Staatsanwaltschaften gilt aber auch, dass wir im Jahr 2011 mit 388,5 Stellen deutlich mehr Stellen als im Jahr 2003 hatten. Bei den Sozialrichtern hatten wir im Jahr 2011 mit 112 gegenüber dem Jahr 2003 sogar ein Plus von 24 Stellen – nämlich gegenüber 88 Stellen.
Wir werden dort, wo Arbeitsschwerpunkte sind, auch deutliche Personalschwerpunkte setzen. Damit können wir sagen, dass wir auf besondere Belastungen mit der Schaffung neuer Stellen reagieren.
Der Strafvollzug ist genauso ein Thema. Wir schaffen für das Jahr 2012, das wissen Sie, weiterhin 15 neue Stellen im Strafvollzug, infolge der neuen Strafvollzugsgesetze. Ich brauche es nicht im Detail auszuführen, das dürfte bekannt sein.
Bei der Sicherungsverwahrung achten wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erfüllen die uns gestellten Aufgaben mit Leben. Sie wissen, dass wir für die kommenden zwei Jahre 14 Millionen € für einen Neubau in Schwalmstadt eingeplant haben, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Über einen Änderungsantrag, den unsere Fraktion eingebracht hat, agieren wir in diesem Bereich sofort mit neuen Stellen. Es sollen sofort sechs neue AVD-Stellen, vier Psychologenstellen, zwei Stellen für Sozialarbeiter und 25 Stellen für Anwärter geschaffen werden, um personell richtig aufgestellt zu sein und alle Anforderungen zu erfüllen. Damit kann der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden, denn damit können wir eine sichere Sicherungsverwahrung gewährleisten.
An Investitionsmaßnahmen sind – weil wir auch an unser Personal denken – die Erneuerung der Personennotrufanlage in Butzbach und die Haftraumkommunikationseinrichtung in Rockenberg bereits im Haushalt enthalten.
Zum Thema gemeinsame elektronische Aufenthaltsüberwachung, genannt GIT oder GÜL, sieht man, dass fast alle Länder bereits die Vereinbarung unterschrieben haben. Jetzt sind wir technologisch auf dem neuesten Stand und haben organisatorisch die richtigen Schritte getroffen. Um es kurz zusammenzufassen: Hessen ist ganz vorn.
Meine Damen und Herren, die zweite Lesung dient traditionell dazu, über den gesamten Haushalt des Ministeriums zu schauen. Mir fällt von Jahr zu Jahr auf, dass Frau Hofmann bei der Verlesung des Titels des Ministeriums immer bei dem Wort Justiz aufhört. Der Minister und seine zwei Staatssekretäre sind noch für mehr zuständig, nämlich z. B. für Integration. In diesem Bereich werden wir im Jahr 2012 voraussichtlich die Halbzeitbilanz der Modellregionen vorgelegt bekommen.
Die zweite hessische Integrationskonferenz – die Vorbereitungen laufen schon – wird voraussichtlich auch im Jahr 2012 durchgeführt. Wir haben auch die Bundeskonferenz für Integrations- und Ausländerbeauftragte. Das heißt, die Landesregierung ist auch in diesem Bereich aktiv und gut unterwegs.
Zum Abschluss meiner Rede weise ich nur ganz kurz auf den Bereich Europa hin. Es steht der 20. Jahrestag der Be
gründung der Partnerschaft mit der Emilia-Romagna an. Auch in diesem Bereich muss etwas geschehen, diese Mittel werden benötigt. Diese Mittel stellen wir ein.
Ich glaube, an dieser Stelle abschließend sagen zu können, dass der Justiz-, Integrations- und Europahaushalt gut aufgestellt ist. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt innerhalb von drei Tagen zum zweiten Mal die Möglichkeit, über dieses Thema zu reden, das uns jetzt schon ungefähr ein Jahr lang beschäftigt. Ich möchte mich deshalb nur noch ganz konkret mit einigen wesentlichen Punkten beschäftigen.
Als Erstes möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Frau Kollegin Hofmann, Sie haben uns am Dienstagabend – es war schon relativ spät, als wir die Lesung hier im Landtag hatten – mit dem schönen Satz konfrontiert, dass Sie nicht oberlehrerhaft auftreten wollten. Ich frage mich die ganze Zeit: Warum machen Sie es dann jedes Mal? Warum?
Ich führe noch einmal das Thema vom Dienstag an. Wir haben von unserer Seite aus festgestellt, dass es bei der gerichtlichen Zuordnung eines Ortes einen Änderungsbedarf gab. Ich sage es einmal so: Die Mitglieder der Oppositionsfraktionen dieses Landtags, die nichts anderes erklärt haben, als dass das alles falsch sei, was wir machen,
haben sich da zu einer kraftvollen Enthaltung durchgerungen. Anscheinend geht es den Menschen auch dann sehr viel schlechter, selbst wenn wir die Zuständigkeit beibehalten.
Zweitens. Eigene Änderungsanträge, die man schon hätte erwarten können, da schon erklärt wurde, dass all das, was die Regierung und die sie tragenden Fraktionen beschließen wollen, falsch ist, wurden nicht ein einziges Mal gestellt, geschweige denn, auch nur angekündigt.
Ich stelle das einfach einmal fest, damit man weiß, wo man in der Debatte steht.
Das Stichwort Haushaltsstrukturkommission habe ich schon beim letzten Mal angesprochen. Denn das wurde bereits beim letzten Mal, also bei der Behandlung des Setzpunktes vor drei Wochen, von Frau Hofmann und Herrn Dr. Jürgens angesprochen. Meine verehrten Kollegen, es hindert Sie niemand daran, das Thema im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung zu nehmen.
Ich habe es damals bereits gesagt: Im Haushaltsausschuss, in dem wir das Thema bereits fast seit Anfang des Jahres kennen und bereits in Grundzügen besprechen, wären wir darüber froh, wenn sich alle anderen Fachausschüsse intensiv mit den dort aufgeführten Themen und Zahlen beschäftigen würden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das abschließend noch einmal zusammenfassen. Die organisatorischen Umstrukturierungen, die wir bei den Gerichten vornehmen wollen, sind sicherlich nicht nur schön. Aber sie sind notwendig. Sie werden für den Landeshaushalt Einsparungen erbringen, die notwendig sind.
Frau Kollegin Fuhrmann, nur weil Sie zwei Brillen tragen, haben Sie nicht mehr Durchblick, auch wenn Sie jedes Mal mit Ihren Zwischenrufen versuchen, es so darzustellen.
Wir wissen, dass wir vor Ort nicht nur Begeisterung auslösen. Ich habe das bereits vor zwei Tagen gesagt: Wir stehen in Demut vor denen, die dort ihre Meinung kundtun. Wir achten sie dabei sehr. Aber diese strukturellen Maßnahmen sind notwendig. Sie bestreiten immer nur, dass das Einsparungen erbringen wird. Das, was Sie sagen, wird dadurch aber nicht richtig.
Von daher werden wir den Gesetzentwurf heute beschließen. Auch wenn Sie nur einige Kollegen von uns namentlich genannt haben, wird es wohl so sein, dass nachher alle mit uns stimmen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kollegen! Nach all der Aufregung, die zu dieser späten Stunde entstanden ist, möchte ich in der zweiten Lesung doch noch einige Anmerkungen zum Gesetzentwurf und zu dem Verfahren bis zu diesem Punkt machen.
Herr Kollege Rudolph, dass Sie aufgeregt sind, zeigen Sie seit einigen Sekunden ganz wunderbar. Das ist das Schöne dabei.
Einige Punkte haben sich im Laufe der vier Debatten, die wir inzwischen zu dem Thema geführt haben, nicht geändert. Der erste Punkt ist, dass die Opposition die Einsparvorschläge, die hier dargelegt worden sind, pauschal ablehnt. Der zweite Punkt ist, dass sie nur sehr wenige oder gar keine eigenen Einsparvorschläge auf den Tisch legt.
Was die Anzahl der Einsparvorschläge betrifft, wird es mir an der Stelle ganz einfach gemacht. Ich kann mich ein Stück weit auf das beziehen, was wir in der Anhörung gehört haben: Warum gibt es relativ wenige Alternativen zu dem, was wir gemacht haben? Es gibt relativ wenige Alternativen, weil von den Arbeitsgruppen, die zwischen dem Ministerium und den Fachgerichtsbarkeiten eingerichtet worden sind, bereits viele Punkte abgeräumt worden sind, bei denen wir, der Landtag, nicht originär gesetzgeberisch tätig werden müssen. Das heißt, Einsparpotenziale, die dort vorhanden waren, sind gehoben worden. Für diejenigen, die während der Anhörung an dem Punkt nicht mehr zugehört haben:
Das hat vor allem der Präsident des Oberlandesgerichts, Herr Aumüller, ausgeführt. Sie finden die entsprechenden Darlegungen auf den Seiten 90 und 91 des Protokolls der Anhörung.
Sie sehen, das, was ohne uns, den Gesetzgeber, möglich war, hat die Landesregierung bereits gemacht, um Einsparungen zu realisieren. Damit hat der Herr Justizminister seine Aufgabe ernst genommen, nicht nur die Interessen der Justiz gegenüber der gesamten Landesregierung, dem Landtag und der Öffentlichkeit zu vertreten, sondern als Mitglied der Landesregierung auch für die Einhaltung der notwendigen Haushaltsdisziplin in seinem Bereich zu sorgen, indem die notwendigen Absenkungen bei der leider immer noch vorhandenen Neuverschuldung vorgenommen werden.
Was Frau Kollegin Hofmann zur Darstellung des Rechnungshofs ausgeführt hat, ist an dieser Stelle schlicht und ergreifend falsch.
Herr Kollege Dr. Jürgens, Sie haben eben davon gesprochen, es handele sich um eine begleitende Prüfung. Ich sage ausdrücklich: Das ist nicht der Fall. – Da können Sie sich mit Herrn Prof. Dr. Schäfer gerne unterhalten. Er hat es mir noch einmal bestätigt. Er hat das nicht nur während der Ausschusssitzung gesagt. Es ist keine begleitende Prüfung, sondern eine gemäß der Landeshaushaltsordnung. Von daher ist das, was wir hier machen, nämlich eine weitere Beratung des Gesetzentwurfs, vollkommen rechtmäßig und auch in Ordnung.
Herr Kollege Müller ist darauf eingegangen. Dass man bei dem, was in dem Gesetzentwurf steht, in diesem Land nicht nur Jubel erhalten kann, ist uns vollkommen klar. Wir haben eine Verantwortung und spüren Demut gegenüber denjenigen, die sich da beschwert haben. Die lokale Betroffenheit zu berücksichtigen ist aber nicht immer vollkommen möglich gewesen.
Dass wir die Anhörung überhaupt nicht aufgegriffen hätten, stimmt nicht. Das zeigt der Änderungsantrag, den wir gestellt haben.
Das betrifft zwar nur eine Kommune, aber es ist eine, bei der wir explizit festgestellt haben, dass es dort gravierende Auswirkungen haben würde, weswegen wir für den Verbleib der Gemeinde Hasselroth in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Gelnhausen plädieren.
Da wir uns zu später Stunde im Rechtsausschuss wieder treffen werden und uns auch am Donnerstag hier zu einer Runde wiedersehen werden, möchte ich mit einer Bitte an das Justizministerium hinsichtlich der Arbeitsgerichtsbarkeit abschließen. Auch da werden wir Standorte schließen.
Herr Justizminister, bitte prüfen Sie doch, ob bei der Arbeitsgerichtsbarkeit an den bisherigen Stellen in Limburg und Bad Hersfeld Rechtsantragsstellen eingerichtet werden können, damit dort für die Bürger ein einfacher adäquater Zugang für die Zukunft erhalten werden kann. Das liegt nicht in der Verantwortung des Gesetzgebers. Vielmehr kann das das Justizministerium alleine machen. Von daher sage ich: Bitte prüfen Sie im Zusammenwirken mit den Vertretern der Arbeitsgerichtsbarkeit, ob dies dort möglich wäre. Falls es möglich wäre, dann machen Sie das bitte im Interesse unserer Bürger.
Ich danke für die Aufmerksamkeit, die ich momentan erhalten habe, und freue mich auf die heitere Debatte, die es nachher und in zwei Tagen geben wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein kleiner Hinweis: Kollege Mick hat noch drei Monate Zeit, rechtzeitig vorher zu heiraten. Noch gibt es die Möglichkeit, all diesen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Der Sommer soll sich dazu auch sehr schön eignen.
Nichtsdestotrotz ist es ein sehr ernstes Thema. Es sind alles seine Entscheidungen. Es sind viele Entscheidungen, die jeder persönlich treffen kann. Lassen Sie mich von daher, nachdem jetzt schon viele Zahlen in den Raum gestellt worden sind und vieles zur Geschichte gesagt worden ist, gleich auf den Punkt eingehen, dass es für den Problemfall, den wir bisher in Deutschland haben, zwei Lösungsmöglichkeiten gibt. Die eine ist die Antragsregelung, die von Frau Kollegin Hofmann bzw. von allen Vorrednern schon breit dargelegt worden ist.
Nein, die Antraglösung ist in unseren Augen nicht vernünftig, Frau Kollegin Fuhrmann, und zwar aus mehreren unterschiedlichen Gesichtspunkten heraus.
Das Erste ist die Frage, worum es bei dem Verfahren geht, das wir dann haben. Wir haben die Geburt eines unehelichen Kindes. Dann erkennt der Vater die Vaterschaft an, geht zum Familienamt und sagt: Ich möchte auch das Sorgerecht haben. – Das Familienamt oder – wie Sie gesagt haben – das Jugendamt schickt einen Brief an die Mutter, die gerade mit dem frischen Säugling zu Hause ist, worin steht: Pass einmal auf, dein Lebensgefährte oder nicht Lebensgefährte – man weiß es nicht so genau – möchte das Sorgerecht haben, und du hast eine gewisse Frist, in der du bitte dazu Stellung zu nehmen hast.
Ich glaube, die Mutter hat in dieser Situation etwas anderes zu tun und etwas anderes im Kopf, als sich nur darüber Gedanken zu machen, diese Frist für diesen Widerspruch, den sie in dieser Situation einlegen müsste, geltend zu machen. Das ist das eine.
Das Zweite ist, wenn Sie sagen: Dann kann im Zweifel schon einmal das Jugendamt entscheiden. – Normalerweise haben wir es in unserer Gesellschaft so geregelt, dass in Zweifelsfällen, wenn zwei sich streiten, ein Gericht entscheidet und nicht eine Behörde. Das sollten wir auseinanderhalten. Im Ergebnis ist es so: Wenn es am Ende Streit gibt, landet es sowieso vor dem Familiengericht. Das heißt, an der Stelle kommt es zu keinem großen Bedeutungsgewinn.
Frau Kollegin Hofmann, gerne doch.
Frau Kollegin Hofmann, ich glaube vor allem, dass unsere Familienrichter a) objektiv entscheiden und b) nach Gespräch mit allen Beteiligten und – eines ist doch unstreitig, das hat bisher jeder so dargestellt – immer am objektiven Wohl des Kindes orientiert, nicht allein am Wohl des Vaters oder der Mutter.
Das stand bei Ihnen im Mittelpunkt. Von daher hat sich Ihre Frage selbst erledigt.
Herr Kollege Bocklet, wenn Sie sagen, da herrsche irgendwie eine diffuse Gemengelage, wenn FDP und CDU im Bund etwas anderes sagten als diese Koalition: Es ist doch gut, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Nur bei unterschiedlichen Meinungen kann man das bessere Argument herausfinden und zu der besten Lösung geraten.
Das haben wir an vielen Stellen schon diskutiert. Ich glaube, wir haben es schon häufig in diesem Landtag erlebt, dass Rot-Grün in anderen Bundesländern ganz anderer Ansicht als Sie ist.