Protokoll der Sitzung vom 20.11.2012

Ich rufe Frage 766 auf. Herr Kollege Weiß übernimmt das für den Kollegen Warnecke.

Herr Kollege Warnecke kümmert sich um eine Besuchergruppe. Deshalb darf ich ihn hier vertreten.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Rolle im „Mentoring-Programm“ der FDP spielt die presseöffentlich verbreitete Option eines Praktikums „in einem Ministerium“ der Hessischen Landeregierung, das Staatsminister Hahn für fünf FDP-Frauen vorgestellt hat?

Herr Staatsminister Hahn.

Sehr geehrter Herr Kollege Weiß, ich bedanke mich für die Frage des Kollegen Warnecke und dafür, dass Sie beide so viel Interesse an liberaler Programmatik zum Ausdruck bringen. Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa ist aber, wie Sie sicherlich wissen, in die

sem Fall der falsche Ansprechpartner; denn es kann keine Auskünfte über liberale Frauenförderungsprogramme geben. Wenn Sie Interesse daran haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Landesgeschäftsstelle der hessischen FDP, oder wir können nachher bei einem Kaffee noch einmal darüber reden.

Ich möchte aber Ihre Frage zum Anlass nehmen, um festzustellen, dass das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa das Interesse an politischer Weiterbildung generell begrüßt. Im Ministerium ist man deshalb Praktikumsinteressierten gegenüber immer offen. Dass die Bewerber für Praktika unterschiedslos auf ihre Eignung geprüft werden, versteht sich von selbst. Aus diesem Grunde sehe ich kein Problem, wenn eine politische Partei Interessierte ermutigt, sich um einen Praktikumsplatz – auch in einem hessischen Ministerium – zu bewerben.

Die Frage 767 ist ebenfalls zurückgezogen worden.

Ich rufe Frage 768 auf. Herr Kollege Merz, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die in der Sendung „heute direkt“ vom 4. November 2012 getroffene Aussage von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, dass „die Zusage der Länder aus dem Jahr 2007, dass sie ein Drittel der Kosten [für den Krippenausbau] übernehmen, dass diese Zusage teilweise nicht eingehalten wurde“ und „dass von den Geldern, die der Bund für die Betriebskosten gibt, teilweise nur sehr wenig bei ihnen [bei den Kommunen] ankommt“?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Landesregierung sieht keinen Anlass, Aussagen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu beurteilen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Staatsminister, wie erklären Sie es sich, dass die Bundesfamilienministerin und übrigens auch eine ganze Reihe von Länderministern im Gegensatz zu der von Ihnen mehrmals geäußerten Auffassung davon ausgehen, dass es beim Krippengipfel sehr wohl eine Verabredung über eine Drittelfinanzierung gegeben hat?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, im Gegensatz zu vielen, die diese Meinung geäußert haben, war ich dabei, als diese Vereinbarung getroffen worden ist. Die Vereinbarung vom 28. August 2007 lautet:

Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.

Dieser Verpflichtung ist das Land Hessen nachgekommen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Staatsminister, Sie wollen uns also mitteilen, dass die Aussage der Bundesfamilienministerin, es habe eine Zusage in Bezug auf eine Drittelfinanzierung gegeben, nicht den Tatsachen entspricht und dass die Bundesfamilienministerin daher nicht weiß, wovon sie redet?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, Sie interpretieren Aussagen, die ich nicht gemacht habe. Ich habe aus der Vereinbarung zitiert, die der Bund mit den Ländern geschlossen hat.

Zusatzfrage, Herr Abg. Al-Wazir.

Herr Staatsminister, dann frage ich, bezogen auf das Zitat, das der Kollege Merz hier vorgetragen hat, nicht, wie Sie die Aussage beurteilen, sondern, ob sie richtig oder falsch ist.

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, eine solche Beurteilung vorzunehmen oder eine solche Frage zu beantworten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Wilken.

Herr Staatsminister, als ich das letzte Mal nachgeschaut habe, war die Bundesfamilienministerin Mitglied desselben Landesverbands derselben Partei wie Sie. Können Sie uns mitteilen, wie die Differenzen, die Sie hier nicht kommentieren wollen, in diesem CDU-Landesverband diskutiert werden und wer recht hat?

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das ist eine völlig unzulässige Frage!)

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, ich beziehe mich auf die Antwort des Kollegen Wintermeyer auf eine solche Frage: Diese Frage fällt nicht unter das Auskunftsrecht des Landtags gegenüber der Landesregierung.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es! – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe Frage 769 auf. Mit dieser Frage beenden wir die Fragestunde. Herr Kollege Merz, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es zutreffend, dass Trägern, die Investitionen im Bereich der Betreuung von Schulkindern – sei es in Horten, sei es in schulnahen Betreuungseinrichtungen – vornehmen und die dadurch in Kinderbetreuungseinrichtungen frei werdenden Plätze zur Betreuung von U-3-Kindern nutzen, für diese Investitionen keine Förderung aus den entsprechenden U-3-Investitionsprogrammen gewährt wird?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, Investitionsmittel nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ stehen ausschließlich für Maßnahmen zur Verfügung, die unmittelbar der Schaffung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige dienen. Diesem Programm liegt eine Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder aus dem Jahr 2007 zugrunde.

Danach gewährt der Bund Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Gemeinden zu Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter drei Jahren. Die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel ist durch die Länder nachzuweisen. Die Ausgestaltung der hessischen Förderrichtlinien war hieran gebunden. Auch haushaltsrechtlich dürfen Ausgaben nur zu dem im Haushaltsplan bezeichneten Zweck verwendet werden. Das entspricht dem § 45 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, würden Sie zustimmen, wenn ich sage, dass es in Einzelfällen durchaus zweckmäßiger sein kann, diesen Weg der Schaffung von Plätzen vorzunehmen, weil das im Einzelfall durchaus ökonomischer, also finanziell weniger aufwendig, dargestellt werden kann?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, das lässt sich nicht von der Hand weisen. Insofern ist den Trägern immer zu empfehlen, Anträge auf Investitionszuschüsse dergestalt zu stellen, dass klar wird, dass mit diesen Investitionen unmittelbar Plätze für U-3-Kinder geschaffen werden.

Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Minister, das ist genau der Punkt. Deswegen die letzte Frage: Sind Sie der Auffassung, dass es unter dem eben besprochenen Aspekt klug wäre, die Richtlinien für die Gewährung von Investitionspauschalen zu ändern?

Herr Staatsminister Grüttner.

Es tut mir leid: Ich habe den letzten Teil der Frage nicht verstanden.

Bitte noch einmal.

Würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, dass es unter dem Aspekt, dass es im Einzelfall durchaus zweckmäßiger sein kann, sinnvoll sein kann, die Investitionsrichtlinien zu ändern?

Herr Staatsminister Grüttner.