Deswegen hat das Sozialministerium extra die Themen „Umgang mit Patienten, Angehörigen und Dritten im Rettungsdienst“ oder „Familiäre Gewalt im Rettungsdiensteinsatz“ in den Fortbildungskatalog des neuen Rettungsdienstplans des Landes Hessen vom April 2011 aufgenommen. Inzwischen wird dieses Thema in den rettungsdienstlichen Fortbildungen behandelt und insbesondere im Zusammenhang mit den Einsätzen bei häuslicher Gewalt oder anderen gewaltgeneigten Einsatzsituationen diskutiert.
Die Kooperation mit Einheiten der Polizei oder entsprechenden Personal Trainern wurde und wird eingesetzt, aber sie wurde auch schon in Fortbildungen zum allgemeinen Thema „Umgang mit Gewalt im Einsatz“ in den Blick genommen, insbesondere im Hinblick auf die Frage des Eigenschutzes, aber auch der Beherrschung der jeweiligen Situation. Im Übrigen werden diese Fortbildungsangebote durchaus ordentlich wahrgenommen und von den Bediensteten und den Helfern im Rettungsdienst angenommen.
Schon vor Einbringung dieses Gesetzentwurfs war klar, dass in der nächsten Sitzung des Landesbeirats für den Rettungsdienst diese Thematik weiter vorangetrieben und erneut diskutiert wird. Dort wird mit den am Rettungsdienst Beteiligten beraten, ob weitere Maßnahmen vonseiten des Landes für erforderlich gehalten werden, ob es eine Arbeitsgruppe geben soll oder welche Maßnahmen einzuleiten sind.
Allerdings ist eines klar: Die Hessische Landesregierung sieht hier keine Notwendigkeit zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes. Derartige Maßnahmen können auch so ergriffen werden, um letztendlich diejenigen, die anderer Leben retten, selbst schützen zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir hielten die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes ab.
Der Gesetzentwurf soll zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – So beschlossen.
Bevor ich die nächsten Tagesordnungspunkte aufrufe, freue ich mich, unter den Besucherinnen und Besuchern unsere ehemalige Kollegin Hildegard Pfaff begrüßen zu dürfen. Frau Pfaff, seien Sie uns herzlich willkommen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und fairem Wettbewerb bei öffentlichen Auftragsvergaben (Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz, HTVG) – Drucks. 18/6268 –
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Tariftreue- und Ver- gabegesetz) – Drucks. 18/6291 –
Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Drucks. 18/6523 –
Ich darf jetzt als Ersten Herrn Kollegen Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Gegenstand dieser Debatte bilden – wie gerade aufgerufen – vier Gesetzentwürfe, die eines gemeinsam zum Ziel haben, nämlich die bestehende Regelungslücke bei den öffentlichen Auftragsvergaben zu schließen. Diese Regelungslücke besteht im Land Hessen seit der Feststellung der europarechtlichen Inkompatibilität des Vergabegesetzes der CDU-Mehrheit aus dem Jahr 2007. Wir meinen: Hessen braucht endlich ein wirksames Tariftreue- und Vergabesetz.
Wir freuen uns, dass erkennbar alle anderen Fraktionen dieses Hauses dies mittlerweile genauso sehen.
Meine Damen und Herren, allerdings unterscheiden sich die vorgelegten Gesetzentwürfe unseres Erachtens gerade in dem Punkt der Wirksamkeit. Diese vier Entwürfe werden alle gemeinsam in eine Anhörung gehen. Dort werden diese Unterschiede herausgearbeitet werden, damit sie sich am Ende gut beurteilen lassen.
Deswegen will ich mich bei der heutigen ersten Lesung darauf konzentrieren, insbesondere die Unterschiede zwischen dem als Erstem eingebrachten GRÜNEN-Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der Mehrheit, also der Regierungsfraktionen, schon einmal zu markieren.
Dieser Vergleichsgesetzentwurf hat eineinhalb Jahre von der vollmundigen Ankündigung bis zur eher schamvollen Einbringung gebraucht.
Kollege Greilich, immerhin konnte man sehr gespannt sein, was nach dieser langen Schwangerschaft von dem schwarz-gelben Paar denn tatsächlich geboren wurde.
Meine Damen und Herren, uns GRÜNE hat bei der Abfassung unseres Gesetzentwurfs der Wille geleitet, ein Gesetz vorzulegen, das für wirklich fairen Wettbewerb bei maximaler Transparenz sorgt, das Land und Kommunen die Möglichkeit einräumt, soziale und ökologische Kriterien bei ihrer Beschaffung zu berücksichtigen,
und das dafür sorgt, dass Unternehmen, die in Hessen für öffentliche Auftraggeber tätig sind, keine Dumpinglöhne mehr zahlen dürfen. So ist das auch in mindestens acht anderen Bundesländern bereits der Fall.
Zu beachten dabei war, dass sich das Vergaberecht durch europäische und deutsche Gesetzgebung, aber auch durch die Rechtsprechung in letzter Zeit weiterentwickelt hat. Diese Dynamik haben wir berücksichtigt.
Vor allem ist es im Interesse der Firmen, die sich um Aufträge bemühen, ganz wichtig, dass es in Deutschland nicht 16 unterschiedliche Vergaberegelungen gibt. Deshalb sollten wir möglichst gemeinsame Formulierungen finden, wo das geht – Stichwort: Bürokratieabbau. Wer z. B. in Wiesbaden ansässig ist, der bewirbt sich doch sicherlich auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg oder anderen Ländern um Aufträge, nicht nur in Hessen. Deshalb sind die bundesweit geltenden Bestimmungen aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unsererseits sozusagen federführend angewendet worden.
Als Allererstes heißt das: Wir wollen, dass die öffentliche Ausschreibung die Regel bleibt. Dazu wollen wir die Schwellenwerte, die Sie im Rahmen der Konjunkturprogramme sehr stark erhöht haben, wieder auf das Niveau anderer Bundesländer zurückführen.
Das fordern übrigens nicht nur wir GRÜNE, sondern das fordern in gleicher Weise der Zentralverband des Handwerks und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag – in dieser Frage, so denke ich, eher beachtliche Verbündete.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, in Ihrem Gesetzentwurf machen Sie diese hohen Schwellenwerte zur Regel,
obwohl sie damals nur situativ erhöht wurden. Damit machen Sie aber die öffentliche Ausschreibung faktisch zur Ausnahme.
Nach unserer Beurteilung widerspricht das einem fairen Wettbewerb. Herr Kollege Greilich, Ihnen ist das vielleicht nicht so wichtig, uns aber schon.
Wenn der faire Wettbewerb beeinträchtigt wird, erschwert das insbesondere jungen, neuen Firmen den Zugang zum Markt. Das halten wir für nicht akzeptabel.
Zur Orientierung am Bundesrecht gehört aus unserer Sicht zudem, dass wir die dort festgelegten Veröffentlichungspflichten auch für Hessen zum Standard machen wollen.