Oder denken Sie an die Baustelle im Klinikum Bad Homburg, an den Erweiterungsbau der Universität Gießen und an den Kellerneubau der Staatsweingüter, der vor einiger Zeit erfolgt ist.
Herr Dr. Arnold, jetzt komme ich zu dem Punkt: Im Gegensatz zu Ihnen regeln wir in unserem Gesetzentwurf die Weitervergabe an Subunternehmen, indem wir vorschreiben, dass die Vertragsbedingungen für den Auftragsnehmer ebenso wie für seine Subunternehmer gelten müssen.
Der Auftragnehmer wird verpflichtet – das ist der wichtige Punkt –, die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren. Das finden wir in Ihrem Gesetzentwurf nicht.
In Ihrem Entwurf sind Kontrollen gar nicht erst vorgesehen, und auch Subunternehmerketten werden nur sehr unzureichend geregelt. Der Nachweis der Tariftreue wird in Ihrem Gesetzentwurf sogar erst verlangt, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass gegen diese Regelung verstoßen wird. Angesichts der Arbeitsbedingungen auf den Baustellen des Landes Hessen, über die wir lesen, ist das wirklich ein Witz.
Wir dagegen verlangen den Nachweis einer tariftreuen Entlohnung bereits im Verfahren und vor der Auftragserteilung.
Wir wollen außerdem eine Prüfbehörde beim Wirtschaftsministerium ansiedeln, weil die Kontrollen durch den Zoll offensichtlich nicht ausreichen. Das funktioniert übrigens in anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen oder in Hamburg. Hamburg hat eine solche Prüfbehörde bereits seit 1996. Ohne wirksame Kontrollen und ohne
Nach unserer Auffassung hat das Land Hessen ebenso wie die Kommunen eine Vorbildfunktion, wenn es darum geht, Aufträge auszuschreiben und zu vergeben; denn es handelt sich um nicht unerhebliche Investitionssummen aus Steuergeldern. Als Landespolitiker müssen wir das regeln, was wir auf unserer Ebene regeln können.
Wenn im Bundestag ein gesetzlicher Mindestlohn noch nicht durchsetzbar ist, regeln wir das eben mit einem Landesgesetz, so, wie wir es heute erneut vorschlagen und wie es bereits viele andere Bundesländer gemacht haben.
Ich finde, die FDP verhält sich besonders interessant zu unserem Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Der Fraktionsvorsitzende Greilich wurde in der „Frankfurter Rundschau“ mit den Worten zitiert: Das kommt den Steuerzahler teuer.
Meine Herren von der FDP, diese Aussage entlarvt Sie. Sie nehmen wissentlich in Kauf, dass auf den Baustellen des Landes Hessen auf dem Rücken der Arbeitnehmer gespart wird und dass Dumpinglöhne gezahlt werden.
Herr Greilich, so sieht auch Ihr eigener Gesetzentwurf aus. Ich frage mich nur, welches Menschenbild sich hinter solchen Aussagen verbirgt.
Herr Greilich, nehmen Sie einen blauen Zettel, kommen Sie an dieses Pult, und stellen Sie klar, was Sie in der „Frankfurter Rundschau“ gesagt haben.
(Günter Rudolph (SPD): Dann dauert es länger! Das muss nicht sein! „Greilich erzählt Märchen“, steht dann in der Zeitung!)
Ich glaube das auch. – Sie regeln in Ihrem Gesetzentwurf die Subunternehmerketten nur unzureichend, und Sie machen keinerlei Vorschläge, um die Dumpingkonkurrenz über die Löhne einzudämmen. Wir finden nichts über Mindestlöhne; aber das war auch nicht anders zu erwarten. Sie beziehen sich lediglich auf die Einhaltung der Tarifverträge und auf das Arbeitnehmerentsendegesetz.
Herr Dr. Arnold, mit Verlaub: Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das muss nicht noch explizit in ein Gesetz geschrieben werden; denn das gilt bereits.
Es gibt in Ihrem Gesetzentwurf keinen weiter gehenden Beitrag, um Betriebe, die mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fair umgehen, vor einer Dumpingkonkurrenz zu schützen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Kontrollen, die greifen, sind in Ihrem Gesetzentwurf nämlich nicht vorgesehen. Die Kontrollen des Zolls genügen angesichts der vielen Fälle, die in die Schlagzeilen kommen –
ich habe sie vorhin zitiert –, offensichtlich nicht. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die meisten dieser Fälle nicht vom Zoll aufgedeckt worden sind, sondern von den Gewerkschaften.
Meine Herren von der FDP, meine Damen und Herren von der CDU, angesichts Ihres Entwurfs für ein Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft würde sich der Vater der sozialen Marktwirtschaft, Ludwig Erhard, im Grabe umdrehen; denn mit „sozial“ hat dieser Gesetzentwurf rein gar nichts zu tun. Deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Waschke. – Für die Fraktion der CDU darf ich Herrn Dr. Arnold das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe hiermit den gemeinsamen Entwurf der Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge in erster Lesung ein. Dieser Gesetzentwurf ersetzt das Mittelstandsgesetz aus dem Jahr 1974 und auch das Hessische Vergabegesetz aus dem Jahr 2007, das Ende dieses Jahres ausläuft und, wie schon erwähnt, aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs nicht anwendbar ist. Das sogenannte Rüffert-Urteil kommt in Bezug auf das, was in diesem Vergabegesetz vorgegeben ist, zu einem anderen Schluss. Wir werden uns damit noch auseinandersetzen.
Ich glaube, ich brauche an dieser Stelle nicht darauf hinzuweisen, welche Bedeutung der Mittelstand für unsere Volkswirtschaft hat. Aber ich möchte doch noch einmal auf die Konjunkturprogramme eingehen, die 2009 und 2010 aufgelegt worden sind: vor allem das hessische Konjunkturprogramm, aber auch das Bundeskonjunkturprogramm. Diese haben wir als eine sehr erfolgreiche Maßnahme angesehen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Insgesamt wurden 3,3 Milliarden € in kommunale Bauprojekte investiert. Das war und ist ein gigantisches, beispielloses Konjunktur- und Beschäftigungsprogramm in Hessen.
Der Mittelstand, der sehr schnell dafür gesorgt hat, dass sich das negative Wirtschaftswachstum von minus 5 % im Jahr 2010 in ein positives Wirtschaftswachstum von knapp über 3,5 % im Jahr 2011 verwandelt hat, ist eine Besonderheit der deutschen Volkswirtschaft, um die uns unsere europäischen Nachbarn beneiden. Deswegen ist ein Mittelstandsförderungsgesetz für unsere Wirtschaft und auch für die Beschäftigung in diesem Land wichtig.
Diese außerordentlich guten Erfahrungen mit den Konjunkturgesetzen haben uns dazu veranlasst, die zunächst einmal nur vorübergehend eingeführten Vergabefreigrenzen im Gesetz festzuschreiben: für die freihändige Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine Freigrenze von 100.000 € und für die beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen
eine Freigrenze von 1 Million €. Diese Freigrenzen ermöglichen den Vergabestellen für öffentliche Aufträge eine rechtssichere Vergabeentscheidung und stellen gleichzeitig eine Möglichkeit dar, die Wertschöpfung in der Region zu stärken.
Herr Kollege Kaufmann, zu Ihrer Bemerkung nur eines: In der Pressemitteilung des Hessischen Handwerks schreibt Präsident Ehinger:
„Mit den hohen Freigrenzen für die freihändige Vergabe … und … der beschränkten Ausschreibung … sind zentrale Forderungen des hessischen Handwerks aufgegriffen worden.“ Die Freigrenzen ermöglichten den öffentlichen Auftraggebern rechtssichere und unbürokratische Vergabeentscheidungen …
Mit diesem Konjunkturförderprogramm sind 80 % der öffentlichen Aufträge an Firmen in der jeweiligen Region ergangen. Das ist noch einmal eine sehr deutliche und zielgerichtete vergaberechtskonforme und regionale Mittelstandsförderung, gerade durch kommunale Auftraggeber.
Dazu gehört auch, dass CDU und FDP in diesem Gesetzentwurf deutlich machen, dass wir keine vergabefremden Anforderungen stellen wollen.
Das ist in den Gesetzentwürfen von SPD und den GRÜNEN enthalten. Dazu gehören die Frauenquote, die Ausbildungsquote und Umweltforderungen. Das ist an anderer Stelle zu regeln.
Wir wollen ein Vergabegesetz, das den Mittelstand entlastet, das für den Mittelstand transparent ist, das durch die Vergabestellen umsetzbar ist und die Entscheidungen nicht mit Dingen befrachtet, die nicht dazugehören.