Deswegen geben wir, die Mitglieder des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Ihnen die Möglichkeit, unserem Dringlichen Antrag zuzustimmen. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterstützung kundzutun.
Beispielsweise haben wir in unserem Dringlichen Antrag auch gefordert, dass das Arbeitsverbot für diese Asylbewerber aufgehoben wird. Das entspricht meines Wissens einer Äußerung, die auch Herr Greilich irgendwann einmal getan hat.
Die Frage ist: Äußern Sie das nur in der Presse, oder sind Sie auch bereit, entsprechend zu handeln? – Wir geben Ihnen mit unserem Dringlichen Antrag die Möglichkeit, Ihre politische Position kundzutun. Da es um unser Grundgesetz und auch um die Menschenwürde geht, würde ich Ihnen sehr empfehlen, unseren Dringlichen Antrag zu unterstützen. Damit käme Realität in die Debatte. Dann hätten diese Menschen die Möglichkeit, bei uns Schutz zu suchen. Sie hätten aber auch die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Sie wären dann nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und könnten vor allen Dingen auch menschenwürdig leben.
Meine Damen und Herren, hier haben Sie die Möglichkeit. Stimmen Sie unserem Dringlichen Antrag zu. Halten Sie die Menschenwürde und unser Grundgesetz hoch. – Herzlichen Dank.
Frau Kollegin Öztürk, vielen Dank. – Auf der Besuchertribüne möchte ich Herrn Brigadegeneral Klink, Kommandeur des Landeskommandos Hessen, ganz herzlich begrüßen.
Als Nächster hat sich Herr Kollege Mick für die FDPFraktion zu Wort gemeldet. – Herr Kollege Mick, bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Öztürk hat es angesprochen: Bei dem vorgelegten Antrag der Fraktion DIE LINKE, der Grundlage und Setzpunkt dieser Debatte ist, gibt es – ich möchte es präzise sagen – eine Bundes- und eine Landeskomponente. Ich glaube, darauf können wir uns einigen.
Der gesamte Komplex der Flüchtlingspolitik ist sicherlich ein sehr sensibler Bereich. Er ist medial in den vergangenen Wochen und Monaten etwas hochgekocht. So möchte ich es einmal sagen. Es geht dabei um die Sicherung der Menschenrechte und auch darum, dass wir als reiches Land natürlich auch Verantwortung für Flüchtlinge übernehmen.
Aber es besteht natürlich auch die Gefahr, dass die Debatte sehr stark emotional wird. Ich meine, beobachtet zu haben, dass bei dieser gesamten Debatte in den vergangenen Jahren ein gewisser Wertewandel in der Gesellschaft stattgefunden hat und dass diese Diskussion ein bisschen anders verläuft, als sie früher verlaufen ist. Aber darauf komme ich später im Verlauf meiner Rede zurück.
Zunächst möchte ich etwas zu den Kollegen von der Fraktion DIE LINKE sagen. Der bundespolitische Teil des Inhalts dieses Antrags ist bereits im Bundestag gelaufen. Frau Cárdenas, Sie haben viele Argumente aus der Rede Ihrer Bundestagskollegin Ulla Jelpke übernommen. Deswegen nehme ich mir die Freiheit, auf die Debatte auf Bundesebene und auf das zu verweisen, was unser Kollege Hartfrid Wolff im Bundestag dazu gesagt hat.
Eines ist mir schon wichtig, zu erwähnen. Anders, als es Ihr Antrag suggeriert, ist auf Bundesebene durchaus gerade von dieser schwarz-gelben Bundesregierung einiges getan worden. Das möchte ich hier kurz darstellen.
Zum Beispiel wurde die Residenzpflicht auf Bundesebene bereits gelockert. Damit wird es den Flüchtlingen ermöglicht, schneller eine Beschäftigung aufzunehmen. Da wurde schon etwas getan.
Für die Opfer des Menschenhandels wurde die sogenannte Stabilisierungszeit ausgedehnt. Das war eine Forderung der Opferverbände.
Auch wurde es ermöglicht, dass Abschiebehäftlinge auf ihren Wunsch hin Mitglieder aus Nichtregierungsorganisationen hinzuziehen können. Die Bedingungen der Abschiebehaft wurden verbessert. Da läuft also schon einiges.
Dank dieser Koalition gibt es übrigens erstmals eine dauerhafte bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung. Auch für minderjährige und heranwachsende geduldete Ausländer wurde ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht in einem Bundesgesetz geschaffen.
Einige Dinge sind schon gelaufen. Das möchte ich hier ansprechen, damit hier nicht ein falscher Zungenschlag in diese Debatte hereinkommt. Ich denke, da sollten wir ehrlich sein. Frau Kollegin Öztürk, Sie sagen, die Forderungen, die in Ihrem Dringlichen Antrag stehen, würden schon seit Jahren von Ihnen erhoben. Dann müssen Sie auch so ehrlich sein, zu sagen, dass auch Sie vor noch nicht allzu langer Zeit im Bund in der Verantwortung waren. Da ist in diesen Angelegenheiten auch nichts geschehen. Wenn wir sagen, wir wollten eine ehrliche Debatte, dann müssen wir auch in allen Punkten ehrlich sein.
Es gibt ein paar einzelne Punkte in den beiden Initiativen, über die wir tatsächlich diskutieren müssen, ohne – da gebe ich Ihnen recht – das Ergebnis vorwegzunehmen. Beispielsweise wird in beiden Initiativen ein zügigeres Asylverfahren gefordert. Das ist natürlich für die Rechtssicherheit der Betroffenen enorm wichtig, und zwar unabhängig davon, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Eine dauerhaf
Übrigens darf ich darauf hinweisen: Wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht man, dass die meisten Verfahren tatsächlich schneller ablaufen, als man es sich gemeinhin denkt. Jene Verfahren, die sich über Jahre hinziehen und die Menschen im Schwebezustand lassen, sind der geringste Teil der Verfahren. Gleichwohl ist es vollkommen richtig, dort etwas zu tun. Aber auch das ist bereits von der Bundesregierung angegangen. Insofern nehmen wir das einmal als einen wertvollen Hinweis auf.
Jetzt komme ich zur hessischen Ebene. Natürlich müssen wir alles daransetzen, dass diese Menschen ein möglichst normales Leben führen können. Das ist richtig. Wir müssen natürlich zusehen, die Bedingungen für die Arbeitsaufnahme dieser Menschen zu verbessern. Es ist in der Tat ein Widerspruch, wenn man diesen Menschen auf der einen Seite verbietet, arbeiten zu gehen, ihnen dann aber auf der anderen Seite vorwirft, von Sozialtransfers zu leben. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden. Hier gibt es in der Tat Verbesserungsbedarf.
Das wurde auch von Ihnen einhellig begrüßt. Bereits im Jahr 2009 haben wir den Schulbesuch von Kindern mit ungesichertem Aufenthaltsstatus ermöglicht – auch das ist eine Maßnahme, die von Ihnen begrüßt wurde.
Auch auf Folgendes möchte ich hinweisen. In der Enquetekommission Integration und Migration hatten wir eine sehr umfangreiche Anhörung zum Thema Flüchtlings- und Asylpolitik. Auch dort wurde von den Anzuhörenden ein sehr differenziertes Meinungsbild vorgetragen. Insgesamt haben sie gesagt: Die Lage in Hessen, die Verfahren in Hessen sind insgesamt sehr gut. Die Kritikpunkte beschränkten sich in der Tat auf Einzelfälle. Das wurde von den Flüchtlingsorganisationen so vorgetragen. Insgesamt gab es ein Lob für die hessische Praxis. – Auch das sollte hier nicht unerwähnt bleiben.
Was die restlichen Punkte anbelangt, so sind diese bereits zum größten Teil in Arbeit. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde angesprochen. Natürlich sind wir in der Pflicht, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Da gibt es auch gar keine anderen Bestrebungen. Selbst wenn es die gäbe, hätten wir gar keine andere Wahl. Insofern ist diese Debatte nicht besonders zielführend.
Frau Cárdenas hat darauf hingewiesen, dass im Sozialministerium auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema tagt. Natürlich ist es ein schwieriges und komplexes Thema. Frau Öztürk, ich glaube nicht, dass man sagen kann – das sagen Sie nicht, aber es kam ein bisschen bei Ihnen so heraus –, das ist eine finanzpolitische Frage, nach
dem Motto: Wir schaffen das Gesetz ab, dann haben wir eine Win-win-Situation, denn die Kommunen werden entlastet.
Natürlich muss man auch die Situation des Bundes betrachten. Insofern ist die Lage etwas schwieriger, als es hier dargestellt wurde. Aber es gibt überhaupt keine Zweifel daran, dass dieses Urteil umgesetzt werden wird. Insofern sollte hier auch kein anderes Bild gestellt werden.
Thema: sachliche Debatte. Das wurde mehrfach angesprochen. Ich möchte darauf noch einige Minuten verwenden.
Ich meine, es geht nicht – das richtet sich insbesondere an Frau Cárdenas –, dass Sie in Ihrem Antrag einer Seite fremdenfeindliche Töne unterstellen, oder, wenn ich die Vokabel nehme, die Sie in Ihrer Rede hier verwendet haben: dass es hier in Deutschland eine „rassistische Gesetzgebung“ gebe. Damit sind Sie schon ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen.
Auch wenn einige Innenminister angesprochen haben, dass es dort Asylmissbrauch gebe, sage ich: Klar ist, die Flüchtlingszahlen steigen. Klar ist auch, dass nicht alle Fälle berechtigt sind. Es gibt ein Verfahren, in dem diese Anträge geprüft werden. Es ist auch logisch, dass ein Innenminister aus seiner Verantwortung heraus auf bestimmte Fehlentwicklungen, die es dort gibt, hinweist.
Man sollte diese Debatte nicht einseitig führen. Hier hat niemand pauschal Flüchtlingen oder Asylbewerbern unterstellt, alle seien potenzielle Asylbetrüger. Das hat niemand getan, auch nicht Innenminister Rhein. Niemand sollte der deutschen Gesetzgebung hier Rassismus unterstellen. Das geht einfach zu weit.
Zum Abschluss möchte ich noch das Thema Wertewandel ansprechen, das ich zu Beginn angesprochen habe.
Grundsätzlich muss man festhalten: Wir haben verschiedene Säulen der Zuwanderung in Deutschland, nach denen diese Regelungen organisiert sind. Auf der einen Seite haben wir eine gesteuerte Zuwanderung. Die begrüßen wir alle hier. Gestern hatten wir das Thema der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Auf der jüngsten Integrationskonferenz haben wir wieder über das Thema Punktesystem nach kanadischem, australischem, österreichischem Vorbild, wie auch immer, geredet. Das ist die eine Seite der Zuwanderung, die reguläre Zuwanderung.
Der andere Punkt – Asylrecht – war immer darauf ausgelegt, keine dauerhafte Zuwanderung zu schaffen, sondern einen temporären Aufenthalt zu ermöglichen, um Menschen in Not zu helfen. Das war sozusagen die andere Seite. Deswegen muss man natürlich auch viele Regelungen, über die wir jetzt hier diskutieren, vor diesem Hintergrund betrachten.
Wahrscheinlich werden Sie jetzt wieder anführen – dieses Argument kommt immer, ich darf es gleich vorwegnehmen –, dass Deutschland im Vergleich zu anderen EULändern pro Kopf weniger Flüchtlinge aufnimmt als andere. Dieser Zahlenvergleich ist geschenkt. Ich möchte Ihnen
Wir haben diese zwei Säulen, und bis jetzt sind die nicht vermischt – darüber kann man diskutieren. Das eine ist die dauerhafte Zuwanderung, das andere ist temporärer Aufenthalt, Sicherung für Menschen in Not. Da wird auch alles getan. Da nimmt die Bundesrepublik Deutschland ihre Verantwortung wahr. Da nimmt auch das Land Hessen seine Verantwortung wahr.
Wenn wir über all diese Punkte reden, die jetzt hier diskutiert werden – es gibt durchaus auch noch weitergehende Forderungen –, dann müssen wir uns schon der Tatsache bewusst werden, dass das natürlich ein tiefgreifender Wandel in der Frage ist, wie wir Flüchtlingspolitik organisieren, ob wir wirklich sagen: Wir öffnen das, damit Flüchtlingspolitik ebenfalls eine dauerhafte Säule der Zuwanderung wird.