Das würde natürlich den Rahmen sprengen. – Sie wollen bei G 8 bleiben. Deswegen begrüßen wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion, ausdrücklich, dass das Kultusministerium dazu ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen wird. Bereits im Januar 2013 wird damit begonnen werden, den Schulen, die bei G 8 bleiben wollen, die aber sagen: „Wir haben noch Bedarf, uns pädagogisch weiterzuentwickeln“, Hilfestellungen an die Hand zu geben, um das Angebot noch attraktiver zu machen.
Worüber wir heute eigentlich nur sprechen, betrifft den zweiten Baustein dieses damals vorgestellten Maßnahmenpaketes. Dabei geht es um die Möglichkeit für die Gymnasien, analog zu dem, was die kooperativen Gesamtschulen schon seit einigen Jahren können, zu wählen, ob sie ab dem folgenden Schuljahr komplett zu G 9 zurückkehren wollen. Das ist Gegenstand des Gesetzentwurfs, den wir heute in zweiter Lesung besprechen. Das ist auch Gegenstand des Änderungsantrags, den wir vorgelegt haben.
Eines muss man doch einmal ganz klar sagen. Die GRÜNEN postulieren gerne, sie wären die Erfinder der Wahlfreiheit. Herr Wagner stand hier voller Selbstzufriedenheit. Ich habe nur noch darauf gewartet, dass er beantragt, seinen Sitz vergolden zu lassen.
Lieber Herr Kollege Wagner, Sie werden auch in unserem Wahlprogramm die entsprechende Wahlfreiheit finden. Auch wir haben damals für die kooperativen Gesamtschulen immer gefordert, diese Wahlfreiheit zu gewähren.
Sie spielen sich hier als Vorreiter auf. Schauen wir uns das doch einmal an. Wer hat das denn zuerst in Deutschland gemacht? – Schauen Sie einmal nach Schleswig-Holstein. Dort haben CDU und FDP den Gymnasien die Wahlmöglichkeit gegeben, wieder zu G 9 zurückzukehren.
Was geschieht denn in anderen Bundesländern? – Jetzt regiert in Schleswig-Holstein Rot-Grün. Da wird das sogar wieder eingeschränkt.
Was passiert denn in Nordrhein-Westfalen, wo Sie regieren? – Auch dort gibt es nicht den großen Rollback, die große Möglichkeit, zurückzukehren. Stattdessen führen Sie lieber Ihr Projekt der Gemeinschaftsschule dort voran, weil Ihnen das ideologisch wichtiger ist. Darüber brauchen wir
Ich kann nur sagen: Sich mit der Frage „Wer hat das erfunden?“ hierhin zu stellen, greift mir doch ein bisschen zu kurz.
Wir sollten uns noch einmal den Gesetzentwurf anschauen und die Anhörung Revue passieren lassen. Dann wird doch klar, dass die überwiegende Mehrzahl der Anzuhörenden das, was eigentlich in dem Gesetzentwurf nur steht, nämlich die Möglichkeit der Rückkehr zu G 9 ab dem nächsten Schuljahr, vollkommen begrüßt hat. Das ist sicherlich in der Wahrnehmung anderer Dinge, wie dem geplanten Schulversuch, ein wenig untergegangen. Aber die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden hat das begrüßt. Deswegen fühlen wir uns in dieser Entscheidung vollauf bestätigt.
Ich lasse auch nicht die Kritik zu, die geäußert wurde, das sei ein bürokratisches Verfahren, und es werde ein Popanz aufgebaut. Klar ist: Analog zu dem Verfahren bei den kooperativen Gesamtschulen entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit den Schulträgern. Genauso wie bei den kooperativen Gesamtschulen bedarf es dann noch der Genehmigung durch die Staatlichen Schulämter bzw. durch das Landesschulamt.
Da frage ich einmal: Warum soll das bürokratisch sein? – Das ist ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren. Das ist so auch akzeptiert.
Natürlich gibt es einen Punkt, den wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Das betrifft die Frage der Vorratsbeschlüsse. Frau Kollegin Ravensburg hat das am Anfang schon gesagt. Viele Schulen machen sich bereits auf den Weg, weil sie wissen, dass sie der CDU und der FDP dieses Hauses trauen und vertrauen können. Wir haben hier eine deutliche Mehrheit. Wenn wir hier einen Gesetzentwurf einbringen, dann ziehen wir den auch durch. Das ist auch gut so.
Gleichwohl haben wir natürlich für dieses Problem noch eine Lösung gefunden. Die haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag präsentiert. Herr Kollege Wagner, ich bin da gespannt. Dem werden hoffentlich auch Sie zustimmen. Ich denke, von daher ist das eine sehr gute Lösung.
Ich sage ausdrücklich, was wir nicht wollen. Wir wollen nicht, dass laufende Jahrgänge jetzt auch noch umsteigen. Ja, auch mich erreichen diese Briefe. Jetzt betrifft es die Klassen 5 und 6. Da könnte man vielleicht noch sagen: na gut. – Was wäre aber, wenn auch die Klassen 7, 8 und 9 noch umsteigen wollten?
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, denn die Eltern, die ihre Kinder dort eingewählt haben, wussten sehr genau, worauf sie sich eingelassen haben.
Denn wir haben gesehen, was bei den kooperativen Gesamtschulen geschehen ist. Da hat man im Gesetz dieses Umschwenken zugelassen. Da kam es zu einer sehr unschönen Situation, wenn zwei Eltern von Kindern aus der Klasse gesagt haben: Wir wollen aber gerne, dass es bei dem Weg G 8 bleibt. Wir haben unsere Kinder dort im Vertrauen darauf eingewählt, dass das so kommt. – Die anderen 28 Eltern der Kinder aus der Klasse sagen: Nein, wir wollen das nicht. – Das führt zu ganz üblen Situationen.
Da sind wir uns übrigens mit dem Landeselternbeirat einig. Fragen Sie doch einmal die Vorsitzende. Sie steht Ihnen doch durchaus nahe. Fragen Sie die einmal. Sie sagt ganz eindeutig: Das Umschwenken im laufenden Betrieb wollen wir nicht haben. – Auch aufgrund anderer Ergebnisse der Anhörung wollen wir das nicht. Ich halte das auch für richtig.
Ich sage ganz klar: Wahlfreiheit, wie wir sie meinen, bedeutet auch nicht, dass es eine Pseudowahlfreiheit gibt, wie Herr Kollege Wagner von den GRÜNEN das vorhin dargelegt hat. Er sagte, man müsse Angebote schaffen, wo es keine geben würde.
So stellen wir uns das nicht vor. Wir schaffen attraktive Angebote über die Möglichkeiten, die wir geben. Dazu gehört auch das Splittingmodell.
Ich sage einmal ganz klar etwas zu dem, was die GRÜNEN da vortragen. Sie sagen, jeder solle an seiner Schule ein Modell derart entwickeln, wie er das wolle. Hinterher könne er dann das Abitur machen. Sie wollen keinen Modellversuch. Das ist Chaos. Das ist blankes Chaos.
Was wir zum Splittingmodell vortragen, beruht auf dem, was die Schulen seit Jahren an das Kultusministerium artikuliert haben.
Doch, das ist sicherlich so. – Das ist das, was sie wollen. Deswegen sind wir der Überzeugung, dass das erfolgreich angenommen werden wird. Es gibt entsprechende Nachfragen.
Ich sage aber auch eines ganz klar: Keine Schule muss dieses Splittingmodell machen. Das ist ein Angebot insbesondere an die Schulen im ländlichen Raum.
Nach den Erkenntnissen, die wir bisher vorliegen haben, wird es dort auch nachgefragt. Ich glaube, es wird entsprechend gut werden.
Ich sage: Das ist ein innovatives, ein gutes Modell. Wie ich höre, soll die Ausschreibung im Januar 2013 im Amtsblatt beginnen. Wir – man muss besser sagen, das Kultusministerium – haben übrigens reagiert. Es hat die Vierzügigkeit als Grundkriterium fallen lassen. Das haben wir, die Mit
glieder der Fraktion, im Zuge der Anhörung schon ausdrücklich begrüßt. Wir sagen: Wir haben ein breites Angebot für die hessischen Schülerinnen und Schüler. Sie und die Schulen haben das Angebot, das zu wählen, was für sie und was für die Region maßgeschneidert ist.
Da brauchen wir keine Zwangsverteilungskonferenzen oder das, was den GRÜNEN dort vorschwebt. Das wird sich unserer Ansicht nach wie bei den kooperativen Gesamtschulen sehr einvernehmlich lösen lassen. Da setze ich auch auf das Kultusministerium, das sicherlich das eine oder andere Gespräch mit den Schulträgern führen wird oder schon geführt hat.
In diesem Sinne würde ich mich natürlich freuen, wenn wir eine breite Zustimmung bekämen. Bei den GRÜNEN sieht es danach aus. Beim sozialistischen Einheitsblock wird das offensichtlich nicht geschehen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank.
Herr Kollege Döweling, vielen Dank. – Für eine Kurzintervention hat sich Frau Kollegin Wissler für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Döweling, ich habe mich jetzt zu Wort gemeldet, weil Sie genau das Problem geschildert haben, das jetzt durch die Wahlfreiheit eintritt. Sie haben nämlich davon gesprochen, welche Diskussionen jetzt natürlich in den Schulen anfangen. Das Problem ist doch gerade, dass die Landesregierung versucht, den ganzen Streit, den ganzen Ärger, aber auch die Verantwortung, die Sie für dieses G-8-Desaster haben, jetzt einfach an die Schulen abzuschieben, nach dem Motto: Sollen die sich doch darum kümmern, sollen die doch den Ärger mit Eltern, Lehrern und Schülern haben, sollen die sich rumärgern, welchen Weg sie jetzt gehen wollen.
Damit lassen Sie die Schulen in einer ganz schwierigen Situation wirklich alleine. Natürlich sind jetzt die Lehrpläne und alles umgestellt. Natürlich bedeutet es nochmals einen Kraftakt, jetzt an den Schulen zu G 9 zurückzukehren. Natürlich wird das Konflikte mit sich bringen.
Sie haben noch einmal den ländlichen Raum angesprochen. Gerade das ist doch das Problem. Natürlich gibt es beispielsweise in Frankfurt mehrere Schulen, die gut erreichbar sind, und die Schüler können sich entscheiden, ob sie auf diese oder auf jene Schule gehen wollen. Aber Sie kommen doch selbst aus dem ländlichen Raum. Sie wissen doch, dass es im ländlichen Raum teilweise nur eine Schule gibt, die überhaupt in erreichbarer Nähe liegt, und es dann keinerlei Wahlfreiheit gibt, wenn diese Schule entweder G 8 oder G 9 hat. Gerade im ländlichen Raum ist doch die Wahlfreiheit überhaupt nicht gegeben.
Ich will auch nochmals darauf hinweisen, dass doch immerhin Bundesbildungsministerin Schavan davor gewarnt hat, dass man zu einem Zweiklassenabitur kommt.