Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Herr Blechschmidt, melden Sie sich doch einfach nach dem Minister noch mal zu Wort und lassen mich weiter ausführen.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Das stimmt nicht! Das sage ich ganz laut!)

Meine Damen und Herren, auch diese Kriterien, nach denen wir hier und jetzt mit einer Abstimmung gerade mal 73 Gesetze verändern, liegen uns nicht vor. Wer soll uns denn eigentlich noch glauben, dass wir hier ordentlich arbeiten, wenn wir mit einem Federstrich 73 Gesetze ändern, deren Kriterien für die Änderung uns nicht vorliegen? Wir machen uns doch selbst unglaubhaft.

(Beifall bei der LINKEN)

Das, was wir hier machen, schätze ich als undemokratisch ein. Das machen wir nicht mit. Das lehnen wir ab, weil es undemokratisch ist. – Danke sehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Hahn.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei vier Fraktionen in diesem Hause dafür bedanken, dass Sie sich den Überlegungen nunmehr anschließen, die die Landesregierung in einem sehr transparenten Prozess unter der Leitung des Chefs der Staatskanzlei, meines Kollegen Axel Wintermeyer, das gesamte Jahr über durchgeführt hat.

Wir als Landesregierung haben vorgeschlagen – vielen Dank, dass der Hessische Landtag jetzt auch zumindest in diesem Punkt zustimmt –, eine Veränderung der sehr starren Regeln aus den Jahren 1999/2000 vorzunehmen und nunmehr eine Dreiteilung bei den Gesetzen zu versuchen durchzuführen –, dass es entweder gar keine Befristung gibt, dass eine Befristung auf fünf Jahre ausgesprochen wird oder bei ganz besonderen Gesetzen auch auf acht Jahre. Die Letztentscheidung findet immer in diesem Hause statt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist keine Abkehr von den Entscheidungen, die die Koalition von CDU und FDP unter Leitung des ehemaligen Ministerpräsidenten Roland Koch und der ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidentin Ruth Wagner getroffen hat, sondern eine logische Folge. Wir haben uns im Jahr 1999/2000 sehr bewusst dafür ausgesprochen – übrigens der Hessische Landtag, ich war damals Fraktionsvorsitzender und hatte nur einen Sitz dort unten, jetzt habe ich einen Sitz dort und einen Sitz hier – –

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu komme ich gleich noch. Herr Wagner, Ihre Zwischenrufe sind genauso intelligent wie immer. Sie wissen genau, ich hatte eine Karte,

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber Sie wollen es offensichtlich nicht wahrhaben. Aber das ist eben Ihr Stil. Ich sage Ihnen eins: Der Hochmut ist bei Ihnen schon da, die nächste Stufe wird sicherlich am Wahltag folgen.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben damals sehr bewusst entschieden, die Gesetze befristen zu wollen, weil wir eine erhebliche Normenregulierung durchführen wollten. Das heißt, dass wir eine Vielzahl von Gesetzen heute gar nicht mehr haben. Ich habe das letzte Mal schon auf das Sammlungsgesetz als ein ganz besonderes Beispiel hingewiesen.

Wir haben eine Vielzahl von Verordnungen und von Richtlinien nicht mehr, weil genau durch diese Überlegungen aus dem Jahr 1999 heraus eine Überlegung in jedem einzelnen Haus durchgeführt worden ist. Nachdem diese Stufe erreicht ist und wir während der letzten zehn Jahre – darüber kann man sich streiten – ungefähr 30 % bis 40 % der Normen in Hessen abgeschafft haben, ist dieses Land trotzdem noch auf einem sehr guten Wege.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nachdem wir all diese Normen abgeschafft haben, sind wir nunmehr in einer nächsten Stufe, und die heißt differenzierte Vorgehensweise.

Eine zweite Bemerkung. Ich kann nicht genau erkennen, ob es insbesondere seitens der Fraktion DIE LINKE ein Vorwurf an die Landesregierung gewesen sein soll. Ich glaube aber, dass es eine interne Auseinandersetzung des Parlaments über die Frage der Informationen gewesen ist. Ich jedenfalls stelle für alle diejenigen, die nicht die Fachberatungen im zuständigen Ausschuss durchgeführt haben, fest, dass wir als Regierung keine einzige Frage nicht beantwortet haben, die das Parlament gestellt hat, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben die Unterlagen, die das Parlament haben wollte, diesem auch vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Ich wollte das hier nur einmal klarstellen, weil die verschiedenen Rollen diskutiert worden sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen, Herr Kollege Frömmrich.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. – Sie haben von dieser Stelle aus gesagt, Verfassungen befriste man nicht.

(Zuruf von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden es nachher nachlesen können. – Daraufhin habe ich, das gebe ich zu, vor mich hingebrummelt, das könne doch wohl nicht wahr sein. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch auch nicht wahr sein. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegt keine weitere Wortmeldung vor.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung von CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktionen von SPD und GRÜNEN der Gesetzentwurf beschlossen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu einem besonderen Punkt. Heute, am 12.12.2012 rufen wir den Tagesordnungspunkt 12 auf, und das auch noch ein paar Minuten vor zwölf:

a) Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz – Drucks. 18/6675 zu Drucks. 18/5061 –

sowie

b) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben zum Schutz der Verfassung und zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz – Drucks. 18/6676 zu Drucks. 18/6176 –

c) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz – Drucks. 18/6677 zu Drucks. 18/6193 –

Hierzu:

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP – Drucks. 18/6738 –

Berichterstatter für alle drei Gesetze ist Herr Abg. Bauer. – Ich erteile Ihnen das Wort.

(Günter Rudolph (SPD): Der Änderungsantrag ist zurückgezogen!)

Herr Präsident, zunächst die Beschlussempfehlungen. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abg. Bauer. – Wir gehen in der Reihenfolge gemäß den Tagesordnungspunkten vor, also zunächst die SPD, dann DIE LINKE, dann die CDU und dann Herr Frömmrich von den GRÜNEN.

Dann kommen wir zur Aussprache. Diese eröffnet für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Faeser.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Präsident, ich weiß nicht, ob wir am 12.12. auch 12 Minuten Zeit für Tagesordnungspunkt 12 haben, aber dazu haben Sie nichts gesagt.

Ich bin großzügig.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, wir mussten bei der Aufarbeitung der NSU-Morde leider feststellen, dass Hessen nicht nur bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erhebliche Mängel aufzuweisen hat, sondern dass wir auch bei der parlamentarischen Kontrolle und den Befugnissen leider ganz weit hinten liegen – und zwar hinter allen Bundesländern in der Bundesrepublik und den Regelungen des Kontrollgremiums im Bund. Das ist ein sehr bedauerlicher Zustand, den es dringend zu ändern gilt.

(Beifall bei der SPD)