Alexander Bauer
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Herr Präsident, zunächst die Beschlussempfehlungen. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Spielhallengesetz, Drucks. 18/5865 zu Drucks. 18/3965.
Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Spielhallengesetz, Drucks. 18/5863 zu Drucks. 18/5186. Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, zu Punkt 9 a:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Die Beschlussempfehlung zum Punkt 9 b – das ist der Gesetzentwurf der LINKEN zur Hessischen Gemeindeordnung –:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Die Beschlussempfehlung zum Punkt 9 c – das ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Hessischen Landkreisordnung –:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Die Beschlussempfehlung zu dem Punkt 9 d – das ist der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung –:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen von CDU und FDP, Drucks. 18/4816, sowie der folgenden mündlichen Änderungen – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung – in dritter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht:
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags 18/1681 und der Nr. 6 des Änderungsantrags Drucks. 18/1684 – und damit in der aus der Anlage zur Drucksache ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1577 anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit in der 4. Plenarsitzung am 4. März 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen durchgeführt.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit hat sich in seiner Sitzung am 25. Juni 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜND
NISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung gekommen.
Die Beschlussempfehlung und der Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE lauten wie folgt:
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit in der 4. Plenarsitzung am 4. März 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen durchgeführt.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit hat sich in seiner Sitzung am 25. Juni 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN zu der Beschlussempfehlung gekommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge lautet wie folgt:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 2.Plenarsitzung am 18. Februar 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18. Februar 2009 mit dem Gesetz befasst und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung gekommen. – Danke für die Aufmerksamkeit.