schaffen, die Planung zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne Bürgerrechte zu beschneiden. Dieser Dreiklang ist auch richtig.
Herr Kollege Kaufmann, ich glaube sogar, dass wir mit diesen Neuregelungen den Institutionen im Ballungsraum Südhessen die Arbeit wesentlich erleichtern. Deswegen bin ich auch etwas verwundert über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Viele Praktiker hielten unsere Regelungen für zielführend, während sie die alten Regelungen des Raumordnungsrechts zum Teil als überflüssig oder sogar als aufwendig erachtet haben. Deshalb sollten sie abgeschafft werden. Herr Kaufmann, Sie dagegen machen in Ihrem Entwurf den Versuch, diese Regelungen weiterzuführen und sogar noch zu verstärken.
Deshalb glaube ich, dass Sie eine unterschiedliche Auffassung dazu vertreten. Aber ich bitte Sie auch, mit dem Vorwurf aufzuhören, wir würden die Bürgerrechte beschneiden. Wenn wir das gewollt hätten – was diese Landesregierung nicht will –, hätte dieser Gesetzentwurf ganz anders ausgesehen.
Deshalb glaube ich, wir haben nicht nur einen Gesetzentwurf, bei dem die Anzahl der Paragrafen von 27 auf 19 reduziert worden ist, sondern der auch viele einzelne Verfahrensschritte an das Bundesrecht anpasst, Lücken schließt und, Herr Kollege Gremmels, eine klare Aussage zu dem Thema erneuerbare Energien macht – aber nur da, wo es nötig ist.
Wir haben einen Dissens bezüglich der Frage: Wo muss was geregelt sein? Herr Kollege Müller hat es schon gesagt: Es ist die Frage, ob das, was Sie im Landesplanungsgesetz haben wollen, richtig ist. Wir bezweifeln das. Ich sage aber auch, ich halte den von Ihnen in der Debatte immer wieder geäußerten Vorwurf für falsch, wir würden Ziele, die wir uns stecken, nicht erreichen.
Ja, das werden wir auch machen, ganz klar. – Ich bin mir sicher, dass wir den Umbau schaffen, den wir uns auf dem Energiegipfel vorgenommen haben. Aber, Herr Kollege Gremmels, wenn Sie rosarote Scheuklappen vor den Augen tragen, die dafür sorgen, dass man über die Probleme nicht diskutiert, dass man nicht veranlasst – so, wie wir es getan haben –, die Windräder an den windhöffigsten Stellen in Hessen aufzustellen, und dass man nicht auf Qualität, sondern auf Breite und Masse setzt, haben wir einen Dissens.
Wir setzen auf Qualität. Wir wollen ein Verfahren lieber erschweren, damit das Ergebnis nachher besser ist, statt in einer Euphorie zu handeln, die letztendlich nicht zu besseren Ergebnissen führt. Ich glaube, dass das richtig ist.
Es ist nicht so, dass der Landesentwicklungsplan keine Vorgaben enthält. Diese Vorgaben stehen dort schwarz auf weiß, und sie sind auch konkret. Ich glaube, dass wir mit diesen Vorgaben die gemeinsamen Ziele erreichen werden. Allerdings sage ich auch, dass das Verfahren nicht einfach ist. Das ist unbestritten.
Ich denke an die Redezeit der Fraktionen und komme deshalb zum Schluss. – Ich glaube, hier wird der Versuch gemacht, mit Unterstellungen nach dem Motto „Was ist mit diesem Gesetzentwurf eigentlich beabsichtigt?“ zu arbeiten.
Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf ein einfacheres Planungsrecht, mit dem die Planungsverfahren beschleunigt werden. Das war auch unser Ziel. Wir wollten dieses Ziel erreichen, ohne die Bürgerbeteiligung einzuschränken. Ich glaube, dieses Ziel haben wir mit dem Gesetzentwurf erreicht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Bevor ich meinem Kollegen Kaufmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer Kurzintervention – –
Stimmt, bei einer Redezeit von fünf Minuten geht das nicht. Aber, Herr Kollege Kaufmann, fünf Minuten Redezeit sind möglich.
Bevor ich Herrn Kaufmann das Mikrofon gebe, möchte ich sagen: Das Präsidium war seinerzeit ein bisschen zu schnell. Wir haben uns von den Uniformen auf der linken Seite der Tribüne etwas irritieren lassen und Fregattenkapitän Jacobus und die Mitglieder der Besatzung schon vorhin begrüßt. Sie haben aber erst jetzt den Plenarsaal betreten. Ich möchte Sie ganz herzlich im Namen des Hessischen Landtags begrüßen.
Nun werde ich auch noch den Landesfeuerwehrmusikausschuss begrüßen. Dann haben wir die große Begrüßungsrunde absolviert. Seien auch Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich habe mich noch einmal gemeldet, weil einer Ihrer Sätze doch sehr entlarvend war. Sie versuchen, Ihren Gesetzentwurf mit der Aussage zu verteidigen, es hätte alles noch sehr viel schlimmer kommen können. Wir hätten die kommunalen Planungsrechte ebenso wie die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger noch sehr viel mehr einschränken können.
Herr Staatsminister, es wird Sie wundern: In diesem Punkt gebe ich Ihnen recht. Sie hätten – allerdings setzt Ihnen das Raumordnungsgesetz des Bundes da Grenzen – das eine
oder andere möglicherweise noch mehr einschränken können. Aber Sie haben gar nicht gemerkt, dass Sie mit der Verwendung dieser Formulierung eingestanden haben, dass Sie das mit Ihrem Gesetzentwurf bereits in erheblichem Umfang gemacht haben.
Genau darum geht es. Es geht darum, dass wir alle in der Politik in den letzten Jahren eigentlich gelernt haben sollten, dass Planungsprozesse am besten laufen, wenn man die Bürgerinnen und Bürger sowie ihre örtlichen Vertreterinnen und Vertreter frühzeitig einbezieht und nicht versucht, an die Planung ihnen vorbei durchzudrücken; denn spätestens dann, wenn die Realisierungsphase beginnt, führt das zu erheblichen Problemen. Dafür gibt es genug Beispiele.
Insofern orientiert sich der Gesetzentwurf, den Sie jetzt im Begriff sind, zum Gesetz zu erheben, genau in die falsche Richtung. Genau das, nämlich dass man hier Verkürzungen vornimmt, sollte man nicht machen.
Herr Staatsminister, Sie haben an dem Änderungsantrag, den meine Fraktion vorgelegt hat, kritisiert, dass wir uns darin gegen die moderne Technik wehren würden. Das ist schlicht und einfach falsch. Ein Lesen des Änderungsantrags hätte Ihnen gezeigt – und könnte es Ihnen immer noch zeigen –, wir haben an einer Stelle, nämlich in Bezug auf die Aufstellung der Regionalpläne, erklärt, dass man diese nicht nur in den Landratsämtern, sondern auch in den Gemeinden auslegen sollte. Nur da haben wir so etwas gesagt. Bei allen anderen Verfahren haben wir die Verkürzung und die Reduzierung der Zahl der Auslageorte durchaus für richtig befunden. Wir haben an keiner Stelle damit argumentiert, dass die Technologie nicht genutzt werden solle.
An dieser Stelle, also bei der Neufassung des Regionalplans, haben wir in der Tat so argumentiert, weil wir die Erfahrung gemacht haben – alle Fachleute wissen das –, dass dieser für viele Nutzer nur sehr schwer aus dem Internet herunterzuladen ist; denn die Karten haben, in Megabyte gerechnet, Dimensionen, die zumindest beim gegenwärtigen Stand der Technik die Geräte vieler Computernutzer deutlich überfordern. Auch die Herunterladezeiten funktionieren nicht. Das ist jetzt in der Tat ein technisches Argument.
Dass man in einem solchen Gesetz die Möglichkeit gibt, sich solche Karten ortsnah anzuschauen – diese sind nämlich aussagekräftig –, halten wir nach wie vor für richtig. Das gilt für die grundlegende Regionalplanfeststellung, nicht für die Änderungsverfahren. Mit Ihren Argumenten beweisen Sie nur, dass Sie von der Materie bedauerlicherweise genauso wenig verstehen wie davon, auf Bürgerinnen und Bürger zuzugehen und ihre Meinung ernst zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Herr Staatsminister Rentsch hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Geschätzter Kollege Kaufmann, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur einen Punkt feststellen. Ich glaube, wir sollten es uns nicht immer wieder antun, uns gegenseitig das Wort im Mund herumzudrehen. Wir sind beide der Auffassung – es ist schön, dass wir diese gemeinsame Auffassung haben –, dass die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in Planungsprozesse das Gebot der Stunde ist. Das ist nicht nur die Lehre aus Stuttgart 21. Deshalb ist es in diesem Gesetzentwurf auch so vorgesehen. Deshalb haben wir es nicht geändert. Aber wir haben Verfahrensabläufe verändert und professionalisiert. Ich sage auch: Bürgereinbeziehung heißt doch nicht, dass es keine Spielregeln gibt.
Ein breiter Einbindungsprozess muss auch mit Spielregeln funktionieren. Diese Spielregeln haben wir definiert. Herr Kollege Kaufmann, deshalb spreche ich Ihnen als Physiker auch nicht die Kompetenz ab, über dieses Thema zu streiten. Ich bitte aber auch Sie, mir als Volljuristen nicht abzusprechen, dass wir uns mit dem Thema sehr ausführlich auseinandergesetzt haben. – Vielen Dank.
Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucks. 18/6790. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrags ist, der hebe bitte die Hand. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.
Dann lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Landesplanungsgesetz abstimmen, Drucks. 18/6684 zu Drucks. 18/5833. Wer ist für die Annahme dieses Gesetzentwurfs? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen worden und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes – Drucks. 18/6685 zu Drucks. 18/5834 –
Frau Präsidentin, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der LIN
Vielen Dank, Herr Kollege Heinz. – Es ist vereinbart worden, dass die Lesung ohne Aussprache durchgeführt wird. Deshalb gehen wir direkt in die Abstimmung.
Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes, Drucks. 18/ 6685 zu Drucks. 18/5834. Wer ist für die Annahme dieses Gesetzentwurfs? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen worden und zum Gesetz erhoben.