Jetzt habe ich so viel vorab gesagt, dass ich gar keine Zeit mehr für die Themen habe. Aber Sie haben all das schon gesagt; deswegen brauche ich gar nicht so viel hinzuzufügen.
Ein wichtiger anderer Bereich ist der Ausbau der leistungsorientierten Besoldung. Ich stimme Herrn Dr. Blechschmidt zu: Auch für mich ist es ganz wichtig, dass wir in der leistungsorientierten Besoldung zusätzlich zu den Elementen Leistungsprämie, Zulage und Leistungsstufe jetzt
Herr Frömmrich, die Mitnahme von Versorgungsanwartschaften sehe ich wie Sie: Das ist ein hochinteressanter Weg. Ich finde ihn gar nicht schlecht. Aber er ist mit genau den Risiken verbunden, die Sie benannt haben. Ich finde, wir sollten ohne irgendwelche Scheuklappen darüber diskutieren, denn die Argumente, die Sie genannt haben, kann man nicht von der Hand weisen. Deswegen freue ich mich darauf, wenn wir im Rahmen der Ausschussarbeit darüber sprechen. Ich denke, dass wir das sehr sachlich machen können.
Lassen Sie mich vielleicht – nein, ich mache das heute nicht. Ich wollte jetzt eigentlich noch etwas zur 42-Stunden-Woche sagen. Aber so kurz vor Weihnachten wollen wir die Dinge nicht überstrapazieren. Ich freue mich auf die Beratung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Schaus, es tut mir leid. Das war ein Missverständnis. Ich hatte Sie zunächst für eine Zwischenfrage registriert; dann haben Sie aber abgewinkt. Bei mir kam jedenfalls an, dass Sie abgewinkt haben.
Entschuldigung, es tut mir leid. – Wir sind am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen. Zur Vorbereitung der zweiten Lesung soll der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen werden. – So können wir verfahren.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften – Hessisches Kinderförderungsgesetz (Hess- KiföG) – Drucks. 18/6733 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Frau Kollegin Wiesmann das Wort erteilen. Sie haben siebeneinhalb Minuten Redezeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Fraktionen der CDU und der FDP bringe ich heute den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes in den Landtag ein. Unser Anspruch ist es, ein modernes Gesetzeswerk zu schaffen, das in systematischer und zukunftsgerichteter Form die vielen in den letzten Jahren geschaffenen Normen und Fördertatbestände für Kinder und Familien in Hessen zusammenführt und bündelt.
Mit dem Entwurf für ein Hessisches Kinderförderungsgesetz werden langjährige Forderungen der Fachpraxis aufgegriffen. Zahlreiche Anregungen aus Gesprächen mit Praktikern sowie mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Liga, den Kirchen und von Fachkreisen sind eingeflossen.
Ausdrücklich würdigen will ich, dass es im Vorfeld unseres Gesetzesvorschlags den Verhandlungspartnern von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden gelungen ist, eine Einigung über den Konnexitätsausgleich zu erzielen, mit der die Ansprüche aus der MVO über die kommenden Jahre abgegolten werden.
Der kommunalen Familie und der Landesregierung gilt dafür unser ausdrücklicher Dank. Das Land zahlt für den Zeitraum von September 2009 bis Ende 2018 insgesamt 875,7 Millionen € als konnexitätsbedingten Ausgleich. Die Ausgaben für das Kinderförderungsgesetz steigen damit auf ein Allzeithoch von durchschnittlich 424,5 Millionen € jährlich.
Dass die MVO-Kompensation als Zuschlag zu den Grundpauschalen im KiföG gewährt wird, unterstreicht die langfristige Perspektive in unserer Förderpolitik. Hessen ist ein Familienland. Das ist keine hohle Parole, sondern in Euro und Cent und nun auch in den gesetzlichen Regelungen greifbare Realität.
Was zeichnet diesen Gesetzentwurf aus? – Ich will drei Vorzüge hervorheben. Erster Vorzug. Die vorgesehene einheitliche Fördersystematik schafft mehr Gerechtigkeit und Transparenz. Ab 2014 wird jedes betreute Kind in Hessen mit einer Grundpauschale nach einheitlichen Kriterien gefördert, nach seinem Alter und nach dem Grad, in dem es Kinderbetreuung in Anspruch nimmt.
Die kindbezogene anstelle der bisherigen gruppenbezogenen Förderung sorgt dafür, dass der Betreuungsschlüssel überall in Hessen gleich ist und nicht wie heute davon abhängt, ob eine Einrichtung sich im Ballungsraum oder im ländlichen Raum befindet. Hier wird ein echter Standard gesetzt und in gerechter Form realisiert.
Die nutzungsbezogene Komponente der Förderung, also nach Halbtags-, Zweidrittel- oder Ganztagsbetreuung, ist ebenfalls ein Element von Gerechtigkeit. Es wird nicht mehr so sein, dass ein einziges Ganztagskind die Gewährung der kompletten einrichtungsbezogenen Ganztagspauschale auslöst, sondern es wird gefördert, was an Betreuung tatsächlich geleistet wird, dafür hessenweit und auf hohem Niveau.
Diese Einheitlichkeit dient der Transparenz und Gerechtigkeit unserer Förderung. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass Anreize für Qualitätsorientierung greifen können. Das ist der zweite Vorzug. Unser Entwurf ist durchgängig qualitätsorientiert.
Um den hessischen Bildungs- und Erziehungsplan, hier von allen Seiten häufig gewürdigt, dauerhaft zur Grundlage der Arbeit in den hessischen Kindertageseinrichtungen zu machen, gibt das Land eine zusätzliche Qualitätspauschale pro Kind in solchen Einrichtungen, die bereits nach BEP arbeiten. Wir greifen damit eine Forderung der Trägerverbände auf und erkennen den zusätzlichen Zeitaufwand durch einen spezifischen Förderbetrag an – zusätzlich zur Erhöhung des Fachkraftschlüssels in der MVO, die unangetastet bleibt. Dazu werden Fachberatungen mit einem neuen Fördertatbestand unterstützt, welche die Einrichtung bei der Umsetzung des BEP beraten.
Qualität fördert das Gesetz ferner, indem die Anforderungen an die Grundqualifizierung von Tageseltern schrittweise auf das vom Deutschen Jugendinstitut empfohlene Niveau von 160 Unterrichtsstunden erhöht werden. Dies entspricht unseren Qualitätsansprüchen an die Kindertagespflege als gleichberechtigtem Bildungsort. Gleichzeitig wird der Praxis auch hier Zeit zur Anpassung gegeben.
Qualitätssteigernd sollen auch weitere merkmalbezogene Pauschalen wirken. Einrichtungen, deren Kinder zu mindestens 22 % aus sozial benachteiligten Familien mit geringem Einkommen oder mit geringer deutscher Sprachpraxis stammen, erhalten für jedes dieser Kinder zusätzliches Geld: 390 € pro Kind und Jahr, um sie besonders zu fördern, und zwar in allen Altersgruppen, also auch für Kinder unter 3 Jahren. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung.
Wir sehen schließlich eine Integrationspauschale für jedes Kind mit Behinderung vor – sie steigt sogar – und eine Pauschale für eingruppige Kleinkitas, die aufgrund ihrer Größe einen eingeschränkten Gestaltungsspielraum haben, aber für eine wohnortnahe Kinderbetreuung auch in strukturschwachen Gegenden unverzichtbar sind.
Dies bringt mich zum dritten Vorzug unseres Entwurfs: mehr Flexibilität. Unser Gesetzentwurf gibt den Verantwortlichen vor Ort die dringend erforderliche Flexibilität bei der Organisation eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots, und zwar einerseits bei den Gruppengrößen im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen und andererseits durch die Möglichkeit, unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen – 20 % des Gesamtpersonals – auch fachfremdes Personal in die Fachkraftarbeit einzubeziehen.
Diese Regelung gibt mehr Spielraum bei der Personalplanung und erschließt zusätzliche Personalressourcen. Sie hilft überdies, die baulichen Aufwendungen zu reduzieren. Das ist von großer Bedeutung im ländlichen Raum, wo einerseits der Betreuungsbedarf im Hinblick auf den Rechtsanspruch zunächst steigt, andererseits aber absehbar ist, dass er mit rückläufigen Kinderzahlen wieder sinken wird.
Weitere Änderungen, auf die ich hier nur kurz eingehen will, betreffen die UN-Behindertenrechtskonvention, deren Paradigmenwechsel von Integration zu Inklusion als Ziel für den Gestaltungsauftrag der Jugendhilfe verankert wird, und die Stärkung der Rechte des Elternbeirats. In § 28 – hier schon gesondert mehrfach beraten – ist geregelt, dass der Kostenausgleich zwischen den Gemeinden einfacher wird.
Nun gibt es aber auch Kritik. Manches ist schon vehement vorgetragen worden, bevor dieser Entwurf überhaupt offiziell eingebracht worden war. Sei es drum. Ich nenne beispielhaft drei Punkte.
Erster Kritikpunkt: Unsicherheit über die künftige Finanzierung. – Meine Damen und Herren, die neue Landesförderung ist der Höhe nach so ausgestaltet, dass sich möglichst kein Träger schlechter stellt. Bei über 4.000 Kitas in Hessen kann im Einzelfall eine negative Abweichung nicht ausgeschlossen werden. Aber grundsätzlich geht es allen Gruppen, die in unterschiedlicher Weise zuletzt durch his
torisch unterschiedliche Fördertatbestände gefördert wurden, besser oder jedenfalls nicht schlechter.
Natürlich führt aber ein Systemwechsel zu Veränderungen. Sonst müsste man die Dinge schlechterdings so lassen, wie sie sind. Es ist aber ein sehr behutsames Umsteuern, was wir hier vornehmen. Damit die Qualitätsorientierung zunimmt, muss sie akzeptiert werden. Deshalb schlagen wir die zusätzlichen Mittel durch den Konnexitätsausgleich den Grundpauschalen zu. Alle Einrichtungen und Tagesfamilien sollen davon profitieren, aber auch den Qualitätsanreiz spüren.
Behutsamkeit gilt auch in organisatorischer Hinsicht. Das Gesetz soll Anfang 2014 in Kraft treten. Zusätzlich soll es Übergangsfristen geben.
Zweiter Kritikpunkt: Die Gruppengrößen wurden angehoben, kleinere Gruppengrößen als 25 seien kaum noch möglich. – Diese Behauptung ist schlicht unzutreffend. Die neue Regelung schreibt den Fachkraftstandard der aktuell gültigen MVO in Form einer Fachkraft-Kind-Relation altersabhängig fest. Die Gruppengrößen werden gedeckelt. Dies entspricht in der Tat einer Öffnung der aktuell starren Gruppengrößen. Fakt ist jedoch, dass jedes zusätzliche Kind in jeder Gruppe bis zur maximalen Größe quasi einen eigenen Fachkraftanteil mitbringt. Unabhängig davon, wie weitgehend die Maximalgröße ausgeschöpft wird, bleibt diese Fachkraft-Kind-Relation stets dieselbe, und zwar wie sie durch die aktuelle MVO verlangt wird. Das ist ein Zugewinn an Flexibilität bei gleichbleibender Betreuungsintensität je Kind.
Dritter Kritikpunkt: Zusätzliches Geld soll nicht in das System fließen, so sagt es Herr Merz laut „Gießener Anzeiger“. Sie haben sich auf den Minister berufen. – Jetzt sind wir wirklich beim Weihnachtsmärchen angekommen. Mit dem Doppelhaushalt, den wir gerade mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet haben, steigen die Ausgaben für frühkindliche Bildung auf ein Allzeithoch.
Wenn ich das auch nur mit den Zahlen von 2006 – 101 Millionen € – vergleiche, dann ist das ein gewaltiger Zuwachs, der uns schon fast beunruhigen müsste, weil es um dieselben Kinder geht, die wir hier bilden wollen, deren zukünftige Gestaltungsspielräume – Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung – wir sicherstellen wollen.
Ich fasse zusammen. Dies ist ein zukunftsweisendes, mutiges und gut ausgestattetes Gesetz. Seit CDU und FDP in Hessen regieren, hat frühkindliche Bildung in diesem Land Konjunktur. Das ist nichts Neues. Aber jetzt erhält frühkindliche Bildung in der hessischen Kinderbetreuung auch die passende Förderstruktur. Das ist neu. Das ist gut.
Ich lade Sie und alle Kritiker herzlich ein, in den anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfs dafür zu sorgen, dass das KiföG so gut, wie es angelegt ist, auch tatsächlich wird – und vielleicht sogar noch ein Stückchen besser. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich setze da ein, wo Frau Kollegin Wiesmann aufgehört hat: Ich fasse zusammen. Wer auch immer diesen Gesetzentwurf geschrieben und wer auch immer ihn eingebracht hat, dieser Gesetzentwurf ist ein schlechter Gesetzentwurf.
Dieser Gesetzentwurf wird dem Anspruch, ein Kinderförderungsgesetz zu sein, nicht gerecht. Man sollte deshalb konsequenterweise die Bezeichnung „Kinderförderungsgesetz“ auch aus der Gesetzesvorlage streichen.
Meine Damen und Herren, was ist das Ziel frühkindlicher Pädagogik? – Das Ziel aller frühkindlichen Pädagogik ist die optimale, individuelle Förderung aller Kinder von Anfang an. Im Mittelpunkt steht dabei das einzelne Kind mit seinem Bedürfnis nach Bindung und Geborgenheit, seiner Freude am Spielen und am Lernen, seinem Wunsch nach Gemeinsamkeit und Freundschaft. Kinderbetreuungseinrichtungen sind Orte kindlichen Lebens, nicht ausschließlich Orte, an denen auf das Leben vorbereitet wird.