Das machen wir. Und dieses Geld – das hat Kollege Rock gerade gesagt – ist doch im Kinderförderungsgesetz mit beinhaltet. Jetzt muss man einfach sehen: Rund 2,2 Milliarden €, festgelegt auf fünf Jahre hinweg
Deswegen ist es an einem solchen Punkt natürlich selbstverständlich, dass die Opposition nicht etwa Beifall klatscht. Das haben wir auch gar nicht erwartet. Ich habe aber schon erwartet, dass Sie ein bisschen mehr als das an Beiträgen von diesem Rednerpult machen, was Sie am 10.12. in Ihre Presseerklärung geschrieben haben. Leider ist es so, dass die SPD-Fraktion und die grüne Fraktion nichts anderes gemacht haben, als ihre Presseerklärung zu referieren.
Das ist ja in Ordnung. Deswegen gebe ich Ihnen jetzt noch mehr Zeit, weil ich rede. – Insofern muss man sagen, dass es aber zumindest eine Chance von Ihrer Seite hätte geben müssen, zwischen dem 10.12. und heute. Man muss sehr schnell reagieren, wenn irgendetwas vorgestellt wird, ohne dass man es vielleicht intensiv gelesen hat. Was mich an dieser Stelle ärgert,
ist schlicht und einfach, dass Sie die Zeit bis zum heutigen Tag noch nicht einmal genutzt haben, um in dieses Gesetz zu schauen und Entsprechendes nachzulesen, weil ich Ihnen unterstelle, dass Sie es verstehen. Aber Sie wollen es möglicherweise auch vollkommen falsch darstellen. Dann sind wir bei manchen Teilen, die Sie eben angesprochen haben und von denen ich glaube, dass man noch einiges dazu sagen muss.
Wenn hier ein Vorwurf erhoben wird, dass das Hessische Kinderförderungsgesetz, das im Entwurf vorliegt, dazu führen würde, dass die Gruppen möglichst groß gemacht werden, damit man finanziell einigermaßen über die Runde kommt, ist das ein unhaltbarer Vortrag.
Die Aussage ist schlicht und einfach nicht haltbar. Herr Merz, das wissen Sie doch: Die derzeit platzbezogene Komponente macht doch bisher schon nur ein Drittel der Finanzierung der Kindertagesstätten im Kindergartenbereich aus. Hauptbestandteil ist bisher schon die Erweiterung der Öffnungszeiten, also die Förderung längerer Öffnungszeiten. Insofern ist diese Förderkomponente bereits heute schon größtenteils an den aufgenommenen Kindern orientiert. Da wird es also überhaupt keine Änderung geben. Durch diese Bezogenheit auf die Kinder wird insofern kein radikaler Systemwechsel vollzogen werden.
Wenn es um die Fragestellung der Öffnungszeiten und der Gruppengrößen geht, muss ich Ihnen sagen, dass Sie den Betreuungsmittelwert nicht verstehen. Sie verstehen schlicht und einfach nicht, was das bedeutet. Mit dem Betreuungsmittelwert wird ausschließlich die Fachkraft-KindRelation bestimmt. Damit wird ausschließlich festgelegt, wie viele Fachkräfte für Kinder welcher Altersgruppen da sind. Das führt letztendlich dazu, dass über die Altersgemischtheit in den Gruppen innerhalb der Kindertagesstätten nachher gesagt wird: Bei so und so vielen Kindern muss ich die und die Fachkräfte einsetzen, um dann letztendlich zu sagen, so und so viele Fachkräfte habe ich für diese Kinder zu beschäftigen.
Aber was die Fragestellung der Gestaltung der Öffnungszeiten und anderes anbelangt ist das doch vollkommen egal. In der maximalen Größenordnung gehen wir von einer Betreuungszeit in der Woche von bis zu 50 Stunden pro Kind aus. Ich finde, das ist für eine Kindertagesstätteneinrichtung schon relativ viel.
Da haben wir, die Mitglieder der Landesregierung, und vielleicht auch die Mitglieder der Regierungsfraktionen eine andere Philosophie. Denn wir glauben, dass manchmal auch die Eltern noch etwas für ihre Kinder beitragen müssen.
Da sind wir uns übrigens mit den Trägern der Kindertagesstätten einig. Wir gehen aber von bis zu 50 Stunden pro
Woche Betreuungszeit aus. Das muss man sich doch einfach einmal vergegenwärtigen. Das sieht man, wenn man diesen Gesetzentwurf richtig liest.
Ich finde, die Diskussion ist an dieser Stelle einfach unehrlich. Sie wird auch unehrlich geführt. Sie wird aber natürlich auch interessengeleitet geführt. Da geht es auch um die Fragestellung der Teilzeitarbeitsverträge und anderes mehr. Ich will jetzt einfach einmal auf einige Sachpunkte eingehen. Das reicht bis hin zu der Fragestellung, ob da falsche Anreize im Hinblick auf die Erweiterung der Anrechenbarkeit der Fachkräfte in Kindertagesstätten und hinsichtlich des Fachkräftekatalogs gesetzt werden.
Ich stelle Ihnen gerne einmal die gesamten Briefe zusammen, die ich aus Kindertagesstätten erhalten habe. Sie sind an mich gegangen. Da ist die Trägerschaft egal. Da geht es z. B. um den Gesichtspunkt: Wieso haben wir keine Chance, dass eine Psychologin als Fachkraft eingestellt wird? Sie würde bei uns etwas machen. Wieso darf keine Kinderkrankenschwester eingestellt werden? Wieso geht das bei der Diplom-Motologin nicht?
Wieso habe ich nicht die Chance, einen Förster, wenn ich ihn habe – ich sage es relativ einfach –, in einem Waldkindergarten einzusetzen? Wir haben davon 130 in Hessen. Warum darf ich das nicht?
Die Flexibilisierung in diesem Punkt wird mit diesem Gesetz ermöglicht werden. Das geht dann unter ganz speziellen Kriterien. Es ist weder das Interesse der Landesregierung noch der Mitglieder der Regierungsfraktionen, die Ausbildung, die vorgenommen wird, infrage zu stellen oder herabzuqualifizieren. Im Übrigen ist es schön, dass wir sehr hohe Ausbildungszahlen haben. Nein, wir wollen das im Sinne der Teamorientierung ergänzen.
Deswegen haben wir eine ganze Reihe Kriterien hineingeschrieben, die erfüllt sein müssen. Man muss Erfahrung mit der Bildung, der Erziehung und der Betreuung der Kinder haben. Man muss einen entsprechenden Abschluss im Hinblick auf eine Berufsausbildung, aber auch eine entsprechende Qualifizierungsreife, also mindestens eine Fachschulausbildung, haben. Die Personen müssen des Weiteren für die Arbeit in Tageseinrichtungen geeignet sein. Durch das örtliche Jugendamt muss geprüft werden, ob das passt und ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Es muss unmittelbar mit Weiterbildung begonnen werden, und der Anteil ist auf höchstens 20 % beschränkt.
Ich glaube, wir weisen da hinsichtlich der Fragestellung, wie man flexibel mit verschiedenen Punkten umgehen kann, den richtigen Weg.
Das Gleiche gilt auch im Hinblick auf die Fragestellung des ländlichen Raums. Natürlich haben wir mit den Trägern die Frage diskutiert, was denn mit Kindertagesstätten mit einer Gruppe geschieht. Wir müssen vor Ort ein Angebot aufrechterhalten. Es wird aufrechterhalten, indem man bei Kindergärten mit einer Gruppe eine entsprechende Förderung erhält.
Wir sind damit wieder bei der Fragestellung der Förderung. Ich will das an dieser Stelle schon noch einmal verdeutlichen und sagen: Wir haben eine Förderung, die dazu führt, dass in der Fläche jede Kindertagesstätte die gleiche Finanzierungsgrundlage hat. Das Kinderförderungsgesetz, das ab dem Jahr 2014 Geltung haben wird, sieht eine Grundpauschale pro betreutem Kind, gestaffelt nach Alter und Betreuungszeit, vor.
Jede Kindestagesstätte kann mehr Zuschüsse bekommen, wenn qualitative Aspekte mit hineinkommen. Das ist Sinn und Zweck dieser Maßnahme. Seit zehn Jahren investieren wir in Hessen sehr viel Geld in die Implementierung des Bildungs- und Erziehungsplans. Dann ist es doch nicht mehr als recht und billig, ab dem Jahr 2014 insbesondere diejenigen zu honorieren, die auf dieser Grundlage arbeiten. Dies geschieht in der Hoffnung, dass neben den 2.500 Einrichtungen, die wir bisher darin haben, noch deutlich mehr, nämlich bis zu 4.000 auf dieser Grundlage arbeiten werden.
Herr Rock hat auf die Kinder mit Migrationshintergrund oder aus prekären Familienverhältnissen hingewiesen und auf die Arbeit, die da geleistet wird. Ich lese mit großem Interesse das, was Frau Kollegin Wiesmann Ihnen schon gesagt hat, nämlich darüber, wie die Inklusionsdebatte abläuft.
Herr Dr. Spies, Sie haben gestern zum Aktionsplan gesagt, das sei für die Kommunen keine neue Aufgabe. Ich bitte Sie, das schlicht und einfach einmal mit den Vertretern der Kommunen zu diskutieren. Denn die Kommunalen Spitzenverbände sind mit der Formulierung im jetzt bestehenden Gesetz hinsichtlich der Inklusion nicht einverstanden. Sie erheben jetzt schon wieder die Forderung nach Ausgleich aufgrund der Konnexität, und zwar nur, weil wir hineingeschrieben haben, dass es zur normalen Aufgabe der Jugendhilfeträger gehört, darauf hinzuwirken, inklusiv zu arbeiten. Schon haben die Kommunalen Spitzenverbände die Forderung nach Ausgleich aufgrund der Konnexität erhoben. Das geschieht von Ihrer Seite her. Aber das widerspricht doch dem, was Herr Dr. Spies gestern gesagt hat. Er sagte, dass dies keine neue Aufgabe sei, sondern dass schlicht und einfach – –
Ja, Sie sagen: „Die machen doch gar nichts.“ – Das ist ganz erstaunlich. Ich habe Herrn Dr. Spies gemeint.
Herr Merz, was Sie gesagt haben, ist relativ einfach. Sie wollen die Verantwortung auf die Landesebene verschieben, also dahin, wo sie nicht hingehört. Wenn sich die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen auf der einen Seite und die Kommunalen Spitzenverbände auf der anderen Seite nicht über die Fortführung der Rahmenvereinbarung Integration einigen können, kann es nicht sein, dass das Land den Schiedsrichter spielt. Da ist der kommunale Sozialhilfeträger verantwortlich. Da halte ich die kommunale Selbstverantwortung sehr hoch.
Ich dachte, bisher hätten Sie das auch gemacht. Das liegt in der Verantwortung der Kommunen. Hören Sie also auf, die Fragestellung der Inklusion der Landesregierung zu übertragen. Das kann an dieser Stelle nicht stattfinden.
Dieser Gesetzentwurf wird ein gutes Gesetz sein. Man könnte noch relativ viel unter den Gesichtspunkten dazu ausführen, dass der Verwaltungsaufwand reduziert werden wird, dass die Kommunen mehr Verantwortung erhalten werden und dass die Qualität gesteigert werden wird. Dieser Gesetzentwurf wird als Gesetz die frühkindliche Bildung in Hessen deutlich voranbringen. Ich bin gespannt auf die Beratungen und freue mich auf die weiteren Diskussionen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben den Beweis geliefert, dass man in der Tat in siebeneinhalb Minuten nicht alles zu dem Gesetzentwurf sagen kann, was zu sagen wäre. Schon gar nicht kann man all die Kritikpunkte anführen, die es im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf gibt. Ich bin längst nicht – –
Dann kann man mir aber nicht vorwerfen, dass ich nicht zu allem etwas gesagt habe. Das war Punkt eins.
Zweiter Punkt. Diese Debatte hat doch ein paar Fortschritte und ein paar Zugeständnisse der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen gebracht. Ich fange einmal mit den Aussagen des Ministers an. Er hat gesagt, dieses Gesetzesvorhaben sei ein Quantensprung. Ich will ihm da ausdrücklich zustimmen. Denn ein Quantensprung ist die kleinste denkbare Bewegung nach vorne.
Das ist einfach so. Manchmal ist es so, wie Robert J. Gernhardt gesagt hat, der gestern 75 Jahre alt geworden wäre: „Wenn Worte reden könnten.“ Das hat Sie an dieser Stelle eingeholt.
Ein weiterer Punkt. Immerhin haben wir von Ihnen jetzt gehört, dass Sie zu einem Teil vor dem Staatsgerichtshof verloren haben. Das haben Sie heute zum ersten Mal gesagt. Sonst haben Sie immer nur gesagt: Wir haben gewonnen.
Das ist auch ein Fortschritt. Wenn Sie sich jetzt noch demgemäß verhalten und das Geld auch wirklich bezahlen würden, das aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs eigentlich folgt,