Als Reaktion auf Marcus Bocklet und Herrn Gremmels – sind Sie noch da? nein, er hat sich abgelöst mit Herrn Rudolph –:
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir diese Hundeverordnung natürlich in diesem Jahr routinemäßig evaluieren.
(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) – Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Innenminister, wann genau?)
Frau Fuhrmann, ich habe das nicht verstanden. – Wir evaluieren diese Hundeverordnung routinemäßig. Bei den Punkten, wo wir unterschiedlicher Auffassung sind – die gibt es –, gibt es durchaus den einen oder anderen Punkt, den man verbessern kann. Ich kann nur wiederholen, was ich gesagt habe. Das war für mich klar, deswegen haben wir nicht reagiert und nichts gemacht: Ich verändere doch nichts, bevor wir hier beraten. Sonst würden Sie mir vorwerfen, ich beachtete und respektierte das Parlament nicht. Wir haben einen Gesetzentwurf im parlamentarischen Gang, und ich verändere plötzlich die Hundeverordnung? – So geht es auch nicht. Dann hätten Sie mir vorgeworfen: Herr Minister, so kann man es nicht machen.
Deswegen lassen Sie uns die Verordnung jetzt zügig unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse überarbeiten. Das heißt, Sie werden in den nächsten Monaten eine überarbeitete Hundeverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt finden. Vielleicht haben sich dann auch alle Streitpunkte erledigt.
Lassen Sie uns das einmal abwarten. Deswegen: Aus Sicht der Landesregierung bedarf es dieses Gesetzentwurfs nicht. – Herzlichen Dank.
Herr Innenminister, gestatten Sie mir die Frage: Da Sie im Februar 2012 geäußert haben, dass Sie etwas weiterentwickeln und neue Verordnungen vorlegen wollen, und wir jetzt schon Januar 2013 schreiben, können Sie uns in Aussicht stellen, in welchem Monat dieses Jahres Sie es schaffen werden, die Weiterentwicklungen vorzustellen?
Zunächst einmal: Politisch ist er mir nicht sympathisch, er ist mir menschlich sympathisch. Aber das hat man davon, wenn man solche Fragen zulässt.
Ganz im Ernst, Herr Bocklet: Wir haben die Evaluation gemacht, unsere Ergebnisse liegen im Grunde genommen vor. Das ist keine große Zeitfrage mehr. Wir werden uns das jetzt anschauen. Aber ohne dass wir eine erste Lesung hatten
bzw. ohne die Anhörung im Parlament abzuwarten, wäre es unangemessen gewesen, parallel etwas zu produzieren.
Wir kommen jetzt zu einem Ergebnis und zum Schluss. Das wird sich in den nächsten Wochen, jedenfalls noch vor der Wahl, abspielen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, da es sich nicht nur um einen SPD-Gesetzentwurf handelt, sondern um einen Gesetzentwurf, den Verbände in einer großen Gruppe über eineinhalb Jahre zusammen erarbeitet haben. Der Innen
ausschuss hat eine Anhörung zu dem Gegenstand durchgeführt. 33 der Anzuhörenden haben gesprochen, 30 haben der SPD zugestimmt, unter anderem der Kinderschutzbund in Hessen, Herr Innenminister.
Wir haben den Gesetzentwurf gerne so von den Verbänden entgegengenommen und eingebracht – nicht weil die SPD eine Regelungswut und sonst keine Themen hat, sondern weil wir die geltende Hundeverordnung für unverhältnismäßig halten. Es ist vorgetragen worden, man müsse auf die Verhältnismäßigkeit einer Hundeverordnung achten, meine Damen und Herren. An dem ersten Prüfungsbaustein fehlt es: Sie ist ungeeignet.
Der Innenminister hat nicht vorgetragen, dass die Hundebisse in Hessen schon in der letzten Legislaturperiode zugenommen haben. Er hat nicht vorgetragen, dass er nur die angezeigten Bisse zählt. Er hat nicht vorgetragen, dass die überwiegende Mehrheit der Bisse, die er zählt, von ungelisteten Hunden gesetzt wird.
Die beiden Sprecher von CDU und FDP haben sich nicht dazu geäußert, dass die allermeisten Bisse, um die sich die Humanmediziner kümmern, indem sie dann chirurgische Eingriffe vornehmen, gar nicht angezeigt werden, sei es, dass sie in der Familie vorkommen, sei es, dass sie im Verkehrsraum passieren und der Geschädigte nicht feststellen kann, wen er anzuzeigen hat, meine Damen und Herren. Deshalb halten wir die vorhandene Hundeverordnung für ungeeignet, die Sicherheit herzustellen.
Wir wissen, dass sich die Tierschutzpolitiker von FDP und CDU auch dazu geäußert haben und sich zu Recht Sorgen um die Überforderungsabgaben machen, die in den hessischen Tierheimen landen. Dadurch wird der ehrenamtliche Tierschutz in Hessen in den Ruin getrieben.
Jetzt möchte ich noch zu folgendem Punkt kommen: Alle haben über die Verhältnismäßigkeit der Belastung von Hundehaltern gesprochen. Es soll doch niemand glauben – gerade die Abgeordneten im Ballungsraum nicht –, es würden sich nur Hundehalter für ein Hundegesetz interessieren. Ganz im Gegenteil, die überwiegende Mehrheit der Hessen und Hessinnen, die keinen Hund haben, aber die Freizeitflächen mit Hundehaltern teilen, sind daran interessiert, dass der Staat Ordnung schafft und Hundehalter an ihre Verantwortung erinnert. Das ist doch ein höchst bürgerliches Anliegen, um das sich CDU und FDP kümmern müssen.
Ich kann diese Menschen doch nicht auf die Strecke schicken und sagen: Wir kümmern uns erst mit Auflagen um den Gegenstand, wenn angezeigt wurde, wenn Bisse gesetzt wurden.
Noch ein letztes Wort, Herr Innenminister: Ich nehme Ihnen nicht übel, dass Sie den Gesetzentwurf heute ablehnen; das verwundert mich nicht. Ich nehme Ihnen aber übel,
Unser vordergründiges Anliegen ist es nicht, eine Rasseliste zu beseitigen, sondern wir möchten eine geeignete, der Sicherheit verpflichtete Hunderegelung – die können Sie Verordnung oder Gesetz nennen, das ist uns im Prinzip egal –, die die Menschen schützt, den Tierschutz in Hessen am Leben lässt und der Sache gerecht wird. Das ist das Anliegen des Gesetzentwurfs, an dem wir festhalten werden, meine Damen und Herren.
Die Konflikte bestehen in den Kommunen. Überlegen Sie sich einmal, warum viele in den Kommunen beispielsweise nicht bereit sind, zur Wahl zu gehen. Das sind diejenigen, die sich jahrein, jahraus auf den Joggingstrecken über Gegenstände ärgern, die unbeachtet liegen bleiben.
Dafür tragen nicht die Kommunen die Verantwortung, sondern es ist der hessische Innenminister, der schon seit einigen Jahren eine Beißstatistik führt, um die die Sprecher der CDU und der FDP heute herumgeredet haben.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und LINKE, Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN und Ablehnung durch die Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt worden ist.