Herr Präsident, die Zeit ist so knapp, dass ich denke, man kann dies mit einer Kurzintervention anschließen.
Ich will drei Anmerkungen machen. Auf Seite 12 des Gesetzentwurfs stehen folgende wunderbare Sätze in der Begründung:
Das Umwandlungsgesetz soll nicht zur Anwendung gelangen. Durch die ausdrückliche Wortwahl „Umwandlung“ sowie „Vermögensübergang als Ganzes“ usw. in den einzelnen Vorschriften soll gleichwohl sichergestellt werden, dass die Verschmelzung nach dem Umwandlungssteuergesetz zu behandeln ist.
Ich denke, alle von Ihnen haben sofort verstanden, wo das Problem liegt. Herr Finanzminister, was wir nicht verstanden haben, ist, dass es dazu keine klare Aussage der Finanzverwaltung gibt und dass man deshalb etwas so schwer Verdauliches in die Gesetzesbegründung hineinschreiben muss.
Die zweite Bemerkung betrifft die Rechte der Beschäftigten. Es ist hier insbesondere von den Gesetzesinitiatoren vieles gesagt worden, was nicht klar ist. Immerhin müssen wir genauer hingucken. Wir haben in der Vergangenheit, insbesondere bei Gesetzen, die eilig durchgezogen wurden, hinterher durchaus Überraschungen erlebt. Ich erinnere nur an die Sparkassenversicherung – das ist schon ein paar Jährchen her. Wir wollen bei aller Geschwindigkeit im Durchziehen doch genau hinschauen.Wir hoffen, dass Sie das unterstützen.
Die dritte Bemerkung.Wenn wir jetzt die monetäre Wirtschaftsförderung auf eine Institution konzentrieren, dann sollte das kein geschlossener Klub nur für die Regierung sein. Gerade wenn alles über eine Einrichtung läuft, dann sollte auch die Parlamentsminderheit ihre Chancen haben, sich am Verfahren zu beteiligen.
Ich will hier bewusst nicht fordern, weil ich Mehrheit und Minderheit durchaus zu unterscheiden weiß, dass wir das bestimmen wollten. Das wird letztendlich von der Regierungsmehrheit bestimmt. Aber eine Einbindung, die weiter geht als ein mehr oder minder sinnloser Beirat, der Monate, nachdem alles geschehen ist, sich einen Bericht abholen kann, sollte man in der Tat möglich machen.
Meine Damen und Herren, das wäre auch ein Zeichen, dass es der Regierungsmehrheit nicht unwichtig sein könnte, wenn sie in dieser zentralen Frage für die monetäre Förderung und damit der wesentlichen Seele der Wirtschaftsförderung in Hessen, gerade auch gegenüber den mittleren und kleinen Unternehmen – das ist mehrfach betont worden –,bereit ist,zu sagen:Das ist eine Aufgabe, der sich alle stellen sollen, und insoweit sollen auch alle die Chance haben, sich daran in entsprechendem Maße zu beteiligen.
Meine Damen und Herren, die Mehrheit mag einen Geist von Kooperation nicht nötig haben, um ihre Entscheidungen durchzusetzen. Aber es könnte klug sein, es dennoch zu tun; denn alle können voneinander lernen. – Vielen Dank.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Unsere Fraktion hat erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP. Die vorgesehene Verschmelzung der Investitionsbank Hessen auf die Landestreuhandstelle Hessen unter dem Dach der Landesbank Hessen-Thüringen halten wir für problematisch für eine Neuausrichtung und Verbesserung der hessischen Wirtschaftsförderung. Denn gerade angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise brauchen wir starke Förderbanken, die eine gesamtgesellschaftliche Steuerungsfunktion ausfüllen, um die Folgen der Krise abfedern zu können und um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
CDU und FDP beklagen die Fragmentierung des Fördergeschäfts. Es gebe in Hessen derzeit verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen internen Strukturen. Die Verschmelzung biete den „Raum für Effizienzsteigerungen, Kostensenkungen und Aufwandsreduzierungen... durch Verminderung des Abstimmungsbedarfs“.
Meine Damen und Herren, wenn die CDU die Fragmentierung und den hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Förderinstitutionen beklagt, dann ist das ungefähr so, als wenn ein Taschendieb die Zunahme von Diebstählen anprangert.
Denn die CDU-Alleinregierung war es doch,die die Fragmentierung der Wirtschaftsförderung in Hessen in der jetzigen Form geschaffen hat. Sie haben 2004 die HessenAgentur aus der Taufe gehoben und völlig unsinnigerweise die monetäre von der nicht monetären Förderung getrennt. Damit ist doch der erhöhte Abstimmungsbedarf zwischen IBH und Hessen-Agentur überhaupt erst nötig gemacht worden,den Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf beklagen.
Die Hessen-Agentur hat sich bisher, gelinde gesagt, nicht als schlagkräftiges Instrument erwiesen. Man kann es auch drastischer ausdrücken:
Die Hessen-Agentur ist noch nicht einmal in der Lage, die Landeswein- und -sektprämierung vernünftig zu organisieren. Wie wollen die eine vernünftige Standortkampagne für Hessen machen?
Das sage nicht ich, ich zitiere den Herrn Kollegen Posch, der das zugegebenermaßen in einer Zeit gesagt hat, als er gerade nicht Wirtschaftsminister war. Herr Posch forderte völlig zu Recht „die Auflösung des Geldstaubsaugers Hessen-Agentur und die Übertragung deren Aufgaben auf die IBH“. Recht hat Herr Posch.
Ich finde es nur sehr schade, dass Sie sich mit dieser fundamentalen Kritik an der Hessen-Agentur offenbar jetzt nicht durchsetzen konnten, wo Sie wieder Minister sind, Herr Minister. Die Hessen-Agentur hat peinliche Standortkampagnen organisiert wie „An Hessen führt kein Weg vorbei“. Für mich klingt das nach einer Drohung und nicht nach einer Einladung. Unter dem Titel „Hessen inspiriert“ wurden Dinge wie der Hessen-Duft oder auch Hessen-Pralinen mit Grüner-Soße-Füllung entwickelt – na lecker.
Kostensenkungen und Aufwandsreduzierungen, wie es im Gesetzentwurf von CDU und FDP beschrieben ist, standen bei der Hessen-Agentur nachweislich auch nicht im Vordergrund, denkt man einmal an teure Galafeiern in der Vergangenheit. Für eine vernünftige Wirtschafts- und Mittelstandsförderung braucht es mehr als ein Reisebüro der Landesregierung.
Die Hessen-Agentur wird als Wahlkampfinstrument der Landesregierung genutzt. Herr Posch sah gar – ich zitiere – in der „Finanzplanung den Vorwurf eines Wahlkampfhaushaltes“ bestätigt. – Dem kann ich voll zustimmen.
Sie haben mit der Hessen-Agentur einen aufgeblähten Apparat geschaffen, der statt Existenzgründern und Unternehmen die Freundschaften des Ministerpräsidenten fördert. So konnte der Ministerpräsident Freunde mit gut dotierten Posten versorgen.
Die Hessen-Agentur hat es nicht geschafft, sich als eine effiziente Beratungseinrichtung für kleine und mittelständische Unternehmen zu etablieren. Die Existenzgründer müssen zwischen der Beratung der Hessen-Agentur und der Investitionsbank Hessen hin- und herlaufen, um Förderung zu erhalten.
Meine Damen und Herren, das ist nicht weniger Bürokratie, das ist mehr Bürokratie.Wenn Sie den Irrsinn der verschiedenen Anlaufstellen endlich beenden wollen, dann schaffen Sie endlich die Hessen-Agentur ab und vereinigen Sie die monetäre Förderung wieder mit der nicht monetären Förderung.
Wir wollen die Investitionsbank Hessen als Dienstleister für die hessischen Unternehmen und Existenzgründer stärken.Wir wollen die monetäre und die nicht monetäre Wirtschaftsförderung in Hessen zusammenführen.
Es ist gut und richtig, dass die Interessen der Beschäftigten der IBH bei der geplanten Verschmelzung weitgehend gewahrt werden sollen. Darüber hinaus muss aber auch das Anliegen des Personalrats berücksichtigt werden, sowohl die Fortentwicklung des bestehenden Tarifvertragsrechts im Gesetzentwurf präziser zu fassen als auch die bestehende tarifliche Altersversorgung der IBH-Beschäftigten im Rahmen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu erhalten. Die beklagte Fragmentierung wird durch die Verschmelzung von IBH und LTH nicht beseitigt, auch wenn es in der Gesetzesbegründung heißt, man wolle alle Angebote „aus einem Guss“ anbieten.
Neben der neu gegründeten Wirtschafts- und Infrastrukturbank wird es die Hessen-Agentur weiterhin geben.Damit wird auch weiterhin ein Abstimmungsbedarf bestehen – das Problem, das Sie selbst in Ihrem Gesetzentwurf benennen.
Wir sind aber auch der Meinung, dass es der falsche Zeitpunkt ist, die Verschmelzung der Wirtschaftsförderung unter dem Dach der Helaba vorzunehmen. Es ist unverständlich, warum das Land Hessen gerade jetzt, wo mit Bund und Ländern eine Neuordnung der Landesbanken vereinbart ist, einen solchen Schritt tun sollte. Es ist zurzeit nicht abzusehen, welche Form die Neuordnung der Landesbanken haben wird, und es ist auch nicht abzusehen, ob die landespolitischen Interessen dann nicht ein ganz anderes Institutionengefüge sinnvoll und erforderlich machen.
Gerade jetzt, in Zeiten der Wirtschaftskrise, braucht das Land Hessen eine handlungsfähige Bank, mit deren Hilfe das Land Hessen eingreifen und steuern kann.Sie wickeln gerade den Opel-Kredit über die IBH ab, weil die Privatbanken nicht bereit waren, diesen Kredit zu geben. DIE LINKE befürwortet das in diesem Fall nicht, weil wir der Meinung sind, dass dort mit Staatsgeldern Arbeitsplätze vernichtet werden.
Aber wir sind durchaus der Meinung, dass das Land die Möglichkeit haben muss, direkt auf eine Bank zuzugreifen. Wir fragen uns, wie Sie das in Zukunft regeln wollen, wie direkt der Einfluss auf die Wirtschaftsförderung noch ist, wenn das unter dem Dach der Helaba ist.
Prinzipiell ist es sinnvoll, eine Wirtschafts- und Infrastrukturbank zu schaffen – aus der IBH, einer möglicherweise aus der Helaba herausgelösten LTH und der Hessen Agentur. Sie zeigen das im Gesetzentwurf selbst als eine mögliche Alternative auf, bleiben aber die Antwort auf die Frage schuldig, warum das keine Lösung wäre.
Die unrühmliche Rolle, die die Landesbanken in der Vergangenheit in Teilen gespielt haben, zeigt, dass die Frage des Eigentums allein keine ausreichende Garantie für eine gute Geschäftspolitik bietet. Deshalb ist für uns die Demokratisierung der Wirtschaftsförderung und der Bankgeschäfte eine ganz entscheidende Frage.
Wir brauchen eine Wiedereinbettung der Wirtschaft in die Gesellschaft, um politisch zu lenken und demokratisch zu kontrollieren. Wir brauchen einen wirtschaftlich handlungsfähigen Staat. Über die Wirtschaftsförderung des Landes lassen sich wichtige gesellschaftspolitische Ziele durchsetzen, beispielsweise indem man an die Kreditvergabe soziale und ökologische Mindeststandards koppelt,
gewerkschaftliche und Mitbestimmungsrechte einfordert. Daher halten wir es für sinnvoll,die IBH als eigenständige Anstalt bestehen zu lassen und nicht unter das Dach der Helaba zu bringen.