Protokoll der Sitzung vom 27.02.2013

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um auch damit aufzuräumen: Die CDU und auch die FDP sind gegen eine Amerikanisierung des deutschen Arbeitsmarktes. Wir wollen das nicht. Wir sind gegen ein „hire und fire“ in unserem Lande, und wir haben mit dem System des Ausgleichs zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den vergangenen 60 Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese sehr guten Erfahrungen wollen wir auch in der Zukunft konservieren und behalten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nur eines: Ich wehre mich dagegen, dass hier Leih- und Zeitarbeit auf einen Prüfstand gestellt werden, der so nicht in Ordnung ist. Leih- und Zeitarbeit sind wichtige Instrumente, insbesondere um Langzeitarbeitslosen und Niedrigqualifizierten den Einstieg oder gar den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es ist so, dass Unternehmen Menschen eine zeitlich begrenzte Möglichkeit bieten, Produktionsspitzen abfangen und sich gleichzeitig zu qualifizieren. Was ist daran zu kritisieren, meine sehr verehrten Damen und Herren? Das ist ein gutes Modell für alle Beteiligten.

(Beifall bei der CDU – Willi van Ooyen (DIE LIN- KE): Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!)

Aber es ist auch ein Modell zum Wiedereinstieg. Ich möchte gleichzeitig sagen, dass wir fehlgehen in der Annahme, einen Leih- und Zeitarbeiter so wie einen Facharbeiter zu bezahlen. Es wäre eine scharfe und starke Diskriminierung eines Facharbeiters, wenn wir den Leiharbeiter beim Einstig auf das gleiche Lohnniveau setzen würden.

(Zuruf von der LINKEN: Das ist doch lächerlich!)

Er muss sich qualifizieren, und er muss die Möglichkeit haben, auf den Status und den Level eines Facharbeiters aufzusteigen. Dann kann er auch den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU – Janine Wissler (DIE LIN- KE): Das ist eine Frechheit, was Sie da erzählen!)

Wir haben in Hessen keinen Anlass zu Traurigkeit oder zu Depressionen. Wir haben eine Arbeitslosenquote, die im Dezember letzten Jahres landesweit bei 5,7 % lag, und absolut gesehen sind heute weniger Menschen in unserem Land arbeitsuchend als vor 20 Jahren. Es waren insgesamt

2,3 Millionen Menschen in Lohn und Brot, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind und die in die Systeme eingezahlt haben. Das ist doch das, was wir wollen.

Lassen Sie mich zum Schluss sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Einige in diesem Hause bejammern einen Zustand, den fast alle europäischen Länder herbeisehnen würden. Das ist die Situation, in der wir sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Diese Situation bemäkeln und kritisieren Sie. In Frankreich oder Spanien liegt die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Regionen bei 85 %, in Spanien im Durchschnitt bei mehr als 50 %. Das ist so in Portugal, teilweise in Italien und Griechenland. Wir haben dagegen in Deutschland Verhältnisse, die diese Leute herbeisehnen, indem sie gern an diesen Zuständen partizipieren würden.

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss. – Wir müssen Schluss machen, dass wir unseren Standort, die Bundesrepublik Deutschland und dieses Land Hessen schlechtreden. Das wollen wir nicht, und dazu rufe ich Sie auf. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Reif. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Rudolph.

Herr Präsident, wir bitten, über unseren Antrag, Drucks. 18/7013, unmittelbar abzustimmen.

Herr Schaus, bitte.

Herr Präsident, sofern der Antrag der GRÜNEN auch direkt abgestimmt werden soll – wovon ich ausgehe –, beantragen wir, die Ziffer 8 des Antrags der GRÜNEN getrennt abzustimmen.

Herr Bellino, bitte.

Herr Präsident, dann können Sie auch über unseren Antrag abstimmen lassen.

Herr Wagner, bitte.

Herr Präsident, wir bitten, die Punkte 1 und 2 des Antrags von CDU und FDP getrennt von den übrigen Punkten abzustimmen.

Dann stimmen wir jetzt ab. Tagesordnungspunkt 40, Antrag der SPD-Fraktion, Drucks. 18/7013. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen von FDP und CDU ist der Antrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über Tagesordnungspunkt 37 abstimmen, Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/7010. Dort lasse ich zuerst über Punkt 8 abstimmen. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen von FDP und CDU und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist dieser Punkt 8 abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den übrigen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von LINKEN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen von CDU und FDP ist der übrige Antrag auch abgelehnt.

Ich lasse jetzt über Tagesordnungspunkt 63 abstimmen, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/7059. Als Erstes über die Punkte 1 und 2. Wer diesen Punkten 1 und 2 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Zustimmung durch das gesamte Haus.

Dann lasse ich über die übrigen Punkte des Antrags von CDU und FDP abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung von CDU und FDP und Gegenstimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der Fraktion DIE LINKE ist auch der übrige Antrag angenommen.

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze – Drucks. 18/6972 zu Drucks. 18/6068 –

Berichterstatter ist der Kollege Honka. Herr Honka, Sie haben zur Berichterstattung das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP – –

(Unruhe)

Einen Moment. – Ich weiß, dass nachmittags viel zu bereden ist. Aber wir sollten Herrn Honka schon die Berichterstattung ermöglichen, Herr Kollege Schaus.

Vielen Dank, Herr Präsident, damit jeder weiß, worum es geht.

Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/6911 in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Kollege Honka. – Als erster Redner hat sich Herr Paulus für die FDP-Fraktion gemeldet. Bitte schön, Herr Paulus, Sie haben das Wort. Die Redezeit beträgt 7:30 Minuten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits der Gesetzentwurf im September letzten Jahres für ein Zweites Gesetz zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze ist auf eine sehr positive Resonanz gestoßen. Schon damals hat die FDP-Fraktion diesen Entwurf begrüßt; denn die Landesregierung hat ein zukunftsweisendes, modernes Gesetz vorgelegt, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung vollumfänglich umsetzt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Diese erfolgreiche Arbeit wurde im Rahmen der Anhörung im November des vergangenen Jahres von Impulsgebern aus der Praxis bestätigt. Der Großteil der außenstehenden Sachverständigen hat den Entwurf unterstützt und durch wichtige und sinnvolle Anstöße bereichert. Wir haben uns mit den Anregungen sehr intensiv, aber auch kritisch auseinandergesetzt. In dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die diskutierten Punkte auch unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung so eingearbeitet worden, dass allen Interessen umfassend Rechnung getragen wurde.

Als Beispiel sei die auch vonseiten der Opposition aufgegriffene Frage der Anzahl der Gutachten bei Entscheidungen, die vollzugsöffnende Maßnahmen betreffen, genannt. Derart wichtige Entscheidungen sind immer mit einem großen Risiko behaftet. Wir halten daher ein Gutachten für nicht in jedem Fall ausreichend. Andererseits muss eine Dauerbegutachtung der Sicherungsverwahrten vermieden werden. Die nun gefundene Lösung, bei dem zweiten Gutachten auf vorhandene Gutachten zurückzugreifen, ist effizient und zweckmäßig, ohne dabei Sicherheitsrisiken außer Acht zu lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Im Rahmen der Anhörung wurde auch die Aufnahme einer Gewaltschutzklausel diskutiert. Gewalt unter Sicherungsverwahrten ist bereits jetzt verboten. Aus der Fürsorge

pflicht des Staates resultiert selbstverständlich auch eine Schutzpflicht gegen Übergriffe seitens anderer Untergebrachter. Einer nochmaligen Betonung im Gesetz bedarf es daher nach unserer Auffassung nicht.

Während der ganzen Diskussion um die Sicherungsverwahrung dürfen wir den eigentlichen Leitgedanken nicht vergessen: Gefährliche Straftäter, die ihre Strafe verbüßt haben, aber noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, müssen nun anders als gewöhnliche Häftlinge behandelt werden. Die Sicherungsverwahrung muss sich daher evident vom Strafvollzug unterscheiden, wobei der Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehen.