Die Rede des Kollegen Wagner bot ein Beispiel an Solidarität mit dem möglichen Koalitionspartner, indem Sie das Elternwahlrecht gelobt haben – das Elternwahlrecht, das wir in Hessen mit dem Hessischen Schulgesetz von 2011 ermöglicht haben,
wodurch Eltern entscheiden können, ob sie die Beschulung an einer der sehr vielen guten Förderschulen vorziehen oder ob sie eine inklusive Beschulung wollen. Sie sagen, das sei Teil des SPD-Gesetzentwurfs. Ich kann dazu nur sagen, dass es offensichtlich ein Elternwahlrecht erster und zweiter Klasse geben soll, da es für eine ganze Gruppe nicht gelten soll, nämlich die entsprechenden Erziehungshilfeschulen für Lern- und Sprachbehinderungen. Wenn es nach Ihnen geht, werden diese aufgelöst. Da treten Sie aber dem entschiedenen Widerstand von CDU und FDP in diesem Hause entgegen.
Wenn man sich das ganze Verfahren anschaut, sieht man, dass es der Rückschritt in alte Verfahrensmuster ist. Man muss sagen, es ist ein Ausbund an Bürokratie, den Sie dort wieder aufbauen möchten. Sie möchten bewährte Instrumente wie die Förderausschüsse abschaffen. Sie möchten die Gutachten, die erstellt werden, wieder verpflichtend machen, also mehr Bürokratie statt weniger, und Sie machen es für Eltern und Schülerinnen und Schüler noch unübersichtlicher.
Sie sagen, sie würden mit Ihrem Gesetzentwurf den Ressourcenvorbehalt abschaffen. Gleichzeitig möchten Sie, dass es beim Schulträger angesiedelte Kommissionen gibt, die entscheiden sollen, wie gefördert werden soll. Da frage ich mich allen Ernstes: Wer entscheidet denn, wie viele Ressourcen dafür zur Verfügung stehen? Das ist doch nichts anderes als ein Ressourcenvorbehalt durch die Hintertür, und zwar dort abgeladen, wo er nicht hingehört, nämlich bei den Schulträgern.
Sie sagen immer, wir seien eine kommunalfeindliche Landesregierung. Aber das ist das Kommunalfeindlichste, was ich je auf dem Tisch liegen hatte: dieser Gesetzentwurf und die Regelungen, die Sie dort zur Inklusion in Hessen vorgesehen haben.
Dann haben Sie vorhin in Ihrer Rede gesagt, Sie möchten, dass Stellen von den Förderschulen an die allgemeinbildenden Schulen gegeben werden. Man könnte sagen, das ist der Grundsatz „Ressource folgt Kind“. Da frage ich mich: Was läuft denn seit 2011? Genau diesen Grundsatz haben wir doch im Schulgesetz von CDU und FDP hier beschlossen: „Ressource folgt Kind“. Es wird nicht mehr starr auf Klassengrenzen geschaut, sondern es wird nach Förderbedarfen geschaut. Dementsprechend werden die Ressourcen im Rahmen des Möglichen umgeschichtet werden. Das ist doch genau das, was Sie hier postuliert haben. Das ist in Hessen schon längst Praxis, und das sollten Sie sich vielleicht noch einmal anschauen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ganz klar muss man auch sagen: Förderschulen sollen aus Ihrer Sicht für die Inklusion geöffnet werden. Das ist ein Gedanke, dem man durchaus einiges abgewinnen kann. Da sind wir uns ausnahmsweise ein Stück weit einig. Da gibt es einige vielversprechende Pilotprojekte in Hessen. Die möchte ich mir sehr genau anschauen. Das sind aber hauptsächlich Schulen im privaten Bereich. Ich denke, wir sollten schauen, wie sich das in einigen Jahren entwickelt hat, ob wir das aufs reguläre Schulwesen übertragen können.
Das ist übrigens auch etwas, was ich Herrn Kollegen Wagner sehr stark zum Vorwurf machen muss. Sie haben selbst immer wieder in Ihren Landtagsreden gesagt: Inklusion ist ein Prozess, der mindestens zehn Jahre brauchen wird.
Eineinhalb Jahre, nachdem wir ein neues Hessisches Schulgesetz mit einer völlig neuen Systematik der Förderung, mit einem neuen einheitlichen System, mit Beratungs- und Förderzentren beschlossen haben, die wie ein Netz über das Land gelegt wurden, um die vielen positiven Ansätze, die wir dort haben, einheitlich zu organisieren und auszugestalten, stellen Sie sich hierhin und behaupten, es würde nichts laufen, diese Landesregierung verhindere Inklusion. Da muss man doch sagen: Das glaubt Ihnen kein Mensch.
Schließlich braucht man für solche Sachen ein bisschen mehr Zeit zur Umsetzung als gerade einmal eineinhalb Jahre. Das sagen Ihnen auch alle Fachleute.
Von daher bleibt für mich eines festzuhalten: Dieser Gesetzentwurf ist nicht die Genesis, ist nicht der Anfang, sondern er wäre der Anfang vom Ende, wenn wir ihn so beschließen würden. Zwei Schritte zurück, damit ein Schritt nach vorne kommt, das ist die Logik der SPD. Das ist nicht die Logik von FDP und CDU in diesem Haus. Von daher freuen wir uns auf die Anhörung; denn ich denke, viele unserer Bedenken werden dort bestätigt werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hessen möchte hin zu einem inklusiven Schulsystem, und Hessen ist bei dieser Absicht auf einem ausgesprochen guten Weg.
Ich bin vor allem stolz auf die vielen Schulen, die sich sehr engagiert auf diesen Weg gemacht haben, die auf der Grundlage des neuen Hessischen Schulgesetzes und der dazugehörigen Verordnung ihre Verantwortung wahrnehmen, vor Ort eine inklusive Schule zu entwickeln in einer Schulgemeinde, in der Eltern, Lehrer und Schülerinnen und Schüler gemeinsam einen Gewinn darin sehen, Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen gemeinsam mit den anderen Kindern in der Regelschule zu beschulen, zu unterstützen, individuell zu fördern, aber auch zu fordern, damit sie ihre Potenziale entsprechend entwickeln können.
Meine Damen und Herren, gerade weil sich diese Schulen, weil sich die Eltern, weil sich die Lehrkräfte auf den Weg gemacht haben, beschulen wir so viele Schülerinnen und Schüler wie noch nie in der Regelschule, obwohl sie entsprechenden Förderbedarf haben oder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zu kämpfen haben.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler steigt kontinuierlich. Es waren 14,8 % im Schuljahr 2010/2011, 17,3 % im Schuljahr 2011/2012, und nach den jetzt noch nicht endgültig bis auf die letzte Zahl vorliegenden Zahlen für das Schuljahr 2012/2013 werden wir bei rund 20 % bei der sogenannten Inklusionsquote liegen. Damit liegen wir nach dem Bericht der Bertelsmann Stiftung von dieser Woche unter den fünf Bundesländern mit der höchsten Steigerungsrate im Hinblick auf den Inklusionsanteil.
Das zeigt auch, Herr Kollege Wagner, dass die Landesregierung ihren Auftrag ernst nimmt. Das haben auch schon die anderen Zahlen gezeigt, die hier bereits angesprochen worden sind. Die Zahl der Ablehnungen zur inklusiven Beschulung ist um mehr als die Hälfte gesunken. Es gab 2.320 einstimmige Verfahren im Hinblick auf die Beschulung, sei es bei ca. 2.000 Schülerinnen und Schülern im Bereich der inklusiven Beschulung, sei es der Fall, dass man sich einstimmig für die Förderschule entschieden hat.
Meine Damen und Herren, ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass die Eltern die freie Wahl haben müssen, ob sie ihr Kind an der Förderschule besser gefördert sehen oder ob sie der Meinung sind, dass sie ihr Kind lieber in einer Regelschule beschult haben möchten. Das hat, mit Verlaub, nicht alleine etwas mit der entsprechenden Ausstattung zu tun. Das hat auch etwas mit den Beeinträchtigungen, mit den Behinderungsformen des Kindes zu tun und mit der Frage, wo man für sein Kind die beste Förderung gegeben sieht.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig nimmt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in unserem Förderschulsystem ab, weil wir sukzessive umsteuern in die inklusive Beschulung in der Regelschule. Wir liegen mit der Quote der Beschulung in unseren Förderschulen auch weiter unter dem Bundesschnitt und sind natürlich noch ehrgeizig. Auch das möchten wir noch verbessern. Wir möchten diese Quote auf 4 % absenken.
Wir befinden uns aber zurzeit in diesem Umstrukturierungsprozess, und da tragen die neuen gesetzlichen Regelungen nicht von heute auf morgen, sondern das ist ein Prozess, der sich kontinuierlich entwickeln muss. Das ist ein Prozess, der organisch wachsen muss. Denn eines sollte in diesem Hause hoffentlich klar sein: Wenn wir das mit der Brechstange machen, wenn wir glauben, von Wiesbaden aus verordnen zu können, mit welcher Geschwindigkeit an welcher Stelle Inklusion stattzufinden hat, dann werden wir Widerstände produzieren. Dann wird es für keine Schule ein Vorteil sein, und es wird vor allem für die Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen und Behinderungen kein Vorteil sein. Nein, ihre Teilnahme in den Regelschulen soll ein Gewinn sein, und genau diese Gewinne müssen wir vor Ort entwickeln.
Dass wir das so entwickeln, liegt auch daran, dass wir so viele Förderschullehrkräfte wie noch nie in der allgemeinen Schule zur sonderpädagogischen Unterstützung einsetzen. Frau Habermann, ich kann Ihnen nur sagen: Sie haben die völlig falschen Zahlen. Wir haben mehr als 2011, wir haben mehr als 2010. Es sind mehr als 1.600 Förderschullehrerstellen, die in der Regelschule eingesetzt sind, damit sie dort Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen unterstützen. Herr Kollege Wagner, hören Sie gut zu: Es kommen jedes Jahr nicht maximal 40 Stellen hinzu, sondern mindestens 40 Stellen. Das ist ein großer Unterschied,
weil wir eben sukzessive im System umsteuern, weil wir die entsprechenden Bedarfe beobachten und weil wir entsprechend flexibel nachsteuern. Das lässt sich auch untermauern, Herr Kollege Wagner; denn wir haben entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Ich darf nur das Beispiel der Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bringen, wo wir hessenweit die Grundunterrichtsversorgung der Förderschule umsteuern, entsprechend dem Anwahlverhältnis der Eltern, wo wir diese Regelung auch auf die blinden Schülerinnen und Schüler übertragen und wo wir sogar jetzt mit der ersten Modellregion Inklusion in Wiesbaden erproben, dass alle Stellen, die aus der Grundunterrichtsversorgung an Förderschulen frei werden, komplett in das System der Regelschule gehen. Das heißt, wir werden sicherlich mehr als 40 Stellen im Jahr für den inklusiven Unterricht obendrauf
Was Sie völlig unterschlagen – es ist schon bezeichnend, dass dieser Begriff in der Debatte weder bei Rot noch bei Grün, noch bei der LINKEN-Fraktion gefallen ist –, ist der große Anteil an Schülerinnen und Schülern, die wir präventiv in der Regelschule unterstützen. Über 22.000 Schülerinnen und Schüler werden präventiv von Förderschullehrerinnen und -lehrern unterstützt, auch in den Teams zusammen mit den Regelschullehrerinnen und -lehrern, wo wir dafür sorgen, dass ihre Probleme sich gar nicht erst zu einem festgestellten sonderpädagogischen Bedarf ausprägen, sondern dass sie so unterstützt werden, dass sie ihre Probleme überwinden können, dass sie ihre Situation verbessern und dementsprechend für das Leben fit gemacht werden.
Es ist eine Mär, dass wir in irgendeiner Weise Eltern, wie auch immer um die Ecke oder indirekt, wie das hier formuliert worden ist, zwingen würden, sich für das Förderschulsystem zu entscheiden. Meine Damen und Herren, Sie sind es, die in diesem Gesetzentwurf einen versteckten Ressourcenvorbehalt in § 55 aufnehmen, wohl wissend, dass auch Sie nicht das Geld im Keller drucken können. Sie machen aber den großen Fehler, das Verfahren wieder zu bürokratisieren, die Schule nicht mehr mitzunehmen, sondern die Entscheidung von der Schule wieder in die Behörde zurück zu verlagern.
Es war ein Riesengewinn, dass mit dem neuen Schulgesetz jetzt die Schule zuständig ist. Die Schule fühlt jetzt die Verantwortung. Die Schule will so agieren, dass es für alle Beteiligten ein Gewinn ist. Es ist nicht mehr eine anonyme Behörde, wie bei Ihnen, es ist nicht mehr so, dass der Schulleiter nicht Mitglied des Förderausschusses ist. Es ist die Schulgemeinde als solche, die sich auf den Weg gemacht hat, die diese inklusive Beschulung möchte, die auch vor Ort zusammen mit dem BFZ, mit dem Schulamt schaut, wie sie dies möglich machen kann. Meine Damen und Herren, sie nimmt vor allem die Eltern mit. Wir agieren nicht mehr so wie Sie gegen den Elternwillen.
Die Kinder werden generell an der allgemeinen Schule angemeldet. Die Stimme der Eltern gibt im Förderausschuss den Ausschlag, denn ohne die Stimme der Eltern ist eine Einstimmigkeit, wie im Gesetz vorgesehen, nicht möglich.
Aber anders als bei Ihnen – Stichwort: Auflösung, und zwar schon festgelegte zeitliche Auflösung der Förderschule im Bereich Lernen – haben die Eltern bei uns wirklich die Auswahlmöglichkeit. Vielleicht haben Sie zu wenige Förderschulen besucht, um das vor Ort in der Praxis einschätzen zu können. Es kann sehr gute Gründe dafür geben, dass ich mein Kind in einer Förderschule beschulen lassen möchte. Ich nenne einfach ein Beispiel von einem jungen Mann, der mich sehr beeindruckt hat
ich komme zum Schluss –, der nach seinem Förderschulbesuch geschildert hat: „Nach Besuch der Praxisklasse an einer Förderschule machte ich meine Ausbildung als Kfz
Lackierer und habe heute meinen eigenen kleinen Betrieb.“ – Der junge Mann, Tahir heißt er, ist jetzt 20 Jahre alt. Er hat genau das genossen, dass es ein besonderes Konzept der Berufsorientierung mit einem speziellen berufsorientierten Abschluss gibt, der die Menschen nicht nur fit für die Schule, sondern vor allem fit fürs Leben macht.
Nein, wir haben sehr gute gesetzliche Grundlagen, insbesondere auch in Bezug auf das Engagement unserer Schulen für ein inklusives Schulsystem. Ihr Gesetzentwurf ist mitnichten eine Weiterentwicklung, sondern er ist ein Rückschritt. Er etikettiert weiter Kinder, statt ein inklusives System zu denken, weil das gesamte System bedarfsgerecht mit den entsprechenden Ressourcen verknüpft wird.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, vor allem den Lehrkräften ein besonderes Lob auszusprechen. Meine Damen und Herren, da rede ich von allen Lehrkräften, sowohl von denen an der Regelschule als auch an den Förderschulen bzw. an den Berufs- und Förderzentren.
Es geht darum, das inklusive Schulsystem gemeinsam organisch weiterzuentwickeln, sonst werden wir Widerstände produzieren. Dafür müssen wir alle Eltern mitnehmen. Dafür müssen wir alle Lehrkräfte mitnehmen. Dafür müssen wir die Schülerinnen und Schüler mitnehmen, damit es möglichst bald überall heißt, dass Anderssein völlig normal ist.
Das ist Ziel der Teilhabe an der Gesellschaft. Ein inklusives Schulsystem kann einen großen Schritt leisten, kann
auch Vorreiter in der Gesellschaft sein. Aber es geht darum, nicht fit für die Schule zu machen, sondern wir müssen fit fürs Leben machen. Dementsprechend müssen wir die Gesellschaft als Ganzes mit nach vorne nehmen. – Danke.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung durchgeführt.