Protokoll der Sitzung vom 19.03.2013

Herr Grüttner ist Wiesbadener. Er ist nur Leih-Offenbacher.

(Große Heiterkeit)

Ich will noch etwas berichten. Wir haben vor Jahrzehnten vor 3.000, 4.000, 5.000 Zuschauern gespielt auf einer ganz normalen Sportanlage mit zehn oder zwölf Platzordnern. Die Leute sind friedlich gekommen und friedlich wieder gegangen. Heute ist es so: kein Flaschenbier, alle Getränke in Bechern, Sicherheitsdienst, Polizei – bei einer zu erwartenden Zuschauerzahl von 1.200 bis 1.300 Leuten. Das ist auch für den Sport nicht einfach, und das ist eigentlich eine Sache, die man so nicht akzeptieren kann. Deshalb bin ich sehr dafür, da stimme ich Herrn Mack zu, dass die Leute, die dabei ertappt werden, dass sie nur Randale machen wollen, einer Bestrafung zugeführt werden.

(Beifall bei der CDU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich denke, dass es richtig ist, wenn wir den Breitensport in besonderer Weise fördern; denn dort erreichen wir viele, viele Menschen, die gutwillig sind, und wir erreichen auch die Eltern, die begriffen haben, dass sie ihrem Kind ein Stück Zukunft entziehen, wenn sie ihm die Möglichkeit der Bewegung entziehen. Es muss noch stärker in die Elternschaft hineingetragen werden, dass das einfach wichtig ist.

In der Sportpolitik gibt es keinen Punkt, wo man sagen kann, es ist alles schon zu 100 % erreicht. Wo gibt es das denn? Wir alle sind aufgerufen, uns im Rahmen unserer Möglichkeiten einzubringen. Einen Teil der Situationen,

die heute hier geschildert worden sind, müssen wir positiv besetzen und Lösungen auf den Weg bringen. Wenn ich hier für die CDU-Fraktion spreche, denke ich, sagen zu können: Wir sind bereit, mit allen, die gutwillig sind, an dieser Sache weiterzuarbeiten – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Jugend des Landes Hessen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zur Regierungserklärung beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Verlagerung der Zuständigkeit nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz auf die Hessische Eichdirektion – Drucks. 18/7121 –

Der Gesetzentwurf wird von der Landesregierung eingebracht. Herr Staatssekretär Weinmeister, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe heute den Entwurf für ein Gesetz ein, das die Zuständigkeit für die Überwachung nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz neu regelt. Bislang wurde dies nur im Einzelfall von den jeweiligen Kreisausschüssen bzw. den Magistraten der kreisfreien Städte überwacht.

Wir haben uns nach einer Änderung der europäischen Rechtsordnung, bei der es darum geht, dass die Produktkennzeichnungen hinsichtlich ihres Energieverbrauchs kontinuierlich überwacht werden müssen, dazu entschieden, die kommunale Familie von dieser Aufgabe zu entbinden, auch um zu einer stärkeren Bündelung zu kommen. Wir schlagen deswegen in unserem Gesetzentwurf vor, die Hessische Eichdirektion mit dieser Überwachung zu beauftragen.

Das ist ein Weg, bei dem wir auf der einen Seite eine Behörde haben, die das ordentlich umsetzen kann, weil sie über die notwendige Erfahrung verfügt, und auf der anderen Seite die Magistrate und die Kreisausschüsse von dieser Aufgabe entbinden. Das ist auch ein guter Beitrag zur Arbeit der Kommunen. Deswegen bitte ich Sie darum, sich in den Beratungen wohlwollend mit diesem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Auf eine Aussprache wird verzichtet. Ich stelle fest, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung durchgeführt worden ist.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik – Drucks. 18/7122 –

(Günter Rudolph (SPD): Der Wirtschaftsminister ist zuständig! Wo ist er denn? Noch gibt es eine Zuständigkeit im Rahmen der Landesregierung! – Gegenrufe von der CDU)

Herr Staatssekretär Saebisch ist anwesend und bringt den Gesetzentwurf ein. – Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir eine große Freude und Ehre, dass ich den Gesetzentwurf heute in den Hessischen Landtag einbringen kann.

(Dem Redner werden Unterlagen überreicht. – Hei- terkeit und Beifall bei der CDU und der FDP – La- chen bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN – Zurufe von der SPD: Wie peinlich!)

Dass der Herr Minister mir jetzt auch die Vorlage reicht, erhellt es umso mehr. – Ich darf Ihnen vortragen, dass wir in diesem Gesetzentwurf den Vollzug der Marktaufsicht über harmonisierte Bauprodukte und die Beseitigung von Hemmnissen für den freien Warenverkehr regeln. Ich glaube, uns alle in diesem Hause eint es, dass wir eine kostensparende Lösung und eine Erleichterung für die Länder erreichen wollen. Auch die zentrale Aufgabenwahrnehmung beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin ist, denke ich, unstrittig. Daher sehen wir einer schnellen und effizienten Ausschussberatung und dann einem schnellen und erfolgreichen Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens in unserem Haus entgegen. – In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Auch hier haben wir vereinbart, dass wir auf eine Aussprache verzichten.

Wir überweisen den Gesetzentwurf in erster Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Wirtschaftsausschuss. – Dem widerspricht keiner. Somit ist das beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz über die Neuregelung schulischer Inklusion in Hessen (GENESIS) – Drucks. 18/7125 –

Zur Einbringung erteile ich Frau Kollegin Habermann für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf droht in Hessen zu scheitern. Mit dem Schulgesetz und der Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung wurden Regelungen getroffen, die die inklusive Beschulung verhindern und die Akzeptanz bei Eltern und Schulen verringern. Diesen Befund teilen viele Förderzentren, Eltern und Schulen im Land. Diese können Sie auch nicht mit den im vergangenen Monat veröffentlichten Zahlen täuschen.

Die Anzahl der abgelehnten Anträge auf inklusive Beschulung sei von 260 im Schuljahr 2011/2012 auf 140 im Schuljahr 2012/2013 gesunken. Mit Verlaub, hier werden Äpfel mit Birnen verglichen; denn im Schuljahr 2011/2012 wurde kein Kind ohne eine Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung in eine Förderschule überwiesen. Ab dem Schuljahr 2012/2013 allerdings können Kinder auch ohne diese Überprüfung direkt in der Förderschule angemeldet werden. Meine Damen und Herren, diese Kinder tauchen in ihrer Statistik nicht auf. Ihre Zahl ist bisher nicht bekannt.

(Günter Schork (CDU): Stimmt ja gar nicht!)

Herr Schork, das habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen, sondern diese Auskunft steht auf dem Papier, das uns das Kultusministerium selbst vorgelegt hat. – Ohne Vergleichbarkeit erfüllen Ihre Zahlen aber nur einen Zweck: Sie wollen Erfolge vorgaukeln, wo es keine gibt.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Bisher wurden 140 Anträge auf inklusive Beschulung abgelehnt – im laufenden Schuljahr sind einige Überprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen –, und zusätzlich wurden 378 Kinder auf Empfehlung des Förderausschusses an die Förderschule überwiesen. Über die Gründe dafür wissen wir allerdings nichts. Wenn man weiß, dass im vergangenen Schuljahr 60 % der Ablehnungen mit fehlender sächlicher und personeller Ausstattung begründet wurden, kann man sich aber vorstellen, dass auch hier der Ressourcenvorbehalt eine Rolle gespielt hat.

Dieser Ressourcenvorbehalt führt nämlich dazu, dass die Eltern auf ihren Wunsch nach inklusiver Beschulung verzichten und die Förderzentren sie darin noch bestärken müssen, weil sie die notwendige Förderung in der Regelschule nicht sichergestellt sehen und sie auch nicht bereitstellen können. Entgegen Ihren eigenen Veröffentlichungen war nämlich die Gesamtzuweisung für sonderpädagogische Förderung 2010 mit 1.651 Stellen höher als 2012 mit 1.604 Stellen. Meine Damen und Herren, wie man hiermit Inklusion bewerkstelligen will, sollten Sie uns noch einmal erklären.

(Beifall bei der SPD)

Ohne diese Förderung bereitzustellen, zerstören Sie aber bei den Eltern und in den Schulen die Bereitschaft und das Verständnis und belasten die überaus engagiert arbeitenden Förderzentren erheblich.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das ändern. Die UN-Konvention definiert ein individuelles Recht des Kindes und damit die Verpflichtung der Länder, durch Bereitstellung der personellen Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass Kinder mit Förderbedarf bestmöglich gefördert werden können, wenn sie die allgemeine Schule besuchen. Wir wollen, dass Eltern dieses Recht für ihre Kinder wahrneh

men können. Deshalb müssen an den allgemeinen Schulen zusätzliche Stellen mit sonderpädagogischer Kompetenz eingerichtet werden. Bei geringer werdenden Schülerzahlen in den Förderschulen müssen diese Kapazitäten den Schulen und Förderzentren zur Erweiterung der Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Mit unserem Gesetzentwurf wird der Ressourcenvorbehalt aufgehoben, sodass die Eltern ein echtes Wahlrecht haben.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Aber der Übergang zu einem inklusiven Schulsystem erfordert nicht nur das Engagement des Landes, sondern auch eine regelmäßige und verbindliche Kooperation zwischen Schul- und Jugendhilfeträger und dem Land. Deshalb enthält unser Gesetzentwurf einen Passus, der diese Kooperation regelt, über ein Förderbudget die Förderung an den Schulen sicherstellt und gegebenenfalls Schwerpunktschulen für einen sukzessiven Übergang festlegt.

Wir wollen ausdrücklich auch Förderschulen ermuntern, als inklusive Schulen zu arbeiten und Kinder ohne Förderbedarf aufzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dies sollte innerhalb der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden; denn oftmals verfügen Förderschulen bereits über notwendige therapeutische Einrichtungen und Förderinstrumente, die ohne zusätzliche Aufwendungen weiter genutzt werden können. Wir haben inzwischen zwei Schulen in Hessen, die sich als Förderschulen auf den Weg gemacht haben, inklusiv zu arbeiten, und die dies im letzten Schuljahr auch mit einem großen Zuspruch begonnen haben.

Inklusive Schule umsetzen heißt auch, eine Entwicklungsperspektive vorzugeben. Ich erinnere an den Prozess der sukzessiven Auflösung der Sonderkindertagesstätten in Hessen. Er dauerte damals zehn Jahre. Meine Damen und Herren, heute ist es selbstverständlich, dass Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam eine Kindertagesstätte besuchen können. Für die Schulen mit Schwerpunkt Lernen wollen wir ebenfalls eine solche zeitliche Perspektive vorgeben und ab dem Schuljahr 2015/2016 keine neuen Kinder in die Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen aufnehmen. Lernhilfeschulen sind in vielen anderen Ländern völlig unbekannt. Mit der entsprechenden Ausstattung der Schulen können diese Kinder, deren Handicap oft nicht fehlende Auffassungsgabe, sondern fehlende Sozialisationserfahrung und mangelhafte Sprachkenntnisse sind, in einer allgemeinen Schule ebenfalls erfolgreich lernen.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Interesse der Kinder unterstützen. Wir erwarten eine konstruktive Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))