Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Vielen Dank, Frau Kollegin Wallmann. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Roth von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit dem Dank beginnen. Ich erspare mir, jetzt die Namen einzeln zu nennen, aber ich danke zuallererst dem Petitionsreferat, das sehr sach- und fachkundig die Abgeordneten auf die Sitzungen vorbereitet und immer wieder auf den einen oder anderen Punkt aufmerksam macht.

Ich bedanke mich insbesondere bei den Ministerien, die so, wie es vorgesehen ist, ihre Hausaufgaben ordentlich gemacht haben und ordentlich machen. Da muss man an erster Stelle das Innenministerium nennen, nicht in der Gesamtheit – das wäre falsch –, aber insbesondere für die Ausländerpetitionen. Frau Wallmann hat zu Recht Frau Ruf-Hilscher genannt, die diejenige ist, die aus den Ministerien am beständigsten im Petitionsausschuss anwesend ist und, ob es mir bei der einen oder anderen Entscheidung

passt oder nicht, immer klar zu der Frage, die ansteht, etwas sagen kann. Dafür herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Ich könnte jetzt zu vielen Punkten, die angesprochen worden sind, aus meiner Sicht etwas sagen. Ich muss das, was schon gesagt ist, nicht noch einmal bestätigen. Ich will aber einen Punkt herausgreifen und zitiere aus dem Vierten Bericht:

Leider ist es immer noch nicht möglich, Petitionen online einzureichen, da sich einige im Landtag vertretene Fraktionen gegen die dafür erforderliche Änderung der Geschäftsordnung noch in dieser Wahlperiode ausgesprochen haben.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mir ist es unterm Strich egal, wer sich dagegen ausgesprochen hat. Ich finde es äußerst misslich, dass das noch nicht geschehen ist, obwohl der erste Antrag dazu in der 16. Wahlperiode vorlag. In der 17. Wahlperiode gab es dazu einen Antrag, und jetzt haben wir – das ist ein Fortschritt – einen fraktionsübergreifenden Antrag. Alle fünf Fraktionen sind der Meinung, wir müssen die Geschäftsordnung an dem Punkt ändern; denn an der Stelle – so viel Kommentar sei gestattet – ist Hessen kein Leuchtturm.

15 Bundesländer und ein Bundestag, in allen sind Onlinepetitionen möglich, mit einer kleinen Einschränkung in Brandenburg, nur in Hessen nicht. Das ist mit Blick auf einige Petitionen, die eingehen, ein Problem. Frau Kollegin Öztürk hat viele davon genannt. Ich nenne noch die 127.000 Unterzeichner der KiföG-Petition. Das sind derzeit im Petitionsreferat 14 Aktenordner Unterschriften. Das wäre deutlich leichter zu haben, wenn diese Petition online eingereicht werden könnte. Es muss auch niemand Angst haben, dass durch die Onlinepetitionen – das beweisen alle anderen Bundesländer – die Zahl der Petitionen deutlich ansteigen würde.

Aber die Petenten verändern sich. Ich bin vom Alter her selbst betroffen. Bei den Sprecherkonferenzen wird jeweils deutlich, dass bei dem Verfahren vor online in der Regel Männer im Alter von 60 aufwärts die Petitionen einreichen, im Gros. Seit Onlinepetitionen eingeführt sind, haben sich die Petenten, ohne die einzelnen Petitionen bewerten zu wollen, verändert. Es kommt ein ganz anderes Spiegelbild der Gesellschaft in den Petitionen zum Vorschein.

Deshalb greife ich noch einmal die gemeinsame Initiative der Vorprüfungskommission auf, die einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vorbereitet hat. Im Wesentlichen geht es dabei um einen einzigen Satz. In § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung soll folgender Satz hinzugefügt werden:

Der Schriftform genügt auch eine per E-Mail übermittelte Eingabe, wenn das auf der Internetseite des Landtags für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, warum wir diesen Passus nicht in die Geschäftsordnung aufnehmen können. Damit würden wir vielen Ministerien, dem Petitionsreferat und dem einen oder anderen Abgeordneten das Arbeiten mit der Petition deutlich erleichtern, ganz zu schweigen von den Petentinnen und Petenten, denen es leichter möglich wäre, einen Zugang zu diesem Landtag zu finden.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb erlaube ich mir, am Ende eine Einladung an alle Fraktionen auszusprechen, die eigene Fraktion eingeschlossen. Seit gestern ist es ja offensichtlich möglich, dass hier auch fünf Fraktionen gemeinsam Anträge einbringen.

Sie müssen zum Ende Ihrer Rede kommen.

Ich schlage vor, nach den Osterferien noch einmal einen Vorstoß zu unternehmen. Wir sollten diese Geschäftsordnungsänderung nicht mit allen möglichen anderen Änderungen überfrachten, die womöglich länger Zeit brauchen. Diesen einen Punkt sollten wir aber auf jeden Fall ändern, und zwar noch in dieser Legislaturperiode.

Ich will überhaupt nicht vorpreschen mit der eigenen Fraktion, aber ich bin bereit, die Vorarbeit zu leisten. Ich lade die anderen Fraktionen ein, noch in dieser Legislaturperiode zu einem fraktionsübergreifenden Antrag zu kommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Roth. – Als nächster Redner hat sich Kollege Reuscher von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Vierte Bericht des Petitionsausschusses liegt uns nun vor. Der Petitionsausschuss arbeitet parteienunabhängig und nur den Interessen des Petenten verpflichtet. Das ist ein Maßstab unseres Handelns.

Deshalb nehme ich den Dank und das Lob meiner Vorsitzenden, Frau Cárdenas, auch gerne entgegen. Ich gebe gleich zurück: Die Zusammenarbeit ist eigentlich sehr kollegial, auch wenn wir uns sehr oft kontrovers über die Durchführung von Verfahrensweisen auseinandersetzen. Ich denke aber, das liegt auch in der Natur der Sache.

(Beifall bei der LINKEN)

Lassen Sie mich auf einige Anmerkungen und auf wenige Punkte des Berichts zurückkommen.

Die Petitionen ausländischer Mitbürger wurden schon angesprochen. Der Rückgang auf 18 % ist interessant. Dass diese Zahl so stark gesunken ist, liegt vielleicht auch daran, dass die Bleiberechtsregelungen – besonders für Kinder und Jugendliche, die in unserer Gesellschaft gut integriert sind – dazu geführt haben, dass weniger Petitionen erforderlich sind. Auch die Regelungen zur Rückführung in Richtung Irak und Syrien haben vielleicht dazu geführt, dass weniger Menschen Petitionen einreichen.

Der Schwerpunkt bei den serbischen und mazedonischen Staatsangehörigen hat sich im Spätsommer und im Herbst besonders deutlich gezeigt. Hierzu kann man aber sagen: Ein Bleiberecht über das Petitionsverfahren bzw. das Här

tefallverfahren ist da kaum zu erreichen. Deswegen hat sich der Ausschuss dazu entschlossen, diese Verfahren schneller zu bearbeiten – natürlich genauso sorgfältig, aber schneller. Doch sind Rückführungen im Winter ausgeschlossen.

Die im Anhang aufgeführten Beispiele von Petitionen möchte ich kurz aufgreifen. Als Berichterstatter betreue ich häufig Petitionen, die Konflikte zwischen Bürgern und Kommunen zum Gegenstand haben. Besonders das Baugenehmigungsrecht, z. B. Bauten im Außenbereich, oder naturschutzrechtliche Regelungen geben häufig Anlass, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Sind die rechtlichen Grundlagen eindeutig oder aber nicht zweifelsfrei zu ermitteln, gibt es kaum Möglichkeiten, den Petenten im Petitionsverfahren zu helfen. Ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist natürlich schlichtweg nicht möglich – sehr oft auch zum Unverständnis der Petenten.

Häufig besteht aber die Möglichkeit, die Kontrahenten vor Ort zusammenzubringen und im Gespräch zwischen Petenten, Kommunen und Landesbehörden nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Vor-Ort-Termine haben im Petitionsrecht eine wichtige Funktion und sollten entsprechend genutzt werden, selbst wenn das mit einigem Aufwand, auch seitens der Verwaltung, verbunden ist.

(Beifall bei der FDP)

Die öffentliche Übergabe von Petitionen wurde bereits angesprochen. Vonseiten der Bürger besteht zunehmend der Wunsch, ihr Interesse durch eine öffentliche Übergabe ihrer Petition an den Landtag zu demonstrieren. Dies gilt vor allem für Petitionen, die viele Unterstützer haben, z. B. Petitionen zu G 8/G 9 oder zum Uniklinikum Gießen/Marburg. Aber auch einzelne Bürger suchen den Weg einer öffentlichen Übergabe, um ihrem Petitionsanliegen Nachdruck zu verleihen.

Meiner Meinung nach können Abgeordnete in ihrem Wahlkreis jederzeit öffentlich Petitionen übernehmen, diese auch medienwirksam entgegennehmen und an den Petitionsausschuss des Landtags weiterleiten. Dazu braucht es keine Regelung; das liegt im Ermessen jedes Abgeordneten. Man kann eine solche Übergabe auch parteipolitisch nutzen – ich denke, das widerspricht den Regeln des Petitionsrechts in keinster Weise.

Besteht jedoch der Wunsch, die Petition direkt im Landtag dem Landtagspräsidenten oder seinen Vertretern zu übergeben, so bin ich der Ansicht, dass dies in einem geregelten Verfahren und ohne parteipolitische Einflussnahme zu erfolgen hat.

(Beifall bei der FDP)

Die Neutralität des Präsidenten und des Landtags muss gewahrt bleiben. Für mich ist es also nachvollziehbar, dass der Landtagspräsident aufgrund der Vorgänge im Zusammenhang mit Petitionsübergaben im Landtag entschieden hat – –

(Günter Rudolph (SPD): Das muss ich aber nicht teilen! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das kann jeder Vizepräsident für sich selbst entscheiden!)

Das muss man nicht teilen.

(Günter Rudolph (SPD): Ich wollte nur darauf hinweisen: Das kann man auch anders sehen!)

Ich finde die Entscheidung des Präsidenten, solche öffentlichen Übergaben erst einmal nicht zuzulassen, in diesem Fall aber richtig. Ich bin mir jedoch sicher, dass man daran arbeiten wird, ein geregeltes, parteienunabhängiges Verfahren zu finden, denn ich halte es für sehr wichtig, dass Petitionen auch öffentlich übergeben werden können.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Die Überarbeitung des Petitionsrechts ist schon angesprochen worden. Ich glaube, diesbezüglich sind wir als einziges Bundesland ziemlich im Hintertreffen, was die Modernisierung des Petitionsrechts betrifft.

(Günter Rudolph (SPD): Ja, gut! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das stimmt!)

Leider ist es in dieser Wahlperiode nicht mehr möglich, das umzusetzen.

(Günter Rudolph (SPD): Das stimmt nicht!)

Ich schlage vor, eine grundsätzliche Überarbeitung in Angriff zu nehmen. Ich denke, es geht da noch um andere Punkte als nur um E-Petitionen. Es gibt noch vieles, was man anders regeln müsste, z. B. die Dauer der Verfahren bei der Abarbeitung von Petitionen. Deswegen schlage ich vor, dass wir uns in der nächsten Wahlperiode zusammensetzen und vielleicht auch ein Petitionsgesetz schaffen, um dort unsere Regelungen hineinzuschreiben. Gesetze lassen sich vielleicht schneller ändern oder anpassen als die Geschäftsordnung des Landtags.

Zum Schluss möchte ich einen ganz herzlichen Dank aussprechen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Petitionsreferats, aber auch an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ministerien, die uns im Petitionsverfahren sehr unterstützen. Das ist eine wichtige Arbeit, die auch für uns maßgeblich ist: Die Umsetzung der Petentenwünsche und -anliegen zu unterstützen. Herzlichen Dank also in diese Richtung. Ein entsprechender Dank wurde bereits ausgesprochen; ich schließe mich dem an. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Reuscher. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Cárdenas von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Zu Beginn möchte ich als Obfrau der LINKEN eine Anmerkung zum Rückgang der Petitionen ausländischer Mitbürger von 60 % auf 17 % der Gesamtzahl machen. Das erscheint erst einmal positiv, aber wir alle wissen, dass das Flüchtlingselend in den letzten Jahren enorm angewachsen ist. Sicherlich ebenfalls zugenommen haben die schlimmen und menschenverachtenden Methoden des Abfangens der Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen.

Sicher hat der Petitionsausschuss aufgrund seines eingeschränkten Handlungsspielraums nur in den wenigsten Fällen eine Möglichkeit, Ermessensspielräume aufzutun und Menschen zu unterstützen, deren Antrag auf Asyl abge

lehnt wurde, die aber dennoch eine langjährige Leidensodyssee hinter sich haben.